«Echo der Zeit» über «No-Billag – No Plan B?» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 9. Januar 2018 beanstandeten Sie die Sendung „Echo der Zeit“ (Radio SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag „‘No Billag‘ – No Plan ‚B‘?“.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Bei der Nachrichtensendung ‚Echo der Zeit‘ um 18 Uhr, von Radio SRF1 wurde das ‚No-Billag-Komitee‘ bei der Präsentation von Plan B systematisch denunziert und als unglaubwürdig herabgestuft. Der Bericht war völlig verzerrt und einseitig zu Gunsten der No-Billag–Gegner gestaltet, sei es zeitlich, wie auch die Ideen von Plan-B als ‚unglaubwürdig und unmöglich‘ herabgestuft.
Die SRG meldete Wortgetreu der No-Billag-Gegner, ‚Ziel von No-Billag sei die Zerstörung der SRG und der Medienvielfalt‘. Dabei wurde vom SRG-Reporter überschäumend und wortgewaltig der No-Billag -Gegner Philipp Lombardi mehrfach genannt und eingeblendet als der Medien-Gott ‚mit weiteren 160 Parlamentarier‘ aufgepauscht, der alle Argumente der No-Billag-Befürworter als «Nicht und «Nichtig» abschmetterte. Der SRG-Reporter übernahm alle ‚Phrasen‘ von Lombardi kritiklos und wiederholte sogar diese nochmal zum die No-Billag-Initianten zu verdammen. Diese SRG-Reportage verkam zu einer ‚Untergangs- und Paniksendung, wo es nur noch um das nackte um das Überleben der Schweizer Höhrerer-Innen geht‘.
Fazit: Die No-Billag-Initianten mit Plan B, wurden in dieser Sendung quantitativ und qualitativ stark benachteiligt, was eine Verletzung der Ausgewogenheit von SRG-Informationspflicht gleichkommt.
Ich verlange eine objektive Prüfung meiner Beschwerde an die SRG und eine schriftliche Stellungnahme.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das „Echo der Zeit“ äußerte sich Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:
„Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X.
Herr X kritisiert, in einem Beitrag in der Sendung ‚Echo der Zeit‘ sei der vom Schweizerischen Gewerbeverband vorgestellte sogenannte ‚Plan B‘ systematisch denunziert worden. Er begründet das hauptsächlich damit, dass in dem Bericht ‚überschäumend und wortgewaltig‘ der Initiativgegner Filippo Lombardi im Originalton zu Wort gekommen und als ‚Mediengott‘ dargestellt worden sei, hinter dem ausserdem 160 weitere Parlamentarier stünden. Auf diese Weise seien alle Argumente des Gewerbeverbandes als ‚nichtig‘ dargestellt worden und somit die Initiativbefürworter ‚qualitativ und quantitativ‘ benachteiligt worden.
Es ist uns bei Radio SRF sehr wohl bewusst, dass wir als Betroffene bei der Berichterstattung über die ‚No-Billag‘-Initiative unter besonderer Beobachtung stehen. Was durchaus verständlich ist. Gerade weil unsere Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht und diese für uns entscheidend ist, sind wir bestrebt, ganz besonders sorgfältig zu berichten. Konkret bedeutet das, dass Regeln, die auch bei allen andern Abstimmungen gelten, von uns selber bei der ‚No-Billag‘-Berichterstattung noch strenger ausgelegt werden als sonst.
Das gilt natürlich ganz besonders für klassische Pro-und-Kontra-Beiträge wie den hier beanstandeten.
Drei Prinzipien sind für uns hier massgebend:
- Erstens sollen in einem solchen Bericht beide Seiten mit einem oder relevanten Akteur – oder mehreren relevanten Akteuren - vertreten sein. In diesem Fall war das für die Initiativbefürworter Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Gewerbeverbandes. Er ist in seinem Lager eine Schlüsselfigur, denn er spielte eine massgebliche Rolle, als der einflussreiche Gewerbeverband die Ja-Parole zur Initiative beschloss. Ständerat Filippo Lombardi wiederum ist im Nein-Lager eine wichtige Stimme, zum einen als einer der Sprecher der 160 Bundesparlamentarier, welche die Initiative ablehnen (übrigens: anders als Herr X es darstellt, ist dies eine Tatsache, keine Behauptung), zum andern als wichtiger Medienunternehmer im Tessin. Und schliesslich führt die CVP, der Herr Lombardi angehört, die Kampagne gegen die ‚No-Billag‘-Initiative an.
- Zweitens sollen jeweils das Pro- und das Kontra-Lager mit ihren zentralen Argumenten zitiert werden. Im Zusammenhang mit den beiden Presse-konferenzen vom Dienstag, 9. Januar, und der Frage von Alternativen zu Gebühren war dies bei den Initiativbefürwortern unter anderem die Ansicht, dass die Hälfte der heutigen Gebührenzahler bereit wäre, freiwillig Abonnemente zu lösen, etwa für Informationssendungen. Dann die Erwartung, die Einnahmen aus der Fernsehwerbung liessen sich steigern und Radiowerbung könnte zusätzliche Einnahmen für die SRG generieren. Und schliesslich die Aussage, nach Annahme der Initiative könnten zwar keine Sender, hingegen durchaus einzelne Sendungen weiterhin subventioniert werden. Diese drei Kernelemente des ‚Plan B‘ des Gewerbeverbandes wurden in dem Beitrag abgebildet. Ausserdem sogar überaus zugespitzte Formulierungen von Initiativbefürworter Bigler wie ‚versuchte Erpressung‘ oder ‚vorgetäuschte Arbeitsverweigerung‘.
Auf der Gegenseite lauteten die zentralen Argumente, dass die Initiative Subventionen generell verbiete, egal ob nun für Sender oder für Sendungen. Dann dass das Werbevolumen in den klassischen elektronischen Medien nicht zunehme, sondern sinke und schliesslich, dass eine Zerschlagung der SRG in ihrer heutigen Form in erster Linie ausländischen Medienunternehmen diente. Auch diese drei Kernargumente kamen im Originalton in dem Bericht vor.
Streng mathematisch betrachtet, lässt sich in den Originaltönen ein Übergewicht zugunsten von Herrn Bigler feststellen. Das lässt sich aber damit rechtfertigen, dass im Zusammenhang mit seinem ‚Plan B‘ zwei Faktenfragen zu beantworten waren, nämlich die nach der erwarteten Höhe der Kosten für SRG-Sendungspakete und jene nach denkbaren Privatunternehmen, welche die heutige SRG übernehmen könnten. Herr Bigler konnte zu beiden Punkten Stellung nehmen. In der Endabrechnung kam Herr Bigler deshalb in fünf, Herr Lombardi in drei Originalzitaten (O-Tönen) zu Wort. Dafür waren zwei der drei Zitate von Herrn Lombardi etwas länger. Wir achten schliesslich bei Pro- und Kontra-Beiträgen ebenfalls darauf, dass möglichst nicht derselbe Protagonist sowohl das erste als auch das letzte Wort erhält. In Einzelfällen mag das zwar nicht möglich sein, falls darunter die Verständlichkeit eines Berichts litte. Hier aber wurde diese Anforderung erfüllt: Herr Bigler hatte das erste, Herr Lombardi dafür das letzte Wort. - Drittens schliesslich sind unsere Moderatoren und Autoren gerade in der No-Billag-Kontroverse gehalten, sich möglichst zurückzuhalten mit eigenen Einschätzungen und Bewertungen und auf Kommentare ganz zu verzichten. Wir sehen das in diesem Fall sowohl in der Anmoderation des Beitrags erfüllt, wo in sachlich-knapper Form bereits beide Positionen zur Initiative erwähnt wurden, und ebenso im Bericht von Philipp Burkhardt, der im Wesentlichen den Protagonisten beider Lager Raum gab. Das Ergebnis ist, dass wir uns im Unterschied zu praktisch allen anderen Medien einer eigenen Beurteilung des ‚Plan B‘ enthielten.
Aus unserer Sicht kann also von einer qualitativen oder quantitativen Ungleichbehandlung der beiden Lager keine Rede sein. Ebensowenig von einer systematischen Denunzierung des ‚Plan B‘ des Gewerbeverbandes.
Die Gegenargumente gegen den Plan wurden selbstverständlich vorgebracht, aber nicht von uns selber, sondern vom Sprecher des Parlamentarier-Komitees gegen die Initiative. Das entspricht der journalistisch und politisch korrekten Gestaltung eines Pro-und-Kontra-Beitrags im Vorfeld einer Volksabstimmung.
Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Was war denn der Ausgangspunkt des Beitrags? Zwei Medienkonferenzen in Bern. Zufällig präsentierten sich am gleichen Tag, am 9. Januar 2018, sowohl das Abstimmungskomitee des Schweizerischen Gewerbeverbandes, das einen eigenen Plan B für die SRG vorlegte[2], und das Überparteiliche Komitee „Nein zu No Billag“[3] mit ihren Argumenten. Der Slogan des Gewerbe-Komitees lautet: „Service public ohne Billag-Abzocke. Ja SRG: No Billag Ja“. Das Gegenkomitee wirbt mit „Nein zum Angriff auf die Schweizer Medienvielfalt! Nein zu No Billag!“
Radio SRF hätte jetzt zwei einzelne Berichte senden können, je einen zu jeder der beiden Medienkonferenzen. Philipp Burkhardt hat sich entschieden, die beiden Medienkonferenzen „gegeneinander zu schneiden“, sie gewissermassen in einen Dialog zu versetzen. Er wählte dazu fünf Streitpunkte aus und zwei Protagonisten. Die Streitpunkte waren:
- Die Frage, ob nach einer Abschaffung der Gebühren weiterhin staatliche Subventionen möglich sind.
- Die Frage, ob Radio und Fernsehen über Abonnemente finanziert werden sollen.
- Die Frage, ob mehr Werbung auf SRG-Kanälen möglich und realistisch ist.
- Die Frage, ob es Investoren gäbe, die die SRG kaufen, und
- Die Frage, wie hoch ohne Gebühren die Kosten für die Kunden wären.
Als Protagonisten wählte er FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes[4], als Befürworter, und CVP-Ständerat Filippo Lombardi, Medienunternehmer im Tessin[5], als Gegner der Initiative. Dass beide absolut ausgewogen zu Wort kamen, hat bereits Herr Gsteiger dargelegt.
Wenn man sich den Bericht anhört, spürt man – vor allem durch die Betonung des Journalisten – eine leichte Tendenz zugunsten des gegnerischen Lagers. Der Hauptgrund aber, warum man zum Eindruck kommt, die Befürworter seien etwas benachteiligt, liegt daran, dass Nationalrat Bigler auf einige der Streitfragen entweder keine oder schwache oder unhaltbare Argumente hat. Und dafür kann Radio SRF nun wirklich nichts. Die Journalistinnen und Journalisten von SRF verhalten sich in ihrer beruflichen Rolle absolut neutral und sorgen für gleich lange Spiesse. Sie können aber nicht auch noch dafür sorgen, dass der Spiess spitz ist und dass der Spiess-Träger fähig ist, zuzustechen. Dafür sind die Protagonisten selber verantwortlich. Ich kann daher Ihre Beanstandung, auch wenn ich einige Sympathie dafür habe, nicht unterstützen, weil das „Echo der Zeit“ die Regeln der besonderen journalistischen Sorgfalt und des Vielfaltsgebots nicht verletzt hat.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/vorsichtige-annaeherung-zwischen-sued-und-nordkorea
[2] http://www.sgv-usam.ch/fileadmin/user_upload/deutsch/2018/medienkonferenzen/20180109_no-billag-ja/20180109_mm_mk-no-billag-ja_de.pdf
[3] https://www.nobillag-nein.ch/wp-content/uploads/2018/01/180109_NoBillagNein_MK_Mediendossier-1.pdf
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