Berichterstattung von Radio und Online SRF zur «No-Billag»-Initiative beanstandet
5314
Mit Ihrer E-Mail vom 24. Januar 2018 beanstandeten Sie unter Hinweis auf einzelne Sendungen generell die Berichterstattung von Radio und Fernsehen SRF zur «No Billag»-Initiative. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Gerne möchte ich eine Beanstandung melden, betreffend Berichterstattung der SRG zur No Billag Initative. Folgende Gebote werden meiner Meinung nach nicht erfüllt:
- Sachgerechtigkeitsgebots
- Transparenzgebots
- Vielfaltsgebots.
Es wird sehr einseitig zugunsten der SRG berichtet, die Sachlichkeit beider Aspekte fehlt, der Initiativtext wird nicht behandelt. Es wäre sehr interessant, vor der Abstimmung eine Korrekte Berichterstattung zu erhalten.»
Sie wiesen dann auf einzelne Sendungen hin, aber auch auf die gesamte Berichterstattung von SRF zur Abstimmung über die «No Billag»-Initiative. Da die gesamte Abstimmungsberichterstattung Aberdutzende von Sendungen und Online-Beiträge umfasst, würde die Überprüfung Monate dauern, und Sie erhielten dann vielleicht im Sommer eine Antwort. Darum musste die Prüfung Ihrer Vorwürfe aufgrund von Stichproben erfolgen. Ich bat die zuständige Redaktion, Ihre Kritik anhand folgender Beiträge zu überprüfen:
1. «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 12. Januar 2018[1]
2. Online-Text „Nicht nur die SRG wäre in Gefahr“ (SRF News) vom 19. Januar 2018.[2]
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für Radio SRF antwortete Frau Elisabeth Pestalozzi, stellvertretende Chefredaktorin, wie folgt:
«Besten Dank für die Möglichkeit, zur Beanstandung Nr. 5314 von Herrn X Stellung nehmen zu können.
Die Beanstandung
Herr X kritisiert nicht einen einzelnen Beitrag oder eine einzelne Sendung. Er beanstandet die Berichterstattung der SRG zur No-Billag-Initiative im Allgemeinen. Seiner Meinung nach sind das Sachgerechtigkeitsgebot, das Transparenzgebot und das Vielfaltsgebot nicht erfüllt. Er vermisst bei der Behandlung dieses Themas die Sachlichkeit (‘beider Aspekte’). Zudem werde der Initiativtext nicht behandelt.
Unsere Stellungnahme
Als zuständige Bereichsleiterin für die Abstimmungsberichterstattung von Radio SRF ist es mir ein Anliegen, zuerst auf die allgemeine Kritik von Herrn X einzugehen:
Unsere Abstimmungsberichterstattung folgt jeweils einem sorgfältig ausgearbeiteten Konzept. Das war auch bei der Berichterstattung zur No-Billag-Initiative der Fall. Als direkt Betroffene dieser Abstimmung haben wir das Thema ‘No Billag’ mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und achten unter Einhaltung der internen Qualitätsstandards und publizistischen Leitlinien selbstverständlich darauf, sachgerecht, fair, transparent und ausgewogen darüber zu berichten.
Die Berichterstattung im Vorfeld der Abstimmung legte auch dieses Mal grossen Wert darauf, allen Aspekten der Debatte gerecht zu werden. Die Programmautonomie gewährt uns dabei einen weiten Spielraum, in welchen Formaten wir über die No-Billag-Initiative berichten, welche Themenschwerpunkte wir setzen und wie die konkrete Berichterstattung ausgestaltet wird. Die Berichterstattung zu ‘No Billag’ beinhaltete deshalb zahlreiche klassische, quasi auf die Sekunde austarierte Pro-Contra-Beiträge, z.B. am 11.12.17 anlässlich der Medienkonferenz zum Auftakt des Abstimmungskampfes im ‘Rendez-vous’, den Beitrag zur Debatte rund um die No-Billag-Initiative im Kanton Tessin am 8.11.17 oder zum ‘Plan B’ am 9.1.18 im ‘Echo der Zeit’ oder den Beitrag über eine öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema in der Sendung ‘Heute Morgen’ am 18.1.18. Ebenfalls quasi auf die Sekunde gleichlang sprachen der Befürworter und der Gegner in der Abstimmungs-Kontroverse am 12.2.18, um 13 Uhr auf SRF1 und SRF4 News.
Ein Konzept, das den wesentlichen Themen rund um die Initiative gerecht werden soll und die Anforderungen an Sorgfalt und Vielfalt einhält, kann aber nicht so weit gehen, dass in jedem Beitrag alle Argumente oder die Pro- und Contra-Lager immer zu exakt gleichen Teilen vorkommen müssen. Vielmehr müssen solche Beiträge die Realität spiegeln. Diese Haltung bestätigt auch der Schlussbericht zum Ombudsfall Nr. 5243, der sich ebenfalls mit unserer Berichterstattung zur No-Billag-Initiative auseinandersetzt.
Für uns heisst das: Fasst die SVP mit grossem Mehr die Ja-Parole, geben wir diese wieder, ohne eine Gegenstimme aus dem Nein-Lager. Nehmen die privaten Radiostationen als Mit-Betroffene geschlossen Stellung gegen die Initiative, geben wir diese ebenso wieder, ohne die Stimme der Befürworter.
Zentral ist, dass sich nach unserer Berichterstattungsphase der Stimmbürger und die Stimmbürgerin im Gesamteindruck ein präzises Bild der Argumente und ihrer VertreterInnen machen und sich eine eigene Meinung bilden können. Und dass die Stimmberechtigten das politische Umfeld kennen, in welchem abgestimmt wird.
Im Falle der vorliegenden Initiative zeigt sich folgendes Bild: Ausser der SVP und der EDU empfehlen alle politischen (Mutter-)Parteien, die Initiative abzulehnen. Auch alle Medienverbände – inkl. Verleger und die Privatradios – lehnen die Initiative ab. Zuspruch erhält die Initiative neben der SVP und der EDU von den Jungfreisinnigen und dem Gewerbeverband.
Wie ausgeführt, ist die Beanstandung von Herrn X sehr allgemein gehalten. Sie haben uns gebeten, zum vom Beanstander angeführten Beitrag im «Echo der Zeit» sowie zu einer von Ihnen selber ausgewählten Veröffentlichungen konkret Stellung zu nehmen. Im Folgenden werden wir aufzeigen, dass diese Publikationen Teile der Abstimmungsberichterstattung sind, die den Regeln der Sachgerechtigkeit, der Vielfältigkeit und der Transparenz folgen:
- «Echo der Zeit» vom 12. Januar 2018
- Online-Text „Nicht nur die SRG wäre in Gefahr“ vom 19. Januar 2018.
«Echo der Zeit» vom 12. Januar 2018
Am 12. Januar nahmen die Privatradios an einer Medienorientierung Stellung zur No-Billag-Initiative. Radio SRF nahm diese Medienkonferenz zum Anlass, die Folgen der Initiative für die privaten Radiostationen aufzuzeigen. Das ist ein journalistisch üblicher und durchaus sinnvoller Ansatz: anhand von relevanten, konkreten Beispielen wird dargelegt, welche Folgen ein politischer Prozess für wichtige Player haben kann. Um aufzuzeigen, welche Konsequenzen ein Ja zur Initiative für die Privatradioszene bedeuten würde, besuchte der zuständige Redaktor einen Sender, der Gebühren bezieht (Canal 3) und einen, der ohne Gebühren auskommt (Radio Basilisk).
Die Vertreter beider Privatradiostationen sind gegen die Initiative. Sie sind mit ihrer Haltung in guter Gesellschaft. Es gibt bei den privaten Radio-Stationen in der Schweiz keine verantwortliche Person, die sich öffentlich für ein Ja zur Initiative äussert. Das wird in der Absage zum Beitrag im «Echo der Zeit» explizit so festgehalten. Dort heisst es:
<Gerne hätten wir an dieser Stelle auch einen privaten Radiosender zu Wort kommen lassen, der sich für diese No-Billag- Initiative ausspricht. Gemäss Angaben des Verbands Schweizer Privatradios gibt es jedoch keinen konzessionierten Privatsender – mit oder ohne Gebührenanteil – der sich für ein Ja ausspricht.>
Die Vertreter der Privatradios sowie ihr Verband sind sich einig, dass ihre Stationen unter einer Annahme der Initiative leiden würden. Mit Matthias Hagemann, dem Eigentümer von Radio Basilisk, kommt im Beitrag jedoch eine Stimme zu Wort, die gegenüber der SRG regelmässig äusserst kritisch auftritt. Für ihn ist die SRG zu gross geworden. Und diese Grösse ginge auf Kosten der kleineren Radiostationen.
Mit Matthias Hagemann und Kevin Gander, dem Programmleiter von Canal 3, kommen also zwei sehr unterschiedliche Stimmen aus der Privatradiolandschaft zu Wort. Das Publikum kann sich folglich bei diesem Beitrag ein klares Bild über die Haltung der Privatradios zur No-Billag-Initiative machen. Der Beitrag ist demnach sachgerecht.
Dem Gebot nach Transparenz Rechnung getragen wird in der erwähnten Abmoderation. Dort wird klargemacht, dass wir bemüht waren, im Bereich der Privatradios eine Stimme zu finden, die sich für die Initiative einsetzt. Diese gibt es jedoch nicht, was auch vom Verband bestätigt wird.
Der hier besprochene Beitrag ist – wie oben dargelegt - ein Element einer ausführlichen Berichterstattung von SRF über die No-Billlag-Initiative. Wie umfassend sie ist, zeigt der vom Beanstander angeführte Link.[3]
SRF hat in zahlreichen Beiträgen die No-Billag-Initiative aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet, Befürworter/Gegner kamen angemessen zu Wort.
Online-Text „Nicht nur die SRG wäre in Gefahr“ vom 19. Januar 2018
Dieser Online-Artikel legt den Fokus auf die möglichen Folgen für die Medienlandschaft im Falle eines Ja zur No-Billag-Initiative. Er erläutert, dass neben der SRG auch 34 private Radio- und Fernsehstationen betroffen wären, wenn sie keine Gelder mehr vom Billag-Gebühren-Topf beziehen könnten. Während die Gegner der Initiative befürchten, von einem Ja würden in erster Linie private Anbieter profitieren, sind die Initianten überzeugt, die SRG könnte in reduzierter Form auch in Zukunft finanziert werden: über Werbung und Abonnemente. Das Ziel sei, dass die Bürger und Bürgerinnen nur noch für jene Radio- und TV-Angebote bezahlen müssten, die sie selber nutzen. Schliesslich arbeitet der Text heraus, in welchem Zeitraum die Initiative nach einer Annahme umgesetzt würde. Während der Initiativtext verlangt, dass der Bund vom 1.1.19 an keine Gebühren mehr einziehen darf, hält der Beitrag fest, dass die politische Umsetzung zwei bis drei Jahre in Kauf nehmen könnte.
Zu Wort kommen in diesem Online-Artikel drei wichtige Exponenten der Debatte:
- Ottfried Jarren, Professor für Publizistikwissenschaft und Präsident der eidgenössischen Medienkommission EMEK
- Andreas Kleeb, Mitinitiant der No-Billag-Initiative
- Diego Yanez, ehemaliger Chefredaktor des Schweizer Fernsehens und Vorstandsmitglied Komitee „Nein zum Sendeschluss“
Ottfried Jarren ist ein ausgewiesener Experte für publizistische Fragen. Er lehrt nicht nur am Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, sondern er berät auch als Präsident der eidgenössischen Medienkommission den Bundesrat in medienpolitischen Fragen. Im Online-Text kommt ihm diese Expertenrolle zu.
Andreas Kleeb nimmt als Vertreter der Initianten zu allen aufgeführten Argumenten Stellung. Diego Yanez vertritt als Vorstandsmitglied des Komitees ‘Nein zum Sendeschluss’ die Seite der Initiativ-Gegner. Deshalb erachten wir auch diesen Beitrag als sachgerecht.
Der Beitrag zeigt zudem auch auf, dass wir – im Gegensatz zu Herrn Xs Eindruck - sehr wohl auch über den Initiativ-Text berichtet haben. Er wird unter anderem auch in diesem Text explizit erwähnt.
Das Vielfaltsgebot wurde in Bezug auf den beanstandeten Online-Text eingehalten: Zentral ist, dass die Redaktion in der beanstandeten Publikation eine für die Leserinnen und Leser klar erkennbaren Fokus gewählt hat: der Artikel ‘Nicht nur die SRG wäre in Gefahr’ zeigt die möglichen Folgen für die Medienlandschaft im Falle eines Ja zur No-Billag-Initiative auf. Er schafft eine Übersicht über Äusserungen namhafter Repräsentanten der Befürworter (Kleeb) und Gegner (Yanez) der Initiative, und die Aussagen werden in transparenter und schlüssiger Weise von einem neutralen Experten (Jarren) eingeordnet.
Fazit
Die Beanstandung von Herrn X richtet sich gegen die Berichterstattung der SRG zur Abstimmung über die No-Billag-Initiative als Ganzes. Der Ombudsmann hat uns beauftragt, die Kritik anhand zweier konkreter Beispiele zu überprüfen. Das habe ich als Verantwortliche fürs Radio und für den Autor des Onlinetextes bei den beiden entsprechenden Publikationen getan. Dabei komme ich zum Schluss, dass die Beiträge im Kontext einer austarierten Gesamtberichterstattung zu betrachten sind, die wir - unseren Leitlinien entsprechend und weil wir direkt betroffen sind - besonders sorgfältig behandelt haben. Wir erachten sie als sachgerecht, korrekt, transparent und vielfältig.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»
C. Damit komme ich zu meinen eigenen Schlussfolgerungen. Volksabstimmungen gehören zu den Höhepunkten der direkten Demokratie. In Volksabstimmungen äußert sich der eidgenössische Souverän und stellt Weichen. Der Souverän: Das ist in der Schweiz das stimm- und wahlberechtigte Volk, das sich bei Verfassungsabstimmungen zweifach ausdrückt: einerseits mit dem Volksmehr (dem nationalen Total der Ja- und Nein-Stimmen), anderseits mit dem Ständemehr (dem Total der zustimmenden und ablehnenden Kantone, errechnet aus dem jeweiligen Total der kantonalen Ja- und Nein-Stimmen). Das Volk erhält seine Weisheit nicht durch göttliche Eingebung, sondern durch Aufklärung. Diese Aufklärung ist vor allem Aufgabe der Medien. Die Medien haben in der direkten Demokratie die moralische Verpflichtung, die Stimmberechtigten vor jeder Volksabstimmung mit dem nötigen Wissen zu versorgen, damit sie sich eine Meinung bilden können. Die SRG als Qualitätsmedium kann sich vor dieser Verpflichtung nicht drücken: Würde sie nicht über jede Abstimmungsvorlage berichten, würde sie den Auftrag, den ihr Verfassung, Gesetz und Konzession geben, missachten. Im Artikel 93 der Bundesverfassung steht: „Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei.“[4] Gerade vor Volksabstimmungen ist die Meinungsbildung zentral. Im Artikel 24 des Radio- und Fernsehgesetzes (Programmauftrag der SRG) heißt es in litera a: „Die SRG trägt bei zur freien Meinungsbildung des Publikums durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Information insbesondere über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge“.[5] Die Konzession wiederholt diesen Auftrag nochmals.[6] Es ist also Pflicht für Radio und Fernsehen SRF, vor Volksabstimmungen aufzuklären.
Die Abstimmungsberichterstattung der Medien kann man folgendermaßen kategorisieren:
- Ereignisberichterstattung
- Hintergrundberichterstattung
- Debatte
- Publikumsreaktionen
Die Ereignisberichterstattung referiert die Medienkonferenzen des Bundesrates und der verschiedenen Komitees, die Parolen-Entscheide der Parteien und der Verbände, die Veröffentlichung von Meinungsumfragen, Kundgebungen, auffällige, außerordentliche Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern wie Gehässigkeiten, Shitstorms, Gerichtsverfahren, Eclats in Rundfunksendungen, die Berichterstattung am Abstimmungssonntag. Die Ereignisberichterstattung gibt redlich wieder, was passiert ist bzw. wer was gesagt hat. Hier gilt absolute Fairness, aber es ist keine Ausgewogenheit verlangt. Wenn nur wenige Organisationen die eine Parole vertreten, aber unzählige die andere, dann gehört es zur Berichterstattungspflicht der Medien, genau das zu spiegeln. Bei der «No Billag»-Initiative ist just das passiert: Sehr viele Akteure haben die Nein-Parole ausgegeben: Die meisten Parteien, die Städte, die Kantone, die Gewerkschaften, die Privatradios, die Privatfernsehsender, die Verleger, die Volksmusikszene, die Jodler, die Filmbranche, die Sportverbände, die Senioren, die Auslandschweizer, die Wirtschaft, die Bauern, der Tourismus, die Konsumenten, die Behindertenverbände usw. Das sind Fakten, die die Medien nicht übersehen können. Diese Realität haben auch Radio und Fernsehen SRF weitervermittelt.
Die Hintergrundberichterstattung ist je nach journalistischer Energie und Aufklärungsbereitschaft unterschiedlich intensiv. Qualitätsmedien fragen jeweils nach der Interpretation des Vorlagen-Textes, nach der historischen Entwicklung im Themenfeld der Volksabstimmung, nach den Lösungen anderer Länder, nach Folgen, wenn alles beim Alten bleibt und wenn die Neuordnung kommt, nach den Vorteilen und Nachteilen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, Branchen oder Regionen, nach der Kostenentwicklung, nach der Finanzierung der Kampagne, nach den Problemen der Umsetzung. Die Hintergrundberichterstattung hat zwar streng analytisch zu erfolgen, aber hier geht es nicht um die paritätische Präsenz von Befürwortern und Gegnern, sondern allein um die Sache, um Fakten.
Die Debatte umfasst Interviews mit den Protagonisten beider Lager, Porträts von einzelnen Protagonisten im Abstimmungskampf, Streitgespräche und Diskussionen. Printmedien und Rundfunkmedien ohne Konzession sind relativ frei, wie sie vor Volksabstimmungen mit den beiden Lagern umgehen wollen. Für Rundfunkmedien mit Konzession aber gilt, dass vor allem in den letzten sechs Wochen vor einer Abstimmung die beiden Lager gleichbehandelt werden müssen. Das heißt: Entweder gibt es eine Interview- und/oder Porträtserie, in der gleich viele Akteure beider Lager vorkommen. Falls aber nur eine Person herausgegriffen wird, muss sie besonders kritisch befragt und dargestellt werden. Und in Diskussionssendungen müssen sich die beiden Lager die Waage halten.
Die Publikumsreaktionen werden durch Onlinekommentare, Leserbriefe und Sendungen mit Publikum aufgefangen. Sie unterliegen zwar Regeln des Anstandes (Netiquette), aber sie können zahlenmäßig durchaus unausgewogen sein.
Die «No Billag»-Initiative betrifft die Rundfunkmedien zentral. Sie sind selber Gegenstand der Volksabstimmung vom 4. März 2018. Und die Journalistinnen und Journalisten der SRG, aber auch der 34 privaten Rundfunkmedien, die Gebührengelder erhalten, sind gleichzeitig Partei und Berichterstatter. Sie müssen daher mit dem Thema besonders sorgfältig, fair und distanziert umgehen. Als Ombudsmann habe ich daher in allen bereits zehn Schlussberichten, die sich mit «No Billag» befassten, auf Folgendes gepocht:
- Da die SRG selber betroffen ist, gilt die erhöhte Sorgfaltspflicht nicht nur in den letzten sechs Wochen vor der Volksabstimmung, sondern immer.
- Beide Seiten müssen mit den jeweils besten Argumenten gespiegelt werden.
- Wie SRF an das Thema herangeht, liegt im freien Ermessen der jeweiligen Redaktion, denn auch bei diesem Thema gilt die Programmautonomie.
Was nun die beiden überprüften Sendungen betrifft, so hat Frau Pestalozzi das Wesentliche dazu bereits gesagt, ich kann mich daher kurz fassen:
Der Beitrag im «Echo der Zeit» ist ein Hintergrundbericht zur Bekanntgabe der Nein-Parole durch die Privatradios. Er vermittelt nicht nur Anschauung darüber, wie die Lokalradios arbeiten, sondern liefert auch Argumente für ihre Befürchtungen. Dadurch, dass der Beitrag «Radio Canal 3» und «Radio Basilisk» gegenüberstellt, schildert er die Situation bei einem Radio mit Gebührengeldern und einem Radio ohne. Aber auch «Basilisk»-Besitzer Matthias Hagemann lehnt die «No Billag»-Initiative ab, obwohl er der Meinung ist, dass sich die SRG deutlich verändern muss. Er ist also zugleich ein Kritiker der SRG und ein Kritiker der Initiative. Gäbe es ein Radio, das die «No Billag»-Initiative unterstützt, hätte die Redaktion des «Echos der Zeit» es noch so gerne vorgestellt und argumentieren lassen. Es gibt aber keines. Kommt dazu, dass ein Hintergrundbericht vor allem aufklären und nicht Pro und Contra vermitteln muss. Es ist daher klar, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot, das Vielfaltsgebot und das Transparenzgebot nicht verletzt hat.
Der Beitrag auf SRF News ist ebenfalls ein Hintergrundartikel, wenn auch mit deutlich weniger Tiefgang. Der Titel «Nicht nur die SRG wäre in Gefahr» ist stark aus der Optik des betroffenen Service public-Senders formuliert. Die spannendste Aussage war aber eigentlich jene von Professor Otfried Jarren, dass durch die Annahme der «No Billag»-Initiative sich die Schweiz in Europa isoliert, indem sie ein Mediensystem wählt, das von Portugal bis Estland, von Zypern bis Island, von Finnland bis Malta kein anderes Land kennt. Der Beitrag stellt ein gewisses Gleichgewicht her, indem neben einem Befürworter und einem Gegner der Initiative als Dritter der Experte zu Wort kommt. Jarren gelangt allerdings durch seine Analysen auch zum Schluss, dass die Initiative von Nachteil für die Schweiz wäre, aber er argumentiert wissenschaftlich, nicht politisch. Wiederum ist festzuhalten, dass ein Hintergrundartikel nicht arithmetisch ausgewogen sein muss. Entscheidend ist, dass Aussagen durch Gegenpositionen relativiert werden. Auch dieser Beitrag verstößt keineswegs gegen das Sachgerechtigkeitsgebot, das Vielfaltsgebot und das Transparenzgebot.
Ich kann folglich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
Ich bin mir im Klaren, dass für Sie diese Schlussfolgerung unbefriedigend ist. Aber auch SRF muss von der Realität ausgehen. Zur Realität gehört, dass die Initiative nicht genügend durchdacht war und dass die Initianten im Lauf der Kampagne immer wieder andere Aussagen darüber machten, wie sie umgesetzt werden soll. Zur Realität gehört weiter, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft (mit wenigen Ausnahmen) die Initiative ablehnen. Zur Realität gehört schließlich, dass die bisherige Medienordnung sehr gut zur viersprachigen, föderalistischen, direktdemokratischen und kleinräumigen Schweiz passt. Diese Realität konnte SRF in der Berichterstattung nicht einfach negieren.
Natürlich ist in der Berichterstattung über „No Billag“ der eine oder andere Fehler passiert. Aber soweit ich das beobachten konnte, war keiner der Fehler so gravierend, dass man sagen musste: SRF hat das Publikum manipuliert, SRF führt eine Kampagne. Immer war das Bestreben da, so professionell und so kompetent wie nur möglich zu berichten. Das ist in aller Regel gelungen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/play/radio/echo-der-zeit/audio/no-billag-gefaehrdet-private-stationen-mit-und-ohne-gebuehren?id=03ca5ef7-2993-4ce7-acd1-8a508bc14056
[2] https://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen/abstimmungen/no-billag-initiative/no-billag-initiative-nicht-nur-die-srg-waere-in-gefahr
[3] www.srf./suche?q=no+billag
[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8
[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[6] https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/informationen-ueber-radio-und-fernsehveranstalter/srg-ssr/konzessionierung-und-technik-srg-ssr.html
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