SRF News («AfD-Kandidatin beschäftigte Asylbewerberin schwarz») beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 15. September 2017 beanstandeten Sie den Artikel „AfD-Kandidatin beschäftigte Asylbewerberin schwarz“ auf SRF News vom 14. September 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„1. Beanstande ich, dass lange behauptet wurde Frau Weidel hätte sich dazu nicht geäussert. Dies entspricht NICHT der Wahrheit. Umgehend erfolgte das Dementi von Frau Weidel.[2] Es wurde im Beitrag lange zunächst behauptet Frau Weidel hätte sich nicht geäussert. Nur die AFD wurde behauptet. Bereits VOR der Veröffentlichung des SRG-Beitrages hatte Frau Weidel das Dementi verfasst. Ich beanstande somit diese Berichterstattung. Die SRG hat die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt und die Geschichte nicht genügend recherchiert.
2. Beanstande ich, dass die SRG die Hintergründe dieser Kampagne dieser Zeitung verschweigt. Zur Journalistischen Plicht gehört es - anstelle wieder nur gegen Rechts polemisch zu berichten - ALLE Seiten aufzuzeigen.
Fakten, Tatsachen welche eine Leserin klarstellen musste. In der ‚Zeit‘ steht, dass die Redaktion das aus dem Umfeld von Frau Weidel erfahren, kann ja jeder sowas behaupten. Der Anwalt hat mitgeteilt, dass die Syrerin eine Bekannte von der Lebenspartnerin ist. Kürzlich hat die "Welt" über ein Mail berichtet, es hat sich herausgestellt, dass es ein billiges Fake-Mail war. Frau Weidel hat Strafanzeige eingereicht. Die stellvertretende Chefredakteurin der ‚Welt‘ ist Dagmar Rosenfeld-Lindner, die Ehefrau von FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner. Es gibt eine offensichtliche Verbindung zwischen der ‚Zeit‘ und der FDP, welche sich mit der AFD um den 3. Platz streiten.
3. Als verwerflichsten Teil beanstande ich die Überschrift - aber auch den gesamten Text - der SRG
<AfD-Kandidatin beschäftigte Asylbewerberin schwarz>
Kein Fragezeichen, kein Konjunktiv wie ‚soll‘ etc. Es wurde als TATSACHE hingestellt. Kein Gericht stellte die Schuld von Frau Weidel fest. Keine Staatsanwalt hat bis jetzt eine Klage erhoben. Keine Sozialbehörde hat Strafanzeige gestellt, nicht einmal diese Vorwürfe bestätigt. Die Zeitung beruft sich auf ‚hören sagen‘. Dieser Titel ist genau darum ein Staatssender Skandal, das grenzt somit an einer Verleumdung welche die SRG mindestens Verantwortungslos von Kampagnenblatt ‚Die Zeit‘ übernommen hat. Es verstösst gegen die Journalistische Sorgfaltspflicht an die sich die SRG halten sollte. Diese Vorverurteilung mag den nicht SRG-Kenner überraschen. Über einen überführten linken Pädophilen - um nur eines von vielen Beispielen zu nennen - wurde dann nicht berichtet, mit der Begründung man wollte seine Stellungnahme abwarten. Und hier ist GAR NICHTS erwiesen NUR BEHAUPTUNGEN. Und die SRG muss nicht nur wieder darüber polemisch berichten (Wie IMMER UND NUUUUR GEGEN RECHTS) sondern auch mit der Überschrift eine Vorverurteilung, falsche Anschuldigung begehen.
Im Anhang Sehen Sie eine Auswahl von Protesten und Kritiken gegen die Überschrift und den einseitigen Beitrag.[3] Wie reagierte die SRG darauf? Nicht der Titel wurde angepasst, kritische Stimmen werden zu oft ZENSIERT.
Somit gelangen wir zum letzten Punkt welche ich beanstande. SÄMTLICHE Neueinträge und zahlreiche Antwortversuche von mir und Bekannten wurden ZENSIERT. Trotz Einhalt der Netiquette. Die Beiträge waren lediglich mit Kritik versehen. Ich erspare mir an dieser Stelle die zeitaufwendigen Bemühungen Ihnen die Beweise für die Zensuren einzureichen. Aus Erfahrung weiss ich, dass Sie eh nicht darauf eingehen. Ich werde diese darum bei der nächsten Instanz einreichen. Ich behalte mir vor diese Beanstandung zu ergänzen. Sei es die zu erwartenden üblen Beleidigungen von NB etc. oder die Zensuren. Trotz der bereits eingereichten Beanstandung wird weiterhin versucht Netiquette-einhaltende Beiträge für die Veröffentlichung zu schreiben, Sämtliche Versuche werden dokumentiert.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News antwortete Herr Alexander Sautter:
Besten Dank geben Sie uns Gelegenheit, auf die Beanstandung von Herrn X einzugehen.Herr X beanstandet in seiner umfassenden Beanstandung u.a. eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht, sowie Titel und den ganzen Artikel als solchen.
SRF News berichtete in dem Artikel über die Vorwürfe an die AfD-Kandidatin Alice Weidel, sie solle eine Asylbewerberin schwarz beschäftigt haben. Es wird deutlich gemacht und mehrmals erwähnt, dass diese Informationen auf einem Zeitungsbericht beruhen, die Zeitung „Die Zeit“ wird namentlich erwähnt. Zudem ist der Text im Konjunktiv verfasst.
Die ausführliche Stellungnahme von Frau Weidel war bereits in der ersten Version des Artikels in der Form ihres Facebook-Posts eingebunden.[4] Es trifft also nicht zu, dass behauptet worden wäre, Frau Weidel hätte sich dazu nicht geäussert.
Durch Nennung der Quelle, den Formulierungen im Konjunktiv und der deutlichen Stellungnahme von Frau Weidel wurde der journalistischen Sorgfaltspflicht genüge getan.
Nicht korrekt hingegen war die Zuspitzung im Titel des Artikels. Dort hiess es in der ersten Version: ‚AfD-Kandidatin beschäftigte Asylbewerberin schwarz‘. Diese Aussage war so nicht richtig.
Dies wurde von der Redaktion auch im Laufe der nächsten Stunden bemerkt. Der Titel und die URL wurde deshalb angepasst: Neu hiess es ‚AfD-Kandidatin soll Asylbewerberin schwarz beschäftigt haben‘.[5]
Für diesen Fehler entschuldigen wir uns.
Wie Ihnen bekannt ist, erhebt Herr X mit konstanter Regelmässigkeit Zensurvorwürfe an die Adresse der SRG, bzw. an SRF. Dazu haben wir in verschiedener Form auch bereits Stellung genehmen. Wir verzichten deshalb im vorliegenden Fall darauf, uns erneut dazu zu äussern.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Artikels. Ihre Beanstandung wirft eine grundsätzliche Frage auf, nämlich jene nach den journalistischen Quellen. Es geht im Journalismus immer darum, dass nur publiziert werden sollte, was auf gesicherten und vertrauenswürdigen Quellen beruht. Gut ist stets, wenn man über zwei verschiedene, voneinander unabhängige Quellen verfügt, die die gleiche Nachricht bestätigen. Wenn die Quellenlage unsicher ist – sei es, dass eine Nachricht noch nicht bestätigt ist, also nur auf Gerüchten beruht, sei es, dass die vorhandene Quelle nicht vertrauenswürdig ist -, dann ist das entsprechend zu kennzeichnen: durch einen ausdrücklichen Hinweis, durch das Dementi oder die Distanzierung der Betroffenen oder durch die Verwendung des Konjunktivs.
Diese Regel wurde im angefochtenen Beitrag im Lauftext eingehalten, insbesondere auch dadurch, dass schon in der ersten Version die „Klarstellung“ (also das Dementi) von Alice Weidel auf Facebook veröffentlicht wurde. Im Titel aber wurde diese Regel verletzt. Dies war ein Fehler, der allerdings rasch behoben wurde.
Sie haben eine weitere grundsätzliche Feststellung gemacht, nämlich, dass es zur journalistischen Pflicht gehöre, nicht nur gegen rechts zu polemisieren, sondern alle Seiten aufzuzeigen. Völlig richtig! Journalistinnen und Journalisten von SRF müssen zwar nicht in jedem einzelnen Beitrag immer alle Seiten berücksichtigen, aber es wäre nicht in Ordnung, wenn sie über Skandale im rechten Lager berichteten, über Skandale im linken Lager aber nicht. Ich habe selber in Bezug auf Alice Weidel im Frühling 2017 in einer Kolumne einige Grundsätze aufgestellt.[6] Seriöser Journalismus hält Distanz zu allen, fährt keine Kampagnen und polemisiert nicht. Und seriöser Journalismus gibt alle interessanten Positionen wieder. Allerdings gehört zum Recht und zur Freiheit der Journalistinnen und Journalisten auch, dass sie ihre Meinung sagen und sich von menschenverachtenden, rassistischen und anderen extremen Positionen abgrenzen dürfen.
Schliesslich beklagen Sie sich über die angebliche Zensur von Online-Kommentaren. Wie Sie wissen, ist die Ombudsstelle nur für redaktionell bearbeitete Texte im Onlinebereich von SRF zuständig, nicht aber für Leserkommentare und somit auch nicht für die Anwendung der Netiquette durch die Redaktion. In solchen Angelegenheiten müssen Sie sich ans Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wenden.
Fazit: Die Redaktion hat, außer anfänglich im Titel, korrekt gearbeitet. Der ursprüngliche Titel aber war ein Fehler. Darum kann ich Ihre Beanstandung teilweise unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/news/international/afd-kandidatin-soll-asylbewerberin-schwarz-beschaeftigt-haben
[2] https://twitter.com/Alice_Weidel/status/908018927707594752
[3] Vgl. Beilage Kommentare
[4] Vgl. Beilage Weidel Version 1
[5] Vgl. Beilage Weidel Version 2
[6] https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/verfemt-geschnitten-ausgegrenzt-131332041
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