Beitrag «Reicht Orbáns Macht bis nach Brüssel?» von «Echo der Zeit» beanstandet
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Mit Ihrem Brief vom 9. April 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «Reicht Orbáns Macht bis nach Brüssel?».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Fristgerecht erhebe ich gegen die oben erwähnte Sendung Beschwerde gemäss Art. 4 & 5 RTVG, infolge tendenziöser und massiv politisch gefärbter Berichterstattung.
1. Es wurde kein Wort darüber verloren, wie beliebt die FIDESZ-Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán in Ungarn ist. Ebenfalls wurde er fälschlicherweise als Präsident Ungarns genannt.
- Dies zeugt nicht von qualitativem Journalismus, dass man die Funktion nicht mal richtig benennt, Staatspräsident ist Janos Ader. Zu Mal wurde auch nicht berichtet, wie beliebt Orbán bei der Bevölkerung ist.
2. Viktor Orbán wurde mehrfach als äusserst rechts, antiliberal, antidemokratisch, autoritär, korrupt und europafeindlich klassifiziert. Vor allem die Kommentare des Korrespondenten, Oliver Washington waren tendenziös und linkslastig.
- Viktor Orbán und seine bürgerliche FIDESZ-Partei sind Mitglied der EVP-Fraktion im Europaparlament. (Bürgerlich rechts, wie SVP, AfD oder FPÖ), rechtsextrem in Ungarn ist die Jobbikpartei.
- Ungarns Wirtschaftsgesetze sind sehr liberal. Die Wirtschaft in Ungarn boomt und die Arbeitslosigkeit ist sehr tief.
- Ebenfalls ist Ungarn eine Demokratie. Es war sämtlichen Parteien, sogar den Kommunisten gestattet an der Wahl teilzunehmen und alle Parteien durften Werbung für ihre Politik machen.
- Es ist nicht autoritär, antidemokratische Einflussnehmer wie Soros oder die drohende massive Islamisierung zum Thema zu machen.
- Es gibt in Ungarn leider vermutlich bei jeder Partei korrupte Auswüchse, die vorgehende MSZP- Regierung ‹Sozialisten› war ein Beispiel für Korruption.
- Es ist nicht antieuropäisch gegen Islamisierung zu sein. Im Gegenteil sogar pro europäisch. Aus den Augen der SRG ist jemand antieuropäisch, wenn er die EU kritisiert oder deren falschen Entscheide wie Ungarn und Polen notfalls auch nicht umsetzt.
Solche Berichterstattung ist nach geltendem RTVG nicht gestattet, da massiv das Gebot der politisch neutralen Berichterstattung verletzt wurde und sich auch jegliche Ausgewogenheit vermissen lässt.
Ich ersuche Sie, meine Beschwerde innert nützlicher Frist gemäss RTVG zu prüfen und gutzuheissen.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:
«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X.
Herr X kritisiert die Berichterstattung nach den Wahlen in Ungarn im «‹Echo der Zeit› vom 9. April als ‹tendenziös› und ‹massiv politisch gefärbt› und nennt ausserdem mehrere konkrete Kritikpunkte.
Angefangen damit, wir hätten Viktor Orbán als Präsidenten Ungarns bezeichnet. Dieser Vorwurf ist aber nachweislich falsch. Im Moderationstext wird Orbán als Regierungschef bezeichnet, im Bericht von Osteuropakorrespondent Urs Bruderer, der viele Male in Ungarn war und das Land bestens kennt, ist ebenso korrekt, vom Premier die Rede. Und im Gespräch mit Brüssel-Korrespondent Oliver Washington kommt eine Funktionsbezeichnung gar nicht vor.
Herr X moniert ausserdem, wir hätten in unserer Berichterstattung unterschlagen, dass Orbán und seine Partei nach wie vor über eine grosse Beliebtheit verfügten in Ungarn. Urs Bruderer sagt aber im Zusammenhang mit dem extremen Majorzsystem in Ungarn, das mit weniger als fünfzig Prozent der Stimmen eine Zweidrittelmehrheit im Parlament ermöglicht, ausdrücklich:
<Dieses System hätte ihn von der Bühne fegen können, wenn er an Beliebtheit verloren hätte.>
Hat er aber offenkundig nicht. Auch in anderen Beiträgen im Zusammenhang mit der Ungarn-Wahl hat Bruderer dargestellt, dass vor allem die harte Flüchtlingspolitik in der Bevölkerung ausgesprochen populär und der zentrale Faktor zur Erklärung der anhaltenden Beliebtheit von Viktor Orbán ist.
Erhoben wird auch der Vorwurf, Orbán sei fälschlicherweise unter anderem als illiberal und korrupt bezeichnet worden. Nun hat er aber selber das heutige Ungarn stolz als ‹lliberale Demokratie› bezeichnet. Die Korruption in seiner Regierung und seiner Partei wiederum sind vielfach dokumentiert. Zwar ist es richtig, dass auch die linken Vorgängerregierungen korrupt waren. Wir haben seinerzeit wiederholt darüber berichtet und ebenfalls erklärt, dass deren Abwahl primär damit zusammenhing.
Es ist aber journalistisch richtig, bei der Korruption jeweils ganz besonders auf jene zu schauen, die an der Macht sind. Denn wer regiert, hat ungleich mehr Möglichkeiten, sich zu bereichern und öffentliche Gelder abzuzweigen als Oppositionsparteien. Zudem untersteht eine Regierung einer erhöhten Sorgfaltspflicht.
Herr X täuscht sich, wenn er mit der EVP-Fraktion Parteien wie die FPÖ, die AfD oder die SVP assoziiert. Die EVP-Fraktion ist im EU-Parlament die bürgerliche Fraktion. Eine zentrale Rolle spielen darin traditionell-konservative und christdemokratische Parteien wie die deutsche CDU/CSU. Brüssel-Korrespondent Washington hat deswegen bewusst einen führenden CDU/CSU-Vertreter in Brüssel zitiert, der sich lobend zu Orbáns Wiederwahl äusserte. Die SVP ist naturgemäss im EU-Parlament gar nicht vertreten. Wäre sie dort, befände sie sich wohl eher in der deutlich rechtslastigeren und EU-kritischen EKR-Fraktion. FPÖ oder AfD wiederum politisieren weit rechts vom bürgerlichen Lager.
In der Berichterstattung haben wir nicht behauptet, Ungarn sei keine Demokratie oder die Wahl habe nicht demokratisch stattgefunden. Allerdings ist ein Majorzsystem, das die führende Partei derart stark belohnt, kritisch zu sehen. Und die Tatsache darf nicht ausgeblendet werden, dass in Ungarn – wie Urs Bruderer darstellte – von einer breiten Debatte mangels starker regierungskritischer Medien kaum noch die Rede sein kann und auch zivilgesellschaftliche Organisationen unter massivem Druck stehen. Wesentliche Pfeiler einer Demokratie sind also zurzeit in Ungarn erheblich geschwächt, was die Aussagekraft von Wahlergebnissen notgedrungen einschränkt.
Ob die Entscheidungen der EU gegenüber Polen oder Ungarn falsch sind, wie Herr X findet, oder nicht, ist Ansichtssache. Die EU stützt sich dabei auf ihre eigenen Analysen und ihre Prinzipien. In den beiden beanstandeten Beiträgen äussern sich unsere Korrespondenten nicht zu dieser Frage.
Überhaupt nicht erklärbar ist für uns, weshalb Herr X die Darstellungen von Korrespondent Washington als ‹linkslastig› empfindet. In dem Gespräch des ‹Echo›-Moderators mit ihm, äussert Oliver Washington praktisch keine persönlichen Ansichten, sondern referiert lediglich, wie in Brüssel auf das Wahlergebnis reagiert wurde – und zitiert dabei sogar mehrheitlich Stimmen, die sich positiv dazu vernehmen liessen.
Zum Schluss fordert der Beanstander von uns eine ‹neutrale Berichterstattung›. Das jedoch kann nicht Aufgabe einer Redaktion, auch nicht von Radio SRF sein. Neutralität ist ein politisches, kein journalistisches Konzept. Anders als ein Staat können und wollen wir nicht neutral sein. Hingegen ist eine sachgerechte Berichterstattung unser Ziel. An diesem Anspruch wollen und müssen wir uns messen lassen.
Wir sind überzeugt, ihn mit dem Doppelbeitrag im ‘Echo der Zeit’ vom 9. April erfüllt zu haben, und bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich habe den Eindruck, dass Sie sich die Sendung sehr voreingenommen angehört haben. Sie irren sich in mehreren Punkten:
1. Orbán wird nie Präsident Ungarns genannt.
2. Die «Europäische Volkspartei» (EVP) ist im Europäischen Parlament eine Fraktion rechts der Mitte. Die FPÖ und die AfD, welche rechtspopulistisch ausgerichtet sind, gehören ihr überhaupt nicht an, die SVP schon gar nicht, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Die wichtigsten Parteien der EVP sind:
- Die Christlichdemokraten (CDU) und Christlichsozialen (CSU) Deutschlands
- Les Républicains Frankreichs
- Die Volkspartei Spaniens
- Die Bürgerplattform Polens
- Die Forza Italia
- Die Fidesz Ungarns
- Die Nationalliberalen Rumäniens
- Die Sozialdemokraten Portugals (eine bürgerliche Partei)
- Die Österreichische Volkspartei (ÖVP)
- Die Nea Dimokratia Griechenlands
- Der Christlichdemokratische Aufruf der Niederlande
- Die Fine Gael Irlands
- Die Kroatische Demokratische Gemeinschaft
- Die TOP09 Tschechiens
- Die Einigkeit Lettlands
3. Es wird in der Sendung nie bestritten, dass Ungarn eine Demokratie ist. Eine Demokratie braucht aber immer auch checks and balances, Kontrolle und Ausgleich. Dies ist dann gewährleistet, wenn es eine starke Opposition, kritische Medien, unabhängige Gerichte und ein unparteiisches Staatsoberhaupt gibt. Wenn eine einzige Partei über zwei Drittel der Parlamentssitze besetzt, die Justiz kontrolliert, die Medien kujoniert und Debatten erstickt, dann ist es um die Demokratie nicht zum Besten bestellt. Darum ist richtig, wenn im Beitrag kritisch über Orbán gesagt wird, dass das, «was er als Demokratie zelebriert, wenig gemein hat mit dem, was die europäischen Verträge meinen, wenn sie Demokratie als einen Grundwert der EU beschwören.»
Die beiden Korrespondentenberichte waren sachkundig und differenziert. Ich kann mich da Herrn Gsteiger voll anschließen. Ich sehe nicht, was an der Sendung «tendenziös und linkslastig» sein soll. Sie schreiben überdies, dass das Radio- und Fernsehgesetz neutrale Berichterstattung einfordere. Wo steht das Ihrer Meinung nach? Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt nicht Neutralität, sondern Sachgerechtigkeit. Die Journalistinnen und Journalisten sollen faktentreu und fair berichten. Ausgewogenheit (das «Vielfaltsgebot») ist nur im Programm im Ganzen, also im zeitlichen Längsschnitt verlangt, nicht in der einzelnen Sendung. Sie gehen von falschen Erwartungen aus. Das wichtigste Prinzip in der Schweiz ist die Medienfreiheit. Solange die Journalistinnen und Journalisten das Publikum nicht wissentlich und willentlich manipulieren, verstossen sie nicht gegen das Radio- und Fernsehgesetz. In der beanstandeten Sendung finde ich weit und breit keinerlei Manipulation. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/reicht-orbans-macht-bis-nach-bruessel
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