Ausdruck «Meitli» beim «42. Internationales Zirkus-Festival Monte Carlo» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 1. April 2018 haben Sie den Ausdruck «Meitli», der in der Sendung «42. Inter­nationales Zirkusfestival Monte Carlo»[1] vom 30. März 2018 auf SRF 1 gefallen ist, beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Gerne würde ich von Ihnen eine Rückmeldung betreffend der Moderation des 42. internationalen Zirkusfestival in Monte Carlo haben. Bei der Nummer einer Frauengruppe aus der inneren Mongolei wurden diese Frauen von Rolf Knie bei der Besprechung der Relevanz der Kostüme im Zirkus als «Meitli» betitelt. Gerne würde ich von Ihnen wissen, ob diese Bezeichnung in diesem Kontext nicht als diskriminierend für das weibliche Geschlecht anzusehen ist. Ich gehe zwar davon aus, dass Rolf Knie diese Bezeichnung nicht bewusst als abwertend verwenden wollte, aber die Bezeichnung transportiert für mich dennoch ein diskriminierendes Rollen- bzw. Geschlechterverständnis. Ich halte diese Bezeich­nung von einem Experten in einer Sendung von SRF daher für sehr deplatziert.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Rolf Tschäppät, Executive Producer International Productions von SRF, schrieb:

Herr X beanstandet in der Sendung «42. Internationales Zirkusfestival Monte Carlo» vom 30. März 2018 auf SRF 1 den Ausdruck «Meitli», der im Zusammenhang mit einer Darbietung der «Akro­batiktruppe aus der inneren Mongolei» gefallen ist.

Nachdem Moderator Dani Fohrler diese Nummer in seiner Einleitung als «Frauengruppe aus der inne­ren Mongolei» bezeichnet hatte, sprach er Zirkus-Experte Rolf Knie am Schluss der Darbietung auf die aussergewöhnlichen Kostüme der Artistinnen an. Rolf Knie beschrieb diese Kostüme als «...bunt, fröh­lich, positiv, so wie die junge Meitli ou sind...». Der Begriff «Meitli» mag tatsächlich etwas irritieren. Ich gehe jedoch mit Herrn X einig, dass Rolf Knie diese Bezeichnung nicht abwertend gemeint hat. Vielmehr ging es ihm darum aufzuzeigen, dass die farbenfrohen Kostüme bestens zu den jungen Artistinnen passen. Der Kontext, in dem der Begriff «Meitli» hier verwendet wurde, scheint mir ent­scheidend und lässt deshalb auch nicht auf ein diskriminierendes Rollen- bzw. Geschlechterverständnis schliessen.

Wir achten in unserer täglichen Arbeit darauf, Begriffe rund um die Gender-Thematik korrekt und nicht diskriminierend zu verwenden. Wenn wir in diesem Falle dem Anspruch von Herrn X nicht gerecht wurden, so bedaure ich dies. Eine Diskriminierung war in keiner Art und Weise beabsichtigt.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der kurzen Sequenz. In Monte Carlo treffen sich jedes Jahr die weltbesten Artistinnen und Artisten am Internationalen Zirkusfestival. Dieses Jahr wurden schon zum 42. Mal die Clowns der Zirkuswelt vergeben. Es sind dies die «Oscars» für die Ar­tistinnen und Artisten. Die Zirkusshow, die 1 Stunde und 45 Minuten dauerte, wurde von Dani Fohrler zusammen mit dem Ko-Kommentator Rolf Knie aus Monte Carlo moderiert.

Nach gut zwanzig Minuten begeistern fünf chinesischen Einradfahrerinnen mit schier unglaublichen Jonglage-Einlagen und einem farbenfrohen Auftritt das Publikum vor Ort und an den Bildschirmen. Nach der Darbietung beschreibt Rolf Knie die speziellen Kostüme der Artistinnen als «...sehr bunt, sehr fröhlich, positiv, so wi di junge Meitli au sind...»[2].

Ich gehe mit Herrn Rolf Tschäppät, der seitens SRF Stellung zu Ihrer Beschwerde genommen hat, vollkommen einig, dass Rolf Knie die Bezeichnung «Meitli» sicher nicht diskriminierend gemeint hat. Auch ich bin der Meinung, dass der Kontext ausschlaggebend war. Wenn Sie die Leistung und die abverlangte Konzentration der beiden Kommentatoren über die eindreiviertel Stunden betrachten, kann eine flapsige Aussage einmal passieren. Über die ganze Sendung hinweg wurden sowohl die weiblichen wie die männlichen Begriffe verwendet – ebenso werden in der Beschreibung auf der ent­sprechenden Website[3] beide Geschlechter genannt. Ihr Schreiben kann dazu beitragen, dass Schwei­zer Radio und Fernsehen der Gendersensibilisierung auch weiterhin das nötige Gewicht beimisst.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich für Ihr Ansinnen zwar Verständnis habe, die Beanstan­dung aber nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehge­setzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfü­gung.

Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann

[1] https://m.srf.ch/sendungen/unterhaltungssendungen/42-internationales-zirkusfestival-monte-carlo-2018

[2] Timecode: 25:16

[3] https://www.srf.ch/sendungen/unterhaltungssendungen/42-internationales-zirkusfestival-monte-carlo-2018

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