Gewähltes Foto war zulässig
Beanstandet wurde die Verwendung eines Agenturbildes in einem Online-Artikel über die Geschichte Schweizer Studentenverbindungen. Der Beanstander – der selbst auf dem Foto zu sehen war – sagt, es entstehe der Eindruck, dass er ein rechtsradikaler österreichischer Verbindungsstudent sei. Die Beanstandung wird nicht unterstützt.
Gegen den Online-Artikel «Schweizer Verbindungen: Wir haben eine ganz andere Geschichte» vom 1. Februar 2018 auf SRF News wurde eine Beanstandung eingereicht. Anlass des Beitrags war, dass der österreichische Kanzler Sebastian Kurz die Auflösung der Burschenschaft Germania forderte. Die Burschenschaft Germania hatte in einem Lied zum Mord an Juden aufgerufen. Im Artikel von SRF kommt Roland Beck zu Wort, ein Historiker, der selber einer Studentenverbindung, angehört. Die zentrale Frage des Artikels ist, ob in den Schweizer Verbindungen ebenfalls derartiges Gedankengut vorhanden sei, was Beck explizit verneint.
Am Tag der Aufschaltung des Beitrags meldete sich der Beanstander bei SRF. Die Redaktion ersetzte nach dieser Kontaktaufnahme freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Agenturbild, auf dem der Beanstander in der uniformartigen Kleidung seiner Studentenverbindung zu sehen war.
Nicht nachvollziehbarer Vorwurf
Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen. Einerseits stellt er fest, dass bereits im Titel des Artikels darauf hingewiesen wird, dass es um Schweizer Studentenverbindungen geht – insofern kann man davon ausgehen, dass ein Schweizer Verbindungsstudent abgebildet wird. Dank Spitzmarke und Titel wurde gerade nicht der Eindruck erweckt, es handle sich beim Abgebildeten um einen rechtsradikalen österreichischen Verbindungsstudenten - anders, als Sie es insinuieren.
Andererseits weist Blum darauf hin, dass es nicht der Auftrag der Ombudsstelle ist, Grundrechtsverletzungen von Individuen zu rügen. Dies liegt in der Verantwortung von Zivil- und Strafgerichten. Die Ombudsstelle hat den Auftrag, das Publikum zu schützen. Das Publikum soll informiert und nicht manipuliert werden. Ausserdem soll es nicht schlecht von jemandem denken, weil in einem Artikel jemand diskriminiert wurde. Wenn der Beanstander jedoch nun in den Zusammenhang mit österreichischem Rechtsextremismus gebracht wird, dann nur von Leuten, die den Bericht nicht gelesen haben. Denn die Hauptaussage des Textes ist, dass die Schweizer Studentenverbindungen mit der extremen Rechten nichts zu tun haben.
Inhaltliche Korrekturen
Roger Blum findet keine Gründe dafür, die Beanstandung zu unterstützen. Dennoch kritisiert er den Artikel, beziehungsweise das Interview mit Roland Beck. Mehrere Aussagen des Historikers sind nämlich falsch: Die Studentenverbindung haben bereits vor der Gründung des Bundesstaats eine wichtige Rolle gespielt. Im Zusammenhang mit dem Schweizer Frontenfrühling von 1933 weist Blum darauf hin, dass sich diese rechte Bewegung sehr wohl aus dem akademisch-studentischen Milieu nährte. Erst später distanzieren sich die Studentenverbindungen deutlich vom Nationalsozialismus.
Blum hätte es begrüsst, wenn das Interview mit einem wirklichen Kenner der Studentenverbindungen geführt worden wäre, oder wenn der Interviewer kritisch nachgefragt hätte. Denn die Studentenverbindungen sind nach Meinung des Ombudsmannes ein äusserst interessantes journalistisches Thema.
Schlussbericht Ombudsstelle 5357
Zum Artikel Online-Artikel «Schweizer Verbindungen: Wir haben eine ganz andere Geschichte»
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