UBI weist Beschwerden gegen «Arena» mit Historiker Ganser ab
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fällte diesen Entscheid am Freitagmittag im Rahmen einer öffentlichen Beratung in Bern. Der Entscheid kam allerdings nur mit Stichentscheid des Vorsitzes zustanden, weil das Gremium auch nach einer rund zweistündigen Diskussion noch immer geteilter Meinung war.
Einig waren sich die meisten Mitglieder darin, dass die «Arena»-Sendung vom 24. Februar 2017 in journalistischer Hinsicht mehrere Mängel aufwies. Kritisiert wurde wie zuvor schon vom Ombudmann der SRG vor allem der Umgang von Moderator Jonas Projer mit seinem Gast, dem Historiker und Publizisten Daniele Ganser.
Für besonders viel Kritik sorgte die Einblendung eines E-Mails von Ganser an einen SRF-Mitarbeitenden während der Sendung, obwohl der Historiker darüber im Vorfeld nicht informiert worden war. So auch die Tatsache, dass dieses Mail für das Publikum zunächst nur in gekürzter Form einsehbar war. Zudem sei der Eindruck entstanden, der Moderator wolle Gansers Glaubwürdigkeit als Medienkritiker infrage stellen, kritisierten mehrere UBI-Mitglieder.
Eigene Meinungsbildung möglich
Die Aufgabe der Beschwerdeinstanz war allerdings zu prüfen, ob die Sendung gegen das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen hat. Im Zentrum stand die Frage, ob sich das Publikum aufgrund der Diskussions-Sendung ein eigenes Bild zum Thema «Trumps Krieg gegen die Medien» habe machen können.
Die Sendung wollte laut Programmangabe den Fragen nachgehen, ob es gute Gründe gebe, den Medien zu misstrauen. Ferner wollte sie zur Debatte stellen, ob die Medien wichtiger denn je seien, um Trumps Lügen aufzudecken, und ob den Schweizer Medien noch vertraut werde.
Wer die Sendung schaute, habe sich aufgrund der Diskussion mit den Studiogästen und den vorbereiteten Beiträgen durchaus eine eigene Meinung zum Thema der Glaubwürdigkeit der Medien machen können, kam die UBI knapp zum Schluss.
Mit diesem Entscheid wies sie insgesamt sechs Beschwerden zur betreffenden «Arena»-Sendung ab. Einer der Beschwerdeführer war der Historiker Daniele Ganser. Der Entscheid der UBI kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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