«Reporter – Tod einer Königin» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 9. Juli 2017 beanstandeten Sie den Film „Tod einer Königin“ in der Sendung „Reporter“ (Fernsehen SRF) vom 2. Juli 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Ich denke die beiden Reporter die für die Dokumentation von Katharina Paholos Leben in Afrika verantwortlich waren, sollten für Ihre Vorgehensweise gerügt werden. Es ist für mich als Zuschauerin nicht klar, ob sich Frau Paholo auf Grund der Darstellungsweise der Dokumentation das Leben genommen hat.
Falls sie ermordet wurde, ist es unklar, ob nicht die Dokumentation selbst die Tätern dazu veranlasst hat, Frau Paholo umzubringen. Die Beteiligten wurden nicht gerade mit Respekt dokumentiert.
Wenn ich davon ausgehe, dass diese Dokumentation international per Internet zugänglich ist, ist das vermutlich korrekt. Nun überdenken Sie mal die Konsequenzen für alle Beteiligten.
Bestenfalls ist Frau Paholo einen natürlichen Tod gestorben - aber die Darstellung lässt den Sachverhalt bewusst offen.
Somit stellt sich mir die Frage ob die Dokumentation nicht weniger fatalistisch und abwertend gestaltet hätte werden können, denn der Egotrip zweier Reporter ist nicht schwerer zu gewichten als der Tod einer Frau - so ‚hässlich‘ und ‚naiv‘ sie auch dargestellt wurde - auch Frau Paholo war ein lebender, fühlender und vorallem denkender Mensch.
Ich würde sogar behaupten dass sie sich absolut bewusst war, dass sie nicht dem europäischen Schönheitsideal entsprach und sich deswegen für ein Leben in Afrika entschied.
Als Zuschauer mit ein wenig Empathie bin ich nicht auf wertende und für die Beteiligten schädliche Dokumentationen angewiesen. Wenn sich das Schweizer Fernsehen in Werbungen rühmt, seinen Zuschauer die Möglichkeit zur freien Meinungsbildung zu geben, dann stand die Sendung ‚Reporter‘ auf Grund der fatalistischen Darstellungsweise im krassen Widerspruch dazu.
Man könnte sagen Frau Paholo ist das Opfer einer von den Reportern aufgestellten Prophezeiung geworden!“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Nathalie Rufer, Redaktionsleiterin „Reporter“, schrieb:
„Gerne nehme ich Stellung zur kritischen Reaktion von Frau X zu unserer ‚Reporter‘-Sendung vom 2. Juli 2017 unter dem Titel ‚Tod einer Königin‘.
Frau X findet, die Reporter hätten unverantwortlich und respektlos über das Leben von Katharina Paholo Hänni in Kamerun berichtet. Sie deutet sogar an, dass diese Berichterstattung möglicherweise zum Selbstmord oder gar zur Ermordung von Frau Paholo geführt haben könnte.
Des weiteren moniert Frau X, die Reporter hätten sich auf einen Egotrip begeben und Frau Paholo als hässlich und naiv dargestellt und keinerlei Empathie für die Protagonistin bewiesen.
Das Schweizer Fernsehen, insbesondere die Sendung ‚Reporter‘ begleitete die Auswanderung nach Kamerun von Frau Katharina Paholo Hänni von Anfang an, übrigens weil sich Frau Paholo an die Redaktion gewandt hatte mit dem Vorschlag, bei ihrem Abenteuer doch mit der Kamera dabei zu sein. Die Reportage vom 2. Juli 2017 von Hanspeter Bäni und Christoph Müller bildete gewissermassen den leider traurigen Abschluss dieser Reihe. Die Autoren, die beide im Laufe der Jahre mehrmals in Kamerun bei Familie Paholo gewesen waren, reisten im Juni 2017 ein letztes Mal nach Bangangté, um die Beerdigung von Katharina Paholo Hänni zu filmen, die im April an einem Herzinfarkt gestorben war. Diese Tatsache wird im Filmtext benannt, gleichzeitig äussert eine Bekannte der Toten den Verdacht, der Tod könnte durch eine Vergiftung herbeigeführt worden sein. Diesem Verdacht widerspricht wiederum der Filmtext: <Direkte Hinweise auf eine Vergiftung gibt es nicht.>
In der beanstandeten Sendung sind Teile der bereits früher ausgestrahlten Reportagen zu sehen. Diese Rückblenden zeigen, mit welchen Schwierigkeiten Frau Paholo Hänni in Afrika zu kämpfen gehabt hatte, aber auch, welche Träume sie sich dort verwirklichen konnte. Während der zwölf Jahre seit der Auswanderung haben sich die Reporter und Frau Paholo Hänni gut kennengelernt und sind stets in Kontakt geblieben. Es entbehrt jeder Grundlage zu behaupten, die Berichterstattung könnte in irgendeiner Form zum Tod von Frau Paholo Hänni beigetragen haben. Frau Paholo Hänni war im Gegenteil jedes Mal hoch erfreut über die Besuche des Fernsehteams – sie hat selber die Öffentlichkeit gesucht, Bücher über ihr Leben publiziert und bereitwillig auch Zeitungen Interviews gegeben.
Den Einwand, die Berichterstattung sei unempathisch oder gar abwertend gewesen, können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der Ansicht, nicht nur stets sachgerecht berichtet, sondern auch die Würde von Katharina Paholo Hänni in keiner Weise verletzt zu haben. Frau Paholo Hänni hat ein aussergewöhnliches Leben geführt. Nachdem sie via Internet die Bekanntschaft mit ihrem künftigen Ehemann geschlossen hat, ist sie wagemutig in ein grosses Abenteuer aufgebrochen, hat sich den Herausforderungen gestellt, die ein Leben weit weg von europäischen Standards mit sich bringt. Sie liess sich dabei bereitwillig von der Kamera begleiten, nicht nur in glücklichen, sondern auch in schwierigen Momenten. Katharina Paholo Hänni war sich stets bewusst, dass sie damit auch Kritik auslösen konnte, dass es für viele Leute in der Schweiz schwer nachvollziehbar war, weshalb sie sich all diesen Strapazen aussetzte. Im beanstandeten Film lassen die Autoren sie nochmals mit dem Satz zu Wort kommen: <Mein Traum war es, in Afrika zu leben und diesen Traum kann ich mir seit zehn Jahren erfüllen.>
Die Sendung ‚Reporter‘ porträtiert immer wieder Menschen mit besonderen Lebenswegen, Menschen, die bereit sind, sehr tiefe Einblicke in ihr Privates zu geben. Dass damit eine besondere journalistische Sorgfaltspflicht verbunden ist, ist uns sehr bewusst. Wir sind der Ansicht, dieser auch im Falle des Films ‚Tod einer Königin‘ nachgekommen zu sein.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Reportage von Christoph Müller und Hanspeter Bäni beleuchtet eigentlich eine individuelle Geschichte, aber sie deutet vieles an, was mit Strukturen, Traditionen, Kulturen und Mentalitäten zu tun hat. Die Schweizer Auswandererin Katharina Hänni aus Moosseedorf (Kanton Bern) begab sich mitten in das Stammeskonglomerat der Bamiléke, die im Grasland im Westen Kameruns leben und je nach Quelle zwischen 1,5 und 4 Millionen Menschen umfassen und damit zwischen 10 und 19 Prozent der Bevölkerung Kameruns ausmachen.
Kamerun wurde 1960 unabhängig. Seine Verfassung spiegelt das Vorbild der französischen Kolonialmacht, denn es handelt sich um eine Republik mit einem direkt gewählten Staatspräsidenten, der einen Premierminister ernennt, und mit einem Parlament, das sich aus „Assemblée nationale“ und „Sénat“ zusammensetzt, sowie mit der Möglichkeit von Referendumsabstimmungen, also um eine Kopie der Verfassung Frankreichs.[2] Im 2. Artikel steht: «La République du Cameroun est un Etat unitaire décentralisé. Elle est une et indivisible, laïque, démocratique et sociale.» Das moderne Kamerun, ein Staat mit 22 Millionen Einwohnern und 200 Ethnien, ist also westlich-republikanisch-laizistisch geprägt.
Auf der Ebene unterhalb des nationalen Staatsgewölbes hingegen leben alte Traditionen fort. Da begegnen wir Monarchien – an der Spitze jeder der etwa 100 Chefferien innerhalb des Bamiléke-Stammesgefüges steht ein Fon, ein König -, wir begegnen der Polygamie, der royalen Erbfolge, indigenen Religionen, Totenritualen. Da wirkt das alte Afrika weiter. In diese Welt tauchte Katharina Paholo Hänni als Gemahlin eines Stammes-Prinzen ein; es wurde ihre Welt – mit allen Problemen.
Ich finde nicht, dass die beiden Autoren ihre Geschichte ohne Empathie, gewissermaßen gehässig erzählt haben, im Gegenteil: Sie fühlen sich ein, lassen die Protagonisten zu Wort kommen, zeigen das Auf und Ab der Beziehung der Schweizerin sowohl zur gewählten neuen Heimat als auch zum gewählten Mann. Sie betätigen sich als Chronisten. Sie geben auch unvermittelt weiter, wie sie den Stolz von Prinz Marcelin Paholo verletzen, als sie unterstellen, der nun mutterlose Sohn würde wohl in der Schweiz eine bessere Erziehung und Ausbildung erhalten als in Kamerun. Seltsamerweise verschweigen sie im Film, dass der Vater dem Sohn den Tod seiner Mutter sieben Wochen lang verschwiegen hat; das muss man dem Begleittext im Internet entnehmen.[3] Es ist aber absurd, den Filmemachern vorzuwerfen, sie hätten zum Tod der Hauptperson beigetragen. Selbst wenn man der Vergiftungs-Hypothese glaubte, ist der Vorwurf verfehlt. Denn wenn man die Sache zu Ende denkt, liefe diese Argumentation auf ein Verbot jedes Journalismus hinaus. Denn jeder journalistische Beitrag, der einen Menschen ins Zentrum stellt, kann bei anderen Menschen Gefühle auslösen: Bewunderung, Respekt, Anerkennung, Interesse, aber auch Neid, Missgunst, Hass. So könnten Medien über keine Politiker, über keine Wirtschaftsführer, über keine Künstler und über keine Sportler mehr berichten. Stets müsste man befürchten, irgendwer könnte den Bericht zum Anlass nehmen, den Dargestellten anzugreifen oder umzubringen.
Kommt dazu, dass Katharina Paholo Hänni zwar differenziert dargestellt wird, aber nicht negativ. Aufgrund auch der früheren Beiträge konnte niemand auf die Idee kommen, sie aus dem Weg zu schaffen. Und schließlich: Die Vergiftungs-Hypothese ist schwach gestützt; die Annahme, dass die Haupt-Protagonistin an den Folgen verschiedener Erkrankungen starb, ist wahrscheinlicher. Ich kann auch nirgend Anzeichen für einen Egotrip der beiden Reporter erkennen. Ich komme daher zum Schluss, dass es keinerlei Begründung für Ihre Beanstandung gibt.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] http://www.srf.ch/sendungen/reporter/tod-einer-koenigin
[2]http://www1.chr.up.ac.za/chr_old/indigenous/documents/Cameroon/Legislation/La%20Constitution%20de%20la%20Republique%20du%20Cameroun.pdf
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