Beanstandungen gegen «Top Secret» teilweise unterstützt

In der Spezialsendung von «Top Secret» vom 27. Dezember 2017 spielten der Musiker Peter Reber sowie die Moderatorinnen von «Glanz & Gloria», Annina Frey und Nicole Berchtold, um einen guten Zweck. Gegen eine Quizfrage, in der es um den Brustumfang von Schweizer Models ging sowie gegen eine Äusserung von Moderator Roman Kilchsperger, wurden insgesamt 18 Beanstandungen eingereicht. Ombudsmann Roger Blum kann diese teilweise unterstützen.

In der kritisierten Szene stellte Moderator Roman Kilchsperger dem Liedermacher und Sänger Peter Reber die Frage, welches der vier im Bild gezeigten Models den größten Brustumfang habe. Peter Reber passte und ließ die als Joker anwesenden «Glanz & Gloria»-Moderatorinnen antworten. Einige Minuten später bemerkte er, dass die Frage etwas sexistisch sei, worauf Kilchsperger frotzelnd entgegnete, ob er denn ein derart verstockter, alter Mann sei.

Gemäss den Beanstanderinnen sei die Quizfrage unangebracht, frauenverachtend und sexistisch gewesen und habe die Menschenwürde der Models verletzt. Des Weiteren sei Kilchspergers Bemerkung gegenüber Peter Reber diskriminierend.

«Die Körpermasse eines Models sind in deren Branche ein Wert, der für die Arbeit der Models nichts Aussergewöhnliches ist.», Marco Krämer, Senior Producer Show, SRF

Die Beanstanderinnen und Beanstander forderten, Ombudsmann Roger Blum solle sowohl Sender, als auch Redaktion und Moderator rügen, wobei sich letzterer zusätzlich noch öffentlich entschuldigen sollte. Ombudsfall Roger Blum stellt jedoch klar, dass er nicht befugt ist, jemanden zu rügen. Dafür sind einzig die Chefredaktoren oder Abteilungsleiterinnen zuständig, keine externen Instanzen.

Selbstkritische Redaktion

In der Stellungnahme der Redaktion entschuldigt sich Marco Krämer, Senior Producer Show, im Namen der Redaktion explizit für die beanstandete Quizfrage. Die Frage sei tatsächlich ein Fehler gewesen, da ihr «die nötige Relevanz» fehle. Die Redaktion wurde zudem im Nachgang der Sendung intern gerügt.

Krämer widerspricht jedoch dem Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde: «Die Körpermasse eines Models sind in deren Branche ein Wert, der für die Arbeit der Models nichts Aussergewöhnliches ist. Die Reduzierung auf diese Werte innerhalb der Branche kann man natürlich als menschenunwürdig ansehen.»

Die Äusserung von Moderator Kilchsperger stuft die Redaktion nicht als Diskriminierung ein. Dies – so Krämer – sei Kilchspergers persönliche Art und spontane und freche Sprüche seien Usus und mitunter Grund für die Beliebtheit der Sendung.

Aus der Publikumsperspektive

Ombudsmann Roger Blum folgt weitgehend der Einschätzung der Redaktion, unterstützt die Beanstandungen also zum Teil. Die Quizfrage ist sexistisch, auch wenn das die betroffenen Frauen selber möglicherweise nicht einmal so empfunden haben. Doch die Ombudsstelle hat den Auftrag, das Publikum zu schützen. Und das Publikum hat ein Anrecht darauf, Sendungen ohne Sexismus zu erleben.
Der Wortwechsel zwischen Kilchsperger und Reber sei hingegen viel eher halbernste Frotzelei als ernsthafte Diskriminierung – Reber selbst betonte auf Nachfrage des Ombudsmannes, er habe sich nicht beleidigt gefühlt. Es geht jedoch auch hier vielmehr um die Frage, ob Reber in den Augen des Publikums beleidigt wurde. Dies sei jedoch nicht wirklich der Fall: Die Beleidigung erfolgte augenzwinkernd – ein Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz sei nicht erkennbar.

Schlussberichte Ombudsstelle Nr. 5274-5275, 5277-5282, 5284-5288, 5298-5299, 5300, 5303 sowie 5324.

Text: SRG.D/lh

Bild: SRF

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