Beitrag «Nur Porno im Kopf» von «DOK» und Website-Artikel «SRF Kultur» «Die Amateure kommen: Wenn die Nachbarn Pornos drehen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail und Ihrem Brief vom 28. November 2018 beanstandeten Sie Pornodarstellungen auf den SRF Seiten, vermutlich vor allem die «DOK»-Sendung «Nur Porno im Kopf» (Fernsehen SRF) vom 26. November 2017 «Nur Porno im Kopf»[1] und den Online-Text (SRF Kultur) vom 27. November 2017 «Die Amateure kommen: Wenn die Nachbarn Pornos drehen»[2]. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Seit ein paar Tagen stehen Nacktbilder von Pornodarstellern auf der SRF Seite! Auch ein Video, das ‚nur‘ von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr angeschaut werden kann mit dem Titel: ‚Nur Porno im Kopf‘. Man muss wohl nicht erwähnen, dass diese Sperrung unwirksam ist, da ja mit Bildern den ganzen Tag geworben wird, diese Sendung am Abend anzuschauen! Auch ist offenkundig, dass unsere Jugend nicht um 20:00 Uhr im Bett ist!

Diese Werbung ist unzumutbar und nach dem Strafgesetzbuch verboten! Denn diese Publikationen auf der SRF Seite macht Pornografie auch für Minderjährige zugänglich!

Rechtsbelehrung:

Das Strafgesetzbuch (SR 311.0; StGB) verbietet, Minderjährigen Pornografie zugänglich zu machen!

Beanstandungsfähigkeit: Programmbeschwerden (Art. 4 & 5 RTVG) sind möglich bei Missachtung des Schutzes Minderjähriger: Programmveranstalter haben durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden.

Wir bitten Sie, umgehend diese oben erwähnten Bilder und Texte auf der SRF Seite entfernen zu lassen!»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für DOK und Reportage antwortete ihr Bereichsleiter, Herr Daniel Pünter, wie folgt:

«Ich nehme Stellung zur Beanstandung Nr. 5246 von X. Sie wirft den Programmverantwortlichen vor, im Internet auf der Webseite von SRF Minderjährigen Pornografie zugänglich zu machen. Konkret richtet sich die Beanstandung gegen einen Dokumentarfilm und gegen leider nicht näher definierte ‚Texte‘ und ‚Nacktbilder von Pornodarstellern‘.

Als Bereichsleiter ‚Dok und Reportage‘ von SRF führe ich in meiner Stellungnahme meine Argumente vor, die den Dokumentarfilm ‚Nur Porno im Kopf‘ und dessen Zugänglichkeit fürs Publikum betreffen. Weil sich die Beanstandung indirekt auch gegen Bilder und Texte von anderen Medieninhalten richtet, sind auch andere Programminhalte Teil meiner Stellungnahme. Frau X bezeichnet sie als pornografisch und gesetzeswidrig. Einige Inhalte sind bereits nicht mehr online verfügbar, nicht aufgrund der Beanstandung von Frau X, sondern aus rechtlichen Gründen.

Vorbemerkungen

Im Sinne des Jugendschutzes (Radio- und Fernsehgesetz Artikel 4 und 5 und Artikel 197 Absatz 1 des Strafgesetzbuches[3]) prüft SRF sorgfältig, ob eigene Medieninhalte die ‚körperliche, geistig-seelische oder sittliche Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen‘ könnten. SRF kennt selbstverständlich auch den Artikel des Strafgesetzbuches, der verbietet, dass pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Abbildungen, einer Person unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden. Die Frage ist dabei immer, was überhaupt als Pornografie gilt, wie sie definiert und rechtlich eingeordnet wird. Die Duden-Definition ist nur eine von vielen. Sie bezeichnet Pornografie als ‚Darstellung geschlechtlicher Vorgänge unter einseitiger Betonung des genitalen Bereichs und unter Ausklammerung der psychischen und partnerschaftlichen Aspekte der Sexualität‘. Polizei- und Justizbehörden sind sich in der Schweiz mehr oder weniger einig, dass ‚jede ausführliche, explizite, quasi anatomische Darstellung von Geschlechtsaktivität als pornografisch bezeichnet werden kann‘.[4] Diese Frage entscheidet im Zweifelsfall aber immer der Richter. Strafgesetzbuch und Radio- und Fernsehgesetz und Gerichtsurteile geben uns Programmschaffenden und Medienmachern den Rahmen vor. Bei der Auswahl, Prüfung und Publikation von Inhalten spielen immer auch publizistische Überlegungen eine wichtige Rolle.

SRF gewährt den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor potentiell gefährdenden Medienangeboten in erster Linie durch die Wahl der Platzierung solcher Sendungen und Inhalten im Programm. Die Verantwortlichen berücksichtigen dabei insbesondere das Profil der Sendung und des Senders sowie das Programmumfeld. Und sie setzen gegebenenfalls Warnungen ein.

Spezialprogrammierung zum Thema Pornografie

Die von Frau X beanstandeten Inhalte waren Teil einer Spezialprogrammierung von SRF Kultur zum Thema Pornografie. Ende November 2017 wurde das Thema in verschiedenen TV-Sendegefässen und mit begleitenden Hintergrundartikeln im Internet über mehrere Tage hinweg behandelt. Gesellschaftliche Relevanz und journalistische Neugier bewogen die Programmschaffenden von SRF Kultur, das Phänomen Pornografie aufzugreifen und in einer vielfältigen Art zu diskutieren und zu beleuchten.

Der Konsum von Pornografie ist aufgrund der Digitalisierung und der damit verbundenen einfachen Zugänglichkeit so hoch wie noch nie in der Geschichte der Menschheit. Weltweit werden pro Sekunde 30'000 Pornoclips abgerufen. Gemäss vorsichtigen Schätzungen setzt die gesamte Internetpornografie täglich über 12 Millionen Euro um. Und 35% des gesamten Verkehrs auf dem Internet besitzt einen pornografischen Zusammenhang (Quelle: Statista GmbH Hamburg, 2015). Das Phänomen Pornografie ist omnipräsent. Es hat Einfluss auf unsere Gesellschaft und wirft neue Fragen auf: Wie beeinflusst der immense Pornokonsum Paarbeziehungen oder unsere Geschlechterbilder? Wird Pornografie zunehmend verharmlost oder gar schon als Norm (miss)verstanden? Und auch: Schadet Jugendlichen Pornografie – und wenn ja: Wie muss man sie davor schützen?

Diese und weitere Fragestellungen wurden in folgenden Artikeln/Gefässen behandelt:

  • Sternstunde der Nacht ‚Phänomen Pornografie‘
  • Kulturplatz: Fernsehbericht ‚Verboten - Arabische Pornografie‘
  • Online-Artikel ‚Arabische Pornografie: Der wahre Aufstand?‘
  • Online-Artikel ‚Die Amateure kommen: Wenn die Nachbarn Pornos drehen‘
  • DOK-Film: ‚Nur Porno im Kopf‘

Die Programmschaffenden von SRF Kultur klärten bei der Auswahl der Inhalte, ob es sich allenfalls um pornografische Inhalte (Text, Bild oder Ton) handle und kamen zum Schluss, dass sie nicht pornografisch sind, weil weder Darstellungen der geschlechtlichen Vorgänge, noch eine einseitige Betonung des genitalen Bereichs gezeigt wurden. Auch nach erneuter Prüfung der Medieninhalte, aufgrund der Beanstandung von Frau X, kommt SRF zum gleichen Schluss wie im redaktionellen Prozess vor der Publikation: Es handelt sich nicht um Pornografie, sondern um lediglich Medieninhalte, die das Phänomen Pornografie erklären und einordnen und sich am Rande mit der Herstellung von Pornografie befassen.

Zusammen mit der Jugendschutzbeauftragten von SRF wurde zudem geprüft, ob gewisse Inhalte potentiell kinder- oder jugendgefährdend sein könnten. Bei einzelnen Teilinhalten, namentlich Fotos und Videosequenzen traf SRF verschiedene Massnahmen, beispielsweise die Verpixelung expliziter Körperstellen sowie Zeitsperren online.

Programminhalte und -umfeld

Den Start zur Spezialprogrammierung machte die Sendung Kulturplatz. Die Sendung publizierte am Mittwoch, 22. November 2017, 22:25 Uhr einen Magazinbericht ‚Verboten - Arabische Pornografie‘.[5] Darin geht es um den Autor Youssef Rakha, der behauptet, dass arabische Sexvideos mehr Sprengkraft hätten, die Gesellschaft zu verändern, als die Proteste während des arabischen Frühlings. Der Bericht fragt, welche Rolle die Pornografie in einer Gesellschaft, in der nackte Haut ein grosses Tabuthema ist, spielt? Wie geht man mit Sexualität um, wenn Sex vor der Ehe kaum toleriert wird?

Die Sendung Sternstunde der Nacht trug den Titel ‚Phänomen Pornografie‘ (Sendetermin: Samstag, 25. November 2017, 23:00 Uhr) und wurde mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren gekennzeichnet.[6] Die Sendung ist aus Jugendschutzgründen online nur zeitlich eingeschränkt verfügbar, jeweils nach 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens und steht nicht als Podcast zum Download zur Verfügung. Die Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer gingen in der Gesprächs-Sendung folgenden Fragen nach: Welchen Einfluss hat das Phänomen Pornografie auf unsere Gesellschaft, auf Jugendliche und unsere Beziehungen? Experten und Insider sprechen über ein tabuisiertes Megaphänomen. Im Unterschied zu Zeiten, als der Pornokonsum in dunklen Kinosälen oder privaten Räumlichkeiten ablief, schuf das Internet mit seiner Tendenz zum enthemmten Exhibitionismus ganz neue Dimensionen. «Amateur-Pornos» haben dem Profiwesen stark zugesetzt und die etablierten Produzenten gezwungen, ebenfalls neue Wege zu beschreiten.

Die beiden Online-Artikel wurden am Samstagnachmittag, 25.11.2017 (‚ Arabische Pornografie: Der wahre Aufstand?‘) [7] und am Sonntagmorgen, 26.11.2017 (‚Die Amateure kommen: Wenn die Nachbarn Pornos drehen‘) [8] publiziert.

Im ersten Online-Artikel geht es um den Essay ‚Arab Porn‘ des ägyptischen Autoren Youssef Rakha. Dieser behandelt die Pornografie in der arabischen Gesellschaft. In diesem Artikel kann SRF weder auf der Bild- noch auf der Textebene pornografische oder potentiell gefährdende Medienangebote erkennen, auch wenn das Thema Pornografie behandelt wird. Hier der

Zum Inhalt des zweiten Artikels: Durch das Internet ist das Geschäft der herkömmlichen Porno-Filmindustrie eingebrochen. An ihre Stelle sind tausende Amateure getreten, die bei sich zuhause Sexvideos drehen und auf Amateurplattformen publizieren. In diesem Artikel gibt es mehrere Bilder, die SRF als jugendschutzrelevant eingestuft und als Massnahme deshalb stark verpixelt hat.

Der Dokumentarfilm ‚Nur Porno im Kopf‘ schliesslich wurde vor zweieinhalb Jahren, am Mittwoch, 24. Juni 2015, um 22:55 Uhr ein erstes Mal auf SRF 1 gesendet und anschliessend online gestellt. Die Publikation des Films wurde nicht beanstandet. Der gleiche Film wurde im Rahmen der Spezialprogrammierung vom 26. November bis zum 3. Dezember 2017 online gestellt. Der Dokumentarfilm war aus rechtlichen Gründen nur 7 Tage online verfügbar sowie aus Jugendschutzgründen nur zeitlich eingeschränkt jeweils nach 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens abrufbar. Aus urheberrechtlichen Gründen wurde er mit einem Geoblock Schweiz belegt. Er war also für Internet-User aus dem Ausland nicht abrufbar.

SRF Massnahmen im Sinne des Jugendschutzes

Es ist davon auszugehen, dass Frau X das Bild (siehe Screenshot) zum Artikel ‚Die Amateure kommen: Wenn die Nachbarn Pornos drehen‘ meint, wenn sie sich in ihrer Beanstandung empört, dass SRF Nacktbilder von Pornodarstellern zeigt. Es handelt sich bei diesem Bild – und bei anderen Bildern des Artikels – aber nicht um Pornografie, sondern um Bilder, die zeigen, wie Pornografie hergestellt wird. Die Bilder sind keine Nahaufnahmen, sie zeigen distanzierende Elemente (Beleuchter, Kameramann, Scheinwerfer etc.) und sie dokumentieren, wie es auf einem solchen Amateur-Filmset aussehen kann. Potentiell gefährdende Darstellungen wurden von der Redaktion digital verfremdet, indem entsprechende Stellen zur Unkenntlichkeit verpixelt wurden.

Des Weiteren beschloss die Redaktion, dass im Zusammenhang mit der Online-Publikation des DOK-Films und der ‚Sternstunde der Nacht‘ folgende Schutzmassnahmen angewendet wurden:

1. Sternstunde der Nacht wurde nach 23.00 ausgestrahlt und mit dem Hinweis <Das folgende Programm ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet> versehen

2. Dokumentarfilm und Sternstunde der Nacht waren für Internet-User zeitlich beschränkt von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens verfügbar

3. Im Internet wurden die entsprechenden Videos mit Warnhinweisen bzw. einer Altersbeschränkung versehen. Sichtbar mittels einer Texttafel:

Hinweis: Altersbeschränkung
Aus Gründen des Jugendschutzes steht der Dok-Film «Nur Porno im Kopf» nur von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr zu Verfügung

Diese Massnahmen sind bei SRF üblich für Inhalte, die für Kinder und Jugendliche als potentiell gefährdend geeignet gelten. Wir sind uns bewusst, dass sowohl Warnhinweis als auch zeitliche Einschränkung nicht gänzlich ausschliessen, dass diese Inhalte von Kindern oder Jugendlichen konsumiert werden können. Deshalb kann ich in diesem Punkt eine entsprechende Kritik auch teilweise nachvollziehen. SRF tut ihr Bestes, Kinder, Jugendliche und Eltern angemessen über heikle Inhalte zu informieren. Die gesamte Verantwortung können Programmschaffende nicht übernehmen. Ein Teil der Verantwortung liegt letztlich auch immer bei den Eltern und dem Umfeld der Jugendlichen.

Deshalb hält SRF die Einschränkungen und Warnhinweise auch in diesem Falle für angemessen. Denn sie klären auf, warnen und beschränken. Hätten wir die Inhalte Kindern und Jugendlichen lückenlos vorenthalten wollen, bliebe in letzter Konsequenz nur die Nichtpublikation, im TV-Programm wie auch im Internet. Die Relevanz des Themas ist unserer Ansicht nach aber gross und die handwerkliche Umsetzung entspricht unseren journalistischen Standards. Deshalb war und ist eine Selbstzensur im Internet für SRF keine Option. Für verantwortungsbewusste Medienschaffende ist die Auswahl von Inhalten, deren Einbettung/Einordnung und Gestaltung genauso wichtig wie eine Beschränkung oder ein Warnhinweis.

Aufgrund des Internets sind heutzutage praktisch alle Inhalte auch für Kinder zu allen Zeiten auf verschiedensten Geräten relativ einfach zugänglich. Die in der Spezialprogrammierung von SRF Kultur gezeigten Inhalte zum Thema sind in meinen Augen insgesamt harmlos, vor allem auch in Anbetracht zum immensen Angebot, welches das Internet uns und unseren Kindern jederzeit auf allen erdenklichen Geräten bietet. Ironischerweise geht es im beanstandeten DOK-Film genau um diesen Punkt. Er klärt das Publikum auf, ordnet ein, hinterfragt und dokumentiert, was das Internet unseren Kindern und den Jugendlichen von heute an Pornografie alles bietet und was der Konsum solcher Inhalte mit ihnen macht.

Zum indirekt beanstandeten DOK-Film

Der beanstandete DOK-Film wurde in einen längeren Onlineartikel eingebettet.[9] Für den User bzw. Leser wurde beim Besuch auf der Internetseite klar, dass es im besagten DOK-Film um die totale Verfügbarkeit jeglicher Art von Pornografie und um den Konsum solcher Inhalte von Jugendlichen geht. Der britische Journalist Martin Daubney thematisiert in seinem Film, wie einfach im Internet pornographische Inhalte, legale und illegale, mit einem Mausklick zu konsumieren sind. Er wollte von Neurowissenschaftlern, Therapeuten, Erziehern und Jugendlichen wissen: Ist Pornografie schädlich für Kinder und Jugendliche? Und, wenn ja: Welche Beweise gibt es dafür? Gibt es Suchtverhalten?

Der Film ist zuweilen vielleicht vulgär und in unseren Augen etwas flapsig erzählt, aber aus Sicht von SRF für Jugendliche ab 14 Jahren unbedenklich. Es handelt sich um einen aufklärerischen Film, in dem über die Zugänglichkeit von Pornografie und um Auswirkungen von Pornografie-Konsum bei Jugendlichen gesprochen wird. Im Film gibt es jedoch wenige kurze Szenen, in denen der Konsum von Pornografie via Internet dargestellt wird. Sie waren im Film in einen grösseren Kontext eingebettet und wurden nicht verwendet, um voyeuristische Neigungen des Publikums zu befriedigen, sondern um den Konsum von Pornografie oder die Methodik einer wissenschaftlichen Studie zu illustrieren. Da sie für das Verständnis in ihrer expliziten Form jedoch so nicht nötig sind, wurden sie von uns digital verfremdet.

Konklusion

Wir sind überzeugt, dass keine publizierten Medienhinhalte im Rahmen der Spezialprogrammierung pornografisch waren. Was schliesslich als pornografisch gilt, ist aber kein publizistischer Entscheid, sondern ein juristischer. Einige Bilder und Sequenzen wurden aus Jugendschutzgründen verfremdet, es wurden Warnhinweise publiziert und die Inhalte begrenzt verfügbar gemacht. Die Programmschaffenden und die Jugendschutzbeauftragte haben ihre publizistische Verantwortung wahrgenommen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gehandelt.

Wir kommen zum Schluss, dass SRF bei allen Medieninhalten zum Schwerpunkt Pornografie, insbesondere aber auch mit dem Dokumentarfilm ‚Nur Porno im Kopf‘ die gesetzlichen Anforderungen an den Programminhalt (Art. 4.1 und Art. 5 des RTVG) , die publizistischen Leitlinien von SRF und die Guidelines UBI in Bezug auf Gefährdung der Sittlichkeit und des Jugendschutzes befolgt hat.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich bin folgendermaßen vorgegangen: Zuerst habe ich Ihre Begründung gelesen, dann habe ich mir den Dokumentarfilm «Nur Porno im Kopf» angesehen, erst danach habe ich die Stellungnahme der Redaktion studiert und Einblick in die anderen Beiträge und die verschiedenen Online-Publikationen genommen. Der Anfang des Films «Nur Porno im Kopf» schockierte mich, steigt doch der britische Journalist Martin Daubney, der zugleich Selbstdarsteller und Rechercheur des Streifens ist, mit dem Bekenntnis ein: «Ich bin ein Wichser». Ich dachte: Oh Gott, muss das sein? Gehört so ein Film ins Programm eines Service public-Senders? Rasch wurde ich aber eines Besseren belehrt, denn der Film entpuppte sich als aufklärerische Recherche. Höhepunkt war die wissenschaftliche Untersuchung von Valery Voon, Neurowissenschaftlerin an der Universität Camebridge, die nachwies, dass sich bei Porno-Süchtigen doppelt so viele Aktivitäten im Gehirn abspielen, wenn sie Pornos sehen, als bei «Normalen». Ihr Gehirn wird derart programmiert, dass sie möglicherweise gar nicht mehr zu normalem Sex fähig sind. Der Film bot eine Fülle von Erkenntnissen, was Pornografie gerade dank des erleichterten Zugangs über das Internet bei jungen Menschen anrichtet, und er diskutierte Wege zur Abhilfe (wie Filter oder Foren). Der Film war äußerst wertvoll, und er transportierte selber keine Pornografie.

Als ich dann aus der Stellungnahme der Redaktion entnahm, dass Fernsehen SRF Ende November 2017 einen eigentlichen Schwerpunkt zum Thema Pornografie gesetzt hat, konnte ich das nur begrüßen. Es gibt viel Unerfreuliches, Schlechtes, Schlimmes, Verwerfliches in der Welt: Kriminalität, Kriege, Massenmorde, Amokläufe, Terroranschläge, Hungersnöte, Menschenhandel, Tierquälerei, sexueller Missbrauch, Pädophilie, Pornografie. Die Medien schaffen dieses Schlechte nicht aus der Welt, indem sie die Augen davor verschliessen. Es ist im Gegenteil die Aufgabe der Medien, gerade auch über die Abgründe der menschlichen Gesellschaften zu berichten und darüber aufzuklären. Das hat Fernsehen SRF mit dem Pornografie-Schwerpunkt audiovisuell und online getan. Und es hat dabei alle nötigen Vorsichtsmassnahmen getroffen, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Hart an der Grenze waren einige Bilder im Beitrag über arabische Pornografie. Aber einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften vermag ich nirgends zu erkennen. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/wochenende-gesellschaft/der-reiz-am-porno-dok-film-nur-porno-im-kopf

[2] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/wochenende-gesellschaft/der-reiz-am-porno-die-amateure-kommen-wenn-die-nachbarn-pornos-drehen

[3] Das Schweizer Strafrecht benennt drei Formen von Pornografie, die allgemein verboten sind. Das sind sexuelle Darstellungen mit Kindern unter 18 Jahren, egal in welcher Form sie mitwirken, Darstellungen mit Tieren oder mit Gewalttätigkeiten.

[4] Vgl. dazu «Pornografie - Alles, was Recht ist», hrsg. von Polizei und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) – eine interkantonale Fachstelle der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) https://www.skppsc.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2016/12/rechtpornografie.pdf

[5] https://www.srf.ch/play/tv/kulturplatz/video/verboten-arabische-pornografie?id=21eda368-cebf-48dc-9f27-501cec697297&station=dd0fa1ba-4ff6-4e1a-ab74-d7e49057d96f

[6] https://www.srf.ch/sendungen/sternstunde-philosophie/sternstunde-der-nacht-phaenomen-pornografie

[7] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/wochenende-gesellschaft/der-reiz-am-porno-arabische-pornografie-der-wahre-aufstand

[8] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/wochenende-gesellschaft/der-reiz-am-porno-die-amateure-kommen-wenn-die-nachbarn-pornos-drehen

[9] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/wochenende-gesellschaft/der-reiz-am-porno-dok-film-nur-porno-im-kopf

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