Beitrag «Was macht den Zivildienst so attraktiv?» von «10vor10» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 13. Januar 2018 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» vom 12. Januar 2018 und dort den Beitrag «Was macht den Zivildienst so attraktiv?»[1] samt dem anschließenden Studiogespräch mit Stefan Holenstein, dem Präsidenten der Schweizerischen Offiziersgesellschaft.[2] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Meiner Meinung nach verstösst der Beitrag dem Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes, da der Beitrag und insbesondere auch das nachfolgenden Studiointerview mit dem Herrn von der Offiziersgesellschaft einseitig und tendenziell gegen den Zivildienst ausgerichtet sind. Ich - zugegebenermassen selber überzeugter Zivildienstleistender - hätte es begrüsst, wenn auch die Sichtweise des Zivildienstes in den Beitrag eingearbeitet worden wäre, und eine Führungsperson des Zivildienstes ins Studio eingeladen worden wäre. Alternativ wäre aus meiner Sicht auch der Hinweis auf eine weitere Sendung, bei der die Sichtweise des Zivildienstes dargelegt werden.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» antwortete der Redaktionsleiter, Herr Christian Dütschler:
«Herr X beanstandet unsere Berichterstattung zum Thema Zivildienst in der Sendung vom 12. Januar 2018, bestehend aus dem Beitrag «Was macht den Zivildienst so attraktiv?» und dem darauffolgenden Studiogespräch mit Stefan Holenstein, dem Präsidenten der Schweizerischen Offiziersgesellschaft. Der Beanstander ist nun der Meinung, dass <der Beitrag und insbesondere auch das nachfolgende Studiointerview mit dem Herrn von der Offiziersgesellschaft einseitig und tendenziell gegen den Zivildienst ausgerichtet sind.> Das sehen wir anders und nehmen gerne dazu Stellung.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass wir aufgrund der gesetzlich garantierten Programmautonomie frei in der Themenwahl sind. Gerade bei kurzen Fernsehbeiträgen ist es zudem nicht möglich, ein Thema umfassend darzustellen, so dass wir uns regelmässig auf einzelne Aspekte konzentrieren müssen. Im vorliegenden Beitrag haben wir uns darauf konzentriert, die Gründe für den Boom des Zivildienstes und dessen Auswirkungen auf die Armee aufzuzeigen. Es ging also nicht etwa um einen kontradiktorischen Beitrag im Vorfeld einer Abstimmung, bei dem Befürworter und Gegner ausgewogen zu Wort kommen müssen. Vielmehr wird im Beitrag die Problematik der steigenden Zahl an Zivildienstlern aus verschiedenen Sichtweisen aufgezeigt.
Der Beanstander schreibt, er <hätte es begrüsst, wenn auch die Sichtweise des Zivildienstes in den Beitrag eingearbeitet worden wäre>. Diese Kritik können wir nicht nachvollziehen, denn genau diese Sichtweise nimmt viel Raum ein im Beitrag. Gleich zu Beginn fokussiert der Beitrag auf einen konkreten Zivildienstler, der seine Gründe darlegen kann, warum er sich für den Zivildienst entschieden hat. Er äussert sich sehr positiv und setzt ein starkes Zeichen für den Zivildienst. Wörtlich hiess es:
Luca Sanfratello ist im Dienst, im Zivildienst.
O-Ton Luca Sanfratello:
<Frau Müller...Grüezi wohl, es wär langsam Zyt fürs Znacht.>
Der 20-jährige unterstützt Patientinnen in einer Rehabilitationsklinik im aargauischen Bad Schinznach - darunter Heidrun Müller. Er begleitet sie ins Restaurant oder in die Therapie.
Reporter:
<Was hat sie motiviert, Zivildienst zu machen, ursprünglich?>
Luca Sanfratello, Zivildienstleistender
<Ganz grundsätzlich, dass ich mich nicht am Krieg beteiligen möchte, das hatte sicher einen grossen Einfluss. Und ich bin super froh, dass man mit dem Zivildienst eine gute Alternative hat. Wo man trotzdem seinen Beitrag an der Allgemeinheit leisten und den Patienten direkt helfen kann.>
Luca Sanfratello nimmt in Kauf eineinhalb Mal länger Dienst zu leisten, als er es in der Armee tun müsste. Wer wie Luca Sanfratello den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat seit 20 Jahren die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten.
Am Schluss des Beitrages wird Luca Sanfrantello noch einmal zitiert, und zusätzlich kann sich Lisa Mazzon, Co-Präsidentin des Zivildienstverbandes, zu den Plänen des Bundesrates, der den Zivildienst unattraktiver machen will, äussern. Wörtlich hiess es:
Den Zugang zum Zivildienst einzuschränken sei falsch, sagt die Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone. Sie ist auch Co-Präsidentin des Zivildienstverbandes.
Lisa Mazzone, Nationalrätin Grüne/GE:
<Sie verkennen die Bedeutung des Zivildienstes für unsere Gesellschaft, insbesondere für die älterwerdende Bevölkerung. Hier kann der Zivildienst wertvolle Hilfe leisten. Man nimmt auch die Falschen aufs Korn. Die Armee sollte sich viel mehr selber hinterfragen, als auf den funktionierenden Zivildienst einzudreschen.>
Luca Sanfratellos Zivildienst wird im März zu Ende gehen, nach 360 geleisteten Tagen. Militärdienst konnte er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren - und sagt: Er hätte auch Zivildienst geleistet, wenn dieser doppelt oder dreimal so lange gedauert hätte.
Die beiden Fürsprecher des Zivildienstes bekommen im Beitrag also ausführlich Raum, ihre Sichtweise darzustellen. Auch zwei Kritiker des Zivildienstes kommen im Beitrag zu Wort, vergleichsweise aber eher kurz. Wörtlich:
Halt! Sichern!, sagt Sicherheitspolitiker Alois Gmür von der CVP. Die ständige Zunahme beim Zivildienst gelte es zu stoppen. Der Zivildienst sei zu attraktiv geworden.
Alois Gmür, Nationalrat CVP/SZ :
<Jetzt kann jeder praktisch seine Arbeitszeit selber auswählen, wann er in den Einsatz gehen will. Er kann am Abend zu Hause schlafen. Und das sind natürlich schon Annehmlichkeiten. Wenn ich im Militär bin, dann bin ich in der Militärunterkunft, dann habe ich auch Nachtdienst, Nachtwache usw. Das ist nicht attraktiv.>
Die Armee habe das Nachsehen gegenüber dem Zivildienst, sagte auch ein besorgter Armeechef Philippe Rebord im September 2016 vor den Medien.
(Archiv - September 2016) Philippe Rebord, Armeechef:
<Zurzeit haben wir eindeutig ein Alimentierungsproblem, weil der Zivildienst boomt.>
Kritiker und Befürworter des Zivildienstes kommen im Beitrag also beide zu Wort. Anders als der Beanstander meint, haben wir also die ‘Sichtweise des Zivildienstes’ durchaus in den Beitrag ‹eingearbeitet›.
Der Beanstander kritisiert aber nicht nur den Beitrag, sondern <insbesondere auch das nachfolgende Studiointerview mit dem Herrn der Offiziersgesellschaft>. Es sei <einseitig und tendenziell gegen den Zivildienst ausgerichtet.>
Im beanstandeten Studiogespräch wurde Stefan Holenstein dem Publikum zuerst als Präsident der Schweizerischen Offiziersgesellschaft vorgestellt. Darauf konnte er sich zu verschiedenen Fragen äussern. Der Moderator konfrontiert Stefan Holenstein zuerst mit der Tatsache, dass sich immer mehr Junge gegen die Armee entscheiden. Die nächsten Fragen zielten darauf ab, ob mit einer abnehmenden Zahl Rekruten künftig der Auftrag der Armee in Frage gestellt würde und wie man das verhindern könne. Es folgte ein Einspieler, der aufzeigte, wie sich die Armee bereits verändert hat. Anknüpfend an die Filmsequenz fragte der Moderator zum Schluss, ob Stefan Holenstein so die Zukunft der Armee sehe.
Das Studiogespräch war also informativ und brachte dem Publikum einen inhaltlichen Mehrwert. Dabei war jederzeit klar, dass es sich um persönliche Einschätzungen des Präsidenten der Schweizerischen Offiziersgesellschaft handelte.
Unser Beitragskonzept sieht vor, dass Studiogespräche grundsätzlich mit einer Person geführt werden. Dass diese Person jeweils ihre eigene Position vertritt und oftmals pointiert ihre Meinung äussert, versteht sich von selbst und ist so beabsichtigt. Das Publikum weiss, wie der Studiogast einzuordnen ist und kann sich eine eigene Meinung über dessen Aussagen bilden. Anders als der Beanstander offenbar meint, zielt ein solches Studiogespräch nicht auf Ausgewogenheit ab, sondern darauf, den Studiogast mit kritischen Fragen zu konfrontieren. Die Kritik des Beanstanders greift deshalb ins Leere.
Das Studiogespräch stand zudem nicht für sich, sondern knüpfte an den vorangehenden Beitrag an. Der beanstandete Beitrag hat die Gründe für die Zunahme des Zivildienstes und die geplanten Massnahmen des Bundesrates thematisiert. Die Hauptaussage des Beitrages war also: Der Zivildienst ist so attraktiv, dass es der Armee an Nachwuchs mangelt. Es lag also auf der Hand, dazu nicht etwa nochmals einen Vertreter des Zivildienstes, sondern die Gegenseite, nämlich einen Vertreter der Armee zu befragen. Im Studiogespräch standen deshalb die Einschätzungen des Präsidenten der Schweizerischen Offiziersgesellschaft zum aktuellen Nachwuchs-Problem der Armee im Zentrum. Bei einer anderen Fragestellung könnte es hingegen durchaus sein, dass wir statt des Armeevertreters ‘eine Führungsperson des Zivildienstes ins Studio’ einladen, wie der Beanstander vorschlägt.
Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass unsere Berichterstattung (Beitrag und Studiogespräch) sachgerecht war und sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Klären wir zuerst das Grundsätzliche: Armee und Zivildienst bedingen einander. Der Schweizer Souverän hat sich zweimal grundsätzlich zur Armee als solche geäußert: Am 26. November 1989 lehnten Volk und Stände die Volksinitiative zur Abschaffung der Armee bei einer Stimmbeteiligung von 69,4 Prozent mit 1'904'476 (64,4 Prozent) gegen 1'052'442 (35,6 Prozent) Stimmen und 21 gegen 2 Stände ab.[3] Und am 22. September 2013 verwarfen Volk und Stände die Volksinitiative zur Aufhebung der Wehrpflicht bei einer Stimmbeteiligung von 47 Prozent mit 1'762'811 (73,2 Prozent) gegen 644'985 (26,8 Prozent) Stimmen und allen Ständen.[4] Die Armee wurde zwar nach 1989 verschiedenen Reformen unterzogen, aber sie blieb die primäre Dienstverpflichtung für junge Männer. In Artikel 59 der Bundesverfassung steht weiterhin:[5]
1 «Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.
2 Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.»
Daraus ergibt sich, dass sich der Zivildienst aus dem Militärdienst ableitet: Ihn leisten jene, die nicht Militärdienst leisten wollen. Diesem Konzept stimmten Volk und Stände am 17. Mai 1992 zu, als sie den Verfassungsartikel über einen Zivildienst für Dienstverweigerer bei einer Stimmbeteiligung von 39,2 Prozent mit 1‘442‘263 (82,5 Prozent) gegen 305‘441 (17,5 Prozent) und mit dem Ja aller Stände annahmen.[6] Durch das Zivildienstgesetz von 1996 wurde die zweite von drei Etappen eingeläutet:
- In der ersten Etappe (vor 1996) mussten Dienstverweigerer ins Gefängnis. Sie wurden ausgegrenzt, teilweise gar beruflich benachteiligt und auf alle Fälle von der politischen Polizei fichiert. Es war eine Zeit der Ungerechtigkeit und der Schande.
- In der zweiten Etappe (1996-2009) mussten die Militärdienstverweigerer eine Art «Gewissensprüfung» ablegen: Eine Kommission prüfte, ob sie wegen des Wehrdienstes in einen Gewissenskonflikt geraten seien.
- In der dritten Etappe (seit 2009) galt der Tatbeweis: Der Gewissenskonflikt war durch die Bereitschaft belegt, einen im Vergleich zum Militärdienst eineinhalb Mal so langen Zivildienst zu leisten.
In Deutschland ist man einen anderen Weg gegangen: Dort wurde 2011 die allgemeine Wehrdienstpflicht aufgehoben. Damit brach der zivile Ersatzdienst zusammen, denn wenn es keine Wehrpflicht gibt, kann es auch keine Verpflichtung geben, bei Verweigerung einen Ersatzdienst zu leisten. Seit 2012 gibt es den Zivildienst nicht mehr, an seine Stelle trat der Bundesfreiwilligendienst, der aber genauso Rekrutierungsprobleme hat wie die Bundeswehr.
Die Schweiz ist da besser dran. Aber wenn der Zivildienst boomt, hat die Armee ein Problem. Und genau um diese Frage drehte sich der Beitrag von «10 vor 10» samt dem anschließenden Interview mit dem Präsidenten der Schweizerischen Offiziersgesellschaft. Der Beitrag arbeitete die Sinnhaftigkeit des Zivildienstes sehr schön heraus, und die Bestrebungen, den Zugang zu erschweren, wurden durchaus kontrovers erörtert (Alois Gmür, Lisa Mazzone). Und da die Armee ihre Mannschaftsstärke zu verlieren droht, war es richtig, einen Repräsentanten der Armee zu befragen. Ich sehe nirgends einen Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-was-macht-den-zivildienst-so-attraktiv?id=023bcffa-4c96-4cb3-b573-0b1c39b355a8&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7
[2] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-studiogespraech-mit-stefan-holenstein?id=ef02e042-1d9c-4269-b10e-14f073618b55&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7
[3] https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/19891126/index.html
[4] https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/20130922/index.html
[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8
[6] https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/19920517/index.html
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