«Puls» über Knieprothesen war rechtens
Das Gesundheitsmagazin «Puls» berichtete am 6. November 2017 über Probleme nach dem Einsatz von Kniegelenksprothesen. Ein Beanstander bezeichnet den Beitrag «Heikle Knieprothesen» als unausgewogen, einseitig und tendenziös. Es sei nur von den 20 Prozent der Kniegelenksoperationen gesprochen worden, die nicht gut verlaufen seien. Man hätte auch die positiven Fälle zeigen müssen. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht unterstützen. «Puls» habe differenziert und umfassend berichtet.
Der Einsatz einer Kniegelenksprothese werde in der Schweiz jährlich rund 16 000 Mal vorgenommen, schreibt Gerald Tippelmann, Redaktionsleiter «Puls», in seiner Stellungnahme zur Beanstandung. Wenig bekannt sei, dass die Erwartungen von ca. 20 Prozent der Patientinnen und Patienten mit der Operation nicht erfüllt worden seien. Der monierte Beitrag habe den Fokus auf diese 20 Prozent der Operierten gelegt. Zudem sei «Puls» der Frage nachgegangen, ob modernere Operationstechniken die Situation verbessern könnten.
Die Redaktion habe nicht beabsichtigt, alles über Kniegelenksimplantate zu berichten oder die unbestrittenen Erfolge dieser Therapie zu diffamieren, so Tippelmann weiter. Bei einem massiven Eingriff wie einem Gelenksimplantat müsse vorab vollständig über erwartbare Resultate informiert werden. Man habe Betroffenen versucht klar zu machen, dass solche Eingriffe nicht immer wie im Modell funktionierten.
Information und Beratung
Gemäss Ombudsmann Roger Blum habe «Puls» mit dem Online-Experten-Chat während und nach der Sendung eine Beratung angeboten. Der beanstandete Beitrag selbst habe sachlich darüber informiert, warum bei 20 Prozent der Operierten der Einsatz von Knieprothesen nicht zum gewünschten Erfolge geführt habe. Wenn die Misserfolge 20 Prozent ausmachten, könne sich jedermann ausrechnen, dass 80 Prozent der Operationen erfolgreich verlaufen seien, ist Blum überzeugt.
Die in der Sendung befragten Ärzte und Spezialisten hätten sehr offen über Risiken gesprochen und nichts beschönigt. Blum findet es wichtig, potenzielle Patientinnen und Patienten darüber aufzuklären, was auf dem Spiel stünde und sie zu ermuntern, ihre Ärztinnen und Ärzte im Vorfeld über Chancen und Risiken genau zu befragen.
Der Ombudsmann erachtet den beanstandeten Beitrag als sachlich, differenziert und umfassend. Er kann die Beanstandung nicht unterstützen.
Schlussbericht Ombudsstelle 5219
Zu «Puls» vom 6. November 2017
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