Wahlbarometer in der «Tagesschau» und in «10vor10» beanstandet

5239
Mit Ihrer E-Mail vom 1. November 2017 und dann, nach zwischenzeitlichem Rückzug, vom 20. November 2017 in korrigierter Form beanstandeten Sie die Beiträge zum Wahlbarometer in der „Tagesschau“[1] und in der Sendung „10 vor 10“[2] vom 19. Oktober 2017 (Fernsehen SRF). Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Sehr ungern wende ich mich mit einer Beanstandung an Sie. Leider hat mein Nachhaken in dieser Sache bei den Sendungsverantwortlichen (e-Mailaustausch mit Gregor Meier) keine befriedigende Einigung gebracht.

Ich beanstande einen (im Übrigen wiederholten) Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot, evtl. das Transparenzgebot im Umgang mit dem Wahlbarometer von SRF. Hier exemplarisch an den Sendungen 10vor10 und Tagesschau vom 19.10.2017.

Das Problem ist der entweder unkundige und oder unsorgfältige Umgang (ich kann das nicht beurteilen) mit der effektiven Aussage des Wahlbarometers. Das Wahlbarometer 2017 gibt ausschiesslich Verschiebungen von Wählerstärken innerhalb des statistischen Fehlerbereichs an, des Stichprobenfehlers (ca. 2.2%). Darauf wird nicht oder nur ungenügend hingewiesen. Der Hinweis erscheint grau auf grau bei der Einblendung der Grafik, eine redaktionelle Einordnung fehlt vollständig. Das wiegt umso schwerer, als das 10vor10 sogar noch den Studienautor interviewt und dabei kein Wort über die Methodik verliert. Eine sachgerechte Behandlung der eignen Quellen sieht anders aus.[3]

Das Problem an der Sache: Die SRG verleiht damit ihrem Wahlbarometer ex post politisches Gewicht. Das heisst, die unsorgfältige Interpretation wird im Moment der Äusserung zur These, die medial plötzlich eine Rolle spielt. Anstatt, dass die wissenschaftlich einzig redliche Aussage - dass die Verschiebungen zu klein sind für sinnvolle Aussagen - die Schlagzeilen dominieren würden. Resp. würde sie dann wohl nicht, aber das darf ja für die SRG kaum Kriterium sein.

Die Beanstandung gilt für den Umgang mit dem Wahlbarometer in einer Vielzahl von Sendungen.“

B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die „Tagesschau“ und für „10 vor 10“ äußerten sich die Herren Franz Lustenberger („Tagesschau“) und Christian Dütschler, Redaktionsleiter von „10 vor 10“:

„Mit Mail vom 20. November 2017 hat Herr X eine korrigierte Beanstandung zum aktuellen Wahlbarometer eingereicht. Konkret kritisiert er den Beitrag ‚SP in Umfragen nur noch knapp vor FDP‘ in der Tagesschau vom 19. Oktober 2017 und den zweiteiligen Fokus dazu im 10vor10 vom selben Tag (Beitrag ‚SP und FDP kämpfen um den zweiten Platz‘ plus anschliessendes Studiogespräch mit Politikwissenschaftler Michael Hermann).

Konkret kritisiert der Beanstander die Darstellung des Wahlbarometers, welches das Forschungsinstitute Sotomo im Auftrag der SRG zur Halbzeit der Legislatur 2015 – 2019 erstellt hat. Letztlich geht es in seiner Kritik um die Interpretation der Veränderungen in der Parteienstärke.

Im Folgenden nehmen die Redaktionen Tagesschau und 10vor10 zu grundsätzlichen Aspekten und einzelnen Punkten sowie in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut Sotomo zu den Umfragemethoden und deren Interpretation Stellung.

1. Allgemeines zu Umfragen

Meinungsumfragen zu Themen und zu Wahlabsichten sind Bestandteil der politischen Auseinandersetzung in einer lebendigen Demokratie. Solche Umfragen sind sowohl im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern wie auch der politischen Parteien; diese möchten wissen, wie sie in der Gunst der Wählerinnen und Wähler dastehen oder welche Fragen und Themen die Menschen derzeit intensiv beschäftigen.

Wenn das Schweizer Parteiensystem doch recht stabil erscheint, so haben sich in den vergangenen Jahrzehnten doch markante Verschiebungen ergeben. Erwähnt seien etwa der kontinuierliche Aufstieg der SVP zur stärksten Partei, die Rückschläge der CVP oder das Aufkommen neuer Parteien in der bürgerlichen Mitte (GLP, BDP). Die Parteibindungen werden lockerer. Entsprechend sind Wahlumfragen für die Parteien von grösserer Bedeutung als früher, als die Parteien sich bestimmter Milieus in der Wählerschaft sicher waren.

Im Gegensatz zu anderen Staaten, etwa Deutschland, werden in der Schweiz relativ wenig Umfragen zu parteipolitischen Präferenzen durchgeführt. In Deutschland wird etwa wöchentlich von diversen Instituten die sogenannte ‚Sonntagsfrage‘ gestellt.[4] Schweizer Radio und Fernsehen SRF, mithin die ganze SRG, sind sehr zurückhaltend, wenn es um die Häufigkeit von Wahlumfragen geht. Eine Umfrage zur Mitte der Legislatur – zwei Jahre nach den letzten Wahlen 2015 und zwei Jahre vor den Wahlen im 2019 – ist unseres Erachtens aber gerechtfertigt.

Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) haben sich in der Vergangenheit schon mehrmals mit Beanstandungen, respektive Beschwerden zum Wahlbarometer befasst. Im Entscheid vom 30. August 2012 der UBI ging es um mehrere Wahlbarometer im Vorfeld der Eidgenössischen Wahlen 2011 [5]. In Punkt 4.3 hält die UBI fest: <Die UBI hat sich bei ihrer Beurteilung auf eine Rechtskontrolle zu beschränken und darf keine Fachaufsicht ausüben (BGE 132 II 290 E.3.2. S. 294). Radio- und Fernsehveranstalter sind denn auch grundsätzlich frei, wie sie Umfrageergebnisse präsentieren wollen, wenn sich das Publikum dazu eine eigene Meinung bilden kann.>

2. Vorwurf: Auf statistischen Fehlerbereich ‚nicht oder nur ungenügend hingewiesen‘

Der Beanstander schreibt: <Das Wahlbarometer 2017 gibt ausschliesslich Verschiebungen von Wählerstärken innerhalb des statistischen Fehlerbereichs an, des Stichprobenfehlers (ca. 2.2%). Darauf wird nicht oder nur ungenügend hingewiesen>. Das sehen wir anders.

Konkret wurde auf den statistischen Fehlerbereich von +/- 2.2 %, wie er auch in der Studie angegeben wird[6], in der Tagesschau wie folgt hingewiesen (Hervorhebung hinzugefügt):

Im 10vor10-Beitrag wurde der statistische Fehlerbereich auf folgender Grafik erwähnt (Hervorhebung hinzugefügt):

Und schliesslich im 10vor10-Studiogespräch sah die eingeblendete Grafik so aus (Hervorhebung hinzugefügt):

Der statistische Fehlerbereich wurde also in beiden Sendungen durchaus aufgezeigt. Dass der Hinweis ‚grau auf grau‘ erscheint, wie der Beanstander festhält, schadet unserer Ansicht nach der Leserlichkeit nicht. Der Hinweis war für das Publikum auf jeden Fall erkennbar.

3. Vorwurf: «unsorgfältige Interpretation», «Verschiebungen sind zu klein für sinnvolle Aussagen»

Der Beanstander wirft uns vor, dass ‚eine «redaktionelle Einordnung‘ des statistischen Fehlerbereichs fehle. Er meint, das Wahlbarometer 2017 gebe ausschliesslich Verschiebungen von Wählerstärken innerhalb des statistischen Fehlerbereichs an – die Verschiebungen seien also zu klein für sinnvolle Aussagen.

Es geht hier letztlich um eine statistische Frage, weshalb wir bei deren Klärung auf die Studienverfasser zurückgegriffen haben. SRF hat mit den Umfragen des Wahlbarometers 2017 das Forschungsinstitut Sotomo beauftragt. Sotomo ist ein renommiertes Forschungsinstitut im Bereich politischer Umfragen. Es wird geführt von Geograf und Politikwissenschaftler Michael Hermann, der auch an der Universität Zürich lehrt und sich zudem als Kommentator der eidgenössischen Politik in verschiedenen etablierten Medien schweizweit einen Namen gemacht hat. Folgende technische Ausführungen stammen von ihm selber:

<In der Inferenzstatistik geht es darum, die Wahrscheinlichkeit anzugeben, mit der ein Stichprobenwert in der Grundgesamtheit zutrifft. Das Problem liegt zunächst einmal darin, dass wir an einem Populationswert interessiert sind (z.B. dem Wähleranteil der Partei xy), uns aber keine Populationsdaten vorliegen. In aller Regel liegen nur Werte einer Teilerhebung vor (Stichprobe). Woher aber wissen wir, dass der in der Stichprobe ermittelte Wert mit dem unbekannten, aber zu schätzenden Wert in der Grundgesamtheit übereinstimmt? Die einfache Antwort lautet: Wir wissen es niemals mit 100 prozentiger Sicherheit. Wir können aber, indem wir der Stichprobenverteilung eine theoretische Wahrscheinlichkeitsverteilung – die Normalverteilung – unterstellen, die Wahrscheinlichkeit angeben, mit welcher der wahre Wert in der Grundgesamtheit innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu liegen kommt (Konfidenzintervall). Dazu müssen wir zunächst eine gewünschte Sicherheit vorgeben. In der Testtheorie hat sich die Konvention einer 95%-Sicherheit (und demnach einer 5%-Irrtumswahrscheinlichkeit) durchgesetzt. Dieses Konfidenzniveau ist, wie gesagt, das Resultat einer Vereinbarung. Im Prinzip wäre es möglich, vorab ein Konfidenzniveau von 90% festzulegen. Legt man das Signifikanzniveau auf 95% fest, gibt der doppelte Standardfehler (präziser: 1.96) die gewünschte Bandbreite an. Zusätzlich benötigt man einen sog. Schätzer[7]. Denn wir wollen ja den ‚wahren‘ Wert in der Grundgesamtheit schätzen. Der beste Schätzer (Gütekriterien sind: Konsistenz, Erwartungstreue, Effizienz) für einen Mittelwert oder Anteilswert in der Grundgesamtheit ist der Mittelwert oder Anteilswert in der Stichprobe – vorausgesetzt die Stichprobe erfüllt gewisse Voraussetzungen.

Der Beschwerdeführer argumentiert, dass die Veränderungen zum Ergebnis von 2015 bei allen Parteien innerhalb des Standardfehlers zu liegen kommen. Das ist richtig und trifft im Übrigen – aufgrund der hohen Stabilität des Schweizer Parteiensystems – auf die meisten Wahlen zu. Das 95%-Konfidenzintervall für FDP (17.1%) beträgt +/- 3.2 Prozentpunkte. Das heisst: Wir können aufgrund der vorliegenden Stichprobendaten mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% sagen, dass der ‚wahre‘ FDP-Anteilswert in der Grundgesamtheit zwischen 13.9 und 20.3% liegt. Das 95%-Konfidenzintervall für die SP (17.7%) beträgt +/- 2.9 Prozentpunkte. Das heisst: Wir können aufgrund der vorliegenden Stichprobendaten mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% sagen, dass der ‚wahre‘ SP-Anteilswert in der Grundgesamtheit zwischen 14.8 und 20.6% liegt. Demnach können wir nicht mit 95%-Sicherheit ausschliessen, dass die FDP Wählerstimmen verliert bzw. die SP solche hinzugewinnt.

Allerdings ist die Aussage, die ‚Aufholjagd der FDP gegenüber der SP könnte mit der genau gleichen Wahrscheinlichkeit exakt umgekehrt sein‘ falsch[8]. Denn bei der Punktschätzung handelt es sich jeweils um die bestmögliche Schätzung – sie hat also von allen möglichen Szenarien die grösste Wahrscheinlichkeit. Aufgrund der vorliegenden Stichprobendaten ist demnach die Wahrscheinlichkeit, wonach die FDP gegenüber der SP aufholt, deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit, dass die SP die FDP umgekehrt um denselben Betrag weiter distanziert. Kurz: Die Wahrscheinlichkeit des wahren Populationsparameters nimmt ab, je weiter weg man sich von der Punktschätzung entfernt.

Die Vermittlung dieser Befunde ist eine äusserst komplexe Angelegenheit. Den meisten Konsumenten demoskopischer Resultate dürfte es schwerfallen, den Unterschied zwischen einer Punkt- und einer Intervallschätzung genau zu verstehen. Deshalb wird im Bericht der Standardfehler für die Gesamtstichprobe angegeben, aber nicht bei jedem einzelnen Befund auf die entsprechende Intervallschätzung für Subgruppe eingegangen.>

Als Quintessenz dieser technischen Ausführungen halten wir nochmals fest: <Aufgrund der vorliegenden Stichprobendaten ist demnach die Wahrscheinlichkeit, wonach die FDP gegenüber der SP aufholt, deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit, dass die SP die FDP umgekehrt um denselben Betrag weiter distanziert>. In der ersten Version seiner Beanstandung schrieb der Beanstander: <Die von den Sendungen beispielsweise unterstellte Aufholjagd der FDP gegenüber der SP könnte mit der genau gleichen Wahrscheinlichkeit exakt umgekehrt sein.> Dass diese Aussage falsch ist, scheint auch der Beanstander nachträglich erkannt zu haben. Jedenfalls liess er sie in der korrigierten Version seiner Beanstandung weg. Die Wahrscheinlichkeit, dass die FDP gegenüber der SP aufholt (und nicht umgekehrt) ist tatsächlich ‚deutlich höher‘.

Unser Publikum ist sich an die Präsentation von Umfragen gewohnt und weiss: Solche Umfragen basieren immer auf Stichproben. Die präsentierten Resultate sind also immer eine Art Hochrechnung, welcher gewisse Wahrscheinlichkeiten zugrunde liegen. Dass damit eine bestimmte Fehlerquote verbunden ist, versteht sich von selbst. Auch wenn der Durchschnittszuschauer den eingeblendeten ‚Fehlerbereich von +/-2.2.%‘ rechnerisch auf Anhieb wohl kaum genau deuten kann, so kommt bei ihm auf jeden Fall die Botschaft an: Aha, hier geht es um Wahrscheinlichkeiten, die präsentierten Zahlen könnten tatsächlich also auch etwas kleiner resp. etwas grösser sein.

Als Journalisten gehört es zu unseren Kernaufgaben, komplexe Inhalte zu vereinfachen. Die transportierten Informationen müssen selbstverständlich dennoch korrekt sein. Das war hier der Fall: Wir haben die Umfrage-Ergebnisse des Wahlbarometers 2017 vereinfacht, aber dennoch korrekt wiedergegeben. Den Fehlerbereich von +/- 2.2 Prozent haben wir auf den eingeblendeten Grafiken für alle Zuschauer und Zuschauerinnen ersichtlich eingeblendet – und somit die Aussagekraft der eingeblendeten Zahlen relativiert. Anders als der Beanstander meint, ist auch basierend auf kleinen Verschiebungen durchaus eine sinnvolle Aussage möglich, zumal es zum heutigen Zeitpunkt – zwei Jahre vor den Wahlen – einzige darum geht, Trends in der Popularität der Parteien aufzuzeigen.

Im 10vor10-Beitrag wurde der Zweikampf zwischen der SP und FDP auch in einen grösseren zeitlichen Kontext gestellt. Die aktuellen Umfrage-Resultate der SP entsprechen dabei einem Trend, der bereits mehrere Jahre andauert. Die präsentierten Zahlen zeigen also nicht etwa eine unerwartete Trendwende auf, im Gegenteil: Sie führen einen Trend fort, der sich seit 2003 – also seit vierzehn Jahren – kontinuierlich fortsetzt: Der Vorsprung der SP nimmt kontinuierlich ab. Dies wurde im 10vor10-Beitrag auch grafisch dargestellt. Dabei wurde in der Grafik zusätzlich mittels gestrichelter Linien differenziert, wo es sich nur um Umfrageergebnisse und wo es sich um eigentliche Wahlresultate handelt.

Wörtlich hiess es zur Grafik:

Der Zweikampf zwischen SP und FDP ist legendär. In den 70er Jahren führt die SP jeweils knapp vor der FDP. In der 80er Jahren liegt dann die FDP vorne. In den 90ern schlägt das Pendel zurück. 2003 beträgt der Vorsprung der SP sogar 6 Prozent-Punkte. Seither schmilzt der Vorsprung der SP.

Der Präsident der SP, Christian Levrat, hat im Beitrag Gelegenheit auf die von der Umfrage aufgezeigte Entwicklung der Wähleranteile von FDP und SP zu reagieren. Wörtlich hiess es im Beitrag:

Trotzdem glaubt SP-Präsident Christian Levrat nicht daran, dass seine Partei in zwei Jahren von der FDP überholt wird:

<Das werden sie nicht schaffen, da bin ich ziemlich überzeugt davon. Wenn es ihnen gut tut, können sie das noch ein paar Jahre weiter wiederholen, aber das betrachte ich eher als interne Psychohygiene-Massnahme der FDP als eine ernsthafte Bedrohung.>

Der Beanstander schreibt weiter: <Das [die fehlende redaktionelle Einordnung] wiegt umso schwerer, als dass 10vor10 sogar noch den Studienautor interviewt und dabei kein Wort über die Methodik verliert.> Die oben erwähnten Ausführungen des Forschungsinstituts zeigen, wie komplex die statistischen Berechnungen sind. In einem solch kurzen Gespräch kann die angewandte Methode nicht im Detail erklärt werden, geht es dabei doch vor allem um die Interpretation der Daten. Unsere Moderatorin hat aber die Methode insoweit in Frage gestellt, als Sie den Studienautor in einer offenen Frage nach der Plausibilität des thematisierten Szenarios fragte. Michael Hermann hat im Gespräch die exakten Zahlen zusätzlich relativiert, indem er nur von ‚Richtungen‘ spricht, in welche sich die FDP und die SP bewegen. Im Wortlaut:

Moderatorin

<Die FDP könnte die SP also tatsächlich überholen, für wie plausibel halten Sie dieses Szenario?>

Michael Hermann:

<Ja, es ist immer... 2,4% sind in der Schweiz eine halbe Welt. Aber wenn sich natürlich beide Parteien in die Gegenrichtung bewegen ist das natürlich dann plötzlich nicht mehr so viel. Aber ich glaube eher, es ist schwierig. Aber es ist doch schon erstaunlich, dass es überhaupt so weit kommen könnte, denn eigentlich haben wir jetzt ja eine Rechtsmehrheit im Parlament, im Bundesrat – das hätte die SP beflügeln sollen, wenn’s das nicht macht, dann ist das schon erstaunlich.>

Zudem wurde auch im Studiogespräch eine Grafik mit den Resultaten eingeblendet, auf welcher der Fehlerbereich von +/- 2.2 Prozent vermerkt war (siehe Screenshot weiter oben). Wir sind deshalb der Meinung, dass wir auch im Studiogespräch korrekt und sachgerecht berichtet haben.

4. Vorwurf: ‚Die SRG verleiht damit ihrem Wahlbarometer ex post politisches Gewicht‘

Der Beanstander schreibt: <Die SRG verleiht damit ihrem Wahlbarometer ex post politisches Gewicht. Das heisst, die unsorgfältige Interpretation wird im Moment der Äusserung zur These, die medial plötzlich eine Rolle spielt.>

Tatsächlich ist es so, dass in der Schweiz nur wenige Medien bereit und in der Lage sind, die finanziellen Mittel für eine solche Umfrage bei einem seriösen Institut aufzuwenden. Insofern erhält die Umfrage ein gewisses politisches Gewicht. Das ist aber unproblematisch, wenn die daraus publizierten Resultate korrekt sind. Das ist, wie oben dargelegt, in den beanstandeten Sendungen der Fall. Zudem war den Zuschauern und Zuschauerinnen immer klar, dass es um Popularitätswerte der Parteien zwei Jahre vor den Nationalratswahlen ging und nicht etwa um eine Wahlprognose.

Darauf verweisen explizit auch die Verfasser des Wahlbarometers. Wörtlich heisst es in der ausführlichen Version des Wahlbarometers 2017,[9] <dass die Halbzeitbilanzen der Parteien offensichtlich keine Prognose der Wahlen 2019 sind. Das liegt nicht nur am zeitlichen Abstand zu den kommenden Wahlen, in welchem sich noch Vielerlei ereignen kann: Man denke beispielsweise zurück an die Flüchtlingskrise, die sich im Sommer 2015 anbahnte und im Herbst auf ihren Höhepunkt zusteuerte. Sie hat das Wahlergebnis sicherlich mitbeeinflusst und der SVP zumindest teilweise zu ihrem Wahlerfolg verholfen. Umgekehrt hatte etwa die GLP 2013 eine ausgezeichnete Halbzeitbilanz und sah wie eine der sicheren Siegerinnen der kommenden Wahl aus, um am Ende – vielleicht auch als Folge der GLP-Initiative, die vom Stimmvolk im März 2015 regelrecht abgeschmettert wurde – in eine Abwärtsspirale zu gelangen. Zum anderen ist zum jetzigen Zeitpunkt natürlich längst nicht klar, wer auch wirklich teilnehmen wird. Die in der Umfrage geäusserten Teilnahmeabsichten sind zumindest bei jenen, die sich nicht immer beteiligen mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen. Weiter ist auch noch zu bedenken, dass am Wahltag selbst das Panaschieren ein Thema sein wird. Das spielt insbesondere im linken Lager eine bedeutsame Rolle. Zwischen den ideologisch teils nahestehenden Parteien wird eifrig panaschiert. Hinzu kommt, dass die SP am Ende des Wahlkampfes erfahrungsgemäss zulasten anderer linker Parteien nochmals zulegen kann.>

Mit anderen Worten, das Wahlbarometer 2017 ist also eine Momentaufnahme, die im Beitrag zudem von den politischen Akteuren kommentiert und teilweise auch relativiert worden ist.

5. Fazit

Wir sind der Meinung, dass wir in den beanstandeten Sendungen korrekt und sachgerecht berichtet haben. Den statistischen Fehlerbereich haben wir transparent gemacht. Es war dem Publikum jederzeit klar, dass es sich bei den Resultaten nicht etwa um eine Wahlprognose handelte, sondern um ein Abbild der aktuellen politischen Stimmungslage der Wähler und Wählerinnen. Die Zuschauer und Zuschauerinnen konnten sich jederzeit eine eigene Meinung bilden.

Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Die politische Meinungsforschung ist immer wieder Gegenstand kritischer Betrachtung. Es gibt ja auch einige Gründe dafür, dass man genau hingucken muss:

  • Die Berichterstattung ist heikel, weil die SRG gleichzeitig Auftraggeberin und Berichterstatterin der „Wahlbarometer“ und „Abstimmungsbarometer“ ist.
  • Die Berichterstattung ist anfechtbar, weil es in der Meinungsforschung tatsächlich methodische Probleme gibt, die nicht so ohne weiteres einfach unter den Tisch gewischt werden können.
  • Die Berichterstattung ist schwierig, weil der Präzisionsjournalismus verlangt, dass die Vermittlung zugleich sozialwissenschaftlich korrekt und für das Publikum gut verständlich ist.

Gerne erinnere ich daran, dass das Konzept des Präzisionsjournalismus 1973 vom amerikanischen Kommunikationswissenschaftler Philip Meyer im Buch „Precision Journalism“ erstmals präsentiert wurde. Es geht dabei um sozialwissenschaftlich korrekte Vermittlung statistischer Daten. Die deutsche Publizistikwissenschaftlerin Elisabeth Noelle-Neumann verlangte, dass jede Zeitung über einen „demoskopischen Korrespondenten“ verfüge. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat sich mindestens zehn Mal mit Beschwerden gegen Sendungen über Meinungsforschung befasst.[10] Sie hat immer wieder angemahnt, dass Radio und Fernsehen in der Berichterstattung die Minimalstandards beachten sollen, nämlich

  • das durchführende Institut zu nennen,
  • den Zeitraum der Befragung anzugeben,
  • die Grundgesamtheit zu beschreiben (Menschen über 3, Erwachsene, Stimmberechtigte, und in welcher Gebietskörperschaft?),
  • die Stichprobe anzugeben,
  • die Fehlerquote mitzuteilen,
  • die Kernfragen deutlich zu machen,
  • die Umgewichtungen transparent zu machen.

Vergleicht man nun die Beiträge der „Tagesschau“ und von „10 vor 10“ vom 19. Oktober 2017 mit früheren Meinungsforschungs-Berichten von Radio und Fernsehen SRF, muss man geradezu von einem Rückfall sprechen: Gerade mal der Name des durchführenden Instituts und der Fehlerbereich wurden angegeben, und auch dies nur in einer sehr kleinen schriftlichen Einblendung unten rechts. Nicht nur, dass wesentliche Hinweise auf die Umfrage dem Fernsehpublikum vorbehalten blieben: Eine schriftliche Einblendung, die nicht verbalisiert wird, ist in einem audiovisuellen Medium ungenügend. Das Publikum kann nicht zugleich zuhören und Zusatzinformationen lesen; da wird zu viel von ihm verlangt. Das heißt, dass wohl der überwiegenden Mehrheit der Zuschauerinnen und Zuschauer die Information über die Fehlerquote entgangen ist. Das Publikum hat also nicht mitbekommen, dass sich die angegebenen Zahlen in einer Bandbreite bewegen. Insofern haben Sie mit Ihrer Beanstandung Recht.

Zwar ist wenig wahrscheinlich, dass sich der Wert der einen Partei in die eine Richtung und der der andern in die andere Richtung bewegt, aber die journalistische und sozialwissenschaftliche Redlichkeit hätte verlangt, dass deutlicher auf die Fehlerquote hingewiesen wird. Natürlich war es journalistisch attraktiv, mit Hilfe der Umfrage den Fokus auf die Verfolgungsjagd zwischen FDP und SP zu legen, die es im Übrigen auch ohne die Umfrage gäbe. Aber im Präzisionsjournalismus darf die Lust auf deftige Schlagzeilen nicht von der Genauigkeit ablenken. Alles in allem muss ich daher bilanzieren, dass sowohl die „Tagesschau“ als auch „10 vor 10“ das Publikum nicht korrekt informiert und damit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt haben. Ich kann daher ihre Beanstandung unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/tagesschau/ultimatum-katalonien-fdp-ist-sp-auf-den-fersen-weniger-insekten

[2] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/eskalation-in-spanien-srg-wahlbarometer-jamaika-koalition

[3] Vgl. Hinweise zur Methode von Prof. Dr. Georg Lutz aus dem Jahr 2015 https://tageswoche.ch/politik/politologe-georg-lutz-kritisiert-srg-umfrage/

[4] https://www.wahlrecht.de/umfragen/

[5] Vgl. https://www2.ubi.admin.ch/x/b_633.pdf

[6] Siehe Studie SRG SSR Wahlbarometer 2017, S. 8, https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2017/10/SRG-SSR-Wahlbarometer-Kurzbericht-DE-10-17.pdf

[7] Eine Schätzfunktion (estimator) dient dazu, mittels Stichprobenwerten einen Schätzwert (estimation) zu ermitteln. Er ist demnach eine Vorschrift, eine Regel, wie ein bestimmter Parameter (z.B. Erwartungswert) aus Stichprobendaten gewonnen werden kann. Dieser Schätzwert enthält Informationen über unbekannte Parameter in der Grundgesamtheit.

[8] Anmerkung der Redaktion: Der Beanstander hatte diese Aussage in seiner ersten Beanstandung, die er schliesslich zurückgezogen hat, gemacht.

[9] https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2017/10/srg-ssr-wahlbarometer-de-10-17.pdf

[10] Vgl. Roger Blum (2015): Unseriöser Journalismus? Beschwerden gegen Radio und Fernsehen in der Schweiz. Konstanz: UVK, S. 87-99.

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten