Online-Beitrag «Vierfach-Mord von Rupperswil - Angeklagter bestreitet, weitere Taten geplant zu haben» von SRF News beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. März 2018 haben Sie den Online-Beitrag «Vierfach-Mord von Rupperswil - Angeklagter bestreitet, weitere Taten geplant zu haben» auf SRF News vom 13. März 2018 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Nachfolgend reiche ich eine Beschwerde zum Online-Artikel des SRF ein. Es handelt sich hierbei um den Beitrag ‹Angeklagter bestreitet, weitere Taten geplant zu haben› vom Dienstag, 13.03.18 um 08:20 Uhr (aktualisiert um 21:04 Uhr).

Unter dem Abschnitt ‹Zweiter Gutachter rechnet mit jahrelanger Therapie› im 3. Absatz wird der folgende Satz notiert: ‹Auch Sachs sprach vor Gericht von «narzisstischen» und «autistischen Zügen».›

Anträge

Für mich sollte sich die Online-Redaktion für diesen unglücklichen Satz öffentlich, unter den ‹Korrekturen› auf der Homepage SRF.ch entschuldigen. Wenn es sich hierbei allerdings um ein Originalzitat von Herrn Sachs handeln sollte, so hat sich die Redaktion davon klar zu distanzieren.

Begründung

Im Jahre 2012 wurde bei mir (von Dr. Y in Bern) Autismus diagnostiziert. Als Direktbetroffener sehe ich in diesem Satz eine Verletzung meiner Grundrechte und Menschenwürde, da er als für mich diskriminierend einzustufen ist. Der erweckte Eindruck, dass Autisten zu so einer Wahnsinnstat fähig wären könnte sich negativ auf die Gesellschaftliche Teilnahme von uns Betroffenen in Form von Vorurteilen auswirken!

Aktuell habe ich den Artikel, mit entsprechenden Kommentaren auch auf meinem Facebook-Account geschaltet. Als Entgegenkommen wäre ich bereit, den Post auf Antrag zu löschen oder den Link zur geforderten Korrektur zu setzen.

Ich bitte Sie um sorgfältige Behandlung meiner Beschwerde. Besten Dank.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin SRF News, schrieb:

Besten Dank, geben Sie uns Gelegenheit, auf die Beanstandung von Herrn X einzugehen.

Herr X rügt folgenden Online-Beitrag: «Vierfach-Mord von Rupperswil - Angeklagter bestreitet, weitere Taten geplant zu haben»[1]

Konkret geht es um folgenden Abschnitt:

Auch Sachs sprach vor Gericht von «narzisstischen» und «autistischen Zügen». Ebenso attestiert er dem mutmasslichen Täter eine Persönlichkeitsstörung.

Es handelt sich dabei um Zitate des psychiatrischen Gutachters Joseph Sachs. Diese Äusserung wurde sowohl vom im Gerichtssaal anwesenden SRF-Journalisten, wie auch von anderen Medienvertretern so notiert. Die entsprechenden Online- bzw. Printartikel sind beigelegt.[2]

Herr X fordert, dass sich SRF von diesem Zitat zu distanzieren habe.

Im Journalismus existiert die Redewendung «berichten, was ist». Es ist nicht die Aufgabe von SRF, sich von Einschätzungen eines Experten in einem laufenden Gerichtsverfahren zu distanzieren.

Ferner ist anzumerken, dass die von Gutachter Josef Sachs gemachte Aussage vom anwesenden Journalisten bewusst wörtlich übernommen wurde. Gemäss Aussage des Gutachters vor Gericht seien die von ihm genannten «autistische Züge» nämlich nicht gleichbedeutend mit einer Autismus-Diagnose. Der mutmassliche Täter ist demnach kein Autist, es wird ihm generell keine psychische Krankheit attestiert. Insofern ist die vom Beanstander implizierte Betroffenheit bzw. Diskriminierung auch sachlich nicht nachzuvollziehen. Zumal im Artikel explizit erwähnt wird, dass beide vor Gericht geladenen Gutachter dem Täter keine strafmildernden Umstände zugestehen, was nur durch die eindeutige Diagnose einer psychischen Krankheit möglich gewesen wäre.

Wir bitten Sie die vorliegende Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des beanstandeten Abschnitts im Online-Beitrag. Der Vierfach-Mord von Rupperswil hat die ganze Schweiz aufgerüttelt und die tagesaktuellen Medien berichteten fast Tag und Nacht auf allen Kanälen. Das absolut erschütternde Ausmass an Brutalität macht auch heute noch betroffen und die zentrale Frage, warum ein Mensch überhaupt zu so etwas fähig ist, versuchten Fachleute und Experten zu ergründen. In diesem Zusammenhang erfolgte dann auch die Berichterstattung aus dem Gericht über die Aussagen der beiden Gutachter. Dabei äusserte sich der ehemalige Leiter der forensischen Abteilung der Aargauer Klinik Königsfelden, Josef Sachs, zum Täter. Er sprach vor Gericht von «narzisstischen» und «autistischen Zügen».

Wie bereits die Bereichsleiterin SRF News, Frau Sandra Manca, festhielt, gilt es zu «berichten, was ist». Das heisst, es wird nichts weggelassen, nichts geschönt und nichts verschärft. Im vorliegenden Gerichtsfall muss also berichtet werden, was Josef Sachs im Gerichtssaal zu Protokoll gegeben hat, nämlich, dass der Täter «narzisstische» und «autistische Züge» aufweist. Die beigefügten Online- bzw. Printartikel belegen zusätzlich, dass auch weitere Online- und Printmedien berichtet haben, was zu berichten war. Es gibt also absolut keinen Grund, weshalb sich die Redaktion von Herrn Sachs’ Aussagen distanzieren müsste. Die Redaktion hat journalistisch völlig korrekt gehandelt.

Frau Sandra Manca legt im Weiteren klar dar, dass die vom forensischen Psychiater genannten «autistischen Züge» nicht gleichbedeutend mit einer Autismus-Diagnose sind. Sie zeigt schlüssig auf, dass die von Ihnen implizierte Betroffenheit bzw. Diskriminierung sachlich nicht nachzuvollziehen ist. Diesem Punkt habe ich nichts mehr beizufügen.

Alle oben aufgeführten Aspekte zeigen klar, dass Sie weder in Ihren Grundrechten noch in Ihrer Menschenwürde diskriminiert wurden. Ich kann Ihre Beanstandung in keinem Punkt unterstützen.

Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass Sie in der Schweiz kein Qualitätsmedium finden werden, das sich genötigt sieht, einen Beitrag zu korrigieren oder zu entfernen, wenn Sie im Gegenzug einen Ihrer privaten Facebook-Eintrag löschen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/vierfach-mord-von-rupperswil-angeklagter-bestreitet-weitere-taten-geplant-zu-haben

[2] Siehe Beilagen

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