Ombudsmann stützt DOK-Film über die Geheimarmee P-26
Im Dokumentarfilm «Die Schweizer Geheimarmee P-26» geht es um die vor 30 Jahren aufgedeckte Geheimorganisation. Die «Gruppe für eine Schweiz ohne Armee» (GSoA) beanstandet den Film als einseitig und unsachgerecht. Es sei ausschliesslich die Pro-P-26-Seite zu Wort gekommen und niemand aus der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Für die GSoA wäre eine Einbettung des Films in eine Diskussion mit P-26-Kritikern und Kritikerinnen zwingend gewesen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen. Der Film habe die wesentlichen Fakten zur P-26 enthalten.
Daniel Pünter, Bereichsleiter Dok und Reportage bei SRF, weist die Kritik der Einseitigkeit und Unsachlichkeit der RTS-Produktion (deutsche Fassung) zurück. Der Film von Pietro Boschetti und Xavier Nicol sei in erster Linie ein Zeugnis von ehemaligen Mitgliedern der P-26, die sich bisher noch nie öffentlich über ihre ‹geheime› Vergangenheit geäussert hätten. Es handle sich um subjektive Aussagen der P-26-Mitglieder. Dies sei dem Publikum transparent gemacht worden. Ziel des Films sei gewesen, die Beweggründe und Überzeugungen der P-26-Teilnehmer darzustellen.
«Ob die Existenz dieser Geheimarmee mit dem heutigen Wissen rückblickend befürwortet oder verurteilt werden soll, spielt im Film eine untergeordnete Rolle», so Pünter weiter. Trotzdem thematisiere der Film die Existenz der Geheimarmee nicht unkritisch. Besonders die Unrechtmässigkeit der P-26 und die fehlende politische Kontrolle würden im Film deutlich gemacht. Der Film zeige auch die Gefahr und das Risiko einer solchen Geheimorganisation auf.
«Ob die Existenz dieser Geheimarmee mit dem heutigen Wissen rückblickend befürwortet oder verurteilt werden soll, spielt im Film eine untergeordnete Rolle.» Daniel Pünter, Bereichsleiter DOK und Reportage
Anwaltschaftlich, aber nicht einseitig
Der monierte Dok-Film setze gegenüber der bisherigen Wahrnehmung der P-26 einen völlig neuen Ton, so Ombudsmann Roger Blum. Blum unterscheidet zwischen dem Begründungs- und dem Wirkungskontext. Der Begründungskontext mache plausibel, dass man in der Nachkriegszeit und während des «Kalten Krieges» in der Schweiz für den Fall einer ausländischen Besetzung des Landes gewappnet sein wollte. Anderseits habe der Wirkungskontext die Enthüllung einer rechtlich nicht legitimierten militärischen Geheimorganisation als Skandal erscheinen lassen.
Der Ombudsmann erachtet es als absolut zulässig, den Film anwaltschaftlich aus der Perspektive der ehemaligen P-26-Angehörigen zu gestalten. Natürlich müsse auch die Gegenposition zum Ausdruck kommen. Es werde jedoch nicht verlangt, dass sie gleichgewichtig (z.B. ebenfalls in Interviews wie die P-26-Angehörigen) vertreten sei. Das Vielfaltsgebot gelte nicht für jede einzelne Sendung, sondern für das gesamte Programm im zeitlichen Längsschnitt. Es genüge, wenn die Gegenposition dokumentiert werde, was im Film der Fall gewesen sei. Insgesamt habe der Film die wesentlichen Fakten zur P-26 enthalten. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.
Schlussbericht Ombudsstelle 5425
Zum DOK-Film «Die Schweizer Geheimarmee P-26» vom 21. März 2018
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