Porträt über Tierschützer und Tiervernachlässiger war rechtens

Im Beitrag «Jahrelanger Streit» porträtierte «Schweiz aktuell» vom 15. Januar 2018 den angeklagten Pferdezüchter von Hefenhofen und seinen Kontrahenten, den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). Der porträtierte Tierschützer beanstandet den Beitrag als rufschädigend und unsachlich. Insbesondere stört er sich am Begriff Querulant und an einer Gleichsetzung mit dem Tiervernachlässiger. Zudem moniert der Beanstander die Erwähnung des Antisemitismus-Vorwurfes im Beitrag als anlasslos. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung in drei von vier Kritikpunkten nicht unterstützen.

Ziel des Doppelporträts sei, die beiden Protagonisten im Fall Hefenhofen und den gemeinsamen langen Konflikt aufzuzeigen, schreibt Basil Honegger, Redaktionsleiter von «Schweiz aktuell» in seiner Stellungnahme zur Beanstandung.

Honegger kann im Beitrag keine Gleichsetzung der beiden Protagonisten erkennen. Ihnen gemeinsam sei, dass beide mit juristischen Mitteln für ihre Interessen kämpfen. Doch dem Publikum werde in aller Deutlichkeit klar, wie unterschiedlich der Tierschützer und der angeklagte Pferdezüchter seien. Auch gemäss Ombudsmann Roger Blum sei sichtbar geworden, dass die beiden Gegenübergestellten unterschiedliche Ziele verfolgten. Das Porträt habe sowohl über den Tierschützer als auch über den angeklagten Tierhalter die wirklichen Fakten vermittelt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer haben sich frei eine eigene Meinung bilden können.

Nicht einig sind sich der Beanstander und die Redaktion über den Begriff ‹Querulant›. Für den Beanstander ist ein Querulant, wer die Gerichte ungerechtfertigt in Anspruch nehme. Er verweist auf die zahlreichen Rechtsfälle, in denen er Recht erhalten habe. Die Redaktion verwende ‹Querulant› in der umgangssprachlichen Bedeutung für ‹Streithahn›, bemerkt Honegger. Der Ausdruck stehe für die grosse Fülle von gerichtlichen Einsprachen, die der Tierschützer eingereicht habe. Ähnlich sieht das Roger Blum. Der Begriff verfälsche das Bild des Tierschützers nicht. Zudem seien beide Kontrahenten mit dem Begriff konfrontiert worden und hätten dazu Stellung nehmen können.[*]

Plädoyer für die Medienfreiheit

Unnötig hingegen ist gemäss Blum die Erwähnung des gegen den Tierschützer erhobenen Antisemitismusvorwurfs (u.a. aufgrund des Vergleichs von Tierhaltung mit dem Holocaust). Zwar sei der Tierschützer vor rund zwanzig Jahren wegen Rassismus verurteilt worden, doch es gebe auch ein Recht auf Vergessen. Das Urteil sei inzwischen im Strafregister gelöscht worden und hätte nach Ansicht von Blum nicht mehr erwähnt werden sollen.

Zum Schluss seines Berichtes plädiert der Ombudsmann für die Medienfreiheit. Die Medien hätten nicht nur eine Kritik- und Kontrollfunktion gegenüber den Mächtigen (Behörden, Gerichte, mächtige Privatunternehmen etc.), sondern auch gegenüber allen anderen Personen des öffentlichen Lebens, zu dem auch der porträtierte Tierschützer gehöre.

[*] Der Beanstander hat ein Gesuch beim Gericht Münchwilen eingereicht. Aufgrund einer superprovisorischen Massnahme des Gerichts darf «Schweiz aktuell» den Begriff ‹Querulant› einstweilen nicht verwenden. Deshalb hat «Schweiz aktuell» den Online-Text und die zugehörige Beitragspassage vorläufig vom Netz genommen. Ein rechtskräftiger abschliessender Entscheid auf zivilrechtlicher Ebene steht noch aus.

Schlussbericht Ombudsstelle 5307

Zu «Schweiz aktuell» vom 15. Januar 2018

Text: SRG.D/dl

Bild: Moderatorin Bigna Silberschmidt bei der Anmoderation des beanstandeten Beitrags. «Schweiz aktuell» vom 15.1.2018, Screenshot SRF

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