Foto in SRF News-Artikel über Schweizer Studentenverbindungen beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 9. Februar 2018 beanstandeten Sie den Online-Artikel «Schweizer Verbindungen: Wir haben eine ganz andere Geschichte» vom 1. Februar 2018 auf SRF News.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Am Donnerstag 1. Februar 2018 war auf der Homepage von SRF (www.srf.ch) auf der Frontseite sowie auf der SRF App ein Artikel über rechtsradikale Tendenzen in österreichischen Studentenverbindungen aufgeschaltet. Die Verantwortlichen entschieden sich, diesen Artikel mit einem Bild zu versehen, welches einen Verbindungsstudenten zeigte. Aufgrund des Textes unter dem Bild wurde beim durchschnittlichen Leser der Eindruck erweckt, es handle sich hierbei um ebenso einen rechtsradikalen österreichischen Verbindungsstudenten .
Dem war aber nicht so, denn das Bild zeigte mich. Ich war als Student an der Universität Zürich Mitglied in einer Zürcher Studentenverbindung; bei Bedarf kann ich Ihnen gerne entsprechende Belege vorweisen. Wie Sie sicherlich wissen, darf grundsätzlich niemand ohne seine Zustimmung abgebildet werden.[2] Eine Abbildung wäre zulässig, wenn der Abgebildete ‚sozusagen Teil der Landschaft, der Umgebung oder des Ereignisses‘ wä r e.[3]
Unzulässig ist aber die Herausisolierung einer einzelnen Person aus einem in zulässiger Weise aufgenommenen Personenkreis oder die Verwendung einer mit Einverständnis gemachten Aufnahme in einem ganz anderen Zusammenhang.[4] Vorliegend wurde die Aufnahme meiner Person nicht nur herausisoliert, sondern auch in einem Zusammenhang verwendet, welcher keinesfalls die Verwendung des Bildes, selbst bei Vorliegen einer Einwilligung - was jedoch bestritten wird - rechtfertigen würde.

Persönlichkeitsverletzung

Durch die Verwendung dieser Aufnahme wurde meine Persönlichkeit massiv und rechtswidrig verletzt. Die Voraussetzung einer Persönlichkeitsverletzung, nämlich dass der Betroffene sich nicht nur selbst erkennt (subjektive Erkennbarkeit), sondern auch durch andere Personen erkannt wird (objektive Erkennbarkeit), war in meinem Fall schmerzhaft gegeben . Die grosse Anzahl an Nachrichten die ich erhalten habe, sowie die Kommentare an meinem Arbeitsplatz, welche mich in Verbindung mit dem Rechtsradikalismus brachten, waren äusserst unschön und haben bis heute einen sehr bitteren Nachgeschmack.

Ich bin mir bewusst, dass der Einzelne gewisse, durch das öffentliche Interesse hinreichend gerechtfertigte Eingriffe in seinen persönlichen Verhältnissen zu dulden hat und die Medien einen wichtigen Informationsauftrag im öffentlichen Interesse erfüllen. Doch durch die vorliegende Art der Berichterstattung, wurde das Mass der Duldung eines Eingriffs in die Persönlichkeit deutlich überschritten. Es ist mir völlig unklar, wieso eine einzelne Person als Aufmacher eines Artikels über rechtsradikale Tendenzen in Studentenverbindungen gezeigt wird. Insbesondere ist stossend, dass ein Bild eines Zürcher Verbindungsstudenten gezeigt werden musste, obschon der Art i ke l von österreichischen Verbindungen handelte . Dies wurde auch nicht durch eine entsprechende Bildlegende klargestellt.

In einem ersten Schritt wurde Keystone angewiesen, das entsprechende Bild (Bild Nummer 111 74 90 44) aus ihren Archiven zu löschen. Eine Genugtuung nach Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m . Art. 49 OR in der Höhe von CHF 5'000.- erachte ich als gerechtfertigt. Die Einleitung r echtlicher Schritte wird ausdrücklich vorbehalten, sollte es nicht zu einer aussergerichtlichen Einigung kommen. Zudem steht ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Raum, weshalb ich mir eine Strafklage wegen Ehrverletzung ebenso ausdrücklich vorbehalte. Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme bis zum 28. Februar 2018. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News äußerte sich die Bereichsleiterin, Frau Sandra Manca:

«Besten Dank, geben Sie uns Gelegenheit, auf die Beanstandung von Herrn X einzugehen. Herr X rügt ein Foto (mittlerweile ausgewechselt) im beanstandeten Artikel. Anlass des Beitrags war, dass der österreichische Kanzler Sebastian Kurz die Auflösung der Burschenschaft Germania forderte. Die Burschenschaft Germania hatte in einem Lied zum Mord an Juden aufgerufen. Im Artikel von SRF kommt Roland Beck zu Wort, ein Historiker, der selber einer Studentenverbindung, angehört.

Herr X beanstandet das Bild, welches zuerst als Illustration für den Text verwendet worden ist. Es zeigt ihn in der uniformartigen Kleidung mit Mütze seiner damaligen Studentenverbindung. Das Bild wurde von SRF über die Bildagentur Keystone bezogen. Die Nachfrage bei Keystone hat ergeben, dass das Bild anlässlich einer Sitzung im Zürcher Kantonsrat entstanden ist. Die Sitzungen des Zürcher Kantonsrates sind öffentlich und es sind jeweils verschiedene Medienschaffende und Fotoagenturen anwesend. Bei diesem Bild darf man davon ausgehen, dass Herr X in die Aufnahme eingewilligt hat, wenn nicht explizit, dann konkludent. Die Medienschaffenden und Fotografen sind bei ihrer Arbeit im Kantonsrat sichtbar.

Herr X hat sich am Tag der Aufschaltung des Beitrags bei SRF gemeldet. Die Redaktion SRF News hat dann unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Bild ausgetauscht. Bei SRF war das Bild, welches ihn anlässlich seines Besuches im Kantonsrat zeigt, 3 1⁄2 Stunden aufgeschaltet.

Herr X bringt vor, aufgrund des Textes wurde beim Durchschnittsleser der Eindruck erweckt, es handle sich um einen rechtsradikalen österreichischen Verbindungstudenten. Aufgrund des Titels des Beitrags ‘Wir haben eine andere Geschichte’ und der Überschrift ‘Schweizer Verbindungen’, die unmittelbar unter dem besagten Bild erscheint, ist genau das Gegenteil der Fall: Aufhänger des Artikels ist zwar die Kritik an österreichischen Studentenverbindungen. Im Artikel geht es aber darum - und darauf weist auch der Titel ‘Wir haben eine andere Geschichte’ mit der Überschrift ‘Schweizer Verbindungen’ hin - um Schweizer Verbindungen. Daher geht der Durchschnittsleser nicht davon aus, dass es sich um einen österreichischen Verbindungsstudenten handelt, sondern er geht richtigerweise davon aus, dass es das Bild eines Schweizer Verbindungsstudenten zeigt.

Diese Ausführungen haben wir am 21. Februar 2018 via SRF Rechtsdienst Herrn X bereits schriftlich zukommen lassen, wo wir ihm auch mitgeteilt haben, dass SRF auf die Genugtuungsforderung von CHF 5'000 nicht eingehen kann. Von Seiten Redaktion SRF News können wir ergänzen, dass wir es bedauern, wenn sich Herr X in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte. Wir haben deshalb, wie oben erwähnt, das Bild umgehend entfernt.

Wir bitten Sie die vorliegende Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sache. Ich muss meinen Kommentar in zwei Teile teilen. Der erste Teil gilt Ihrer Beanstandung. Sie kritisieren, dass Ihr Bild in einem Zusammenhang verwendet wurde, der Sie in ein ungünstiges Licht stellt. Dazu ist zweierlei zu sagen. Zum einen ist es journalistisch vorbildlich, wenn Titel und Bild vom Gleichen reden. Ich habe in Blattkritiken vor Zeitungsredaktionen immer wieder kritisiert, dass Titel und Bild auseinanderklafften und so beim Publikum eine kognitive Dissonanz erzeugten. Da war beispielsweise im Titel von Tony Blair die Rede, aber abgebildet war Saddam Hussein, und man fragte sich, seit wann denn Tony Blair so arabisch aussieht und einen Schnurrbart trägt. Im vorliegenden Fall betont der Titel, wie schon Frau Manca ausführte, dass die Schweizer Studentenverbindungen eben anders seien. Da war es logisch, dass ein Schweizer Verbindungsstudent abgebildet wurde. Dank Spitzmarke und Titel wurde gerade nicht der Eindruck erweckt, es handle sich beim Abgebildeten um einen rechtsradikalen österreichischen Verbindungsstudenten - anders, als Sie es insinuieren. Ich sehe nicht, wie Sie sich durch den Titel und durch das Interview in Ihrer Persönlichkeit verletzt sehen können.

Zum andern hat das Verfahren vor der Ombudsstelle nicht das Ziel, Grundrechtsverletzungen von Individuen zu rügen. Dazu sind die ordentlichen Zivil- und Strafgerichte da. Als Rechtsanwalt müssten Sie wissen, dass die Ombudsstelle die Aufgabe hat, das Publikum zu schützen. Das Publikum soll sachgerecht informiert und nicht manipuliert werden. Es soll transparent informiert werden. Und es soll nicht grundlos schlecht von jemandem denken, nur weil in einer Sendung oder in einem Text eine Person diskriminiert wurde. Wenn Sie tatsächlich Reaktionen erhalten haben von Leuten, die Sie in einen Zusammenhang mit dem österreichischen Rechtsextremismus brachten, dann kann es sich eigentlich nur um Personen handeln, die das Interview gar nicht gelesen haben. Denn der ganze Text sagt ja, dass die Schweizer Studentenverbindungen mit der extremen Rechten nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Das Durchschnittspublikum hat daher Ihr Bild mit Sicherheit nicht in einem Zusammenhang mit Rechtsextremismus gebracht. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Gleichwohl begrüße ich, dass die Redaktion das Bild nach wenigen Stunden ausgewechselt hat, denn es kann ja nicht das Ziel von SRF sein, jemand unnötig zu reizen.

Der zweite Teil meines Kommentars gilt dem Interview mit dem Historiker Roland Beck. Dr. Roland Beck, geboren 1949, ist Militärhistoriker. Er war als Oberst im Generalstab Berufsoffizier und lange Zeit Chefredaktor der «Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift». Es scheint, dass der Interviewer das Interview geführt hat, ohne vorher über die Schweizer Studentenverbindungen zu recherchieren. Denn verschiedene Aussagen von Roland Beck sind falsch.

  • Er sagt: «In der Schweiz sind sie (die Studentenverbindungen) aus dem Bundesstaat hervorgegangen und haben immer ein bürgerlich-freisinniges Gedankengut gepflegt.» Richtig ist, dass die Studentenverbindungen schon bei der Bildung oder Verhinderung des Bundesstaates eine wichtige Rolle gespielt haben. Sie waren also vor 1848 da. Die liberale, pragmatische Zofingia wurde 1819 gegründet.[5] 1832 spaltete sich die Helvetia von ihr ab, die damals eine radikale, linksfreisinnige Linie vertrat, heute aber eher konservativ ausgerichtet ist.[6] 1841 wurde der katholisch-konservative Schweizerische Studentenverein (StV) gegründet, der im Sonderbundskrieg im föderalistischen Lager stand. Er ist heute nicht mehr konfessionell geprägt, rekrutiert aber seine Mitglieder nach wie vor im katholischen Milieu.[7] Nur der pietistisch angehauchte Falkensteinerbund, gegründet 1888, und verschiedene kleinere lokale Verbindungen entstanden erst nach der Gründung des Bundesstaats.[8] Es ist folglich auch falsch zu sagen, die Verbindungen hätten immer ein bürgerlich-freisinniges Gedankengut gepflegt. Die männlichen CVP-Bundesräte waren praktisch ausnahmslos im StV. Sie waren nicht freisinnig. Die Sozialdemokraten Jean Ziegler, Andreas Gerwig, Pierre Aubert waren beispielsweise in der Zofingia.
  • Beck sagt weiter: «Dort (in Deutschland und Österreich) wurde ein Nationalismus gepflegt, der in der Schweiz in dieser Art nie denkbar wäre». Richtig ist, dass sich der Schweizer Frontenfrühling von 1933 ff. («Neue Front», «Nationale Front») gerade auch aus dem akademischen und studentischen Milieu nährte. Nach wenigen Jahren haben sich allerdings die Schweizer Studentenverbindungen deutlich vom Nationalsozialismus distanziert.
  • Beck sagt schließlich: «Die Schweiz ist keine Nation». Richtig ist, dass die Schweiz eben schon eine Nation ist – es auch sein wollte: «Nationalrat», «Nationalbank», «Nationalbibliothek», «National-Zeitung», «Nationalbahn» zeugen davon -, aber eben nicht eine Nation mit einer einheitlichen Kultur und Sprache, sondern eine «Willensnation».

Das Interview wäre kompetenter geworden, wenn es mit einem wirklichen Kenner der Studentenverbindungen geführt worden wäre (etwa mit Ronald Roggen oder mit Paul Ehinger) oder wenn der Interviewer kritisch nachgefragt hätte. Die Studentenverbindungen in der Schweiz, auch wenn sie nach 1968 ziemlich geschrumpft sind, sind ein durchaus interessantes journalistisches Thema – gerade auch in ihrer Entwicklung hin zu schlagenden und nichtschlagenden, zu ausschließlich männlichen und zu gemischten Verbindungen sowie in ihrer Bedeutung für gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische und militärische Netzwerke.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/schweizer-verbindungen-wir-haben-eine-ganz-andere-geschichte

[2] Art. 28 ZGB, BGE 70 II 130 ff., 127 III 492

[3] NOBEL, Leitfaden zum Presserecht, 155 f.

[4] a.a.O.

[5] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16439.php; http://www.altzofingia.ch/wp-content/uploads/2015/07/Publikation-2014.pdf

[6] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D25747.php

[7] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16442.php

[8] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16424.php

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