SRF News, Beitrag «Ein Flugzeug von Putins Gnaden» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 11. Juli 2017 beanstandeten Sie den Text „Ein Flugzeug von Putins Gnaden“, der am gleichen Tag auf SRF News erschienen war.[1] Ein praktisch identischer Beitrag zum gleichen Thema wurde gleichentags im „Rendez-vous“ von Radio SRF ausgestrahlt.[2] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Der Autor David Nauer, Moskau, von SRF auch als Korrespondent bezeichnet, hat hier einen Artikel publiziert den er zu 98% abgekupfert hat beim Carnegie Center in Moskau. Kein einziger Hinweis, dass dieser Artikel vom Carnegie Center ist.

Gemäss SRF Richtlinien müssen alle Fakten von 2 Journalisten geprüft werden. Dies ist hier nicht der Fall. Fakt ist: Die korrekte Firmenbezeichnung heisst nicht OAK sondern Irktut Corporation http://eng.irkut.com Diese Firma ist auch an der Russischen Börse kotiert.

Ernsthaft wird noch behauptet, dass eine weltumspannende Servicestruktur fehlt. Das ist der Witz des Jahres die Tupolew Flieger wurden immer gewartet vor Ort ob in Vietnam oder Uzbekistan. Von der Tupolew 154 wurden über 1000 Flieger gefertigt und in Dutzenden von Ländern auch geflogen.

Die Russische Luftfahrtindustrie ist gemessen an Modellen die zweitgrösste weltweit nach den USA. Irkut Corporation fertigt unter offizieller Iso Norm seit Jahren auch für Airbus seit Dezember 2004.

Es gibt bei weitem nicht nur Airbus und Boening sondern auch Japanische, Brasilianische oder Kanadische Fertiger wie Bombardjer. Hier kann die Russische Luftfahrtindustrie klaglos mithalten. Ganz zu schweigen vom grossen Inlandmarkt.

Fakt ist, dass Autor Nauer vom Anti-Russischen Carnegie Center den Artikel im ‚Copy Paste‘-verfahren übernommen hat ohne qualitativ eigene Leistung. Der Artikel wurde überhaupt nicht nachkontrolliert. Ganz zu schweigen davon bei Irkut Corp. auch nur die Pressestelle kontaktiert zu haben.

Ich schlage dem Ombudsteam eine Verwarnung für Nauer vor - und ein Publikationsverbot für 3 Monate.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Der stellvertretende Chefredaktor von Radio SRF, Herr Fredy Gsteiger, antwortete wie folgt:

„Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Er bezieht sich dabei auf die Online-Version eines Radio-Beitrags, der in der Sendung ‚Rendezvous am Mittag‘ ausgestrahlt wurde.

Sowohl im Radio-Bericht als auch in der Online-Umsetzung kommt zunächst die offizielle Moskauer Sichtweise zu Wort mit einem O-Ton, beziehungsweise einem Textzitat aus dem russischen Staatsfernsehen. Anschliessend stellen wir dar, wie das Herstellerunternehmen selber sein neues Produkt anpreist. In der Analyse zitiert unser Russlandkorrespondent David Nauer anschliessend aus einem längeren Interview, das er mit der russischen Luftfahrtexpertin und -journalistin Anastasia Dagaeva geführt hat.

Herr X findet, David Nauer habe seinen Bericht grossmehrheitlich bei der Denkfabrik Carnegie abgekupfert. Das ist, wenn man den Beitrag hört, beziehungsweise liest, nachweislich falsch. Richtig ist, dass Frau Dagaeva vor rund einem Jahr bereits in einem Text für die Carnegie-Stiftung über die Versuche berichtet hat, in der russischen Zivilluftfahrtindustrie an alte, grosse Zeiten anzuknüpfen. Frau Dagaeva ist aber keine Angestellte der Carnegie-Stiftung, sondern berichtet in diversen Medien, russischen wie ausländischen, über dieses Thema. Auch ihr für Carnegie verfasster Artikel zeigte, dass sie sich in der Materie auskennt. Deshalb hat unser Korrespondent sie als fachkundige Expertin für sein Thema ausgewählt und selber mit ihr ein Interview geführt - eine völlig normale journalistische Praxis. Dass sie in diesem Interview manches äusserst, das sie bereits in dem Carnegie-Text und in anderen Beiträgen veröffentlicht hat, versteht sich von selber. Es handelt sich schliesslich um ihre Erkenntnisse und Einschätzungen. Irritierender wäre vielmehr, wenn sie Radio SRF gegenüber etwas ganz Anderes erzählen würde.

Herr X kritisiert zudem, in dem Beitrag sei von der falschen Firma die Rede. Statt von «Irktut Corporation», wie er schreibt (richtig wäre: Irkut), würden wir von der OAK sprechen. Tatsächlich ist beides richtig. Die OAK – oder englisch UAC für United Aircraft Corporation – ist nichts anderes als der Dachkonzern, zu dem die Irkut Corporation inzwischen gehört, ebenso wie andere Luftfahrtunternehmen wie Tupolew oder Iljuschin.

Schliesslich moniert Herr X, wir würden fälschlicherweise behaupten, die OAK verfüge über kein weltumspannendes Wartungsnetz. Er erwähnt in diesem Zusammenhang Vietnam und Usbekistan. Die aktuelle Ambition der russischen Luftfahrtindustrie besteht indes darin, ihre neuen Produkte in möglichst viele Länder zu verkaufen, nicht zuletzt in westliche. Dazu bräuchte sie aber auch Niederlassungen an den internationalen Luftfahrt-Drehscheiben. Zumindest vorläufig ist das noch nicht der Fall. Entsprechend werden in dem Beitrag die Chancen als begrenzt beurteilt, dass auch westliche Fluggesellschaften russische Verkehrsflugzeuge in grosser Zahl einflotten - zumindest vorderhand. Der Bericht weist darauf hin, dass es noch ein weiter Weg sein dürfte für Russlands Zivilluftfahrtindustrie, bis sie zu einer echten Konkurrenz für die Branchenriesen Boeing und Airbus wird. Dass sie aber die Grösse von brasilianischen oder chinesischen oder kanadischen Flugzeugherstellern erreichen kann oder diese möglicherweise bereits überholt hat, stellen wir keineswegs in Abrede. Genauso wie wir in der Berichterstattung darauf hinweisen, dass das neue russische Flugzeug in technischer Hinsicht durchaus konkurrenzfähig ist. Ebenso sagen wir, dass sich das Marktpotenzial erst abschätzen lässt, wenn der neue Flugzeugtyp auf den internationalen Luftfahrtschauen präsentiert worden ist.

Dass die Skepsis, die sich aus den Äusserungen von Frau Dagaeva ergibt, am Platz ist, zeigt aber die Marktwirklichkeit bereits heute. Während bei manchen neuen Produkten von Boeing oder Airbus schon Wartelisten bestehen, lange bevor das Flugzeug überhaupt fliegt, gibt es für den MS-21 noch keine Bestellungen seitens grosser, renommierter internationaler, vor allem westlicher, golfarabischer oder chinesischer Fluggesellschaften. Aeroflot ist bisher die einzige zu einem internationalen Verbund gehörende Airline (Skyteam), die auf den MS-21 setzt.

Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung von Herrn X abzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie haben den Online-Text über das neue russische Flugzeug MS-21 beanstandet, wohlweislich nicht den Radio-Beitrag, denn dort hätten Sie bemerkt, dass Korrespondent David Nauer tatsächlich mit der Journalistin und Luftfahrt-Expertin Anastasia Dagajeva gesprochen hat und deshalb vom Verdacht frei ist, etwas abgekupfert zu haben. Sie haben auch nicht die „Tagesschau am Mittag“ vom 29. Mai 2017 beanstandet, in der bereits einmal über dieses Flugzeug berichtet worden ist.[3] Dort hätten Sie nämlich kritisieren können, dass in der Anmoderation von Typ MC-21 die Rede ist statt vom Typ MS-21 (weil man in der „Tagesschau“-Redaktion übersah, dass es sich um die kyrillische Schrift handelt, in der ein C ein S ist, was all jene, die in Wettkämpfen jeweils die sowjetischen Sportler mit der Aufschrift CCCP auf ihren Leibchen sahen, nicht vergessen haben: CCCP steht für Союз Советских Социалистических Республик, in der Umschrift: Sojus Sowjetskich Sozialistitscheskich Respublik, also Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken). Nur: Auch die Irkut Corporation selber schreibt auf ihrer englischen Website fälschlicherweise MC-21.[4] Also Fake News auch dort.

Ihre Kritikpunkte hat Herr Gsteiger alle entkräftet. Herr Nauer hat daher alles richtig gemacht. Das einzige, was mich an dem Artikel stört, ist der Titel: „Ein Flugzeug von Putins Gnaden“. Auch wenn der Staat die ganze Flugzeugindustrie kontrolliert und gleichzeitig Auftraggeber und Abnehmer ist, ist der Titel meines Erachtens zu polemisch aufgeladen. Ganz falsch ist er indes nicht. Darum kann man nicht behaupten, dass das Publikum dadurch in die Irre geführt wird. Ich sehe deshalb keinen wirklichen Grund, Ihrer Beanstandung zuzustimmen.

Sie schlagen vor, dass ich Herrn Nauer verwarne und ihm ein Publikationsverbot für drei Monate erteile. Dazu drei Bemerkungen: Erstens hat der Ombudsmann keine Entscheidungsbefugnis. Ich kann also niemand verwarnen und niemandem ein Publikationsverbot erteilen. Zweitens würde ich auch dann, wenn ich die Befugnis dazu hätte, keinem Journalisten ein Publikationsverbot erteilen, denn es ist ja gerade der Sinn des Journalismus, dass man Öffentlichkeit herstellt. Und drittens gibt es im konkreten Fall keinen Grund für Tadel an die Adresse von Herrn Nauer.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/news/international/ein-flugzeug-von-putins-gnaden

[2] https://www.srf.ch/sendungen/rendez-vous/tessiner-fdp-vorstand-will-ignazio-cassis

[3] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau-am-mittag/video/russlands-neues-mittelstreckenflugzeug?id=3bde5514-87a3-4f7a-8cbb-45d6b5f41f95

[4] http://eng.irkut.com/gallery/

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