Birchermüesli-Test auf dem Prüfstand
Die Konsumentensendung « Kassensturz » zeigte am 18. April 2017 einen Test von Fertig-Birchermüesli. Nun wird dieser Beitrag selbst unter die Lupe genommen. Ein Beanstander kritisiert die Sendung und die Testkriterien als zu subjektiv. Zudem findet er den Vergleich von Fertig-Birchermüesli und einem frisch zubereiteten Müesli als unzulässig. Nach Ansicht von Ombudsmann Roger Blum ist die gezeigte Degustation korrekt abgelaufen. Er kann keine programmrechtlichen Verstösse erkennen.
Der Aargauer Reform-Mediziner Dr. Bircher-Benner erfand anfangs des 20. Jahrhunderts das Birchermüesli. Damit sollte die gesunde Ernährung seiner Patientinnen und Patienten gefördert werden. Dies erfährt das Publikum zu Beginn des monierten «Kassensturz»-Beitrags. Später im Beitrag bereitet ein Lebensmittelanalytiker ein Müesli nach Original-Bircher-Rezept frisch zu. Dieses Müesli sei jedoch nicht mitgetestet worden, stellt Ombudsmann Roger Blum klar.
Am gezeigten Test nahm eine Konditorin der Konditorei Maron in Chur teil. Allerdings sei das hauseigene Birchermüesli der Firma Maron ebenfalls nicht Teil des Tests gewesen, betont Blum. Bei «Kassensturz»-Vergleichen würden nie Juroren ihre eigenen Produkte beurteilen, versichert Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin «Kassensturz»/«Espresso». Es würden nur unabhängige Fachpersonen für Experten-Degustationen rekrutiert.
Keine Vermischung der Methoden
Degustationen hätten einen subjektiveren Charakter als chemische Labortests, räumt Gabathuler ein. Doch «Kassensturz» verzichte bewusst auf eine Vermischung dieser beiden Testmethoden. Denn es würde so sehr schwierig, ein Gesamturteil abzugeben. Beim beanstandeten Birchermüeslivergleich seien nicht nur Geschmack, sondern auch Duft, Aroma, Aussehen und Konsistenz beurteilt worden.
Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung schliesslich nicht unterstützen. Die Degustation sei nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgt, das Publikum nicht manipuliert worden.
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