Beitrag über die Glyphosat-Grenzwerte in «Heute Morgen» beanstandet

5387
Mit Ihrer E-Mail vom 16. März 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Heute Morgen» (Radio SRF) vom 15. März 2018 und dort den Beitrag über die mögliche Erhöhung der Grenzwerte für Glyphosat in der Gewässerschutzverordnung (7:30-9:50). [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Sendung ‹Heute Morgen› vom 15. März 2018, 6:00 Uhr lautete die Information betreffend höhere Glyphosat-Grenzwerte wie folgt:

<... Doch Umweltorganisationen wie Greenpeace, pro natura und WWF fordern, die heutigen Grenzwerte für Pestizide beizubehalten oder zu senken, aber keinesfalls zu erhöhen. Betreffend Glyphosat erhalten sie dabei Unterstützung von unerwarteter (1) Seite, nämlich vom Schweizerischen Bauernverband. Zwar sei die vorgeschlagene Anpassung der Glyphosatgrenzwerte fachlich und wissenschaftlich korrekt begründet, sagt Bauernverbandspräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter aber die Sache sei politisch äusserst heikel (... Es folgt die Aussage von Markus Ritter ...). Was Markus Ritter nicht sagt, sonst könnte eben diese Bevölkerung eventuell gar Sympathien für die Trinkwasserinitiative entwickeln, über welche wir in absehbarer Zeit abstimmen werden. Diese Initiative fordert nämlich unter anderem, dass nur noch Bauern Direktzahlungen erhalten, die auf Pestizide verzichten, was wiederum nicht im Sinn des Bauernverbandes ist. (2) Die Glyphosatdiskussion geht also weiter. Ob der Grenzwert tatsächlich erhöht wird, ist hingegen noch nicht entschieden.>

Hier habe ich zu zwei Aussagen Beschwerde anzubringen, wird doch bei diesen beiden Aussagen meines Erachtens gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen, das beinhaltet, dass redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen müssen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann:

1. Das Wort ‹unerwartet› in diesem Zusammenhang ist meiner Ansicht nach unsachlich und tendenziös und suggeriert dem Hörer, dass die Bauern grundsätzlich für möglichst viel Pestizideinsatz und gegen die Umwelt sind. Anstatt dass Sie mit sachlicher Information lösungsorientierte Informationspolitik betreiben, die alle Akteure miteinschliessen, werden die Bauern mit solchen Aussagen der Bevölkerung immer mehr als willkommene Sündenböcke präsentiert und als Umweltvergifter in die Wüste geschickt, deren Aussagen nicht Beachtung zu schenken ist. (Meine Gedanken dazu: Ein Sündenbock ist doch so praktisch, da kann ich mir als Konsument ein weisses Mäntelchen umhängen und weiterhin exzessiv billig konsumieren, im Ausland einkaufen gehen, in der Weltgeschichte herumfliegen, Medikamente nach Belieben schlucken, mit dem Auto anstatt mit dem ÖV zur Arbeit fahren, meine Zigarettenstummel in den Kanalisationsschacht werfen und und und ... Es sind immer die anderen schuld ... ich brauche an mir nichts zu ändern.)
Die korrekte, sachliche Formulierung dieser Information hätte meiner Ansicht nach gelautet: <Betreffend Glyphosat erhalten sie dabei Unterstützung vom Schweizerischen Bauernverband.>

2. Noch krasser verhält es sich meiner Ansicht nach mit der Formulierung: <Was Markus Ritter nicht sagt, sonst könnte eben diese Bevölkerung eventuell gar Sympathien für die Trinkwasserinitiative entwickeln, über welche wir in absehbarer Zeit abstimmen werden (Randbemerkung: dieser Satz ist meines Erachtens grammatikalisch nicht korrekt). Diese Initiative fordert nämlich unter anderem, dass nur noch Bauern Direktzahlungen erhalten, die auf Pestizide verzichten, was wiederum nicht im Sinn des Bauernverbandes ist.>

Hier hat die Redakteurin (Sabine Gorgé) meiner Meinung nach ganz klar ihre eigene Interpretation und ihre eigenen Interessen hineingepackt, die hier absolut keinen Platz haben. Gleichzeitig hat sie noch billig Werbung für die Trinkwasserinitiative gemacht (wer ist nicht für sauberes Trinkwasser!) und den Hörer gegen den Direktzahlung erhaltenden, umweltschädigenden Bauern aufgestachelt. Meiner Ansicht nach manipuliert diese Formulierung die Hörer derart, dass dadurch die Bildung einer eigenen Meinung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Eine sachliche Information wäre meiner Ansicht nach gewesen, wenn dieser ganze obige Abschnitt weggelassen worden wäre und die Information wie folgt gelautet hätte: <... sagt Bauernverbandspräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter aber die Sache sei politisch äusserst heikel (... Es folgt die Aussage von Markus Ritter ...). Die Glyphosatdiskussion geht also weiter. Ob der Grenzwert tatsächlich erhöht wird, ist hingegen noch nicht entschieden.>»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Michael Bolliger, Leiter Radio SRF4 News und Mitglied der Chefredaktion Radio SRF, antwortete wie folgt:

«Ich danke Ihnen bestens für die Möglichkeit, zur Beanstandung 5387 Stellung nehmen zu können. Ich tue das gleichzeitig als Mitglied der Radio-Chefredaktion und als Leiter von SRF4 News, welches die Morgensendung ‹HeuteMorgen› auf SRF1, SRF2 Kultur, der SRF Musikwelle und SRF4 News produziert.

Beanstandet wird der Beitrag über die Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Bauern­verbandes (SBV) zur geplanten Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und insbesondere zur vorgesehenen Erhöhung der Glyphosat-Grenzwerte in Oberflächenge­wässern.

Die Beanstanderin kritisiert zwei Punkte. Erstens die Formulierung, dass die ablehnende Haltung des Bauernverbandes in Sachen Glyphosat-Grenzwerterhöhung ‹unerwartet› sei. Mit dieser Formulierung würde unserem Publikum suggeriert, dass die Bauern grundsätzlich ‹gegen die Umwelt› seien und darum in dieser Diskussion keinen ernstzunehmenden Standpunkt vertreten könnten (<...deren Aussagen nicht Beachtung zu schenken ist.>). Zweitens wird die Aussage beanstandet, dass es zwischen der Haltung des Bauernverbands in diesem Punkt und seiner Position zur ‹Trinkwasser-Initiative› einen Zusammenhang gebe. Damit würde, so die Beanstanderin, ‹billig Werbung› für die Initiative gemacht und das Publikum gegen die Bauern aufgestachelt.

Ich nehme gerne wie folgt dazu Stellung:

1. Grundsätzliches

Das Thema Glyphosat-Einsatz in der Landwirtschaft wird seit Jahren sehr kontrovers diskutiert, da das Herbizid im Verdacht steht, Krebs auszulösen. Bis heute gibt es jedoch keine international einheitliche Position darüber, ob Glyphosat nun krebserregend ist oder nicht. Während die WHO 2015 Glyphosat in einer Studie als ‹wahrscheinlich krebs­erregend› einstufte, erneuerte die EU die Zulassung Ende 2017 um weitere 5 Jahre.

In der Schweiz ist Glyphosat ebenfalls zugelassen. Grundsätzlich schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft zu Glyphosat: <Glyphosat erfüllt ebenfalls alle Anforderungen zum Schutz der Umwelt. Glyphosat ist weder für Vögel und Säugetiere noch für Insekten schädlich. Auch für Gewässerorganismen besteht nach heutigem Wissensstand bei sachgemässer Anwendung kein unannehmbares Risiko. Dank der guten Bindung von Glyphosat (...) ist dieser Wirkstoff bezüglich Grundwasser als eher unproblematisch einzustufen. So belegen Monitoring Daten, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und keine negativen Effekte auf aquatische Tiere und Pflanzen und das Grundwasser zu erwarten sind.>[2]

Am meisten Glyphosat wird in der Schweiz in der Landwirtschaft und in privaten Gärten ver­wendet. Der Bauernverband und auch die Stiftung für Konsumentenschutz gehen von rund 300 Tonnen pro Jahr aus.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) will nun in der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) die Grenzwerte für verschiedene Pestizide anpassen. Derjenige für Glyphosat in Oberflächengewässern soll von 0,1 Mikrogramm auf 360 g angehoben werden, was einer Steigerung um das 3600-Fache entspricht. Diese Absicht hat vor allem in Umweltkreisen harsche Kritik ausgelöst.

2. Beitrag, der Begriff ‹unerwartet›

Das Wort ‹unerwartet› wurde aus verschiedenen Gründen so gewählt.

Erstens: Mit dem Antrag, dass der Glyphosat-Grenzwert nicht erhöht werden soll, liegt der Bauernverband auf einer Linie mit der Umweltschutzorganisation Pro Natura, einer Organi­sation, der der SBV sonst gerade beim Thema Pestizide in der Landwirtschaft eine emotional aufgeladene und einseitige Kampagne vorwirft.[3] Dass der SBV in dieser expliziten Frage die gleiche Position einnimmt wie Pro Natura, darf also durchaus als unerwartet bezeichnet wer­den.

Ein anderer Umstand, der eine zustimmende Haltung des Bauernverbands zur Erhöhung der Glyphosatgrenzwerte hätte plausibel erscheinen lassen, ist bereits oben beschrieben. Glyphosat spielt in der Landwirtschaft eine zentrale Rolle in der Schädlingsbekämpfung. Es hätte deshalb - zumindest aus der Aussensicht - kaum erstaunt, wenn der Verband der vor­geschlagenen Erhöhung zugestimmt hätte.

Ausser, und das war ein weiterer Punkt in unserer journalistischen Beurteilung, wenn man beachtet, dass der SBV in diesem einzelnen Punkt explizit ‹politisch› argumentiert. Auch das scheint uns nicht zwingend erwartbar. In den anderen Punkten der geplanten Revision der Gewässerschutzverordnung stellt sich der SBV mehrheitlich hinter das BAFU, dessen fachliche, wissenschaftlich begründete Position begrüsst der Verband in seiner Vernehmlassungs­antwort [4]. Die Ausnahme macht der SBV beim Thema Glyphosat. Hier ge­wichtet der Verband weniger die wissenschaftlichen, als vielmehr politische Überlegungen. <Die vorgeschlagene Anpassung des BAFU ist fachlich und wissenschaftlich korrekt. Die Diskussionen um das Herbizid Glyphosat sind momentan jedoch sehr stark von politischen Überlegungen geprägt. Um diese Diskussionen nicht noch weiter zu befeuern, schlägt der SBV vor, den Anforderungswert vorderhand bei 0.1 μg/l zu belassen.>

Verbandspräsident Markus Ritter bringt das auch im Beitrag zum Ausdruck. sagt er im O-Ton.

Dass in einer Vernehmlassungsantwort ein einzelner Punkt politisch gewertet wird, ist zumindest auffällig und darf insofern auch als ‹unterwartet› bezeichnet werden.

Damit ist mehrfach begründet, warum im Beitrag die Haltung des Bauernverbandes als ‹unerwartet› beschrieben wurde. Diese Begründungen sind zwar im Einzelnen im Beitrag nicht beschrieben, das ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass der Beitrag in knapper Form die wichtigsten Punkte und Argumente darstellt. Im journalistischen Handwerk und All­tag werden regelmässig Aussagen verdichtet und gewisse Elemente auch weggelassen, um dafür den Kernpunkten genügend Platz einzuräumen. Ich sehe jedoch darin keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsangebotes.

3. Verbindung zur Trinkwasser-Initiative:

Es gehört ebenso zur journalistischen Aufgabe, politische Zusammenhänge aufzuzeigen und in einen Kontext zu stellen. Wenn der SBV die politischen Überlegungen rund um den Glyphosat-Grenzwert erwähnt, wird eine inhaltliche Verbindung zur Trinkwasser-Initiative (Volksinitiative ‹Für gesundes Trinkwasser und gesunde Nahrung›) erkennbar. Die Initiative, Ende Januar mit 114'000 Unterschriften eingereicht, verlangt ungefähr das Gegenteil dessen, was in der neuen Gewässerschutzverordnung geplant ist. So sollen nur jene Bauern von staatlichen Direktzahlungen profitieren, die eine pestizidfreie Produktion betreiben. Ob­wohl das Initiativkomitee nur bescheidene Mittel zur Verfügung hatte, kamen die nötigen Unter­schriften innert 7 Monaten zusammen.

Deshalb scheint das Anliegen aus Sicht der Initianten in der Bevölkerung einigen Rückhalt zu haben. So zitierte etwa der Tagesanzeiger am 9. Dezember 2017 in einem Artikel über die geplante Erhöhung des Glyphosat-Grenz­werts die ‹Trinkwasser›-Initiantin Franziska Herren: <Herren ist überzeugt, dass ihre Volksinitiative nun weiter Auftrieb erhalten wird: ‹Die Schweizer Bevölkerung will keine Land­wirtschaft mit Giftcocktails.›>

Umgekehrt die Aussage von SVB-Präsident Markus Ritter zur Trinkwasserinitiative. Deren Annahme wäre nichts weniger als <Das Ende der Schweizerischen Landwirtschaft, wie sie heute existiert.>[5]

Die geplante Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und die eingereichte Trinkwasser-Initiative stehen also in einem direkten politischen Kontext. Die (zumindest latente) öffentliche Unterstützung des Anliegens der Trinkwasser-Initiative, steht den Interessen des Bauernverbandes diametral gegenüber. In dieser Situation kann eine Erhöhung des Grenzwertes für Glyphosat ebenfalls nicht im Interesse der Initiativ-Gegner sein. Deshalb darf die Opposition des SBV zur Erhö­hung des Grenzwertes, die er ja wörtlich im Beitrag politisch beurteilt wissen will, auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die Trinkwasser-Initiative gesehen werden.

Das macht die Autorin im beanstandeten Beitrag. Sie hat damit, journalistisch korrekt, Fakten und Einschätzung zusammengebracht und dem Publikum den Hintergrund zur Position des SBV in Sachen Glyphosat-Grenzwerterhöhung vermittelt. Wenn man – wie im ersten Teil begründet – zum Schluss kommt, dass die Position des Bauernverbandes im Rahmen der aktuellen GSchV nicht unbedingt erwartet werden konnte, dann ist es folgerichtig, wenn im zweiten Teil des Beitrages das politische Umfeld dargestellt wird.

4. Fazit:

Der beanstandete Beitrag vom 15.3. hat meiner Meinung nach weder das Sachgerechtig­keitsgebot verletzt, noch den Bauernverband als seriösen Akteur in dieser Diskussion in Frage gestellt. Mit der Verbindung der SBV-Position zum Kontext der Trinkwasser-Initiative hat der Beitrag, anders als die Beanstanderin das unterstellt, keine ‹billige Werbung› für die Initiative gemacht, sondern dem Publikum wertvolle Einordnungshilfe geboten, um die SBV-Position besser verständlich werden zu lassen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Beanstandung 5387 als nicht gerechtfertigt zu beurteilen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Wenn ich Sie richtig verstehe, machen Sie sich Sorgen um den Bauernstand. Sie befürchten, dass eine Radiosendung wie die beanstandete die Hörerinnen und Hörer gegen die Bauern aufstachelt und diese zu Sündenböcken macht. Ich glaube aber, dass die Sorgen unbegründet sind. Das Schweizer Volk ist stolz auf den Bauernstand. Es weiß, dass ein Land ohne Landwirtschaft benachteiligt wäre. Nicht nur würden dann Milch, Käse, Butter, Fleisch, Gemüse, Früchte und Brot aus der direkten Umgebung fehlen, auch Landschaft und Umwelt würden vernachlässigt und würden womöglich verwildern. Es ist daher unbestritten, dass die Bauern Subventionen brauchen. Umstritten ist allenfalls die Höhe und die Methode der Direktzahlungen. Dies zum Grundsätzlichen.

Der konkrete Beitrag indes ist absolut sachgerecht. Es ist richtig zu sagen, dass die Haltung des Bauernverbandes vor dem Hintergrund seiner bisherigen Positionen unerwartet ist. Und es ist klug, den Kontext herzustellen zur Trinkwasserinitiative. Damit macht die Journalistin weder die Bauern zu Sündenböcken, noch stachelt sie das Publikum gegen die Bauern auf. Sie sagt lediglich, was ist. Journalismus soll die Dinge auf den Punkt bringen, aber auch einordnen. Genau das hat die Journalistin getan. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/heutemorgen/schlagabtausch-im-uno-sicherheitsrat-um-giftanschlag-in-england

[2] https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel.html

[3] https://www.sbv-usp.ch/de/pflanzenbau/pflanzenschutz/kampagne-gegen-pflanzenschutzmittel/

[4] https://www.sbv-usp.ch/fileadmin/sbvuspch/04_Themen/Stellungnahmen/2018/180305_RevGSchV_Stellungnahme_SBV.pdf

[5] https://www.srf.ch/news/schweiz/radikale-initiative-lanciert-die-idealistin-vor-der-sich-die-bauern-fuerchten

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