Sendung «Fiirabig» mit einer Dragqueen war zulässig

Im Sommer 2017 sendete SRF 1 die Sommerserie «Fiirabig». Protagonist einer der Sendungen war ein Student, der am Feierabend als Dragqueen auftritt. Ein Fernsehzuschauer sieht mit der Dragqueen in der Sendung das Sittlichkeitsgebot verletzt. Er empfindet die Verkleidung eines Mannes als Frau als unnatürlich und widerlich. Zudem befürchtet er, Minderjährige könnten durch diese Darstellung Schaden in ihrer Entwicklung nehmen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen. Er verweist auf die gesellschaftliche Realität und die gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen.

Die Sommerserie habe unterschiedliche Feierabendgeschichten aus der ganzen Schweiz gezeigt, erklärt Karoline Wirth, Redaktionsleitung «SRF Spezial». Unabhängig von ihrem Geschlecht, Alter, ihrer Herkunft oder sexuellen Neigung würden Menschen mit einer Begeisterung für ihre Feierabend-Aktivitäten porträtiert. Die Protagonistinnen und Protagonisten seien im Vorfeld der Sendungen durch ein sorgfältiges Auswahlverfahren gegangen. Es entspreche den publizistischen Leitlinien von SRF (Punkt 6.10), keine Personen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, sexuellen Orientierung oder Geschlechterzugehörigkeit zu diskriminieren.

«Homosexuelle, Bisexuelle und Transsexuelle gehören längst zum Alltag. Die Gesellschaft und damit auch das Recht haben sich verändert, und Radio und Fernsehen SRF haben die Aufgabe, die gesellschaftliche Wirklichkeit zu spiegeln», Ombudsmann Roger Blum

Die Darstellung des Studenten als Dragqueen sei weder vulgär noch zeige sie unnötig Haut. Sie sei auch nicht voyeuristisch oder sexuell aufgeladen, so Wirth weiter. SRF habe vorurteilsfrei, sachlich und visuell ansprechend die künstlerische Transformation zur Dragqueen zeigen wollen.

Auch Ombudsmann Roger Blum kann keine Verletzung des Sittlichkeitsgebots (Art. 4, Abs. 1 des Radio- und Fernsehgesetzes ) erkennen. Die Darstellungen seien weder widerlich noch obszön oder pornografisch. Im Gesetz sei überdies von der Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit die Rede und nicht von der Verletzung individueller sittlicher Gefühle. Blum verweist auf die veränderte gesellschaftliche Realität: «Homosexuelle (Schwule, Lesben), Bisexuelle und Transsexuelle gehören längst zum Alltag. (...) Die Gesellschaft und damit auch das Recht haben sich verändert, und Radio und Fernsehen SRF haben die Aufgabe, die gesellschaftliche Wirklichkeit zu spiegeln.»

Aufklärend statt pornografisch

Beim Schutz der Minderjährigen kann Roger Blum die Argumente des Beanstanders ebenfalls nicht teilen. Gemäss Jugendschutzrichtlinien von SRF (Punkt 4.1.1) könne man ab 20 Uhr mit einem mündigen oder beaufsichtigten Publikum rechnen. Die Inhalte sollten von einem Publikum ab 12 Jahren geschaut werden können. Der Ombudsmann ist der Ansicht, die spielerische, neugierige und aufklärende Reportage könne 12-Jährigen durchaus zugemutet werden. Der Beitrag enthalte nichts Schockierendes und weder Gewalt und Horror noch Pornografie. Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

Schlussbericht der Ombudsstelle 5128

Zur Sendung «Fiirabig in Baden – von Hunden und Dragqueens» vom 10. Juli 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: Student Tobias Urech verwandelt sich in eine Dragqueen. «Fiirabig» vom 10. Juli 2017. Screenshot, SRF

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