Beitrag «Kuriosum am Inselspital» von «Espresso» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 29. Januar 2017 haben Sie die Sendung «Espresso» von Schweizer Radio SRF 1 vom 9. Januar 2017 mit dem Beitrag: «Kuriosum am Inselspital: Patienten bringen Verbandsmaterial mit»[1] beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Ombudsmann Roger Blum ist wegen Befangenheit in den Ausstand getreten. Somit werde ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Das Konsumenten-Magazin «Espresso» von SRF berichtete in seiner Sendung vom 9. Januar 2018 über ein «Kuriosum am Inselspital Bern»[2]. Es ging um die Versorgung mit Wundmaterial in einem konkreten, sehr spezifischen Fall. Für die individuelle und optimale Wundversorgung nach einem grösseren operativen Eingriff macht das geschilderte Vorgehen durchaus Sinn. Der Beitrag vermittelte jedoch den Eindruck, als käme am Inselspital flächendeckend eine Praxis zum Einsatz, die der Verschwendung Vorschub leistet. Der Beitrag wurde in der Folge vom Online-Portal «nau.ch»[3] und in Deutschland auf «stern.de»[4] mehr oder weniger 1:1 übernommen. Der «Stern» hat den Artikel aufgrund unserer Intervention ergänzt und aktualisiert.

«Espresso» ist ein Konsumenten-Magazin, das sich einem kritischen und anwaltschaftlichen Journalismus verpflichtet fühlt. Dieser Anspruch ist zu respektieren. Die im Beitrag geäusserte Kritik ist aber unangemessen. Verletzt worden ist unseres Erachtens das Sachgerechtigkeitsgebot.

Sie finden im Annexe[5] die Richtigstellung, die wir der Redaktion geschickt haben mit der Bitte, zumindest den Online-Artikel zu korrigieren bzw. ein Korrigendum zu veröffentlichen. Die Antwort der verantwortlichen Redaktorin ist für uns unbefriedigend. Die Mail ist ebenfalls beigelegt. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, inwieweit Radio-Journalisten/-innen verpflichtet sind, Interviewpartner/-innen darauf hinzuweisen, dass ein Online-Beitrag geplant ist, und ob ein Recht zur Gegenlese besteht.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin SRF «Kassensturz», schrieb:

In einem Schreiben vom 29. Januar 2017 wendet sich X an Sie und beanstandet den «Espresso»-Beitrag vom 9. Januar.[6]

Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Zum Vorwurf, «der Beitrag vermittelte den Eindruck, als käme am Inselspital flächendeckend eine Praxis zum Einsatz, die der Verschwendung Vorschub leistet»: «Espresso» spricht im Beitrag explizit davon, dass «ein Teil» der Patienten ihr Wundbehandlungsmaterial selber mitbringen müsse. Und im Beitrag wird sogar noch ausgedeutscht, was dies konkret heisst: Die Praxis komme «bei einem Viertel» der Wundbehandlungspatienten zum Einsatz, hiess es. Im Beitrag wird ebenfalls explizit gesagt, dass es sich bei der kritisierten Päckli-Panne gemäss Inselspital um einen «Einzelfall» handle.

Zum Vorwurf der «unangemessenen Kritik und der Verletzung des Sachgerechtigkeits-gebotes»:

«Espresso» berichtete über die Praxis des Inselspitals, dass gewisse Patienten in der Wund- und Stomaberatung ihr Wundmaterial zugeschickt erhalten und es anschliessend in die ambulante Behandlung selber mitbringen müssen. «Espresso» berichtete ebenfalls über eine Panne bei der Zustellung dieses Materials, die gemäss Inselspital «einmalig» war. Wir haben diese Tatsachen und Ereignisse sachgerecht dargestellt und der Begründung und Argumentation des Inselspitals angemessen Raum geboten. Das Publikum konnte sich selber eine Meinung bilden, ob es diese Praxis als sinnvoll erachtet oder nicht.

Zum Vorwurf, dass wir das uns zugestellte Korrigendum nicht veröffentlicht haben:

Der Wortlaut des E-Mails der Inselgruppe vom 12.1. war wie folgt: «Wir fordern entsprechend die Publikation eines Korrigendums. WICHTIG: Bitte verwenden Sie hierzu das vollständige Dokument im Anhang.» Wir sahen und sehen keinen Anlass, das Korrigendum integral zu publizieren, da das Inselspital bereits angemessen und ausführlich im Beitrag zu den Vorwürfen ihres Patienten Stellung nehmen konnte. Wir begründen dies umgehend im Mail vom 15.1.17 ausführlich und beantworten auch die Frage nach der Fragestellung bei den anderen Spitälern offen und transparent. Nach diesem Mail hörten wir nichts mehr vom Inselspital.

Zum Vorwurf, dass die Interviewpartnerin nicht darauf hingewiesen wurde, dass ein Online-Beitrag erscheint , und zu der Frage, ob ein Recht zur Gegenlese besteht:

In der heutigen digitalen Zeit ist bei journalistischer Berichterstattung davon auszugehen, dass diese auch im Internet abgebildet wird. Das ist heute bei Zeitung, TV und Radio Standard, darauf weisen wir nie spezifisch hin.
Ein Recht zum Gegenlesen eines Textes besteht nicht, höchstens das Recht auf das Gegenlesen der eigenen Zitate. Da aber in vorliegendem Fall nur der Inhalt des Radiobeitrags mit den entsprechenden Zitaten in einem Online-Artikel wiedergegeben wurde, erübrigte sich dies.

Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung.

«Espresso» ist das Konsumenten-Magazin von Radio SRF 1. «Die Sendung informiert kritisch, kontrovers und hintergründig» heisst es im Sendungsportrait[7]. Die Sendung berichtet aber auch tagesaktuell und unterhaltend über alle Themen, die Konsumentinnen und Konsumenten beschäftigen beziehungsweise betreffen. Sie deckt auf und setzt Fakten in Relationen. «Espresso» hinterfragt Anliegen und Aussagen von Wirtschaft, Behörden oder Berufsverbänden genau so, wie jene von Konsumentenorganisationen.

Der Beitrag beginnt mit der Einzelfallschilderung des Patienten Paul Baumgartner, der sich einer Darmoperation im Inselspital unterzog. Nach seiner Entlassung musste er das ihm privat zugestellte Wundpflegematerial selber zur Wundbehandlung ins Spital mitnehmen. Anschliessend wird der Fall für das Publikum im Detail und in chronologischer Folge aufgerollt. Monika Stöckli, Leiterin der Wund- und Stomaberatung am Inselspital, konnte im Laufe des gut fünfminütigen Beitrags mehrmals zum Sachverhalt Stellung nehmen. Sie tat dies differenziert und kritisch und meinte, dass es sich um einen Einzelfall handle.

Sie monieren, dass der Beitrag den Eindruck vermittle, «als käme am Inselspital flächendeckend eine Praxis zum Einsatz, die der Verschwendung Vorschub leistet». Fakt ist, dass der Beitrag an einem Einzelfall aufgehängt und zudem ausgeführt wurde, dass «ein Teil» der Patienten ihr Wundbehandlungsmaterial selber zur Wundbehandlung mitbringen müsse. Ausserdem wurde klar davon gesprochen, dass die Vorgehensweise «bei einem Viertel» der Wundbehandlungspatienten angewendet werde. Und wie Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin SRF «Kassensturz» schreibt, wird im Beitrag explizit erwähnt, «dass es sich bei der kritisierten Päckli-Panne gemäss Inselspital um einen «Einzelfall» handle».

Des Weiteren halten Sie fest, dass der Beitrag unangemessene Kritik übe und das Sachgerechtigkeits-gebote verletzt würde. Der «Espresso» Beitrag ist in der Tat kritisch, und zwar aus dem Blickwinkel der Patientinnen und Patienten . Da mir die berichtete Praxis des Inselspitals nicht bekannt war, wunderte ich mich beim erstmaligen Hören des Beitrages ebenfalls. In der SRF-Online-Kommen­tar­­spalte[8] melden sich weitere überraschte Schreiberinnen und Schreiber zu Wort. Die Fakten wurden seitens des Konsumenten-Magazins sachgerecht dargestellt und in Relation gesetzt. Das Inselspital kam angemessen zu Wort und konnte sich zum Vorfall äussern. Durch die Befragung von weiteren Ärzten und Spitälern zur beschriebenen Praxis konnte sich das Publikum frei eine Meinung bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt.

Im Anhang dieses Schreibens ist die Korrespondenz zwischen dem Inselspital und «Espresso» angefügt. Daraus geht hervor, dass «Espresso» Ihnen rasch geantwortet hat (Ihre E-Mail stammt vom Freitag, 12. Januar 2018, die Antwort seitens der Redaktion erfolgte am nächsten Arbeitstag, nämlich am Montag, 15. Januar 2018). Dass sich die Redaktion nicht genötigt sah, Ihr Korrigendum zu publizieren, ist durchaus nachvollziehbar. Im Beitrag hatte das Inselspital die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorwürfen des Patienten zu äussern. Dies ist ausführlich geschehen und hat im Beitrag Eingang gefunden. Ihre Anfrage bezüglich der Fragestellung bei den anderen Spitälern wurde in der E-Mail vom 15. Januar 2018 seitens der Verantwortlichen Person von «Espresso» ebenfalls beantwortet.

Es ist durchaus üblich und entspricht den Gepflogenheiten der heutigen journalistischen Berichterstattung, dass Radio- oder Fernsehbeiträge im Internet dargestellt werden. Dass die Redaktionen nicht speziell darauf hinweisen, ist gängige Praxis. Die Online-Beiträge von SRF haben überdies einen Sendebezug herzustellen, was im vorliegenden Fall zutrifft. Das Recht zum Gegenlesen eines Textes besteht nicht; dies besteht nur beim Gegenlesen der eigenen Zitate. Wie Frau Ursula Gaba­thu­ler, Redaktionsleiterin SRF «Espresso» festhält, wurde im vorliegendem Fall lediglich der Inhalt des Radiobeitrags mit den entsprechenden Zitaten in einem Online-Artikel wiedergegeben. Somit erübrigte sich das Gegenlesen.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung in keinem Punkt unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann

Anhang

Von: Kommunikation Insel Gruppe [mailto:Kommunikation@insel.ch]
Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 17:42
An: Hafner, Yvonne (SRF) <yvonne.hafner@srf.ch>
Betreff: Korrigendum Espresso-Bericht vom 9. Januar

Sehr geehrte Frau Hafner

In der Sendung Espresso berichteten Sie am 9. Januar 2018 über ein „Kuriosum am Inselspital“, wonach Patientinnen und Patienten medizinisches Material nach Hause geschickt bekommen, das sie dann zur Behandlung im Spital mitbringen müssen.

Diesen Sachverhalt gilt es, richtig zu stellen.

Es geht im geschilderten Fall um Material, das für eine hochindividuelle Behandlung notwendig ist. Es wird dem Patienten, der Patientin nach Hause geschickt, um sowohl bei einer Nachbehandlung im Spital wie auch in der häuslichen Umgebung eine vollumfängliche Wundversorgung zu gewährleisten. Die beschriebene Praxis ist im Sinne der Versorgungsqualität sinnvoll und auch gängig.

Wir fordern entsprechend die Publikation eines Korrigendums.

WICHTIG: Bitte verwenden Sie hierzu das vollständige Dokument im Anhang.

Danke für eine kurze Bestätigung, dass Sie Ihrem Bericht unser vollständiges Korrigendum beifügen werden bzw. beigefügt haben.

Mit freundlichen Grüssen

X

Inselspital, Universitätsspital Bern

Kommunikation und Marketing Insel Gruppe AG

Friedbühlstrasse 11

3010 Bern

Telefon Mediendienst: +41 (0)31 632 79 25
E-Mail Mediendienst: kommunikation@insel.ch
www.inselgruppe.ch/medien

www.facebook.com/inselgruppebern

Das Neuste via Twitter: https://twitter.com/inselgruppe

www.inselgruppe.ch

Korrigendum

Müssen Patienten des Inselspitals Verbandsmaterial tatsächlich selber mitbringen?

Die Sendung Espresso von Radio SRF berichtete in ihrer Ausgabe vom 9. Januar 2018 über ein „Kuriosum am Inselspital“, wonach Patientinnen und Patienten medizinisches Material nach Hause geschickt bekommen, das sie dann zur Behandlung im Spital mitbringen müssen.

Den geschilderten Sachverhalt gilt es, in einigen zentralen Punkten richtig zu stellen:

• Es geht im fraglichen Fall um Material, das für eine hochindividuelle Behandlung notwendig ist. Es wird dem Patienten, der Patientin nach Hause geschickt, um sowohl bei der Nachbehandlung im Spital wie auch in der häuslichen Umgebung eine vollumfängliche Wundversorgung zu gewährleisten. Die beschriebene Praxis ist im Sinne der Versorgungsqualität sinnvoll und auch gängig.

• Der Patient, der im Beitrag zu Wort kommt, hat zusätzliches (gängigeres) Material erhalten für die Behandlung zuhause. Es handelt sich um Material, das nicht zur Grundausrüstung von Spitex-Mitarbeitenden gehört.

• Die genaue für eine Wundbehandlung notwendige Menge lässt sich nur schwer berechnen, da jede Wundheilung anders und individuell verläuft. Die Erfahrung der Mitarbeitenden garantiert aber, dass eine angemessene Menge bestellt wird und es bei einem minimalen nicht vermeidbaren Mass an Verschwendung bleibt.

• Vom Hörensagen wird eine „zuständige Person“ mit den Worten zitiert, das Personal würde Material verschwenden, wenn zu viel davon im Haus wäre. Damit werden die am Inselspital tätigen Pflegefachpersonen, die notabene verantwortungsvoll mit Material und Ressourcen umgehen, unter Generalverdacht gestellt.

• Die genaue Fragestellung der „nicht repräsentativen Umfrage“ bei anderen grossen Spitälern würde uns wunder nehmen. Gemäss unseren Kenntnissen ist das Vorgehen des Inselspitals keineswegs so aussergewöhnlich und jenseits aller Branchenstandards, wie es das Konsumenten-Magazin glauben machen will.

Insel Gruppe AG, Kommunikation, CH-3010 Bern

Mediendienst, Telefon +41 (0)31 632 79 25, kommunikation[at]insel.ch, www.insel.ch/medien/

Von: Hafner, Yvonne (SRF) <yvonne.hafner@srf.ch>
Gesendet: Mo. 15.01.2018 10:10
An: Kommunikation Insel Gruppe <Kommunikation@insel.ch>
Betreff: AW: Korrigendum Espresso-Bericht vom 9. Januar

Sehr geehrte X

Sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank für Ihr Feedback zum Beitrag zum «Kuriosum am Inselspital».

Gerne nehmen wir wie folgt dazu Stellung:

Das Argument, dass es sich um hochindividuelles Behandlungsmaterial handelt, konnte das Inselspital im Beitrag im O-Ton darlegen. Damit unmissverständlich klar ist, wie Sie das meinen, haben wir das Argument in eigenen Worten nochmals erklärt.

Wie wir berichtet haben, haben wir die Materialliste zwei Ärzten vorgelegt. Die Ärzte haben unabhängig voneinander bestätigt, dass es sich lediglich bei zwei der verschickten Posten um spezialisiertes Material handelt. Dass dieses Material zur Grundausrüstung von Spitex-Mitarbeitenden gehört, haben wir nicht gesagt.

Dass sich die für eine Wundbehandlung notwendige Menge nur schwer berechnen lässt, da jede Wundheilung anders verläuft, konnte das Inselspital im Beitrag im O-Ton darlegen.

Betreffend Generalverdacht: Diese Aussage wurde gegenüber dem betreffenden Patienten auf Nachfrage beim Inselspital gemacht. Auch uns gegenüber wurde diese Aussage indirekt bestätigt. Offenbar haben Sie da in dem Fall ein Kommunikationsproblem?

Die Fragestellung bei den anderen Spitälern lautete wie folgt: «In der Wund- und Stomaberatung am Inselspital Bern müssen gewisse Patienten ihr Wundmaterial selber von Zuhause mitbringen. Es wird ihnen von einer externen Firma ein Paket zugestellt, das Material müssen sie dann zur Behandlung selber mitbringen. Uns interessiert: Kennen Sie dieses Prinzip ebenfalls? Und wenn ja: In welchen Abteilungen?» Einige Spitäler kennen zwar das Prinzip der Paketzustellung für den Heimgebrauch, zur Wundbehandlung mitbringen müssen es die Patienten jedoch nicht.

Freundliche Grüsse,

Yvonne Hafner

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/bring-it-yourself-kuriosum-am-inselspital-patienten-bringen-verbandsmaterial-mit

[2] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kuriosum-am-inselspital-bern-patienten-bringen-material-mit

[3] https://www.nau.ch/diverses/patienten-mussen-verbandsmaterial-selber-mitbringen-65284586

[4] https://www.stern.de/gesundheit/inselspital-bern--behandlungsmaterial-selbst-mitbringen-7816672.html

[5] Siehe Anhang (E-Mail-Verkehr inkl. Korrigendum)

[6] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kuriosum-am-inselspital-bern-patienten-bringen-material-mit

[7] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/sendungsportraet-espresso

[8] https://www.srf.ch/news/schweiz/bring-it-yourself-kuriosum-am-inselspital-patienten-bringen-verbandsmaterial-mit

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