Radio SRF, «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen», Meldung über den Bundesgerichtsentscheid zum Kredit für das Gymnasium Uetikon beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. September 2017 beanstandeten Sie die Kurzmeldung über einen Bundesgerichtsentscheid zum Bau der Kantonsschule Uetikon im „Regionaljournal Zürich-Schaffhausen (Radio SRF) in der Morgensendung um 6:32 Uhr vom 4. September 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich reiche Beschwerde wegen untenstehendem Sachverhalt ein: zumindest eine Korrektur auf der entsprechenden Webseite des Radios und eine Entschuldigung ist angebracht!

Die Sprecherin DRS Regionaljournal Zürich, Frau Freudiger, sprach gestern von einem Provisorium, welches ab nächstem Jahr 500 Schüler beherberge. Das ist kreuzfalsch und wer den Beitrag von Frau Freudiger hörte kam unweigerlich zum Schluss, der X sei wirklich ein ‚Tubel‘. Auch ich wäre zu diesem Schluss gekommen, nach dieser Berichterstattung.

Eine Korrektur und Entschuldigung ist angebracht. Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme in dieser Angelegenheit.“

Worum ging es? In der Morgensendung des Regionaljournals Zürich-Schaffhausen vom 4. September 2017 hatte die Redaktorin Nicole Freudiger in einer kurzen Meldung mitgeteilt, dass das Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde von Kantonsrat Hanspeter X abgewiesen habe. Stein des Anstosses war, dass der Regierungsrat 18 Millionen Franken für den Bau des Provisoriums der Kantonsschule Uetikon freigegeben hatte, ohne den Kantonsrat zu konsultieren.[2] Das Bundesgericht wies die Stimmrechtsbeschwerde ab mit dem Argument, es sei alles korrekt gelaufen.[3] Jetzt könne das Provisorium in einem Jahr mit 500 Schülerinnen und Schülern starten, hieß es im Radiobericht. In zehn Jahren gebe es dann das Definitivum für 1000 Schülerinnen und Schüler.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Leiterin des Regionaljournals, Frau Katrin Hug, wandte sich direkt an Sie und räumte ein, dass im Beitrag ein Fehler passiert sei: Das Provisorium eröffne in einem Jahr nicht mit 500 Schülern, sondern mit 100 und werde dann kontinuierlich auf 500 ausgebaut. Die Redaktion hat das Faktum auf der Website www.srf.ch/news korrigiert.[4] Sie erklärten sich damit zufrieden und betrachteten die Beanstandung somit als erledigt.

C. Ich freue mich darüber, dass das Ärgernis im direkten Kontakt zwischen Redaktion und Ihnen aus dem Weg geschafft werden konnte, und danke den Beteiligten. Damit erschöpft sich der Schlussbericht in der Registrierung der konstruktiven Lösung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/ein-neuer-kandidat-fuers-zuercher-stadtpraesidium

[2] http://hpamrein.ch/stimmrechtsbeschwerde-an-das-bundesgericht/

[3]https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=Stimmrechtsbeschwerde+Kredit+Gymnasium+Uetikon&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F23-08-2017-1C_17-2017&number_of_ranks=69189 ; vgl. auch http://hpamrein.ch/medienmitteilung-von-kantonsrat-hans-peter-amrein-zum-urteil-des-bundesgerichts-vom-23-august-2017/

[4] http://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

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