«Reporter» «Einer gegen alle» beanstandet (III)

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. Dezember 2017 beanstandeten Sie die Sendung «Reporter» (Fernsehen SRF) vom 3. Dezember 2017 mit dem Titel «Einer gegen alle».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Leider ist Ihre Beanstandung auf der Ombudsstelle aus unerfindlichen Gründen untergegangen, gewissermaßen verschwunden und erst jetzt wieder aufgetaucht. Ich möchte mich für diesen Lapsus in aller Form entschuldigen. Die 40-Tage-Frist für die Bearbeitung von Beanstandungen ist damit natürlich weit überschritten. Es tut mir leid, dass Sie so lange warten mussten. Ihre Rechte werden allerdings dadurch nicht beschnitten: Die Frist für eine allfällige Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt von dem Moment an zu laufen, an dem sie diesen Schlussbericht in Händen halten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Mit Befremden haben wir die Sendung «Reporter» am Sonntagabend (3.12.17, 21:50 Uhr) zur Kenntnis genommen. Der Reporter Reto Brennwald hat den Honorarkonsul Eritreas, Toni Locher, nach Eritrea begleitet und ihn und das Land portraitiert.

In unseren Augen verstösst diese Reportage zur besten Sendezeit gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und das Sachgerechtigkeitsgebot, wonach redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen sollen.

Es ist bereits fragwürdig, einen Mann wie Toni Locher, der als Honorarkonsul Eritreas die Interessen der dortigen Regierung vertritt, eine solche Plattform im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu geben.

Seine Aussagen bezüglich der Menschenrechtsverletzungen in Eritrea jedoch unwidersprochen stehen zu lassen, ist fahrlässig und widerspricht grundlegenden journalistischen Grundsätzen. Dass dabei auch die Glaubwürdigkeit von Amnesty International unwidersprochen von Herrn Locher in Frage gestellt wird, ist ein weiterer Kritikpunkt.

Nicht nur Amnesty hat wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen in Eritrea dokumentiert, sondern auch andere Menschenrechtsorganisationen und die Vereinten Nationen. Zuletzt hat etwa die Uno-Sonderberichterstatterin zur Situation der Menschenrechte in Eritrea, Sheila B. Keetharuth[2] am 26. Oktober 2017 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf die weiterhin stattfindenden Menschenrechtsverletzungen hingewiesen.

Zum Beispiel im Abschnitt über ‹Extra-judicial executions and shoot to kill at the border› oder ‹Arrest and Detention› mit den unwidersprochenen Aussagen von Herrn Locher in der Reportage.[3] Die Stellen im Beitrag, auf die ich mich konkret beziehe, sind folgende:

7'00 <Es sind immer die gleichen Leute. Die Leute, die unter grossen Opfern das Land befreit haben, sind heute an der Regierung und haben natürlich andere Aufgaben jetzt, aber sie machen es eigentlich immer noch nicht so schlecht.>

9'16'' <Es gibt keine jungen Leute in Eritrea, die an Leib und Leben bedroht sind. Das gibt es einfach nicht.>

9'36'' <Die behaupten ja viel (Amnesty) und ihre Recherchen sind so lausig. Die reden von 10.000 politischen Gefangenen. Das ist total aus der Luft gegriffen... Schlechte Recherche in Eritrea, weil sie eine ganz spezielle Geschichte mit Eritrea haben. Sie haben hier einen arabischen Frühling organisieren wollen, das ist völlig in die Hose gegangen. Seitdem sind sie eingeschossen auf Eritrea. Die Berichte von Amnesty .... das ist absolut völlig falsch.>

Diese einseitigen und faktisch unwahren Aussagen des Herrn Locher hätten vom Reporter wenigstens im Off-Kommentar eingeordnet werden müssen. Stattdessen folgte auf die Aussage folgender Kommentar: <Die Zahl ist wohl ziemlich übertrieben. Belege dafür gibt es nicht, erst seit kurzem öffnet Eritrea seine Gefängnisse internationalen Beobachtern>. Kein Wort, dass namhafte Organisationen weiterhin keinen freien Zugang zu den Gefängnissen haben, kein Wort darüber, dass internationalen NGO und der Uno-Untersuchungskommission die Einreise ins Land verwehrt wird, kein Wort darüber, dass junge Menschen im Nationaldienst zu faktischer Zwangsarbeit gezwungen werden. Das ist enttäuschend für einen Sender vom Format des SRF.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Reporter» antwortete die Redaktionsleiterin, Frau Nathalie Rufer, wie folgt:

«Gerne nehme ich Stellung zur kritischen Reaktion von Frau X, Amnesty International, zum «Reporter»-Film unter dem Titel «Einer gegen alle» vom 3. Dezember 2017. Frau X beurteilt die Berichterstattung über den Honorarkonsul Eritreas, Toni Locher, als journalistisch unsorgfältig und nicht sachgerecht. Sie findet es grundsätzlich fragwürdig, über Toni Locher ein filmisches Porträt, eine Reportage zu drehen. Damit biete man ihm eine Plattform, die er nicht verdiene. Ausserdem seien seine Aussagen bezüglich der Menschenrechtsverletzungen unwidersprochen geblieben, was Frau X als fahrlässig bezeichnet.

Zum Profil der Sendung «Reporter» gehört es, Menschen an aussergewöhnliche Schauplätze zu begleiten. In der Regel werden dabei Persönlichkeit und Lebensgeschichte des Protagonisten ins Zentrum gestellt. Auf diesem Weg wird versucht, den porträtierten Menschen näher zu kommen, ihre Beweggründe für ihr Handeln darzustellen und ihr Handeln zu verstehen.

Diese Intention liegt auch dem Film über den Honorarkonsul Eritreas zugrunde. Toni Lochers Haltung zum eritreischen Regime ist seit Jahren umstritten. Er wird und wurde deswegen von Medien und Politik vielfach und heftig kritisiert. Autor Reto Brennwald hat sich zum Ziel gesetzt, vor Ort nach Eritrea zu reisen, um mittels einer Reportage darzustellen, was den Gynäkologen Toni Locher bewegt, trotz weltweiter Kritik an seiner positiven Grundhaltung gegenüber Eritrea festzuhalten.

Für den Film «Einer gegen alle» begleitete Reporter Reto Brennwald Toni Locher an mehreren Schauplätzen in Eritrea. Dabei zeigte sich eine enge Verbundenheit des Arztes mit dem afrikanischen Land. Toni Locher war als junger Mann im Freiheitskampf Eritreas engagiert. Eine Herzensangelegenheit offenbar, die seine Haltung gegenüber dem Regime bis heute prägt. Ein Staat, das heute als autoritäre Diktatur gilt, wo ehemalige Mitstreiter Toni Lochers unterdessen hohe politische und zivile Ämter bekleiden. Vor diesem Hintergrund ist es meiner Meinung nach journalistisch gerechtfertigt, ein filmisches Porträt dieses Mannes zu realisieren.

Toni Locher – so umstritten seine Haltung sein mag – ist ein Kenner von Eritrea. Ihn und seine Überzeugung darzustellen und kritisch zu hinterfragen, ist im aktuellen politischen Diskurs interessant und relevant. Autor Reto Brennwald setzte sich kritisch mit den Ansichten Toni Lochers auseinander. Er widersprach seinem Protagonisten während der Interviews, er hakte nach und ordnete Toni Lochers Aussagen ein. Aufgrund von Reto Brennwalds Vorwissen und seiner eigenen Erfahrungen, die er während dieser Reise nach Eritrea machte.

Die Beanstanderin kritisiert, die Glaubwürdigkeit von Amnesty International wie auch anderer Menschenrechtsorganisationen werde von Herrn Locher unwidersprochen in Frage gestellt. Es stimmt, dass Toni Locher die Arbeit von Amnesty International im Film kritisierte. Reto Brennwald hakte aber nach und konfrontierte handkehrum Toni Locher im Film mit den Argumenten von Amnesty International. Meines Erachtens kommt in der Reportage gut zum Ausdruck, dass Toni Lochers Aussagen persönliche Ansichten und nicht unbestreitbare Fakten sind. Der Autor reflektiert während seiner Reportage zudem mehrfach eigene Erfahrungen und Beobachtungen, die er während seiner Reise erleben konnte.

SRF hat in den vergangenen Jahren wiederholt über Eritrea und über Flüchtlinge aus Eritrea berichtet. So zum Beispiel auch die «Rundschau» am 6. September 2017. Damals traf die Journalistin in Eritrea auf ähnliche Begebenheiten wie Reto Brennwald. Auch sie fand öffentlich zugängliche Internet-Cafés. Auch sie konnte sich weitgehend frei bewegen. Die angeprangerten Missstände in diesem Land sind nicht offensichtlich oder zumindest einfach zu erkennen. Diese differenzierende Feststellung wird auch durch andere Medien- und Erfahrungsberichte bestätigt.

«Reporter» ist vom Sendekonzept her keine im engen Sinne politische und schon gar keine kontradiktorische Sendung. Sie setzt auf die Reportage und auf Menschen und ihre Handlungen, Meinungen und Erlebnisse. Deshalb haben wir bewusst darauf verzichtet, explizite Gegenpositionen in den Film einzubauen. Das widerspräche Konzept und Form des Sendegefässes, das ausdrücklich Subjektivität des Autors zulässt. Vielmehr vertraut «Reporter» aufs Dokumentieren und Einordnen via Kommentar des Autors.

Ich bin der Meinung, dass der Film insgesamt sachgerecht ist.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich maße mir nicht an, zu wissen, welche Informationen über Eritrea zutreffen und welche nicht. Das Land, wiewohl Mitglied der Uno und anderer internationaler Organisationen, etwa der «Afrikanischen Union», schottet sich stark ab und lässt auswärtige Beobachter selten einreisen. So gibt es keine kontinuierliche Berichterstattung durch ausländische Medien, da Eritrea dauerhafte Akkreditierungen verweigert. Die Schweiz verfügt in Asmara, der eritreischen Hauptstadt, nur über ein Generalkonsulat; die für Eritrea zuständige Botschaft befindet sich in Khartum, der Hauptstadt des Sudan.[4] Eritrea hingegen ist in der Schweiz – in Genf – mit einer eigenen Botschaft vertreten; dort werden auch die konsularischen Geschäfte erledigt[5], während der Honorarkonsul in Wettingen, Toni Locher, keine diplomatischen Funktionen ausübt, sondern eher als Aushängeschild und Werbe-Botschafter Eritreas in der Schweiz wirkt.[6] So kommt es denn, dass viele Informationen gefärbt sind: Das Informationsministerium Eritreas macht auf seiner Website PR für das eigene Land[7]; Der Eritreische Medienbund Schweiz vermittelt die Sicht der Opposition.[8] Man mag Berichte der Uno-Menschenrechtskommission[9] oder die Ihrigen von Amnesty International[10] anzweifeln, wie Toni Locher das tut, selbst wenn sie gut dokumentiert sind. Man kann die Qualifikation des Landes durch Freedom House als «not free»[11] und die Einstufung der Pressefreiheit in Eritrea durch «Reporter ohne Grenzen» auf Rang 179 von 180[12] als zu oberflächlich, zu westlich-orientiert abtun. Aber man kann dem EASO-Bericht, dem Bericht des European Asylum Support Office[13], die Seriosität und die Differenziertheit nicht absprechen. Und daraus ergibt sich, dass Toni Locher die Zustände mit Sicherheit enorm schönfärbt. Die Menschenrechte werden in diesem Land massiv missachtet. Der Nationaldienst für junge Männer beträgt eben nicht 18 Monate, sondern 5-10 Jahre. Begründet wird das alles mit dem Ausnahmezustand, der wegen des letztlich ungelösten Konflikts mit Äthiopien anhält. Somit gibt es auch echte Fluchtgründe. Die Aussage Toni Lochers im Film von Reto Brennwald: «Es gibt keine an Leib und Leben Verfolgte» ist mit Sicherheit unwahr. Die menschenrechtlichen Defizite werden auch durch Errungenschaften im Gesundheits- und Bildungswesen nicht aufgewogen.

Dem gegenüber steht die Frage, ob man den Gynäkologen und Honorarkonsul Toni Locher porträtieren darf und damit zeigen kann, welchen Weg der Walliser gemacht hat, wie er zum Anhänger der eritreischen Revolution geworden ist und wie er heute denkt. Man darf! Ein Porträt hat ja gerade den Zweck zu ergründen, wieso jemand gegen den Strom schwimmt. Die Frage ist eigentlich lediglich, ob der porträtierende Journalist genügend entgegenhält, ob er kritische Fragen stellt und dort, wo der Honorarkonsul eindeutig schönfärbt, markiert, was die internationalen Untersuchungsberichte sagen. Reto Brennwald hat in der Tat immer wieder kritische Fragen gestellt, aber dann die Antworten Toni Lochers stehen lassen, ohne nochmals auf der anderen Sicht zu beharren. Dies war meines Erachtens ein Fehler.

Ich halte es aber für einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht dazu beitrug, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen, aus folgenden zwei Gründen:

1. Das Thema «Eritrea» ist schon lange in den Medien. Die Schweizer Medien berichten alle in der gleichen Tonalität. Man hört und liest von den vernichtenden Urteilen in internationalen Berichten. Es gab eine Debatte nach der Politiker-Reise ins umstrittene Land. Auch Radio und Fernsehen SRF haben in diversen Sendungen über Eritrea informiert und diskutiert. Das Publikum verfügt also über ein gewisses Vorwissen.

2. Im Film von Reto Brennwald «Einer gegen alle» wurde sofort klar, dass Toni Locher aus biographischen Gründen mit der eritreischen Diktatur verbunden ist und sie durch dick und dünn verteidigt. Man merkte sofort, dass er das Regime in einem positiven Licht sehen will, Gegenargumente hin oder her. Das Publikum konnte daher seine Aussagen einordnen.

Aus diesem Gründen kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen, so sehr ich Ihre Perplexität über den Film verstehe. Der Beitrag sprengte den Rahmen der Medienfreiheit nicht. Die Medienfreiheit – und damit die Programmautonomie von Radio und Fernsehen – lässt selbst anwaltschaftlichen Journalismus zu, vorausgesetzt, die angegriffene Gegenposition kommt in irgendeiner Weise zum Ausdruck.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/reporter/einer-gegen-alle

[2] http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/SP/CountriesMandates/ER/Pages/SREritrea.aspx

[3] http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=22368&LangID=E

[4] https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/eritrea/schweizer-vertretungineritrea.html

[5] https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/eritrea/eritrea-vertretunginderschweiz.html#par

[6] http://www.honorarkonsul-eritrea.ch/

[7] http://www.shabait.com/

[8] http://eritreischer-medienbund.ch/

[9] https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G17/220/61/PDF/G1722061.pdf?OpenElement

[10] https://www.amnesty.de/jahresbericht/2017/eritrea#section-11842

[11] https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2018/eritrea

[12] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/eritrea/

[13] https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/herkunftslaender/afrika/eri/ERI-ber-easo-nationaldienst-d.pdf

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