«Nouvo» über sinkenden IQ war rechtens
Im Web-Video «Werden wir immer dümmer?» von «Nouvo» ging es am 13. Februar 2018 um den Rückgang des durchschnittlichen Intelligenzquotienten der Bevölkerung. Ein Beanstander findet eine der Erklärungen, weshalb der IQ sinkt bzw. stagniert als einseitig und problematisch. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.
«Nouvo» ist ein Web-Only-Angebot von SRF. Mit kurzen Videos sollen vor allem Social-Media-Nutzerinnen und -Nutzer Informationen über die Schweiz und den Rest der Welt erhalten. Der Beanstander des Videos «Werden wir immer dümmer?» stört sich an der genetischen Erklärung des sinkenden Intelligenzquotienten: dass weniger intelligente Menschen mehr Kinder bekämen als intelligentere Menschen. Er befürchtet, dass damit eugenisches Gedankengut Auftrieb erhalte. Zudem bestehe die Gefahr, dass Ausländer, die viele Kinder bekämen, für die zurückgehende Intelligenz verantwortlich gemacht würden.
Das Video basiere auf verschiedenen Studien zur Intelligenz, die zuvor in Fachzeitschriften veröffentlich worden seien, schreibt Sandra Manca, Bereichsleiterin Social Media SRF, in ihrer Stellungnahme. Das Video gebe in knapper Form einzelne Erkenntnisse dieser Studien wieder. Zum genetischen Faktor heisse es konkret: «Menschen mit einem hohen IQ haben in der Regel weniger Kinder. Dies könnte dazu führen, dass der Anteil hochintelligenter Menschen abnimmt.» In solchen Kurzformaten sei es nicht üblich, sämtliche Gegenthesen zu jedem einzelnen Argument aufzuführen, so Manca. Eine Verbindung zur ausländischen Wohnbevölkerung werde weder durch Bild noch durch Text hergestellt.
Intelligenztests nicht überbewerten
Das sieht auch Ombudsmann Roger Blum so: Der Beitrag habe an keiner Stelle behauptet, die Ausländer seien schuld am stagnierenden oder sinkenden Intelligenzquotienten. Die Genetik werde im Video als eine von drei möglichen Erklärungen für den Rückgang genannt. Zudem mache der Beitrag keine Aussagen für die ganze Welt und keine für die Schweiz.
Man solle Intelligenztests und den Intelligenzquotienten nicht überbewerten, ruft Blum in Erinnerung. In unserer Gesellschaft seien auch handwerkliche, musische und empathische Qualitäten gefragt.
Der Ombudsmann kommt zum Schluss, der Beitrag habe nur die Studien zitiert und nicht monokausal auf die Genetik verwiesen. Er sieht keine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder des Grundrechts. Deshalb kann er die Beanstandung nicht unterstützen.
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