Schleichwerbung bei «Glanz und Gloria» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 3. April 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Glanz & Gloria» vom 1. April 2018 und dort die Ihrer Meinung nach mehrfache Schleichwerbung.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich habe Fragen: Glanz und Gloria hat an Ostern von mir aus gesehen ein bisschen zu viel Werbung gemacht.
1. Der Coach von der Siegerin von der Sendung ‹Darf ich bitten› wurde von der Siegerin mit dem Standort seiner Tanzschule erwähnt!
2. Die ehemalige Moderatorin von G&G hat sich selbständig gemacht. Für die Werbesendung vom Ostersonntag bei G&G durfte sie drei Persönlichkeiten einladen um dem Publikum zu zeigen was ihr neuer Job ist.
Wenn das erlaubt ist, dann wünsche ich für meine Tätigkeit auch einen solchen Auftritt. Geben Sie mir bitte Bescheid.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Paola Biason, Redaktionsleiterin von «Glanz und Gloria», schrieb:
«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X, die bei Ihnen am 3. April 2018 per E-Mail eingegangen ist. X beanstandet zwei Punkte:
1. Der Coach von der Siegerin von der Sendung ‹Darf ich bitten› wurde von der Siegerin mit dem Standort seiner Tanzschule erwähnt!
Diese Beanstandung betrifft die Aussage von Susanne Kunz, die aufgrund ihres Sieges bei der SRF-Unterhaltungsshow ‹Darf ich bitten› zu Gast in der Talksendung ‹G&G Weekend› war. Susanne Kunz erwähnt im Gespräch mit Nicole Berchtold in einem Nebensatz, dass ihr Tanzpartner, Marcus Mnerinsky, mit welchem sie die Show gewonnen hat, eine Tanzschule in Dietikon führt. Sie erwähnt dies aus dem Grunde, weil sie erklären will, wieso er der perfekte Tanzlehrer für sie war. Susanne Kunz nennt weder den Namen noch die Adresse der Tanzschule. Also kann hier von Werbung keine Rede sein.
2. Die ehemalige Moderatorin von G&G hat sich selbständig gemacht. Für die Werbesendung vom Ostersonntag bei G&G durfte sie drei Persönlichkeiten einladen um dem Publikum zu zeigen was ihr neuer Job ist.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen 1.-April-Scherz. Die scheidende G&G-Moderatorin, Annina Frey, beabsichtigt in keinerlei Weise, Socialmedia-Kurse für Prominente zu geben. Der Beitrag wurde im März aufgezeichnet, die drei Prominenten waren in den Scherz eingeweiht und haben freiwillig und freudig mitgemacht. Der ganze Kurs war von unserer Seite inszeniert und so zugespitzt, dass der Scherz eigentlich klar ersichtlich war. Ausser Ihnen hat sich dazu auch niemand sonst geäussert. Zu Ihrer Information: Annina Frey hat noch keine Ahnung, was sie künftig machen wird. Es sieht aber danach aus, als ob sie eine Karriere in der Musikwelt als DJane beginnen wird.
Wir bitten Sie aus diesen Gründen, diese Beanstandung abzuweisen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann Ihr ungutes Gefühl sehr gut verstehen. Einerseits trifft eben nicht ganz zu, dass Susanne Kunz Namen und Adresse der Tanzschule in Dietikon nicht erwähnt. Sie nennt den Namen, «Dancer`s World», so dass jedermann danach googeln kann und die Schule auch findet.[2] Den Hauch einer unentgeltlichen Schleichwerbung hat das schon. Anderseits ist es unumgänglich, dass die Interviewerin Nicole Berchtold die Siegerin des von SRF veranstalteten Tanzwettbewerbs «Darf ich bitten?», in dem zehn Schweizer Prominente um den Pokal kämpften, auch auf ihren Coach und Tanzpartner anspricht. Und wer dessen Namen im Internet eingibt, Marcus Mnerinsky, kommt automatisch ebenfalls auf die Tanzschule.[3] Es ist also ein normaler Vorgang, dass man bei einem Thema Ross und Reiter nennt, bei einem Coach folglich auch dessen Tanzschule, genauso, wie man bei der Berichterstattung über eine Meinungsumfrage auch sagt, welches Institut sie durchgeführt hat. Es wurde kein Logo der Tanzschule eingeblendet, Susanne Kunz hat nicht dazu aufgerufen, dort Kurse zu belegen. Wenn man die Sache genau auseinander beinelt, dann handelte es sich um notwendige Zusatzinformation und nicht um Schleichwerbung.
Etwas weniger mit der Redaktion einverstanden bin ich mit der Erläuterung zum zweiten Punkt der Beanstandung. Dass die Kursszene mit Annina Frey ein Aprilscherz gewesen sein soll, war nicht zum Vorneherein erkennbar. Ein klassischer Aprilscherz jagt das Publikum ins Bockshorn. Das Publikum muss sich irgendwohin begeben, wo gar nicht das stattfindet, was angekündigt worden war, oder irgendwo anrufen, wo man erfährt, dass man auf einen Scherz hereingefallen ist. Bei diesem Beitrag wird aber das Publikum überhaupt nicht mit einbezogen. Der Scherz wird am Schluss auch nicht als solcher enthüllt. Man könnte also, wie Sie, wirklich zum Schluss kommen, dass «Glanz & Gloria» hier ein Kursangebot der eben ausgeschiedenen Kollegin propagiert. Und da, anders als bei «Verstehen Sie Spaß?», am Ende nicht deutlich gemacht wird, dass alles nur Fake war, wird das Publikum ein wenig hinters Licht geführt. Es kann sich nicht wirklich frei eine eigene Meinung bilden.
Mein Fazit lautet deshalb, dass ich Ihre Beanstandung zum ersten Punkt nicht unterstütze, jene zum zweiten Punkt aber schon.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/sendungen/glanz-und-gloria/g-g-weekend-darf-ein-tanztalent-zum-gespraech-bitten
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