«Reporter» «Einer gegen alle» beanstandet (I)
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Mit Ihrem Brief vom 18. Dezember 2017 beanstandeten Sie die Sendung «Reporter» (Fernsehen SRF) vom 3. Dezember 2017 mit dem Titel «Einer gegen alle».[1] Ihre Beanstandung wurde auch unterstützt durch Herrn S, Präsident des Eritrean Youth Movement for Change Switzerland, St. Gallen; Herrn H, Kassier des Eritrean Movement for National Salvation Europa, Luzern; Frau I von der Eritrean Woman Association for Justice Switzerland, Möhlin; sowie Herrn M, Executive Director der Eritrean Law Society, Genf. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Die am 3.12.17 um 21.50 auf SRF1 veröffentlichte Sendung ‘Einer gegen Alle’ von Reto Brennwald hat uns sehr betroffen gemacht und unsere Erwartung an einen sachgerechten Journalismus enttäuscht. Unseres Erachtens nach, verstösst die Reportage gegen Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes. Darum möchten wir Sie mit dieser Beschwerde darauf aufmerksam machen.
Die Lage in Eritrea wird in der Sendung ausschliesslich durch Toni Locher’s Meinungen beleuchtet. Er vertritt glasklar die Interessen der eritreischen Regierung. Seine Aussagen werden dann aber seitens des Reporters nicht kritisch beleuchtet und somit als faktische Wahrheit im Raum stehen gelassen. Dies führt dazu, dass er gegen die journalistischen Grundsätzen verstösst, nämlich gegen die Sachgerechtigkeit und das Transparenzgebot, welche zusätzlich die Menschenwürde verletzen und Gewalt verharmlosen. Wir finden dies sehr problematisch hinsichtlich des prekären und aufgeheizten Diskurses in der Schweiz über eritreische Asylsuchende. Es wird nicht nur der Schweizer Bevölkerung ein einseitiges und falsches Bild von Eritrea und den Fluchtgründen der EritreerInnen in der Schweiz vermittelt, welches Vorurteile und Diskriminierung unterstützt, sondern es hat auch imminente politische Folgen auf die Flüchtlingspolitik der Schweiz, denn solche Reportagen beeinflussen die Politiker in ihren Entscheidungen. Am Tag nach der Ausstrahlung der Sendung hat im Schweizer Parlament die Abstimmung im Ständerat darüber stattgefunden, ob eine Schweizer Botschaft in Eritrea eröffnet werden soll. Wir waren anwesend und mussten feststellen, dass der Film in der Diskussion, etwa seitens FDP Nationalrat Philipp Müller, mehrmals erwähnt wurde, um die menschenrechtliche und politische Lage in Eritrea darzustellen.
1. Das Prinzip der Sachgerechtigkeit (Art.4,2) wird wie folgt missachtet:
Zwischen Minute 11’25’’ und 12’55’’ wird die eritreische Sängerin Faytinga befragt. Die Szene spielt in ihrem Haus, welches ein Gefühl von Wohlstand und eritreischer Tradition vermittelt. Es wird jedoch nicht erwähnt, dass diese Sängerin seit Jahren in der französischsprachigen Schweiz lebt und mit einem Franzosen verheiratet ist, Eritrea zwar noch besucht, die Lebensrealität für sie jedoch ganz eine andere ist, als für die Menschen, die ständig in Eritrea leben: Sie ist nicht gezwungen im Nationaldienst unter ‘Zwangsarbeit’, wie Amnesty International den Nationaldienst beschreibt, zu sein. Sie kann sich in Eritrea und auf der Welt ziemlich frei bewegen. Wogegen EritreerInnen bereits um in die nächste Stadt zu kommen eine Bewilligung brauchen und es somit faktisch beinahe keine Bewegungsfreiheit gibt.
Des Weiteren vertritt die Sendung die Meinung, dass es keine Menschenrechtsverletzungen in Eritrea gibt. Der Reporter widerspricht nämlich den Aussagen Lochers nicht und stellt als Schlussfolgerung der Reportage nur seine Aussage über den wirtschaftlichen Fortschritt des Landes in Frage. Oft werden Aussagen Lochers als Fakt präsentiert, und nicht als persönliche Meinung. Die Missachtung der Menschenrechte in Eritrea wird nicht beleuchtet. Jedoch hat zum Beispiel 2015 die UNO einen ausführlichen Bericht über die Menschenrechtsverletzungen im Lande veröffentlicht[2], welcher von Versklavung, willkürliche Haft, Folter und Vergewaltigung von Amtspersonen gegenüber der Zivilgesellschaft redet.
Die konkreten Stellen im Beitrag, auf die wir uns beziehen, sind die Folgenden:
- 7’00 <Es sind immer die gleichen Leute. Die Leute, die unter grossen Opfern das Land befreit haben, sind heute an der Regierung und haben natürlich andere Aufgaben jetzt, aber sie machen es eigentlich immer noch nicht so schlecht.>
- 9‘16‘‘ <Es gibt keine jungen Leute in Eritrea, die an Leib und Leben bedroht sind. Das gibt es einfach nicht.>
- 9‘36‘‘ <Die behaupten ja viel (Amnesty) und ihre Recherchen sind so lausig. Die reden von 10.000 politischen Gefangenen. Das ist total aus der Luft gegriffen...Schlechte Recherche in Eritrea, weil sie eine ganz spezielle Geschichte mit Eritrea haben. Sie haben hier einen arabischen Frühling organisieren wollen, das ist völlig in die Hose gegangen. Seitdem sind sie eingeschossen auf Eritrea. Die Berichte von Amnesty ... das ist absolut völlig falsch.>
- 10’17’’ <Die Zahl ist wohl völlig übertrieben (Zahlen von Amnesty über Menschenrechtsverletzungen). Erst vor Kurzem öffnet Eritrea die Gefängnisse internationalen Beobachtern.>
Insbesondere vertritt der Reporter die Ansicht, dass die Pressefreiheit in Eritrea gewährleistet ist, was den Aussagen von internationalen Organisationen widerspricht. Er widerlegt dies durch Lochers Aussagen und indem er Internetcafés besucht und den Zugang zu oppositionellen Internetseiten prüft (08’28’’-11’24’’).
Folgende Aussagen werden zum Beispiel gemacht:
- 10’25’’ <Internationale Organisationen sagen Eritrea sei ein Land ohne Pressefreiheit. Ein überwachtes und zum Schweigen verdammtes Land.>
- 10’50’’ <Ja, ja, diese Seiten (oppositionelle) sind frei verfügbar. Wir können jetzt gut zum Beispiel awate.com oder asmarino.com aufrufen. Und das ist ja so, dass wir jetzt in der Nacht sowieso 5 oder 6 oppositionelle Radiostationen hören können. Es ist frei verfügbar. Es gibt 3 oder 4 Fernsehstationen, eine staatliche aber auch von der Opposition.>
- 11’23’’ <Nur würden sich die Jungen dafür (oppositionelle politik) gar nicht interessieren, wichtig sei ihnen das Soziale.>
Internetcafés mit Zugang zu Informationen der Opposition gibt es in Eritrea, jedoch erwähnt der Bericht andere, wichtige Informationen nicht, die dazu führen, dass diese Pressefreiheit einen trügerischen Schein ist. Internetzugang ist nämlich nur in Internetcafés erlaubt und nicht im privaten Haushalt. Ausserdem ist die Internetverbindung sehr langsam und erlaubt es nicht viele Dateien zu laden. Die Internetcafés werden immer von Sicherheitsagenten der Regierung kontrolliert und jeder, der oppositionelle Seiten aufrufen würde, wird von der Sicherheitskraft verfolgt und kontrolliert. Demzufolge besuchen EritreerInnen aus Angst solche Webseiten nicht. Zuletzt, sind die Kosten für einen Internetbesuch sehr hoch, was den Zugang erschwert. ICTworks berichtet zum Beispiel darüber.[3]
2. Dadurch, dass viele Tatsachen nicht sachgerecht wiedergeben werden, werden gewaltverharmlosende Inhalte (Art.4,1) reproduziert.
Toni Locher erwägt, dass das eritreische Regime viele Fortschritte im Land herbeigebracht hat und darum nicht zu verurteilen sei. Doch auch wenn es nach Locher einen wirtschaftlichen und sanitären Fortschritt gegeben hat, heisst das noch nicht, dass es auch einen politischen, rechtlichen und sozialen gewährleistet ist - und dies, darf nicht entschuldigt werden. Ausserdem, verharmlost Locher die autokratische Regierung Eritreas und somit seine humanitären Konsequenzen, indem er meint, Afrika brauche gewisse autokratische Strukturen im Gegensatz zu Europa und den USA, und indem er hinzufügt, dass auf Dorfebene gewisse basisdemokratische Strukturen gelebt werden.
Folgende konkrete Ausschnitte aus der Sendung zeigen dies:
- 04’25’’ <Wenn ich das vergleiche über diese vielen Jahren, dann sehe ich wirklich ganz viele Fortschritte>
- 7’00 <Es sind immer die gleichen Leute. Die Leute, die unter grossen Opfern das Land befreit haben, sind heute an der Regierung und haben natürlich andere Aufgaben jetzt, aber sie machen es eigentlich immer noch nicht so schlecht.>
- 9‘16‘‘ <Es gibt keine jungen Leute in Eritrea, die an Leib und Leben bedroht sind. Das gibt es einfach nicht.>
- 13’35’’ <In Europa und USA finde ich die autoritären Tendenzen nicht gut. Aber in Eritrea.. in Afrika braucht es wahrscheinlich auch das.>
- 13’50’’ <Wobei es gibt jede Woche in 1 von 2000 Dörfern eine Dorfversammlung, das sind basisdemokratische Strukturen, dass man Probleme des Dorfes versucht zu lösen.>
3. Wir sind der Meinung, dass die willkürliche Aussagen, die wir hier beleuchtet haben, auch gegen das Prinzip der Menschenwürde verstossen (RTVG Art.4,1) . Denn durch seine Veröffentlichung im wichtigsten Medienkanal unseres Landes wird die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit, die an tausenden Menschen ausgeübt wird, die vom eritreischen Regime unterdrückt wurden und immer noch unterdrückt werden, bagatellisiert.
Wir sind äusserst enttäuscht von SRF. Wir erwarten zumindest eine Gegendarstellung im Format SRF Reporter, in der fundiert über die Situation in Eritrea berichtet wird mit Einbezug von Regime-kritischen Kreisen. Wir sind gerne für ein Gespräch bereit und unterstützen Sie bei künftigen Recherchen mit Kontakten zu Regime-kritischen Kreisen in der Schweiz und in Eritrea, sowie in diversen Ländern, wo die eritreische Diaspora aktiv ist auf der ganzen Welt.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Reporter» antwortete die Redaktionsleiterin, Frau Nathalie Rufer, wie folgt:
«Gern nehme ich Stellung zur kritischen Reaktion der Herren Y und X als Vertreter des Eritreischen Medienbunds Schweiz zum Film ‘Einer gegen alle’, der im Rahmen der Sendung ‘Reporter’ am 3. Dezember 2017 ausgestrahlt wurde.
Die Beanstander stoßen sich daran, dass die Lage in Eritrea ausschließlich durch Toni Locher, den Honorarkonsul Eritreas in der Schweiz, beleuchtet worden sei. Seine Aussagen seien zu wenig kritisch hinterfragt worden. Insgesamt sei damit ein einseitiges Bild über die Lage in Eritrea gezeichnet worden. Dieses Bild beeinflusse auch den politischen Diskurs.
Das Konzept von ‘Reporter’ bewährt sich seit Jahren und sieht vor, Menschen mit außerordentlichen Biografien an aussagekräftige Schauplätze zu begleiten. Dabei wird in erster Linie die Persönlichkeit der Protagonisten beleuchtet. Im Unterschied zu anderen Informationssendungen (wie z.B. Tagesschau, Rundschau, DOK u.a.) steht bei ‘Reporter’ nicht ein kontradiktorischer Ansatz oder das Abbilden der Meinungsvielfalt im Vordergrund, sondern der Mensch, sein Wesen, seine Meinung und Ansichten. Weil das Konzept auf die Reportage und auf Menschen und ihre Handlungen setzt, fällt dem Protagonisten und seiner Sichtweise, Haltung und Meinung naturgemäß ein hohes Gewicht zu. Handkehrum kann so ein situatives Porträt in Form einer authentischen Reportage geschaffen werden. Ein filmisches Bild, das einen Menschen anders zeigt, als ein normales Porträt. Interaktion und Beziehung zwischen Protagonist und Filmautor/Reporter darf in diesem Sendeformat spürbar sein, eine subjektive Erzählweise und Haltung ist möglich. Eine kritische Fragehaltung gegenüber dem Protagonisten ist journalistische Pflicht. Selbstverständlich werden auch bei dieser reportageartigen Porträtform die publizistischen Leitlinien von SRF berücksichtigt.
Immer wieder provozieren diese konzeptionellen Voraussetzungen des Sendeformats beim Publikum Widersprüche und Kritik. Auch im Falle des Films über den Gynäkologen und Honorarkonsul Toni Locher. Seine Haltung und öffentlichen Äußerungen zu Eritrea und dessen autoritärem Regime sind seit langem in Öffentlichkeit und Politik umstritten. Locher, seine Botschaften und Ansichten zum Staat werden seit langem teilweise heftig kritisiert. Reporter Reto Brennwald hat sich mit dem Film zum Ziel gesetzt, den umstrittenen Honorarkonsul von Eritrea einem breiten Publikum in Form eines reportageartigen Porträts vorzustellen, indem er Toni Locher nach Eritrea begleitet, um an Ort und Stelle zu dokumentieren, was den Arzt zu seiner Haltung bewegt. Und um herauszufinden, was ihn dazu bringt, an seiner positiven Grundhaltung gegenüber Eritrea festzuhalten - trotz breiter Kritik.
Der Film zeigt auf, dass Toni Locher nicht nur vom Staat Eritrea als Generalkonsul mandatiert ist, sondern seit Jahrzehnten mit dem afrikanischen Staat sehr eng und persönlich verbunden ist. Als junger Mann war Toni Locher im Unabhängigkeitskampf Eritreas engagiert. Seit dieser Zeit ist er mit vielen mittlerweile ranghohen Vertretern des heutigen Regimes bekannt und befreundet. Diese persönliche Verstrickung, die im Film transparent gemacht wird, ist neben seinem Mandat, das er als Generalkonsul innehat, ein wichtiges Motiv für seine positive Haltung zum Land. Das Engagement im Freiheitskampf Eritreas prägt Toni Lochers Haltung bis heute. Wie er im Film ausführt, reichen seine heutigen Bekanntschaften tief in diese Zeit zurück. So auch seine Freundschaft mit der Sängerin Faytinga. Die Beanstander stören sich daran, dass unerwähnt geblieben sei, dass Faytinga nicht mehr ständig in Eritrea lebe und deshalb eine ganz andere Lebensrealität habe, als die einheimische Bevölkerung. Dieser Kritik halte ich entgegnen, dass die Art und Weise, wie Faytinga Toni Locher und Reporter Reto Brennwald empfangen hat, derart offensichtlich kollidiert mit einem durchschnittlichen eritreischen Alltag, dass der Eindruck nicht entstehen konnte, dies handle sich um eine gewöhnliche, durchschnittliche Lebenssituation von gewöhnlichen Eritreern oder gar um einen alltäglichen Lebensstandard von Menschen in diesem Land.
Die Beanstander sind des Weiteren der Ansicht, der Film transportiere die Meinung, in Eritrea gebe es keine Menschenrechtsverletzungen. Der Reporter widerspreche diesbezüglichen Aussagen Toni Lochers nicht. Das bestreiten wir: Autor Reto Brennwald hat Toni Locher mehrmals mit den Aussagen seiner Kritiker konfrontiert und so die Botschaften von Toni Locher relativiert und in einen Zusammenhang gestellt.
In diesem Zusammenhang möchte ich gern nochmals auf das Ziel dieses Films hinweisen. Reto Brennwald bezweckte auf dieser gemeinsamen Reise nach Eritrea, einen streitbaren Zeitgenossen dort zu begleiten und zu porträtieren, wo er sich seit Jahrzehnten engagiert, im Dienste des Staates und seiner ehemaligen Weggefährten während der Unabhängigkeitswirren. Einen Mann, der sehr wohl umstritten, aber zweifellos auch ein Kenner Eritreas ist. Ihn, seine Beweggründe und Überzeugung darzustellen ist journalistisch interessant und relevant.
Schweizer Medien und auch SRF haben in den vergangenen Jahren wiederholt über Eritrea berichtet. Meist wird Eritrea als Land beschrieben, das von Unterdrückung und wiederholten Menschenrechtsverletzungen geprägt ist. Dieses Bild steht im Widerspruch zur Meinung von Toni Locher. Aber es gibt auch andere journalistische Berichte. Ich verweise auf einen Beitrag in der Rundschau vom 6. September 2017. Eine Journalistin hatte die Gelegenheit, sich in Eritrea weitgehend frei zu bewegen und traf auf vergleichbare Begebenheiten, wie Reporter Reto Brennwald. Zustände, welche die kritischen Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Medien ergänzen. Auch die Rundschau-Journalistin fand öffentlich zugängliche Internet-Cafés. Auch andere Berichte aus Eritrea lassen vermuten, dass die angeprangerten Missstände und Menschenrechtsverletzungen in diesem afrikanischen Staat für Besucher mindestens nicht offensichtlich zu erkennen sind.
‘Reporter’ ist als Sendeformat weder im engen Sinn politisch und schon gar nicht kontradiktorisch. Wie der Sendetitel besagt, stellen wir ‘Menschen, Schicksale und Abenteuer’ ins Zentrum des Interesses. Das kann selbstverständlich provozieren. Die Redaktion ist es gewohnt, dass Reporter-Filme über streitbare Zeitgenossen immer wieder Kritik ernten und Reaktionen auslösen. Deshalb ist sie bei der Herstellung besonders aufmerksam, um sachgerecht und transparent über die ausgewählten Personen zu berichten. Im Falle des Films ‘Einer gegen alle’ sind wir der Überzeugung, unserer journalistischen Pflicht, dem Sachgerechtigkeits- und Transparenzgebot nachgekommen zu sein.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich maße mir nicht an, zu wissen, welche Informationen über Eritrea zutreffen und welche nicht. Das Land, wiewohl Mitglied der Uno und anderer internationaler Organisationen, etwa der „Afrikanischen Union“, schottet sich stark ab und lässt auswärtige Beobachter selten einreisen. So gibt es keine kontinuierliche Berichterstattung durch ausländische Medien, da Eritrea dauerhafte Akkreditierungen verweigert. Die Schweiz verfügt in Asmara, der eritreischen Hauptstadt, nur über ein Generalkonsulat; die für Eritrea zuständige Botschaft befindet sich in Khartum, der Hauptstadt des Sudan.[4] Eritrea hingegen ist in der Schweiz – in Genf – mit einer eigenen Botschaft vertreten; dort werden auch die konsularischen Geschäfte erledigt[5], während der Honorarkonsul in Wettingen, Toni Locher, keine diplomatischen Funktionen ausübt, sondern eher als Aushängeschild und Werbe-Botschafter Eritreas in der Schweiz wirkt.[6] So kommt es denn, dass viele Informationen gefärbt sind: Das Informationsministerium Eritreas macht auf seiner Website PR für das eigene Land[7]; Ihr Eritreischer Medienbund Schweiz vermittelt die Sicht der Opposition.[8] Man mag Berichte der Uno-Menschenrechtskommission[9] oder von Amnesty International[10] anzweifeln, wie Toni Locher das tut. Man kann die Qualifikation des Landes durch Freedom House als „not free“[11] und die Einstufung der Pressefreiheit in Eritrea durch „Reporter ohne Grenzen“ auf Rang 179 von 180[12] als zu oberflächlich, zu westlich-orientiert abtun. Aber man kann dem EASO-Bericht, dem Bericht des European Asylum Support Office[13], die Seriosität und die Differenziertheit nicht absprechen. Und daraus ergibt sich, dass Toni Locher die Zustände mit Sicherheit schönfärbt. Der Nationaldienst für junge Männer beträgt eben nicht 18 Monate, sondern 5-10 Jahre. Begründet wird das alles mit dem Ausnahmezustand, der wegen des letztlich ungelösten Konflikts mit Äthiopien anhält. Somit gibt es auch echte Fluchtgründe. Die Aussage Toni Lochers im Film von Reto Brennwald: „Es gibt keine an Leib und Leben Verfolgte“ ist mit Sicherheit unwahr. Die menschenrechtlichen Defizite werden auch durch Errungenschaften im Gesundheits- und Bildungswesen nicht aufgewogen.
Dem gegenüber steht die Frage, ob man den Gynäkologen und Honorarkonsul Toni Locher porträtieren darf und damit zeigen kann, welchen Weg der Walliser gemacht hat, wie er zum Anhänger der eritreischen Revolution geworden ist und wie er heute denkt. Man darf! Ein Porträt hat ja gerade den Zweck zu ergründen, wieso jemand gegen den Strom schwimmt. Die Frage ist eigentlich lediglich, ob der porträtierende Journalist genügend entgegenhält, ob er kritische Fragen stellt und dort, wo der Honorarkonsul eindeutig schönfärbt, markiert, was die internationalen Untersuchungsberichte sagen. Reto Brennwald hat in der Tat immer wieder kritische Fragen gestellt, aber dann die Antworten Toni Lochers stehen lassen, ohne nochmals auf der anderen Sicht zu beharren. Dies war meines Erachtens ein Fehler.
Ich halte es aber für einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht dazu beitrug, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen, aus folgenden zwei Gründen:
1. Das Thema „Eritrea“ ist schon lange in den Medien. Die Schweizer Medien berichten alle in der gleichen Tonalität. Man hört und liest von den vernichtenden Urteilen in internationalen Berichten. Es gab eine Debatte nach der Politiker-Reise ins umstrittene Land. Auch Radio und Fernsehen SRF haben in diversen Sendungen über Eritrea informiert und diskutiert. Das Publikum verfügt also über ein gewisses Vorwissen.
2. Im Film von Reto Brennwald „Einer gegen alle“ wurde sofort klar, dass Toni Locher aus biographischen Gründen mit der eritreischen Diktatur verbunden ist und sie durch dick und dünn verteidigt. Man merkte sofort, dass er das Regime in einem positiven Licht sehen will, Gegenargumente hin oder her. Das Publikum konnte daher seine Aussagen einordnen.
Aus diesem Gründen kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen, so sehr ich Ihre Perplexität über den Film verstehe. Der Beitrag sprengte den Rahmen der Medienfreiheit nicht. Die Medienfreiheit – und damit die Programmautonomie von Radio und Fernsehen – lässt selbst anwaltschaftlichen Journalismus zu, vorausgesetzt, die angegriffene Gegenposition kommt in irgendeiner Weise zum Ausdruck.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/sendungen/reporter/einer-gegen-alle
[2] http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIEritrea/Pages/ReportCoIEritrea.aspx
[3] https://www.ictworks.org/understanding-eritreas-exceptionally-limited-internet-access/.Wie1KbSdV-U#.WifWGDeDPIU.
[4] https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/eritrea/schweizer-vertretungineritrea.html
[5] https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/eritrea/eritrea-vertretunginderschweiz.html#par
[6] http://www.honorarkonsul-eritrea.ch/
[8] http://eritreischer-medienbund.ch/
[9] https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G17/220/61/PDF/G1722061.pdf?OpenElement
[10] https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/eritrea#section-11842
[11] https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2018/eritrea
[12] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/eritrea/
[13] https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/herkunftslaender/afrika/eri/ERI-ber-easo-nationaldienst-d.pdf
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