Billag-Bericht gebilligt

Die «10vor10»-Ausgaben vom 26. Januar und 21. Februar 2018 sowie die «Tagesschau» vom 26. Januar beschäftigten sich unter anderem mit Umfragen zur No-Billag-Initiative. Gegen die Sendungen gingen zwei Beanstandungen ein.

Der eine Beanstander (Nr. 5362) kritisiert die Art und Weise, wie Umfrageresultate im Vorfeld der No-Billag-Initiative präsentiert worden seien. Lukas Golder von der Gesellschaft für Sozialforschung (GfS Bern) sprach in «10vor10» sowie in der «Tagesschau» über die Ergebnisse. Der Beanstander hält es für zweifelhaft, dass GfS Bern «die Datenanalyse für SRF macht, gleichzeitig die Resultate kommentiert und interpretiert». Dafür brauche es unabhängige Journalisten und nicht den Auftragnehmer. Ausserdem sei Golder in den Beiträgen jeweils als Politikwissenschaftler, nicht aber als Mitarbeiter der GfS Bern ausgewiesen worden.

In der ausführlichen Stellungnahme seitens der Redaktion der «Tagesschau» wies Franz Lustenberger darauf hin, dass die GfS Bern den Auftrag im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung von der SRG erhalten hat: Die Ausschreibungsanforderungen wie auch der bestehende Leistungsvertrag mit der SRG sehen explizit die Zusammenarbeit bei der Veröffentlichung der Ergebnisse vor. Lukas Golder ist demnach sogar dazu verpflichtet, die Resultate der Umfrage zu analysieren und zu präsentieren. Zudem wurde Golder bei allen O-Tönen in den Filmbeiträgen von «Tagesschau» und «10vor10» mit «Lukas Golder, Politikwissenschaftler GfS Bern» angeschrieben. Auch Ombudsmann Roger Blum stützt die Sicht der Redaktion klar. Es sei «völlig normal, dass ein Experte seine Forschungsergebnisse, sein Gutachten, seine Untersuchung vorstellt und erläutert», so Blum.

Dennoch übt Blum Kritik an der «Tagesschau». Die Fehlerquote von +2,9 % wurde im Beitrag zwar angezeigt, aber nicht besprochen. Ausserdem wurde nicht angegeben, wie viele und welche Personen befragt worden waren und wann die Umfrage durchgeführt wurde. Diese Angaben erhielt das Publikum erst im Beitrag zur Bundesfinanzordnung. «10vor10» informierte hingegen korrekt.

Keine verletzte Sachgerechtigkeit

Die zweite Beanstandung (Nr. 5379) stellt die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots ins Zentrum: Die Berichterstattung in der «10vor10»-Ausgabe vom 21. Februar 2018 sei eine «Werbeveranstaltung gegen die No-Billag-Initiative» gewesen.

Die Redaktion von «10vor 10» geht in ihrer Stellungnahme die betreffende Sendung Stück für Stück durch und legt überzeugend dar, dass die Berichterstattung sehr ausgewogen war. Es kamen sowohl Gegner als auch Befürworter zu Wort und das zu gleichen Teilen, sowohl was die Anzahl Zitate als auch die Redezeit betrifft. Die Initiativ-Befürworter hatten sogar etwas mehr Zeit zur Verfügung.

Auch Ombudsmann Blum kann keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots feststellen. Er betont die überdurchschnittlich ausführliche Berichterstattung und kommt zum Schluss: «Die Redaktion hat also mehr als das Notwendige getan. Sie ist absolut sachgerecht geblieben.»

Schlussbericht Ombudsstelle 5362

Schlussbericht Ombudsstelle 5379

Text: SRG.D/lh

Bild: Lukas Golder, Politikwissenschafter GfS Bern, in «Tagesschau» vom 26.1.18. Screenshot, SRF

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