«Reporter» über Toni Locher hat keine Bestimmungen verletzt

«Reporter» vom 3. Dezember 2018 porträtiert in «Einer gegen alle» den Arzt, Entwicklungshelfer und Honorarkonsul Toni Locher. Der «Eritreische Medienbund Schweiz» sowie ein zweiter Beanstander kritisieren, in der Sendung sei die politische und menschenrechtliche Lage einseitig und verharmlosend dargestellt worden. Lochers Aussagen seien zu wenig kritisch hinterfragt worden. Der zweite Beanstander ortet zudem eine politische Absicht hinter der Ausstrahlung des Films. Ombudsmann Roger Blum kommt zum Schluss, dass die Sendung keine programmrechtlichen Bestimmungen verletzt hat.

In «Reporter» werde in erster Linie die Persönlichkeit der Protagonisten beleuchtet, erklärt Nathalie Rufer, Redaktionsleitern «Reporter», das Konzept der Sendung. Es stehe weder ein kontradiktorischer Ansatz noch das Abbilden der Meinungsvielfalt im Vordergrund, sondern der Mensch, sein Wesen, seine Meinung und Ansichten. Eine kritische Fragehaltung gegenüber dem Protagonisten sei jedoch journalistische Pflicht.

Ziel der beanstandeten Sendung sei gewesen, den umstrittenen Honorarkonsul Toni Locher zu porträtieren und herauszufinden, was ihn trotz breiter Kritik dazu bringt, an seiner positiven Grundhaltung gegenüber Eritrea festzuhalten, so Rufer weiter. Filmautor Reto Brennwald habe Toni Locher mehrmals mit den Aussagen seiner Kritiker konfrontiert. Die Botschaften Lochers seien dadurch relativiert und in einen Zusammenhang gestellt worden, findet Rufer. Beispielsweise seien die persönlichen Beziehungen Lochers und allfällige Interessenbindungen transparent gemacht worden. Den Vorwurf des zweiten Beanstanders, Filmautor Brennwald verfolge mit dem Beitrag eine politische Agenda, weist Rufer entschieden zurück.

Ist ein solches Porträt legitim?

Ombudsmann Roger Blum zeigt auf, dass Toni Locher die Zustände in Eritrea schönfärbt und zu Unrecht behauptet, es gebe im Land keine an Leib und Leben Verfolgte. Blum bejaht jedoch die Frage, ob eine Sendung eine solch umstrittene Person porträtieren darf. Ein Porträt habe den Zweck zu ergründen, wieso jemand gegen den Strom schwimme. Allerdings müsse der porträtierende Journalist genügend entgegenhalten.

Reto Brennwald habe tatsächlich immer wieder kritische Fragen gestellt. Hingegen hätte er nach Lochers Antworten nochmals auf der anderen Sicht beharren müssen. Diesen Fehler wertet Blum jedoch als Fehler in einem Nebenpunkt, der die freie Meinungsbildung des Publikums nicht beeinträchtigt habe. Denn dieses verfüge – auch aufgrund verschiedener Sendungen von Radio und Fernsehen SRF – über ein gewisses Vorwissen zu Eritrea. Zudem habe «Reporter» die Verbundenheit Lochers mit der eritreischen Diktatur aufgezeigt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer hätten daher Lochers Aussagen einordnen können. Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Schlussbericht Ombudsstelle 5264

Schlussbericht Ombudsstelle 5271

Zu «Reporter» vom 3. Dezember 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: Toni Locher vor alten Fotos aus der Zeit des Befreiungskampfes. Aus «Reporter» vom 3. Dezember 2018. Screenshot, SRF

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