«Top Secret – Das grosse Festtagsspecial» beanstandet

5274-5275, 5277-5282, 5284-5288, 5298-5299, 5300, 5303 sowie 5324.
Sie beanstandeten mit Ihrer E-Mail – genau gleich wie die Unterstützer von 17 weiteren Reklamationen – die Sendung «Top Secret» (Fernsehen SRF) vom 27. Dezember 2017 und dort die Szene mit der Frage nach der Brustweite von Models.[1] Die Beanstandungen gingen zwischen dem 29. Dezember 2017 und dem 12. Januar 2018 ein. Ihre Eingabe entspricht genau so wie die andern den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

In der kritisierten Szene stellte Moderator Roman Kilchsperger dem Liedermacher und Sänger Peter Reber die Frage, welches der vier im Bild gezeigten Models den größten Brustumfang habe. Peter Reber passte und ließ die als Joker anwesenden «Glanz & Gloria»-Moderatorinnen antworten, bemerkte aber, eigentlich sei die Frage etwas sexistisch. Worauf Kilchsperger frotzelnd entgegnete, ob er denn ein derart verstockter, alter Mann sei. Gegen diese Szene richten sich die Beanstandungen.

A. Ich fasse hier die Begründungen der Beanstandungen zusammen und zitiere teilweise aus ihnen. Der zuständigen Redaktion lagen alle Beanstandungen im vollen Wortlaut vor, da aber die Stoßrichtung aller Eingaben dieselbe ist, verzichte ich darauf, alle in extenso wiederzugeben. Ihre Kritik beinhaltete im Wesentlichen Folgendes:

  • Die Frage nach dem Brustumfang von Models sei unangebracht, frauenverachtend und sexistisch gewesen und habe die Menschenwürde (der Models) verletzt.
  • Peter Reber sei von Moderator Roman Kilchsperger gedemütigt und beleidigt, ja diskriminiert worden.

Sie kommentierten Ihre Kritik wie folgt:

<Eine Diskussion um sekundäre Geschlechtsmerkmale gehört weder in eine solche Sendung noch allgemein ins Fernsehen (...) Dass Frauen – auch wenn sie als Fotomodelle arbeiten – allein auf ihren Körper reduziert werden, ist ein Unding. Was soll meine 8jährige Tochter denn dadurch lernen? Wer die grösseren Brüste hat, landet auf dem ersten Platz?> (5274). Das öffentliche Fernsehen sollte keine Plattform bieten für solch plumpe Aussagen und Frauen nicht als messbare Objekte darstellen> (5277). <Von einem Privatsender würde ich sowas eher mal erwarten, aber auf einem öffentlich rechtlichen Sender ist das nicht ok. Das SRF ist auch Vorbild (...) Roman Kilchsperger sollte zu einem Privatsender gehen, sein Niveau ist tief, frauenfeindlich und altersdiskriminierend> (5285). <Roman Kilchsperger fällt mir immer wieder unangenehm auf in Bezug auf sexistische Äusserungen> (5284). <Sein Einverständnis zu der Frage des Brustumfangs von Models zeugt von einem eklatanten Mangel an respektvollen Verhalten Frauen gegenüber> (5298). <Meines Erachtens haben insbesondere Moderatoren die Pflicht, andere Meinungen und Haltungen zu akzeptieren und nicht diese zu qualifizieren oder gar ins Lächerliche zu ziehen> (5288).

<Eine Erniedrigung im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung liegt vor, wenn Persönlichkeitsmerkmale, die derart wesentlich sind, dass es einer Person oder Personengruppe nicht möglich oder es ihr nicht zuzumuten ist, sich der Merkmale zu entledigen, zum wesentlichen und bestimmenden Merkmal der Persönlichkeit gemacht werden. Die vier zur Beantwortung der Quizfrage angebotenen Schweizer Models wurden in der Sendung stellvertretend für das weibliche Geschlecht wegen eines Geschlechtsmerkmals identifizierbar reduziert> (5278). < Das SRF sollte gewisse ethische Mindestanforderungen garantieren können, bspw. die Würde des Menschen und das Diskriminierungsverbot zu wahren und keine Rufschädigungen zuzulassen, auch alle Mitarbeitenden des SRF sollten sich klar daran halten müssen, sonst sind sie am falschen Ort UND im falschen Job. Über Menschen, über Frauen (auch Models sind übrigens Menschen), sollte nicht wie über Vieh an einer Viehschau palavert werden dürfen (...) Denn Menschen sind nie einfach eine Ware, auch Models übrigens nicht!> (5287).

<Werden demnächst auf SRF noch die Schwänze vermessen?> (5275) <Eine vergleichbare Frage für Männer – zum Beispiel nach der Penislänge verschiedener Pornodarsteller – wurde offenbar nicht gestellt> (5280). <Das passt zu RTL, aber nicht zu SRF. Oder geht es so weiter und die nächste Frage beschäftigt sich mit der Penislänge und -dicke von Pornostars? Das wäre zwar etwas ‘gleichberechtigt’, aber genauso sexistisch> (5281). Was beabsichtigt SRG eigentlich je länger je mehr, mit den anzüglichen Inhalten zum Sexuellen, um dann Menschen abzustempeln, welche Fragen, wie nach dem Brustumfang von Models (u.a.m.) als sexistisch empfinden?> (5299).

<Dem Musiker Peter Reber gebührt grosse Achtung, dass er darauf hingewiesen hat, dass dies eine sexistische Frage war> (5303). <Ich ziehe den Hut vor seiner Zivilcourage! Und ich verurteile Kilchspergers Reaktion darauf aufs Schärfste. Unglaublich, was sich dieser Moderator da herausnimmt.> (5279) <Kompliment an P. Reber. Der Konter resp. Angriff von R. Kilchsperger ist frech, unangebracht und niveaulos> (5282).

Und Sie stellten Forderungen:

  • Ich solle den Sender, die Redaktion und den Moderator rügen.
  • SRF und Moderator Roman Kilchsperger sollten sich öffentlich entschuldigen.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Marco Krämer, Senior Producer Show, äusserte sich wie folgt:

<Mehrere Zuschauerinnen und Zuschauer gelangten mit einer Beanstandung zur SRF Sendung ‘Top Secret’ an die Ombudsstelle. Es handelte sich dabei um die Folge vom 27.12.2017. In diesem Promi-Special wurde bei Minute 14:03 folgende Frage gestellt: <Welches dieser Schweizer Models hat den grössten Brustumfang?>

Einerseits wurde die Frage an sich, andererseits der Kommentar von Moderator Roman Kilchsperger bei Minute 19.00 gegenüber Peter Reber (<Bisch du so en verstockte alte Maa?>) beanstandet. Zusammengefasst wurden folgende Punkte genannt:

  1. Die Frage ist unangebracht und sexistisch.
  2. Die Frage verletzt die Menschenwürde und gefährdet die öffentliche Sittlichkeit (und verstösst somit gegen Art. 4 Abs 1 des Radio- und Fernsehgesetzes sowie gegen Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung).
  3. Die Reaktion von Roman Kilchsperger lässt Höflichkeit und Anstand vermissen und die Aussagen gegenüber Peter Reber sind ehrverletzend.

Zu den obengenannten Beanstandungen nimmt die Redaktion wie folgt Stellung:

1. Diese Frage zu stellen, war schlicht und einfach ein Fehler. Inhaltlich lässt sie die nötige Relevanz vermissen und wir verstehen, wenn das Publikum die Frage als sexistisch oder unangebracht empfindet. Für diesen Fehler möchten wir uns entschuldigen. Die üblichen Kontrollmechanismen haben in diesem Fall nicht gegriffen und die Redaktion wurde in Nachgang zur Sendung intern gerügt. Wir möchten trotzdem erläutern, wie es zu dieser Frage gekommen ist:

Die Redaktion von ‘Top Secret’ sucht jeweils für die Sendungen Fragen, die zu den Gästen passen. Daher haben wir beim Promi-Special mit den beiden ‘glanz & gloria’-Moderatorinnen Annina Frey und Nicole Berchtold auch Fragen aus dem Boulevard-Bereich gesucht. Da Annina Frey als Model tätig war und sich immer noch in dieser Branche bewegt, fanden wir die Model-Thematik grundsätzlich interessant. Selbstkritisch müssen wir im Nachhinein eingestehen, dass es bessere Fragen zu diesem Model-Thema gegeben hätte.

Wichtig ist uns aber anzumerken, dass die Frage vor der Aufzeichnung von mehreren Personen aus der Redaktion diskutiert wurde. Sie entstand also nicht aus der Laune eines einzelnen Redakteurs heraus. Im Abnahmeprozess war auch die als Produzentin redaktionell verantwortliche Mitarbeiterin involviert, welche die Frage nicht als sexistisch empfunden hat.

2. Wie unter Punkt 1 beschrieben, sehen wir zwar die Zweifelhaftigkeit der Frage ein, sind aber der Meinung, dass sie nicht gegen die Menschenwürde verstösst. Die Körpermasse eines Models sind in deren Branche ein Wert, der für die Arbeit der Models nichts Aussergewöhnliches ist. Die Reduzierung auf diese Werte innerhalb der Branche kann man natürlich als menschenunwürdig ansehen. Die beanstandete Frage dazu ist zwar oberflächlich und entbehrt der nötigen Relevanz, einen Gesetzesverstoss können wir aber nicht erkennen. Gleiches gilt auch für den Vorwurf der Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit. Klar ist aber, dass die beanstandete Frage für die moralische Vorbildfunktion, die ein öffentliches Medienhaus haben sollte, nicht tragbar war.

3. Die an die Frage anschliessende Diskussion zwischen den prominenten Gästen und Roman Kilchsperger hat leider nicht zur Entschärfung der Thematik geführt. Die beanstandete Reaktion von Roman Kilchsperger auf Peter Rebers Hinweis, dass die Frage schon etwas sexistisch sei, ist aus der Situation heraus entstanden und war niemals so geplant. Roman Kilchspergers Reaktion war unglücklich, aber nicht böse gemeint. Er und Peter Reber schätzen sich gegenseitig sehr und es gab weder vor noch nach der Sendung Unstimmigkeiten zwischen den Beiden. Möglicherweise hat diese ‘Vertrautheit’ auch zu diesem unangebrachten Spruch geführt.

Nun, man kann Roman Kilchspergers Art mögen oder nicht. Spontane und auch mal freche Sprüche gehören zu seiner Art und fallen in fast jeder Ausgabe von ‘Top Secret’. Nicht zuletzt deshalb ist die Quiz-Show bei vielen Zuschauern beliebt.

Was wir aus der ganzen Angelegenheit lernen:

Die Redaktion hat von vielen Seiten Kritik und Unverständnis erfahren, was zu einer umfassenden internen Analyse geführt hat. Den Mitarbeitenden ist bewusst, dass man einen Fehler gemacht hat. Natürlich ist es in einem Quiz-Format auch wichtig, unterhaltsame, witzige oder auch überraschende Fragen zu stellen. Aber nebst der absoluten Korrektheit einer Frage und deren Antwort, muss die Diskussion über die Relevanz bei allen Quizsendungen immer wieder geführt werden.>

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Szene. Die Frage nach dem Brustumfang von vier Schweizer Models war eindeutig unangebracht und sexistisch. Vor den Augen des Publikums wurden die betroffenen Frauen diskriminiert, auch wenn sie es selber möglicherweise nicht einmal so empfunden haben. Entscheidend aber ist, welchen Eindruck das Publikum erhält, nicht was die betroffenen Individuen empfinden. Die Models könnten gegen die Sendung «Top Secret» und damit gegen SRF auf dem zivilrechtlichen Weg vorgehen. Die Ombudsstelle aber muss das Publikum schützen. Und das Publikum hat ein Anrecht darauf, Sendungen ohne Sexismus zu erleben. Ich wundere mich vor allem, dass in der Redaktion offensichtlich die Sensibilität fehlte, die Frage nach dem Brustumfang von Models als sexistisch zu erkennen. Und ich wundere mich, dass sich Moderator Roman Kilchsperger nicht dagegen sperrte. Denn ich gehe davon aus, dass er die Fragen vor der Sendung zumindest durchliest. Insofern steht er mit in der Verantwortung.

Als weniger gravierend stufe ich den späteren Wortwechsel zwischen dem Musiker Peter Reber und dem Moderator Roman Kilchsperger ein. Es handelte sich eher um eine halbernste Frotzelei als um einen Akt der Diskriminierung. Peter Reber hat mir am Telefon versichert, dass ihn die Reaktion von Roman Kilchsperger nicht gestört habe; er wisse ja, wie der Moderator ticke und wie er es meine. Auch hier steht wiederum nicht die individuelle Betroffenheit im Vordergrund, sondern die Frage, ob Peter Reber in den Augen des Publikums beleidigt wurde. Ich meine: Nicht wirklich. Die Bemerkung erfolgte augenzwinkernd. Ich sehe in diesem Disput keinen Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz.

Und nun zu Ihrem Forderungen. Damit es zum Vorneherein klar ist: Als Ombudsmann kann ich keine Rügen erteilen. Ich kann nichts entscheiden, nur vermitteln, raten, meine Meinung sagen. Rechtsverbindliche Entscheide fällt erst die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), aber auch sie kann keine Journalisten entlassen oder rügen. Disziplinarisch zuständig für die SRF-Journalistinnen und -Journalisten sind die Chefredaktionen oder Abteilungsleiter, nicht außenstehende Instanzen.

Von Ihren beiden Haupt-Kritikpunkten pflichte ich dem ersten bei: Ich unterstütze Ihre Beanstandungen in Bezug auf die Frage nach dem Brustumfang. Wie Sie aus der Stellungnahme der Redaktion entnehmen konnten, entschuldigt sie sich für den Fehler. Das ist positiv. Sie hat auch einen internen Sensibilisierungsprozess angestoßen. Das ist ebenfalls zu begrüßen und sehr lobenswert. Was noch fehlt, ist eine öffentliche Entschuldigung von Roman Kilchsperger. Denn auch er ist mitverantwortlich für das Malheur.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/top-secret/video/das-grosse-festtagsspecial?id=6f6cd157-b1e8-4af9-b062-85c6e9b2257b

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