«Arena/Reporter» durfte einen Demenzkranken filmen

Im Rahmen der Sendung «Arena/Reporter» mit dem Titel «Ewigi Liebi» vom 5. November 2017 wurden zwei hochbetagte Ehepaare gezeigt. Einer der beiden Ehemänner leidet an Demenz in fortgeschrittenem Stadium. Ihn im jetzigen Krankheitszustand zu zeigen, verletze seine Menschenwürde, findet eine Beanstanderin. Ein zweiter Beanstander bezweifelt, ob die Ehefrau oder weitere Verwandte rechtlich befugt waren, den Kranken bei der Zustimmung zu den Filmaufnahmen zu vertreten. Die verantwortliche SRF-Redaktion und der Ombudsmann Roger Blum bejahen die Rechtmässigkeit der Filmaufnahmen. Sie sehen zudem die Menschenwürde des Kranken nicht verletzt.

Der Film zu Beginn von «Arena/Reporter» bilde jeweils die Grundlage für die anschliessende Diskussion, schreibt Nathalie Rufer, Redaktionsleiterin von «Reporter» in ihrer Stellungnahme. Der beanstandete Film porträtiere zwei hochbetagte Ehepaare in ihrem Alltag. Der Film dokumentiere das Verhältnis der Eheleute und ihr Leben in dieser Situation. Im Zentrum von «Arena/Reporter» sei die Beziehung bzw. die Liebe auf dem letzten Wegstück im Leben gestanden.

Beide Beanstander finden die Filmaufnahmen problematisch, da ein Demenzkranker sein Einverständnis dazu nicht mehr geben kann. Sowohl Nathalie Rufer als auch Ombudsmann Roger Blum erachten die Filmaufnahmen jedoch als rechtens. Gemäss Rufer hätten die Ehefrau des Demenzkranken sowie alle fünf Kinder des Paares ihr Einverständnis zu den Dreharbeiten gegeben. Sie seien überzeugt, dass der Kranke – der inzwischen verstorben ist – mit einer Mitwirkung beim Film einverstanden gewesen wäre. Rufer stützt sich dabei auch auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch, wonach der Ehegatte einer urteilsunfähigen Person von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht hat.

Würde nicht verletzt

Rufer ist überzeugt, dass der Demenzkranke stets würde- und respektvoll gezeigt und nicht zur Schau gestellt worden ist. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft leiste der Film einen wichtigen Beitrag zu einer öffentlichen Debatte.

Auch Roger Blum sieht in keiner Szene des Films die Würde des Mannes verletzt. Zudem sei die Grenze zur Intimsphäre nirgends überschritten worden. Das Publikum habe das Bild eines Paares erhalten, das sich seit 71 Jahren kenne und noch immer stark aufeinander bezogen sei. Weiter habe es das Bild einer positiv denkenden, fürsorgenden Frau erhalten, die ihren Mann ganz sicher nicht «vorführen» wollte. Der Ombudsmann kann beide Beanstandungen nicht unterstützen.

Schlussbericht Ombudsstelle 5227

Schlussbericht Ombudsstelle 5231

Zu «Arena/Reporter»: «Ewigi Liebi» vom 5. November 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: Das Ehepaar Geel im Garten seines Hauses. Screenshot aus «Arena/Reporter» vom 5. November 2017, SRF

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