«Kampfbegriff Gender» beanstandet
In der Sendung «Sternstunde Religion» vom 21. Januar 2018 wurde das Thema Gender aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Das Unterthema «Trans» wurde dabei zwei Mal beanstandet, wobei Ombudsmann Roger Blum beide Beschwerden teilweise gutheissen kann.
Die Sendung unter dem Titel «Kampfbegriff Gender» war gemäss der Redaktionsleitung in drei Teile gegliedert: Erstens standen kritisch-religiöse Positionen zum Thema Gender im Vordergrund. Zweitens ging es um die Themenkomplexe Trans und drittens um Care. Gäste waren die Theologin und feministische Autorin Ina Praetorius sowie Wilf Gasser, seines Zeichens Arzt, Psychiater und ausserdem Präsident der Schweizerischen Evangelischen Allianz. Die eingegangenen Beanstandungen richteten sich beide in erster Linie auf den zweiten Teil der Sendung.
Zweifelhafte Sprache
In der einen Beanstandung (Nr. 5311) wurde das Konzept der Sendung sowie die Expertise der Gäste bemängelt. Gerade Letzteres habe zudem zu einem argumentativen Ungleichgewicht in der Diskussion geführt. Weiter wurde die Verwendung und die Kontextualisierung des Begriffs «Transgenderismus» in Frage gestellt. Die Wortwahl der Gäste wurde zudem mehrfach als diskriminierend empfunden und gemäss der Beanstandung seien die «Anliegen der inter Gemeinschaft» trivialisiert und herabgewürdigt worden.
Eine zweite Beanstandung (5310) fokussierte sich primär auf die Aussagen der beiden Gäste und monierte eine Verletzung sowohl der Menschenwürde sowie des Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebots.
Falschaussagen korrigiert
Redaktionsleiterin Dr. Judith Hardegger betont in ihrer Stellungnahme, dass die Ausgewogenheit eines Programms sich nicht auf die einzelne Sendung bezieht, sondern auf die Gesamtheit der Programme. Die Sendung «Sternstunde Religion» betrachtet beispielsweise das Thema Gender verständlicherweise nicht aus der exakt gleichen Sicht wie «Sternstunde Philosophie».
Hardegger anerkennt zwei Falschaussagen von Gasser, die bereits auf der SRF-Korrekturen-Webseite korrigiert worden sind. Einerseits distanziert sich SRF darin von einer diskriminierenden Aussage, andererseits wird seine Behauptung widerlegt, die hormonelle und operative Geschlechtsangleichung sei bei Minderjährigen illegal.
Teilweise Unterstützung
Ombudsmann Roger Blum folgt der Argumentation der Redaktion. Auch er sieht grundsätzlich weder das Sachgerechtigkeits- noch das Vielfaltsgebot verletzt und verweist in diesem Zusammenhang auf die Programmautonomie der Journalistinnen und Journalisten. Weiter lobt er die bereits vorgenommenen Korrekturen, welche die Redaktion vorgenommen hat.
Einige Aussagen Wilf Gassers hätten jedoch den Eindruck erzeugt, dass sich Transmenschen nur einbilden würden, mit einer anderen Geschlechteridentität glücklicher zu sein – dies, so Blum, sei verletzend und diskriminierend. Insofern unterstützt er beide Beanstandungen teilweise. Die Redaktion habe mit den Einträgen auf der SRF-Korrekturen-Webseite der geäusserten Kritik bereits Rechnung getragen.
Schlussbericht Ombudsstelle 5310
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