Online-Anrisstext zu «Puls» «Neue Medikamente – Keine Wirkung ohne Nebenwirkung?» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 23. März 2018 – also vier Tage vor der Ausstrahlung der «Puls»-Sendung – haben Sie den Online-Anrisstext zur «Puls»-Sendung vom 26. März 2018 zum Thema «Neue Medikamente – Keine Wirkung ohne Nebenwirkung?» beanstandet.
Herr Roger Blum, Ombudsmann SRG.D, hat Sie mit seiner E-Mail vom 24. März 2018 darauf hingewiesen, dass die Ombudsstelle nicht im Voraus in die Programmgestaltung und in die Inhalte von Sendungen oder Publikationen der SRG eingreift, sondern nachträglich prüft, ob Sendungen oder Publikationen gegen Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes verstossen haben.
Sie haben – wie Ihnen Herr Blum empfohlen hat – die «Puls»-Sendung vom 26. März abgewartet und daraufhin Ihre Beanstandung eingereicht. In dieser rügen Sie lediglich die Ankündigung, konkret den Online-Anrisstext der Sendung. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
E-Mail vom 23. März 2018:
Im Rahmen der Pulssendung vom nächsten Montag sollte einen Beitrag betreffend einer unserer Medikamente ausgestrahlt werden. Die auf dem Internet publizierten Ankündigung lautet:
Diese Ankündigung suggeriert, dass Leberschäden eine Nebenwirkung von Esmya sind (und nicht sein könnten). Wir beanstanden diese unsachliche Aussage.
Angefügt finden Sie eine E-Mail die Ihnen erlauben sollten, sich eine objektive Meinung zum Thema zu bilden.[2]
E-Mail vom 27. März 2018:
In der Sendung wurde klar kommuniziert, dass es sich bei den wenigen Fälle von Leberschädigungen bei Patientinnen die Esmya eingenommen hatten um möglichen Nebenwirkungen handeln würde, und dass diese Fälle zur Zeit darauf hin untersucht würden. Dies entspricht den Fakten und muss nicht beanstandet werden. Es bleibt natürlich die Frage, ob die Zuschauer es auch so verstanden haben. Der Titel der Sendung (Framing) dürfte viele dazu verleitet haben zu verstehen, dass es sich um (schon jetzt anerkannten) Nebenwirkungen handelt. So gesehen ist die Auswahl von Esmya als Beispiel etwas unglücklich.
Somit beanstanden wir nur die Ankündigung der Sendung, die wir auch Laien haben lesen lassen. Diese haben verstanden, dass es sich bei den Leberschädigungen um eine neu entdeckte Nebenwirkung von Esmya handelt, was den Fakten nicht entspricht.
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Gerald Tippelmann Funktion, Redaktionsleiter «Puls», schrieb:
Der Beschwerdeführer beanstandet, die Vorankündigung des Berichtes habe den Zusammenhang zwischen dem Medikament Esmya und jetzt beobachteten Leberschäden als gesichert dargestellt, obwohl das nicht den Tatsachen entspräche.
«Esmya» gilt als wirksames Medikament gegen Myome in der Gebärmutter. Doch nun sind schwere Leberschäden bei Frauen aufgetreten. Warum werden seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung entdeckt?
Die angekündigte Berichterstattung befasst sich somit im Kern mit der Frage, wie seltene Nebenwirkungen vor und nach ihrer Zulassung erkannt werden und weshalb vorab keine abschliessende Risikofreiheit garantiert werden kann. Die Vorankündigung eines Berichtes wird immer den Sachverhalt zuspitzen. Falsche Aussagen kann ich allerdings nicht erkennen. Es wurde in Zusammenhang mit der Esmya Einnahme über Leberschäden berichtet, die zu Warnungen seitens der europäischen und der Schweizer Gesundheitsbehörden geführt haben und Esmya wird als einziges und wirksamstes Medikament in der Behandlung von Myomen beworben und von ca. 8000 Patientinnen eingenommen.
Im Rahmen der Recherche bestand Mailkontakt mit der Herstellerfirma, die auf die Vorläufigkeit der Massnahmen hingewiesen hat. Um auch letzte Zweifel an der Ausgewogenheit der Berichterstattung auszuschliessen, wurde daraufhin im betreffenden Online-Artikel der Zusatz «..welche das Medikament verursacht haben könnte“ ergänzt. Ich kann nicht erkennen, was wir mehr tun könnten. Über die neuen Anwendungsempfehlungen kann nicht spekuliert werden. Sie betreffen Patientinnen in der Schweiz und im Ausland konkret.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Online-Anrisstextes zur «Puls»-Sendung. Im Sendungsportrait[3] von SRF steht: «‹Puls› ist das wöchentliche Gesundheitsmagazin mit Ratgeber-Charakter und hohem Nutzwert für die Zuschauer. Eine halbe Stunde lang berichten wir über Trends, Neuigkeiten und Überraschendes aus Diagnose, Prävention und Therapie. Zentral geht es um die Frage: Was kann ich selbst tun, um meine Gesundheit und mein Wohlbefinden zu erhalten oder wiederherzustellen? So soll die Eigenverantwortung in Gesundheitsfragen gefördert werden, und die Zuschauer sollen konkrete Tipps im Umgang mit ihrer Gesundheit erhalten. Bei «Puls» stehen die menschlichen und fachlichen Aspekte von Gesundheit und Krankheit vor den ökonomischen und gesundheitspolitischen Fragen.» «Puls» besteht aber nicht nur aus der eigentlichen Sendung, sondern auch aus einem umfassenden Internetauftritt, der Vertiefungen vielfältigster Art anbietet.
Die Beanstandung bezieht sich nicht auf die Sendung[4] vom 26. März 2018, sondern lediglich auf den Internetauftritt, konkret auf den Online-Anrisstext, der am 23. März 2018 aufgeschaltet war. In diesem ist Folgendes zu lesen:
Der Titel wirft die Frage auf, ob es bei neuen Medikamenten keine Wirkung ohne Nebenwirkung gibt. Diese Frage ist durchaus legitim und das Publikum stellt sie sich wohl häufig selber auch. In den beiden nachfolgenden Sätzen konzentriert sich der Sachverhalt nun auf die Pille «Esmya». Zuerst wird beschrieben, dass das Medikament als innovatives Medikament gepriesen wurde. Der nachfolgende Satz «Nun sind Leberschäden bei Frauen aufgetreten» weist darauf hin, dass es ausschliesslich um das Medikament «Esmya» geht. «Warum werden solch massive Nebenwirkungen erst nach der Zulassung entdeckt» scheint darauf hinzudeuten, dass es hier nur um «Esmya» geht.
Im aktualisierten Online-Anriss wurde die Formulierung abgeschwächt.
Es heisst jetzt «Doch nun sind schwere Leberschäden bei Frauen aufgetreten, welche das Medikament verursacht haben könnte.». Der nachfolgende Satz «Warum werden seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung entdeckt» erscheint nun – auch aufgrund der Tatsache, dass «solch massive Nebenwirkungen» durch «seltene Nebenwirkungen» ersetzt wurde – in einem anderen Licht.
Selbstverständlich darf – wie der Redaktionsleiter «Puls», Herr Gerhard Tippelmann, festhält – bei einer Vorankündigung zu einem Bericht der Sachverhalt zugespitzt werden. Die Zuspitzung darf aber das Publikum nicht zu einer vorschnellen Fehlinterpretation verleiten . Im Online-Anrisstext vom 23. März 2018 ist es klar, dass «Esmya» Leberschäden verursacht hat.
Wie der Beanstander in seiner E-Mail vom 27. März 2018 festhält, wurde in der «Puls»-Sendung «klar kommuniziert, dass es sich bei den wenigen Fälle von Leberschädigungen bei Patientinnen die Esmya eingenommen hatten um möglichen Nebenwirkungen handeln würde, und dass diese Fälle zur Zeit darauf hin untersucht würden. Dies entspricht den Fakten und muss nicht beanstandet werden.»
Zwar hat die Redaktion von «Puls» im Beitrag wettgemacht, was im Online-Anrisstext vom 23. März 2018 zu einem Missverständnis führen konnte. Die Beanstandung des Online-Anrisstextes kann ich aber unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] Screenshot des Beanstanders
[2] Die E-Mail sowie die beiden Dokumente liegen der Ombudsstelle vor.
[3] https://www.srf.ch/sendungen/puls/sendungsportraet
[4] https://tp.srgssr.ch/p/portal?urn=urn:srf:ais:video:bf44f78b-1c21-447d-a8f9-40d043924497&autoplay=true&legacy=true&width=640&height=360&playerType=
[5] Screenshot des Beanstanders vom 23. März 2018
[6] Screenshot vom 7. Mai 2018 der aktualisierten Fassung vom 27. März 2018 https://www.srf.ch/sendungen/puls/neue-medikamente-keine-wirkung-ohne-nebenwirkung
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