«Arena» «Sparen bei den Schwächsten?» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 4. April 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» (Fernsehen SRF) vom 23. März 2018 zum Thema «Sparen bei den Schwächsten?».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Als Mitglied des Gemeinderates von Wolfenschiessen, Sozialvorsteher, ist mein Interesse naheliegend, die Sendung vom 23. März verfolgt zu haben. Herr Projer eröffnete die Sendung mit den Worten:

<Die Stärke des Volkes, meine Damen und Herren, misst sich am Wohl der Schwachen, so steht es zuvorderst in der Bundesverfassung. Und das ist die Idee der Sozialhilfe, dass wir als Volk auch zum Wohl der Schwachen schauen. Aber genau da soll jetzt gespart werden. Was ist notwendig bei der Sozialhilfe. Wird man sich einig werden heute Abend? Wer soll Sozialhilfe überhaupt erhalten und wer vielleicht nicht.>

Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebots

In der Einleitung zur Bundesverfassung ist in alinea sieben festgehalten: <gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen>.

Herr Projer legt den Fokus auf den zweiten Teil dieser Botschaft und unterschlägt damit die Kernaussage der Botschaft, nämlich, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. Mit der Betonung auf ‹und das ist die Idee der Sozialhilfe› möchte er das Fernsehpublikum dazu bringen, oder den Versuch dazu machen, dass es etwas zur Kenntnis nimmt oder für wahr hält.

Die zentrale Botschaft in Zusammenhang mit sozial-caritativem Wirken steht in Artikel 12 der Bundesverfassung. Diesen Artikel hätte Moderator Projer eigentlich in seiner Einleitung zitieren müssen. <Recht auf Hilfe in Notlagen: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind>.

Zudem: Wichtig zu wissen ist auch, dass die Bundesverfassung mehrere Artikel zum Thema Sozialhilfe beinhaltet. Diese dienen Rechtsschriften auch als Grundlage.

Art 12. BV wurde auf Veranlassung von Frau Nationalrätin Humbel, Diskussionsteilnehmerin, im zweiten Teil der Sendung erwähnt und auch vorgelesen. Herr Projer schien davon nicht begeistert gewesen zu sein.

Mein Fazit zur Sendung

Für SRF-Moderator Jonas Projer ist die ‹Arena› eine Politsendung. Seine Mission sei, so sagte er unlängst in der Talkshow von Roger Schawinski, dem Fernsehpublikum Politik näher zu bringen. Gelang ihm das, zusammen mit seinen Gästen und den ausgewählten Stimmen aus dem Studiopublikum? Kontradiktorische Diskussionen leben von Emotionen. Gesprächs-Streitigkeiten und sich gegenseitig ins Wort fallen gehören dazu. Projers Gesprächspartner, zwei zu seiner Linken, zwei zu seiner Rechten, surften beflissen von der Wahrheit der einen Aussage zur Falschheit der anderen. Stünde ein Faktencheck zur Verfügung, erhielte man einige Hinweise betreffend mangelhafter Tiefe und auch hinsichtlich des Unwissens einiger an der Diskussion teilnehmenden Personen (Moderator inklusive).

Artikel 12 der Bundesverfassung hätte es verdient, das Thema Sozialhilfe in seiner ganzen Breite und vor allem positiv, darzustellen. Geblieben ist ein Zerrbild zwischen politisch links und rechts, zwischen Arm und Reich. Auch schienen mir die Stimmen, welche die Einnahmen-Ausgaben-Balance als unchristlich bezeichnen, sehr laut zu sein. Wäre es nicht des Moderators Pflicht, Kontradiktion hin oder her, in einer Politiksendung einen Beitrag zum Zusammenhalt des Volkes zu leisten?

Mein Schreiben ist mehr eine Frage als eine Beschwerde. Dennoch danke ich, dass man mir mitteilt, ob meine Mängelrüge an den Haaren herbeigezogen ist und ob das, was Herr Projer in seiner Sendung dozierte (nicht moderierte), den Ansprüchen an die korrekte Wiedergabe von Fakten genügt.

Zum Voraus mit herzlichem Dank und guten Grüssen aus dem Herz der Innerschweiz.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Als Herr Jonas Projer, Redaktionsleiter der «Arena», Ihre Beanstandung sah, rief er Sie spontan an. Sie waren ein wenig überrascht, aber Sie beide hatten ein interessantes Telefongespräch, und Sie schienen von den mündlichen Auskünften von Herrn Projer befriedigt zu sein. Danach überlegten Sie es sich aber anders und schickten eine vollständige Transkription der Sendung «Arena» vom 23. März 2018 ein, durchsetzt mit 29 Nachfragen von Ihnen. Sie schrieben dazu:

«Gestern Abend (5.April) erhielt ich einen Telefonanruf von Herrn Projer. Ich war etwas überrascht! In einem angenehmen und angeregten Gespräch sagte er u.a. es wäre seine Pflicht, eine Stellungnahme z.H. von Herrn Blum zu schreiben. Dieser Pflicht würde er selbstverständlich nachkommen. Aber, sofern wir uns im Gespräch zum Sachverhalt meiner Beanstandung einigen könnten, würde er vom Schreiben einer Stellungnahme entbunden.

In meiner E-Mail vom 4. April 2018 schrieb ich: ‹Meine Schreiben ist mehr eine Frage als eine Beschwerde›. Nach dem soliden Gespräch mit Herrn Projer lege ich meinen Fokus definitiv nicht auf auf eine Beschwerde. Mein Interesse bestünde darin, eine Antwort auf die Frage, ob meine Mängelrüge an den Haaren herbeigezogen ist, zu erhalten. Meine wortgetreue Abschrift der Sendung vom 23. März 2018 enthält zusätzlich zu allen Gesprächswiedergaben immerhin 29 Nachfragen. Gäbe es die Variante, summarisch auf meine 29 Kommentare (Nachgefragt) zu antworten, wäre meinem Anliegen gebührend Genüge geleistet.»

Darauf einigte ich mich mit Herrn Projer darauf, dass er summarisch und kurz zu Ihren 29 Nachfragen Stellung nimmt. Ich kann hier nicht das Transkript der ganzen Sendung wiedergeben, sondern nur die 29 Nachfragen. Sie lauten:

«Nr.1:

In der Einleitung zur Bundesverfassung ist in alinea sieben festgehalten: <gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen>. Herr Projer legt den Fokus auf den zweiten Teil dieser Botschaft und unterschlägt damit die Kernaussage dieses Satzes, nämlich, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. Mit der Betonung auf <und das ist die Idee der Sozialhilfe> möchte er das Fernsehpublikum dazu bringen, oder den Versuch dazu machen, dass es etwas zur Kenntnis nimmt oder für wahr hält.

Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesverfassung mehrere Artikel zum Thema Sozialhilfe beinhaltet. Diese dienen Rechtsschriften auch als Grundlage.

Nr.2:

Sprach Thomas Müller von Missbrauch? Weshalb wohl betont Herr Projer Missbrauch? Eventuell deshalb, weil es ihm gar nicht darum geht, vom Positiven der Sozialhilfe zu sprechen, sondern nur um populistisches Polemisieren?

Nr. 3:

Fabian Molina beantwortete die Frage von Jonas Projer ausweichend. Sein Argumentarium beinhaltet alle denkbaren Sozialwerke. In wirrem Durcheinander spricht er von Generalverdacht, von Mindestsicherung, von kantonalen Trends. Und von den Regelungen der SKOS [2] spricht er so, als ob diese Gesetzeskraft hätten.

Nr. 4:

Thomas Müller reagiert auf die Aussage von Fabian Molina etwas ungehalten, leicht gereizt. Im Kern sagte er allerdings das Wesentliche betreffend der Ausrichtung von Sozialhilfe; <Wir müssen jenen Sozialhilfe geben, und zwar genügend, die es wirklich brauchen.>

Nr. 5:

Ruth Humbel referiert durchaus im Sinne der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Im Kapitel Voraussetzungen und Grundsätze ist u.a festgehalten: Moderne Sozialhilfe erfüllt neben ihrer subsidiären Funktion als letztes Auffangnetz sowohl im Rahmen der materiellen Existenzsicherung als auch im Rahmen der sozialen Integration eine komplementäre Funktion zum Arbeitsmarkt. Dabei stösst die Sozialhilfe vermehrt an Grenzen. Es ist deshalb Aufgabe der Sozial- und Gesellschaftspolitik, andere, tragfähigere Grundlagen zur Vermeidung und Verminderung struktureller Not zu schaffen. Und im Kapitel A4, Grundprinzipien der Sozialhilfe steht u.a.: Unterstützte Personen sind materiell nicht besserzustellen als nicht unterstützte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Betragsempfehlungen der SKOS tragen diesem Grundsatz Rechnung.

Nr. 6:

Kinder sind die schwächsten Glieder in der Gesellschaftskette. Zweifelsohne! Obwohl die Forschung betreffend der Lebenssituationen von Kindern in der Sozialhilfe noch in den Kinderschuhen steckt (erstaunlicherweise) gibt es zahlreiche Studien in denen nachgewiesen wird, dass Kinderarmut ein Thema ist. Das Autorenkollektiv Pascale Zürcher, Sanna Frischknecht, Murielle Drack, Beatrice Kaufmann, Arne Scheuermann und Roland Hauri unterscheidet in einer Studie aus dem Jahr 2015 zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund. Wenn Fabian Molina die Verhältnisse in Frankreich und Deutschland als Vergleich für die Situation in der Schweiz heranzieht, verkennt er die oben erwähnte Studie. Das heisst nicht, dass in unserem Land Kinder nicht von Armut betroffen sind.

Guido Wizent , Dr. jur., Sozialhilfe Basel-Stadt erwähnt in seinem Referat: Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe: relevante Rechtsgrundlagen und Herausforderungen in ihrer Anwendung. Ein ausdrückliches Recht auf Sozialhilfe findet sich in der Kinderrechtskonvention KRK zwar nicht. Es lässt sich aber zwanglos aus Art. 26 (Recht des Kindes auf soziale Sicherheit), Art. 27 (Recht des Kindes auf einen angemessenen Lebensstandard) und (teils) aus Art. 24 (Gesundheitsschutz) ableiten. Und weiter; Die Hauptverantwortung liegt bei den Eltern, das heisst, staatliche Sozialleistungen sind nachrangig.

Nr. 7:

Am 18.5.2016 verabschiedete sich Soziologieprofessor Ueli Mäder an der Uni Basel. In seiner Abschiedsvorlesung schlägt er noch einmal den ganz grossen Bogen mit der Kernfrage: <Was kann die Erforschung des Alltags über den Zustand der Gesellschaft aussagen?>. Er spricht über die Wut als Kraft, über wachsende Ungleichheit, die Konzentration des Reichtums, die Grenzen des Nützlichkeitsdenkens und die Macht des Kapitalismus. Und nun, in der Arena, spricht er davon, 600 Haushaltungen konkret untersucht zu haben. Er sagt nichts über die Domizile der Haushaltungen und auch nichts darüber, wen er wie befragt hat. Die Repräsentativität wird zweifelsohne gegeben sein, dennoch, Ueli Mäder, der aus seiner politischen Ideologie nie einen Hehl machte, wird die Ergebnisse seiner Studie entsprechend zu deuten wissen. Wie sagte doch eine Studentin im Anschluss an Mäders Abschiedsvorlesung: <Eine Professor, der Soziologie als politischen Auftrag versteht>.

Nr. 8:

Wer unter dem Existenzminimum lebt, der gilt als arm und hat Anrecht auf Sozialhilfe. Das Existenzminimum wird von Kanton zu Kanton anders definiert. Ebenso kommt es auf die Lebensumstände der jeweiligen Einzelperson oder Familie an.

Nicht alles was in den Medien zu lesen ist, insbesondere im Vorfeld von Abstimmungen, ist richtig. Statistiken werden oft verdreht oder den eigenen Bedürfnissen entsprechend nur auszugsweise wiedergegeben. Gerade wenn es um arm und reich, Einkommen und Vermögen geht, ist der Einfluss der Medien nicht immer ein guter.

Nr. 9:

Eigentlich sollte Herr Mäder in dieses Thema Forschungszeit investieren. Was tun Menschen, die mit Teilpensen einverstanden sind, folglich unter dem Existenzminimum figurieren, in der verfügbaren Zeit - schwarzarbeiten oder einfach da und dort noch etwas tun (gegen Bezahlung) ?

Nr. 10:

Nachfragen, überprüfen, kontrollieren, abwägen und so weiter, das sind zentrale Tätigkeiten aller Kassenwarte. Die Bevölkerung erwartet, und hat auch ein Recht darauf, dass mit den Steuergeldern haushälterisch umgegangen wird.

Nr. 11:

Ein Pong-Pong ähnlicher Austausch von Meinungen dient der Sache nicht. Beteiligte an öffentlichen Debatten, so wie das in der Arena der Fall ist, sollten sich an Fakten halten und ihre Äusserungen mit Hinweisen auf die Quellen unterstützen.

Richtig ist was folgt: Die Richtlinien für die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe sind sorgfältig austariert. Im Leistungskatalog sind aufgeführt:

- Grundbedarf für den Lebensunterhalt (gegliedert vom Einpersonen- bis zum Sieben- personenhaushalt)

- Wohnkosten

- Medizinische Grundversorgung

- Situationsbedingte Leistungen

- Integrationszulagen und Einkommens-Freibeträge

Der 100 seitige Katalog von Thomas Müller umfasst nicht 100 Seiten, sondern auf wenigen Seiten mehrere, situationsbedingte Leistungen. Und dieser Katalog enthält tatsächlich Angebote, an die man als nicht Sozialhilfe beziehenden Steuerzahler nicht denkt. Das heisst aber nicht, dass alle Sozialhilfebeziehenden einfach so Zugriff auf diesen Warenkorb haben. Das, Herr Müller, wäre dann wirklich eine Falschaussage.

Nr. 12:

Fabio Molina spricht von asozialer Politik. Woher nimmt er das Selbstbewusstsein, seine Politik sei sozial? Entlehnt er diese dem Marxismus? Hat Herr Molina, Nationalrat in einem demokratischen Land, nicht erkannt, dass kommunistisches Gedankengut wenig Erfolg zeitigte?

Nr. 13:

Frau Humbel bestätigt mit ihrer Aussage, dass sie sich mit der Thematik befasst hat und vorbereitet in die Debatte stieg. Leistungskürzungen brauchen eine Grundlage in der kantonalen Gesetzgebung und müssen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen. Sie sind in Form einer beschwerdenfähigen Verfügung zu erlassen und entsprechend zu begründen. Die betroffene Person muss Gelegenheit erhalten, sich vorgängig zum Sachverhalt zu äussern.

In einem Punkt, nämlich jenen die Gemeinden betreffend, liegt Frau Humbel zwar nicht falsch, aber auch nicht richtig. Die Gemeinden haben bescheidene Erfolgsaussichten in kantonalen Rechtsverfahren.

Nr. 14:

ADS Kinder: Typische Symptome wie leichte Ablenkbarkeit, Impulsivität, motorische Unruhe, Verträumtheit und andere Verhaltensauffälligkeiten, Frau Friedli informierte nicht, ob sie für ihr ADS Kind Unterstützung erhalte und auch nicht über Alimentenzahlungen.

Nr. 15:

Frau Friedli sagt, sie würde den zweiten Teil der SKOS-Richtlinien zum Teil kennen. Interessant, dass Moderator Projer nicht nachfragt. Wäre es für die laufende Diskussion nicht von Wert gewesen, wenn man hier Klartext gesprochen hätte. Oder wollte Herr Projer «par tout» nicht, dass Frau Humbel und Herr Müller mit dem Hinweis auf den zweiten Teil der SKOS-Richtlinien, in Teilen recht bekommen hätten?

Nr. 16:

Die Sequenz mit Frau Friedli ist bezeichnend für Arena-Debatten. Der Moderator will seine Thesen durchsetzen. Er gewährt seinem Gast aus dem Publikum, der seiner Meinung ist, enorm viel Sprechzeit, interveniert und unterbricht selten.

Nr. 17:

Herr Molina geht davon aus, dass sich Frau Friedli in der Gesellschaft nützlich macht. Sagt er das, weil Frau Friedli im Publikum sitzt und seine Ideologie unterstützt? Weshalb nimmt er nicht an, dass es Sozialhilfeempfänger gibt, die Missbrauch begehen oder mit einem Arztzeugnis angeordneter Arbeit ausweichen?

Nr. 18:

Wie glaubwürdig sind denn derartige Podiumsdiskussionen, wenn der Moderator das Publikum nötigt, Applaus zu spenden. Er könnte Frau Frieli doch einfach danke schön sagen. Aber eben, Show und Quoten.

Nr. 19:

War das nicht eine Suggestivfrage? Sollte Herr Müller durch die Art und Weise der Fragestellung beeinflusst werden, eine Antwort mit vorbestimmtem Aussageinhalt zu geben, die der Fragesteller erwartet?

Nr. 20:

Sozial versus asozial! Ist es sozial, wenn die öffentliche Hand das Geld zum Fenster rauswerfen würde und ist es asozial, wenn sie das nicht macht, Herr Molina?

Nr. 21:

Herr Molina sagt, als Gesellschaft haben wir doch eine Verantwortung. Was versteht Herr Molina unter Verantwortung (schade, dass Jonas Projer ihn nicht danach gefragt hat). Gibt es für Herrn Molina nur die Einbahnstrasse, nehmen von jenen, die bezahlen, frei nach dem biblischen Gleichnis ‚sie sähen nicht, aber ernten doch‘.

Nr. 22:

‹Grosszügiger Quersubventionieren› sagt Herr Projer, der auch auf der Nehmerseite sitzt, der mit Geld der Steuerzahler seinen Lebensunterhalt finanziert. Wären da nicht subtilere Äusserungen angezeigt?

Nr. 23:

Artikel 12 der Bundesverfassung hätte Moderator Projer eigentlich in seiner Einleitung zitieren müssen. <Recht auf Hilfe in Notlagen: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind>. Artikel 12 vermittelt die zentrale Botschaft in Zusammenhang mit sozial-caritativem Wirken. Nach dem Prinzip der Subsidiarität – von unten nach oben – von der Gemeinde via den Kanton zum Bund.

Nr. 24:

Was wollte Herr Projer wohl mit dieser Intervention? (Alles hat Auswirkungen auf Einzelne. O.) Aus der Billag-Geschichte lernten wir doch, dass jedermann, also der Einzelne, bezahlt, auch wenn er nicht fern schaut. In einem Sozialgefüge (Volk) treffen kollektive Massnahmen immer den Einzelnen!

Nr. 25:

Würde man die Bundesverfassung beiziehen und basierend auf den für die Sozialhilfe relevanten Artikeln diskutieren, entstünde eine intelligente Diskussion, frei von politischen Seitenhieben und ideologischem Geplänkel.

Nr. 26:

Herr Müller sprach nicht von Menschen, die Zeitbomben sind. Er sagte, es handle sich um eine politische Zeitbombe. Zweifelt jemand an der politischen Neutralität des Moderators?

Nr. 27:

Wie war das, als Herr Müller von einer politischen Zeitbombe sprach? Herr Projer intervenierte doch energisch und genervt. Warum sagte er nichts zu Herrn Molina, oder anders gesagt, warum liess er es bei der Bemerkung: Sagen wir einfach christlich?? Parteiisch, ein Moderator, bestimmt nicht, oder?

Und das applaudierende Publikum? Die mussten sich doch anmelden und wurden von der zuständigen Redaktion ausgewählt und wohl auch gebrieft, was man tun und lassen soll im Studio.

Nr. 28 (Reaktion auf Stimme aus dem Publikum, O.):

Weil Jonas Projer im Schawinski Talk (26.3.2018) sagte, er sei ein Perfektionist, kann davon ausgegangen werden, dass auch diese Aktion geplant war.

Nr.29:

Jonas Projer stellte die Sprechende nicht vor, (in der Regel macht er das, auch im Interesse der Zuschauenden zu Hause) also war es ein spontaner Beitrag einer Person aus dem Publikum. Mir schien, der Moderater habe sich etwas sonderbar verhalten, winkte in Richtung der Sprechenden ab, entzog ihr aber das Mikrofon nicht... Was ist davon zu halten?“»

C. Herr Jonas Projer, Leiter Fachredaktion Talk, erhielt Ihre Fragen zur Beantwortung. Er schrieb:

«Mit Mail vom 4. April 2018 beanstandet X die ‹Arena› vom 23. März 2018, Geschäftsnummer 5417. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung.

Der Beanstander hat sich die Mühe gemacht, die gesamte Sendung zu transkribieren und hat sich intensiv mit der ‹Arena› zur Sozialhilfe auseinandergesetzt, wofür wir ihm als Macher der Sendung herzlich danken. Über seine Beobachtungen und Inputs durfte ich am 5. April 2018 zudem ein ausführliches Telefonat mit Herrn X führen.

Die verschiedenen im Transkript der Sendung eingestreuten Kritikpunkte scheinen mindestens einen gemeinsamen Nenner zu haben: X kritisiert, dass Fragen, Überleitungen oder sonstige Aussagen des Moderators nicht neutral seien.

Die Arena ist eine kontroverse Diskussionssendung. Zentral ist, dass die anwesenden Parteien und Interessenvertreter ihre Positionen klarmachen können. Wir sind mit dem Beanstander insofern einig, als diverse einzelne Fragen tatsächlich kritisch gegenüber einzelnen Gästen/Seiten waren. Dies scheint uns aber journalistisch auch notwendig – und vertretbar, solange beide Seiten kritisch befragt werden, wie es in der entsprechenden Sendung der Fall war. Nicht nur der rhetorische Feinschliff, sondern bereits die Stossrichtung der Frage mag oft der einen Seite mehr dienen als der anderen. Entscheidend ist deshalb unserer Ansicht nach, dass die Position des Moderators wechselt, dass der Moderator in seinen Fragen mal die eine Sichtweise einnimmt, mal die andere.

Eine kurze Bemerkung erlauben wir uns weiter zum Einbezug einer sich spontan meldenden Frau aus dem Publikum. Der Beanstander schreibt:

<Weil Jonas Projer im Schawinski Talk (26.3.2018) sagte, er sei ein Perfektionist, kann davon ausgegangen werden, dass auch diese Aktion geplant war.>

Dies war nicht der Fall. Die Aktion war ungeplant – ebenso wie beispielsweise Nationalrat Fabian Molinas Wortwahl ‹armselig und primitiv›, ebenso wie Nationalrat Thomas Müllers Ausdruck ‹tickende Zeitbombe›. Wie in jeder Sendung agierte der Moderator auch am 23. März 2018 darauf spontan – gestützt einzig auf seine Vorbereitung und seine journalistischen Prinzipien –, nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Anspruch auf Perfektion.

Wir danken für die Möglichkeit, zur Beanstandung Stellung nehmen zu können, und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.»

D. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Zuerst eine kritische Bemerkung zu Ihrem Vorgehen: Sie können nicht behaupten, Sie hätten mehr eine Frage als eine «Beschwerde», dann aber 29 Nachfragen zur Sendung einschicken, deren Inhalt man nur als Kritik an der Sendung lesen kann, und weiter behaupten, das sei definitiv keine «Beschwerde». Zunächst muss ich Sie darauf hinweisen, dass es im Verfahren vor der Ombudsstelle keine Beschwerde gibt, sondern lediglich die Beanstandung. Die Beschwerde ist nur vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) möglich und erst nach Vorliegen des Schlussberichtes der Ombudsstelle. Und: Eine Liste von Fragen, die voller Kritik ist, kann ich nicht anders behandeln denn als Beanstandung gegenüber der Sendung und dem Moderator.

Und nun zur Sache. Das Thema der «Arena» vom 23. März 2018 war aktuell, weil der Nationalrat gerade Kürzungen der Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV) beschlossen hatte. Die vier Hauptgäste waren Fachleute der Sozialpolitik: Nationalrat Thomas Müller (SVP, St. Gallen), Jurist und Stadtpräsident von Rorschach[3], Nationalrätin Ruth Humbel (CVP, Aargau), Juristin und Beraterin im Gesundheitswesen[4], Nationalrat Fabian Molina (SP, Zürich), Geistes- und Sozialwissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter von SWISSAID und ehemaliger Gewerkschaftssekretär[5], und Ueli Mäder, emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Basel und ehemaliger Großrat (POCH/BastA)[6]. Wie üblich, war die Diskussion kontrovers, durchaus interessant und streckenweise lehrreich. Ich habe mir die Sendung sehr genau angesehen.

Sie kritisieren vor allem Moderator Jonas Projer: Er habe den letzten Satz der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung, der sich auf die Schwachen der Gesellschaft bezieht, nicht vollständig zitiert.[7] Er hätte Artikel 12 der Verfassung zitieren müssen, der das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen umschreibt[8] (und den er später auf Initiative von Nationalrätin Ruth Humbel auch vorlas). Er sei durch Unwissen aufgefallen. Er habe jenen, die seine Thesen stützten, viel Sprechzeit gewährt. Er habe Applaus erbeten. Und er habe es verpasst, einen Beitrag zum Zusammenhalt des Volkes zu leisten.

Es ist klar, dass Sie als Sozialvorsteher der Gemeinde Wolfenschiessen im Kanton Nidwalden im Thema zuhause sind und dass Sie als bürgerlicher Politiker eine Position vertreten, die jener von Thomas Müller und Ruth Humbel näher ist als jener von Fabian Molina und Ueli Mäder. Sie kennen sich in den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien gut aus, und dieses Wissen dozieren Sie denn auch in ihren 29 Nachfragen, von denen allerdings nur die Hälfte wirklich «Nachfragen» sind (die Nr. 3-8, 10-11, 13-14, 16, 23, 25 und 28 sind keine, sondern einfach Kommentare).

Ich gebe Ihnen Recht, dass der Moderator nicht zum Applaus auffordern sollte. Das wirkt aufgesetzt. Ebenso hätte er, was Sie gar nicht monieren, früh in der Diskussion sagen sollen, was SKOS heißt (nämlich Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) und warum sie Richtlinien aufstellt. Ich stimme Ihnen aber in drei Punkten nicht zu:

  • Jonas Projer hat völlig zu Recht nur die Hälfte des letzten Satzes aus der Präambel der Bundesverfassung zitiert. Die Präambel im Ganzen sagt in wenigen Worten, was der Sinn des Bundes der Eidgenossen ist, aber nur der zweite Teil des letzten Satzes bezieht sich auf die Verantwortung gegenüber den Schwachen. Der erste Teil, «dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht», hat damit wenig zu tun, denn er fordert letztlich dazu auf, die Grundrechte und die Volksrechte zu nutzen, beispielsweise die Meinungsäusserungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Wahlrecht, das Initiativrecht usw. Er meint wohl auch, dass jeder Verantwortung übernehmen soll, aber letztlich ist er etwas diffus, denn es kann ja mit dem Halbsatz nicht gemeint sein, dass die Schweizerinnen und Schweizer dazu aufgefordert werden, Egoisten zu sein, keine Rücksicht auf die andern zu nehmen und möglichst oft von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
  • Jonas Projer hat sich in der Moderation der Sendung keineswegs von bestimmten sozialpolitischen Überzeugungen leiten lassen, sondern allein vom Erkenntnisinteresse. Er hat alle Beteiligten gleichermaßen kritisch befragt. Er war keineswegs parteiisch.
  • Die Medien insgesamt erfüllen neben vielen anderen Funktionen auch eine Integrationsfunktion. Sie tragen dazu bei, dass sich Alte und Junge, Einheimische und Immigrierte, Deutsch und Welsch, Konservative und Progressive, Städter und Landbewohner, Christen und Nichtchristen, Fleischverzehrer und Vegetarier, Linke und Rechte, Hauseigentümer und Mieter usw. gegenseitig achten und besser verstehen. Sie fördern durch Aufklärung das Wissen und die Toleranz. Das heißt aber nicht, dass die Medien kontroverse Debatten vermeiden sollen. Im Gegenteil: Es dürfen durchaus auch die Fetzen fliegen, man soll streiten, aber immer im Respekt vor der Meinung und der Zugehörigkeit des Andern. Wenn Jonas Projer als Moderator auf faire Spielregeln pocht und Beschimpfungen rügt, dann leistet er einen Beitrag zu günstigen Voraussetzungen für den Zusammenhalt des Volkes. Er soll aber keineswegs Dispute unterdrücken aus Angst um den Zusammenhalt des Volkes.

Sie mutmassen auch, dass das im Studio anwesende Publikum deshalb applaudierte, weil es von der Redaktion ausgewählt und gebrieft worden sei. Das trifft für die drei Personen zu, die einen Namenskleber trugen und die als irgendwie Betroffene zusätzliche Aspekte einbrachten. Für den Rest des Publikums galt das aber in keiner Weise: Es handelte sich bei diesem Publikum um Gruppen und Einzelpersonen, die sich mehrere Wochen zuvor schon angemeldet und für diesen Termin eingeschrieben hatten, zu einem Zeitpunkt, zu dem weder die Redaktion noch die Angemeldeten das Thema der Sendung kannten.

Und noch etwas: Ihre Bemerkung in Nachfrage 22, dass der Moderator gewisse Aussagen unterlassen solle, weil er ja seinen Lebensunterhalt mit dem Geld der Steuerzahler finanziere, ist rein polemisch. Wenn man so argumentiert, müsste man alle Lehrer, Polizisten, Richter, Spitalärzte, Professoren, Lokomotivführer, Klärwärter, Berufsoffiziere, Bauern usw. in ihren Rechten beschneiden, denn sie verdienen ihren Lebensunterhalt vornehmlich aus dem Geld der Steuerzahler.

Ihre Hauptfrage schließlich, ob Ihre Mängelrüge an den Haaren herbeigezogen sei oder ob die Sendung, wie Sie meinen, nicht sachgerecht gewesen sei, möchte ich so beantworten: Mir scheint schon, dass Sie viel Lärm um nichts machen. Das Sachgerechtigkeitsgebot war eingehalten, weil Herr Projer die Sendung korrekt, gerecht und von Erkenntnisinteresse getrieben unparteiisch leitete. Dass in einer Diskussion immer auch ungenaue oder falsche Aussagen gemacht werden, liegt in der Natur der Sache; der Moderator kann nicht alles korrigieren und richtigstellen. Eine kontroverse Diskussion hat auch den Sinn, dass sich die Teilnehmenden gegenseitig widersprechen und korrigieren. Und der Moderator kann auch nicht verhindern, dass es immer auch Gäste gibt, die etwas kompliziert reden oder ihre Sicht der Dinge nicht auf den Punkt bringen. Das muss der politische Diskurs in der Schweiz aushalten können. Alles in allem kann ich deshalb Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

E. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/sparen-bei-den-schwaechsten

[2] SKOS: Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, https://www.skos.ch/

[3] https://www.parlament.ch/de/biografie/thomas-mueller/1345

[4] https://www.parlament.ch/de/biografie/ruth-humbel/1071

[5] https://www.parlament.ch/de/biografie/fabian-molina/4223

[6] https://soziologie.philhist.unibas.ch/de/personen/ueli-maeder/

[7] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

[8] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

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