Radio SRF 3, Präsentation des neuen Albums von James Gruntz beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 19. September 2017 beanstandeten Sie die wiederholte Behandlung, ja Bewerbung des Albums von James Gruntz auf Radio SRF 3 in der Zeit vom 15.-18. September 2017. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In der Zeit vom 15. bis 18. September hat der Sender SRF3 im redaktionellen Teil in diversen Sendegefässen auf massivste Art Werbung für einen obskuren, mittelmässigen Sänger namens James Gruntz und dessen Album ausgestrahlt. Tagelang wurde sein Name hunderte Male genannt, seine Songs und der Hinweis auf sein neues Album auf penetranteste Weise beworben.

Selbstverständlich darf ein öffentlich-rechtlicher Sender auf aktuelle kulturelle Ereignisse, – dazu dürfen auch neues Album oder ein Buch gezählt werden –, aufmerksam machen.

Meine Beschwerde betrifft jedoch die masslose PR-Dauerberieselung und die damit verbundene Präsenz des Sängers vor dem Mikrophon, die den Eindruck erwecken, dass hier bezahltes Marketing im Spiel ist.

Ich erwarte eine umfassende Untersuchung, wie der Sender dazu kommt, einem kommerziellen Produkt, in diesem Fall einem Sänger, eine derart unverhältnismässige Sendezeit zuzugestehen und ob diese Werbung statthaft ist.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Fachredaktion Musik (Pop & Rock) äußerte sich deren Redaktionsleiter, Herr Michael Schuler:

„Grundsätzliches

Es ist so, wie Herr X selber bestätigt, dass redaktionelle Auswahl & Gewichtung von Themen und auch der Themenfokus zentrale Teile der redaktionellen Freiheit darstellen. Auch in der SRF-Fachredaktion Musik wird diese Freiheit mit der nötigen Sorgfalt gepflegt.

Von der SRG-Konzession her ist es unser Auftrag, mittels Berichterstattung die Schweizer Kultur, also auch die Musikkultur zu fördern. SRF 3 hat deshalb auch eine quantitativ und qualitativ ausgebaute Berichterstattung zur Musik, die beim SRF 3-Zielpublikum zudem das Nummer 1-Interesse darstellt.

Eine finanzielle Abgeltung journalistischer Leistungen oder gar Nennungen/Auftritte gegen Geld sind den SRF-Radios, wie allen Radio der SRG strikt verboten. Dass wir also bezahlte PR/Werbung machen, können wir klar verneinen.

Zum Stellenwert des Musikers James Gruntz in der Schweizer Musikszene

James Gruntz ist mit inzwischen sechs Musik-Alben ein etablierter und anerkannter Schweizer Musiker, der seit vielen Jahren erfolgreich interessante Musik produziert. James Gruntz ist also längst eine anerkannte Grösse bei Fachleuten, beim Publikum & in der Schweizer Kulturszene. Hier einigen Belege dazu:

  • James Gruntz hat zwei Swiss Music Awards gewonnen, ebenso den Basler Pop Preis und den hochdotierten Förderpreis der Fondation Suisa.
  • James Gruntz stand zum Zeitpunkt der Beanstandung mit seiner aktuellen Vorab-Single in den Top 50 der Schweizer-Single-Hitparade.
  • Über James Gruntz hat auch die Printpresse breit berichtet.[1]

Zur Aktualität & Relevanz der musikjournalistischen Berichterstattung bei SRF 3

Das neueste Album von James Gruntz ist am Freitag, 15. September erschienen.

Die SRF-Fachredaktion Musik, die auch Beiträge, Interviews etc. für SRF 3 produziert, hat aufgrund der überzeugenden Qualitäten des neuen Albums beschlossen, den Künstler in zwei Sendungen von Radio SRF 3 einem möglichst breiten Publikum vorzustellen:

  • Freitag, 15. September: James Gruntz war am Tag des Album-Release während einer halben Stunde Gast im Vormittagsprogramm von SRF 3. Er gab ein Interview und hat 2 Songs vom neuen Album in einer exklusiven Live Session vorgestellt.
  • Am Samstag, 16. September war James Gruntz Gast in der Spielsendung ‚Wochenrundschau‘, In der Show gab es auch Musik von James Gruntz zu hören, wie immer bei musikalischen Gästen. Dazu liefen wie immer für diese Sendung Programmhinweise im 24h/-Programm vom Mittwoch bis Samstag.

Dazu kamen Nennungen im Rahmen des Musikprogramms von SRF 3:

  • Sonntag, 17.9.: Es lief die erste Singleauskopplung ‚You‘ vom aktuellen Album in der neu geschaffenen Sendung ‚CH-Hits der Woche‘ Am Sonntag wurden zudem in der normalen Tagesrotation drei weitere Titel von James Gruntz gespielt.
  • Montag, 18.9.: Radio SRF 3 hat die zweite Single ‚Speechless‘ von James Gruntz als Song vom Tag präsentiert. Dabei den Song kurz vorgestellt und redaktionell eingeordnet. Wie bei allen aktuellen ‚Songs vom Tag‘ wurde dieser 4x eingesetzt.

Zu dieser wie gewünscht umfassenden Zusammenstellung ist zu bemerken, dass die meisten im Publikum täglich jeweils ein- bis zweimal SRF 3 einschalten und dies während ca. 30 Minuten. Wenn wir also einen Künstler als Schwerpunkt vorstellen möchten, tun wir dies immer 4x pro Tag, meistens verbunden mit einem Interview /Livekonzert im Studio, weil wir diesen Künstler eben möglichst vielen vorstellen wollen. James Gruntz hatte also keinerlei unübliche quantitative Anzahl an Nennungen.

Audio-Wirkungsforschung (d.h. ohne Bildunterstützung) hat immer wieder belegt, dass es im Schnitt ca. 50-60 Einsätze eines einzelnen Songs/Künstler braucht, bis dieser vom Publikum wahrgenommen wird.

Dass wir hingegen pro Tag ‚hunderte von Nennungen‘ über die beanstandete Zeitdauer vom 15. Bis 18. September hatten, können wir nicht bestätigen: In der Summe zählten wir innerhalb von sechs Tagen von Mittwoch, 13. Oktober bis Montag, 18. Oktober max. 60 Nennungen inkl. Trailers für die SRF 3-Sendung ‚Wochenrundschau‘ und der im Musik-Programm erwähnten, sprich programmierten aktuellen Titel von James Gruntz.

Fazit

Zusammenfassend halten wir fest, dass die Programmberichterstattung einen von der Redaktion beabsichtigt wahrnehmbaren Schwerpunkt darstellt und dass James Gruntz alles andere als ein ‚obskurer, mittelmässiger‘ Schweizer Künstler ist.

Wir würden aber insbesondere die Ballung mit Vorstellung des Albums und am Folgetag Gast in der Sendung Wochenrundschau nicht mehr so handhaben. Wir wollen interessante und relevante Schweizer Musik journalistisch kritisch vorstellen und durchaus auch fördern, dies ist auch unser Auftrag. Was wir sicher nicht wollen: den Anschein von ‚PR‘ erwecken. Insofern nehmen wir die Beanstandung von Herrn X in ihrer für ihn so negativen Wahrnehmung ernst und gern zum Anlass, hier künftig die Dosis selbstkritisch im Auge zu behalten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Ich habe mir die Sendungen angehört und über Ihre Beanstandung und die Argumentation von Herrn Schuler nachgedacht. Der Verdacht, dass bezahlte Werbung vorliegt, ist unbegründet – erstens, weil dem Radio Werbung strikt verboten ist, zweitens, weil ich Herrn Schuler glaube, dass dies für die zuständigen Redaktionen niemals in Frage käme. Es handelt sich auch nicht um unentgeltliche Schleichwerbung, denn Schleichwerbung setzt voraus, dass ein Produkt gezeigt oder genannt wird, das gar nicht im Zentrum der Sendung steht, aber dessen Promotoren die Sendung geschickt ausnützen, um für es zu werben.[2] Ginge es um die Frage der unentgeltlichen Schleichwerbung, wären Ombudsstellen und Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) effektiv zuständig, aber sie steht hier nicht zur Debatte. Hingegen handelt es sich bei der Vorstellung des neuen Albums von James Gruntz um Product Placing und damit um eine Art PR.

Das ist aber durchaus legitim: Wenn der Literaturnobelpreis vergeben wird, machen die Medien durch die Berichterstattung indirekt PR für die Bücher des Autors oder der Autorin. Wenn der Circus Knie seine neue Saison eröffnet, machen die berichtenden Medien PR für die Vorstellungen des Schweizer National-Circus. Wenn nach der Premiere im Stadttheater ein Stück von den Medien bejubelt wird, machen sie PR für die Inszenierung. Das Gleiche gilt für Filme, Musicals, Rock-Konzerte, Kunstaustellungen, Mode-Kreationen, Autos usw. Die Medien, selbst wenn sie kritisch sind, orchestrieren immer auch das Neue.

Und für die Programme der SRG gilt insbesondere, dass sie gerade Schweizer Künstler einerseits kritisch beobachten, aber gleichzeitig auch fördern. Darum komme ich nach Prüfung der Sendungen und der Argumente zu einem geteilten Befund: Einerseits gebe ich Ihnen Recht, was die Massierung der Präsentationen von James Gruntz betrifft. Das waren richtige „Gruntz-Festspiele“ auf SRF 3, und die Redaktion hat ja auch gemerkt, dass es des Guten zu viel war und dass man künftig etwas zurückhaltender sein wird. Anderseits gebe ich Ihnen nicht Recht, was die Bedeutung des Musikers betrifft: Er ist nicht „ein obskurer, mittelmässiger Sänger“, wie Sie schreiben, sondern ein mehrfach preisgekröntes Talent mit einer bereits zehnjährigen Karriere.[3] Es gab also durchaus Grund, sein neues Album zu würdigen. Ich kann also Ihre Beanstandung teils unterstützen und teils nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] Siehe Beilagen sowie https://www.aargauerzeitung.ch/kultur/musik/ein-zartes-pflaenzchen-131689498

[2] Vgl. Capt, Nicolas (2014): Publicité et parrainage. En : Masmejan, Denis/ Bertil Cottier/ Nicolas Capt (Ed.) :Loi sur la radio-télévision. Berne : Stämpfli Editions, p. 187-191.

[3] https://www.jamesgruntz.com/

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