«Kassensturz» «Bremsversagen beim Auto: Wer ist schuld an Horrorfahrt?» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 21. März 2018 haben Sie den «Kassensturz»-Beitrag «Bremsversagen beim Auto: Wer ist schuld an Horrorfahrt?» vom 13. März 2018 bei Schweizer Fernsehen SRF beanstandet. Ihrer Beanstandung fügten Sie zudem eine Kopie Ihres ersten Schreibens an die Redaktion bei, welches nach Ihrer Angabe bis zum 21. März 2018 nicht beantwortet wurde. Dieses Schreiben findet sich im Anhang. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie ein­treten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Der am vergangenen Dienstag ausgestrahlte Beitrag betr. einen unbewiesenen technischen Mangel an einem Fahrzeug der Marke Toyota mit einem Selbstunfall, hat mein Rechtsempfinden empfindlich ge­troffen. Noch mehr hat es mich betroffen gemacht, als ich im Gespräch mit dem Toyota-Importeur er­fahren musste, welche Aussagen und Bemühungen des Toyota-Importeurs inkl. des Expertisen Berich­tes, in dieser Sendung unterschlagen wurden.

In diesem Beitrag wurde das eigentümlich Verhalten des Fahrers bewusst ausgeblendet und gezielt nur auf die rechtliche Situation fokussiert. Es wurde kein relevanter Satz über den Zustand des Fahr­zeuges und die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges verloren. Im Expertisen Bericht wird nämlich klar auf­geführt, dass keinerlei Defekte vorlagen, welche es verhindert hätten, das Fahrzeug anzuhalten.

Dagegen wurde mit viel Dramatik von einer Höllenfahrt mit Todesängsten berichtet. Damit nicht ge­nug. Man versuchte zusätzlich durch einen Hinweis auf einen angeblich ähnlichen Unfall in den USA, und mittels Einblendung des verantwortlichen Toyota-Vertreters, dem Zuschauer suggeriert, die Fälle hätten etwas miteinander zu tun. Übrigens wider besseren Wissens, indem es sich letztlich um eine verklemmte Bodenmatte gehandelt hatte. Alles im Internet nachzulesen, auch für den Kassensturz.

Wenn es dem Kassensturz um eine aufrichtige und sachliche Information gegangen wäre, dann hätte man nicht einen Rechtsprofessor bemühen müssen, sondern einen Auto-Experten, welcher dem Publi­kum das richtige Verhalten in einer solchen Situation erklärt. Ferner hätte ein Psychologe die mögli­chen Gründe, des offensichtlich in Panik geratenen Fahrers, beleuchten können. Dem Fahrer standen die verschiedensten Möglichkeiten zur Vermeidung eines Unfalles offen, welche jedem Fahrzeuglenker bekannt sein sollten.

Es dürfte auch kaum ein Zufall sein, dass die Sendung, an welcher über Monate gearbeitet wurde, just zum Zeitpunkt des Autosalons ausgestrahlt wurde.

Nachdem ich dieser Sendung eine sachliche und ausgewogene Berichterstattung abspreche, stelle ich mir die Frage, was mit dieser Sendung tatsächlich bezweckt wurde? Ging es darum, die Firma Toyota zu diffamieren? Ich meine vielmehr, es wird versucht, auf unlautere Weise Toyota eine finanzielle Ent­schädigung abzuringen und dies, vermutlich nur vordergründig im Interesse des Verunfallten, sondern primär zur Eigenprofilierung.

Zusammenfassend deponiere ich die nachstehenden Beschwerden Gründe:

  1. Unsachliche bzw. unprofessionelle Berichterstattung und gezielte Irrführung des Zuschau­ers, dies ohne erhärteten oder rechtlichen Nachweis eines technischen Fehlers oder ei­ner Unterlassung des Autoimporteurs.
  2. Unterschlagung relevanter Erkenntnisse aus dem Expertisenbericht.
  3. Kreditschädigung.
  4. Versuchte Erpressung gegenüber dem Importeur.
  5. Missbrauch der eigenen Medienmacht.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin SRF «Kassensturz/Espresso», schrieb:

In einem Schreiben vom 21. März 2018 wendet sich X an Sie und beanstandet den «Kassensturz»-Beitrag[1] vom 13. März. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Allgemein

Der Beanstander wirft «Kassensturz» etwas vor, was wir eben gerade nicht gemacht haben: Eine par­teiische Verurteilung. Im Gegenteil: Im Beitrag und auch im anschliessenden Gespräch wurde mehr­fach darauf hingewiesen, dass der genaue Unfallhergang nicht geklärt ist. Wir haben uns auf die neutrale Stelle Staatsanwaltschaft/Gutachter abgestützt und im Beitrag Toyota ausführlich Gele­genheit zur Stellungnahme gegeben. Konkret interviewte «Kassensturz» Hannes Gautschi von Toyota Schweiz. Der Beitrag beinhaltet sechs Antworten von Toyota auf zentrale Fragen. Vor der Ausstrahlung wurde Toyota Schweiz auch mehrfach zu einem Studiogespräch eingeladen. Toyota ver­zichtete darauf. Auch die betroffene Toyota-Vertretung des Verunfallten Willy Beck wurde mehrfach um eine Stellungnahme gebeten. An den entscheidenden Werkstattbesuch von Willy Beck kurz vor dem Unfall konnte sich die Garage nicht mehr erinnern.

Vorwurf 1: «Unsachliche Berichterstattung und gezielte Irreführung» ohne «erhärteten oder rechtli­chen Nachweis»

Gegen diesen Vorwurf wehren wir uns in aller Deutlichkeit. Der Bericht stützte sich im Wesentlichen auf folgende beiden Fakten:

Die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung gegen den Automobilisten wegen grober Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes ein. Die Verfügung stützt sich auf ein neutrales Gutachten des Zuger Strassenverkehrsamtes und ist rechtsgültig. Somit gibt es keinen Hinweis, dass der Fahrer in dieser Ausnahmesituation nicht korrekt gehandelt hätte.

Auch das zweite Faktum wurde (mehrfach) thematisiert: Die genaue Unfallursache ist unklar und kann vermutlich nicht mehr eruiert werden. Unter anderem wegen des grossen Zerstörungsgrades am Auto.

Vorwurf 2: «Unterschlagung relevanter Ausführungen im Expertenbericht»

Wir nehmen an, dass der Beanstander damit meint, dass im Expertenbericht die Fussmatte als mögli­che Unfallursache thematisiert wurde. Im «Kassensturz»-Beitrag wird erwähnt und mit Bildern ge­zeigt, dass gemäss Expertenbericht eine Fussmatte das Gaspedal mitbetätigt haben könnte. Auch auf diesen relevanten Punkt konnte Hannes Gautschi von Toyota Schweiz eingehen. Die Staatsanwalt­schaft schreibt in der Einstellungsverfügung: «Der Nachweis, dass sich die Gummifussmatte zwischen dem Gas- und Bremspedal verklemmte, wodurch das Fahrzeug beschleunigte und nicht mehr zu bremsen war, kann nicht erbracht werden.»

Vorwurf 3: «Kreditschädigung»

Wegen Kreditschädigung macht sich eine Person strafbar, wenn sie unwahre Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit von anderen schädigt. Im Bericht werden keine unwahren Tatsachen behaup­tet und somit auch kein Kredit geschädigt.

Vorwurf 4: «Versuchte Erpressung gegenüber dem Importeur»

Uns ist nicht klar, wie der Beschwerdeführer zu diesem Schluss kommt.

Vorwurf 5: «Missbrauch der eigenen Medienmacht»

Uns ist nicht klar, wie der Beschwerdeführer zu diesem Schluss kommt.

Weitere geäusserte Vorwürfe:

  • «Im Beitrag wird suggeriert, die Fälle in den USA hätten etwas mit dem geschilderten Fall zu tun.»

«Kassensturz» will nicht suggerieren, sondern mögliche Zusammenhänge aufzeigen. Auch bei den Fällen in den USA ging es um ungewollte Beschleunigung und defekte Bremsen. Weltweit rief Toyota danach rund 12 Millionen Fahrzeuge für Reparaturen (u. a. am Gaspedal) zurück – auch das spätere Unfallfahrzeug. Hier besteht somit ein direkter Zusammenhang. Darauf wird Toyota-Vertreter Hannes Gautschi im kritisierten Bericht angesprochen. Er äussert sich dazu.

  • In der Berichterstattung fehle eine Erklärung, wie man in einer solchen Situation richtig zu rea­gieren habe.

Hannes Gautschi von Toyota Schweiz hat im Beitrag die wichtigste Verhaltensanweisung selber abgegeben: «Tatsache ist, dass jedes Bremssystem bei einem Fahrzeug die höhere Leistung aufbringt als die Motorleistung. Anders gesagt: Stehe ich voll auf das Bremspedal, selbst wenn ich voll auf das Gaspedal stehe, wird das Fahrzeug bis zum Stillstand verzögert.»

Wir fassen zusammen: Wir haben weder relevante Informationen noch Aussagen von Toyota unter­schlagen, wie dies der Beanstander moniert. Vielmehr zeigten wir auf, dass sich dieser Fall wohl kaum mehr restlos aufklären lässt. Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, die Beanstandung als unbe­gründet zurückzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrages. Der «Kassensturz» ist das wö­chentliche Magazin für Konsum, Geld und Arbeit. Zur Sendung gehören Produkte-Tests ebenso wie kritische Fragen an Wirtschaftsbosse zu aktuellen Konsumenten-Themen[2]. Im beanstandeten Bei­trag geht es um ein Auto, das ohne eigenes Zutun auf 150 km/h beschleunigte und bei dem die Brem­sen ausfielen. Die Fahrt endete schliesslich mit einem schweren Unfall.

In der Sendung ging der «Kassensturz» der Frage nach, wer bei einem technischen Versagen haftet - die Fahrzeughalter, die Garage oder der Hersteller? Der Fokus des Beitrages war deutlich auf diese rechtliche Fragestellung ausgerichtet. Daher wurde das Studiointerview[3] mit dem Privat­rechtsexperten Prof. Dr. habil. Frédéric Krauskopf geführt. Die Stossrichtung des ganzen Beitrags lässt daher auch erkennen, dass es weder einen Auto-Experten noch einen Psychologen gebraucht hat.

Sie erheben in Ihrer Beanstandung zum Teil schwere Vorwürfe an die Redaktion. So werfen Sie den Verantwortlichen eine «unsachliche bzw. unprofessionelle Berichterstattung und gezielte Irrführung des Zuschauers» vor, «dies ohne erhärteten oder rechtlichen Nachweis eines technischen Fehlers oder einer Unterlassung des Autoimporteurs». Wie bereits die Redaktionsleiterin «Kassensturz/Espresso», Frau Ursula Gabathuler, ausführlich festgehalten hat, hat die Staatsanwaltschaft die Unter­-
su­chung
gegen den Autofahrer, Herrn Willy Beck, wegen grober Verletzung des Strassenverkehrs­gesetzes eingestellt. Es gibt – auch aufgrund des neutralen Gutachtens – keinen Hinweis darauf, dass der Lenker nicht korrekt gehandelt hätte. Die Unfallursache ist bis zum heutigen Tag unklar und wird es aufgrund des komplett demolierten Fahrzeugs aller Wahrscheinlichkeit nach auch bleiben.

Die Verantwortlichen haben Toyota eingehend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Herr Hannes Gautschi von Toyota Schweiz stellte sich den Fragen des «Kassensturz»; Toyota Schweiz wollte im Studio keine Stellung beziehen. Mehr konnte der «Kassensturz» nicht unternehmen und mehr ist auch nicht notwendig.

Die Berichterstattung war also weder unsachlich noch unpro­fessio­nell. Und von einer geziel­ten Irreführung des Publikums kann ich nichts erken­nen.

Auch die von Ihnen monierte «Unterschlagung relevanter Ausführungen im Expertenbericht» kann ich nicht gutheissen. Im Beitrag wird in Wort und Bild (Timecode: 08:01) klargemacht, dass gemäss Expertenbericht eine Fussmatte das Gaspedal mitbetätigt haben könnte. Der Vertreter von Toyota Schweiz, Herr Hannes Gautschi, konnte sich dazu ebenfalls äussern.

Aufgrund der Tatsache, dass im «Kassensturz» Beitrag weder Halb- noch Unwahrheiten verbreitet wurden (Annahmen oder Vermutungen wurden als solche genannt), kann auch keine «Kredit-schädi­gung» entstanden sein. Ausserdem ist mir schleierhaft, wie und weshalb die Verantwortlichen eine «versuchte Erpressung gegenüber dem Importeur» hätten vornehmen sollen. Ihr Vorwurf ist halt­los.

Der «Kassensturz» ist eine Konsumentensendung, in der zwingend kritische Fragen gestellt, Unge­rechtigkeiten und Ungereimtheiten aufgezeigt beziehungsweise aufgedeckt werden sollen. Hier ei­nen «Missbrauch der eigenen Medienmacht» oder der Redaktion Suggestion vorzuwerfen, ist fehl am Platz. Einen direkten Zusammenhang zwischen dem weltweiten Rückruf von Toyota und dem Un­fall von Herrn Willy Beck kann man mit Fug und Recht ziehen. Sogar der Vertreter von Toyota Schweiz, Herr Hannes Gautschi, hat sich dazu geäussert.

Wie Sie der Stellungnahme von Frau Ursula Gabathuler bereits entnehmen konnten, hat das Publikum seitens des Toyota-Vertreters bereits erfahren, wie man sich in einer derartigen Situation als Auto­lenkerin oder -lenker richtig verhalten kann. Zudem findet sich auf der Website des «Kassensturz» ein Quiz[4] über die Bedeutung Kontrolllampen im Auto. Auch wenn dieser nur auf spielerischer Ebene Tipps gibt, was im Falle des Aufleuchtens einer Kontrolllampe zu tun ist, kann er das Publi­kum sensibilisieren. Des Weiteren sind im Online-Beitrag[5] Links zum TCS gesetzt, und zwar für «Tipps zur Pannenprävention»[6] und zu «Eine Panne, wie weiter?»[7].

Fazit: Der «Kassensturz» hat nichts unterschlagen, Toyota Schweiz konnte zu allen Punkten ausführlich Stellung nehmen. Das Publikum konnte sich jederzeit frei eine eigene Meinung bilden. Es wurde nicht irregeführt.

Ich weise Ihre Beanstandung daher in allen Punkten ab.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­gesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Anhang:
X

Espresso-Sendung u. Kassensturz vom 13.3.2018 „Horror Fahrt“

Sehr geehrtes Redaktionsteam

Ihre Espresso-Sendung verfolge ich ziemlich regelmässig. Die Mehrheit der Beiträge sind interessant und aufschlussreich.

Ihr heutiger Beitrag über dieses verklemmte Gaspedal, oder was auch immer der Grund für die Beschleuni­gung die Ursache war, spricht weder für den Fahrer noch für Ihre journalistische Sorgfalt.

Dem Fahrer hätte man meines Erachtens den Fahrausweis wegen „nicht Beherrschung des Fahrzeuges“ entziehen und ihn büssen müssen. Dass man bei einer automatischen Beschleunigung des Motors im ersten Moment überrascht sein kann und instinktiv einmal auf die Bremse tritt, kann man noch verstehen. Dass es dem Fahrer über die Kilometer lange Strecke nicht in den Sinn kommt, einmal auf die Kupplung zu treten oder bei einem automatischen Getriebe den Schalthebel in die Nullstellung zu bringen und damit den Motor von der Kraftübertragung zu trennen, ist unverständlich. Den Ausführungen von Herrn Beck ist zu entneh­men, dass er einfach die Bremsen ruinierte und statt auf der Autobahn ohne Hindernisse zu bleiben, in die Stadt fährt, wo er dann in einer Kurve endgültig die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Auch dass man einen Motor mit dem Zündschlüssel ausschalten kann, ist dem Fahrer auf den vielen Kilometern, ebenfalls nicht eingefallen. Ein solcher Fahrzeuglenker gehört meines Erachtens nicht mehr auf die Strasse. Vor so einem Fahrer muss man Todesangst haben.

Das ganz Vorkommnis nun an einem nicht nachgewiesen Qualitätsmangel von Toyota aufzubauschen, ist eine Kreditschädigung und redaktionell höchst bedenklich. Mit keinem Satz wird auf die obgenannten Unter­lassungen hingewiesen oder hinterfragt. Der Bezug auf die seinerzeitigen Probleme in den USA ist ebenso fehl am Platz, wenn man die amerikanische Rechtsprechung kennt. Toyota musste sich entschuldigen, wie beispielsweise auch die Firma Schindler Aufzüge vor einigen Jahren in Japan, obschon sie beim betreffen­den Unfall keinerlei Schuld traf.

Zum Abschluss sei die Frage an Herrn Schnetzer noch gestellt, ob er im gleichen Fall ebenso gehandelt hätte?

Freundliche Grüsse

X

PS. Ich habe übrigens keinerlei Beziehungen zu Toyota.

CC: Toyota-Schweiz, Safenwil

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/mit-100-km-h-durch-die-stadt-bremsversagen-beim-auto-wer-traegt-verantwortung-fuer-horrorfahrt

[2] https://www.srf.ch/play/tv/sendung/kassensturz?id=78a6014e-8058-4bdd-88aa-824f846ca6f0&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[3] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=efa5233e-15f4-4c9d-9fb6-d86b28d195a5&startTime=29.303

[4] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kennen-sie-die-kontrollleuchten-in-ihrem-auto

[5] https://www.srf.ch/news/schweiz/mit-100-km-h-durch-die-stadt-bremsversagen-beim-auto-wer-traegt-verantwortung-fuer-horrorfahrt

[6] https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/kontrollen-unterhalt/pannenpraevention.php

[7] https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/kontrollen-unterhalt/panne-was-tun.php

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