Interview mit Ruth Humbel, Moderationsstil von Nicole Frank der «Rundschau» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Mai 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Moderationsstil von Nicole Frank im Interview mit Nationalrätin Ruth Humbel zu den Sozialdetektiven.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich habe mich heute Abend einmal mehr sehr über die Moderatorin der Sendung Rundschau - Nicole Frank - aufgeregt. Sie ist übertrieben aggressiv und lässt Frau Hummel praktisch keinen Satz ausreden. Sie lässt keine Diskussion zu, geht auf kein Argument ein, sondern verdreht ihr die Worte im Mund und unterbricht ihr fast jeden Satz. Was hat das mit Journalismus und objektiver Meinungsbildung zu tun? Man kann vom Thema halten was man will, aber hier wird ganz einseitig eine äusserst negative Stimmung gemacht. Das ist reiner Populismus und unter dem Niveau von SRF, einem staatlich finanzierten Sender notabene. Ich bin sehr enttäuscht. Ist da niemand, der objektiv beurteilt, was die Moderatorin hier veranstaltet? Und sie tut es immer wieder, leider.»
B. Ich verzichtete darauf, Ihre Beanstandung der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorzulegen, da ich aufgrund der Sendung ohne Weiteres eine Einschätzung abgeben kann.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Interviews. Gesprächspartnerin ist die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, die sich als Sozialpolitikerin im Gesundheits- und Versicherungswesen auskennt.[2] Sie war eine der Promotorinnen des Gesetzes, das der Schweizerischen Unfall-Versicherungsgesellschaft (SUVA) aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Grundlage verschafft, den Verdacht auf Versicherungsbetrug durch Sozialdetektive abzuklären.[3] Das Gesetz wurde am 16. März 2018 mit 141 gegen 51 Stimmen im Nationalrat[4], mit 29:10 Stimmen im Ständerat[5] verabschiedet. Das Gesetz war also ziemlich umstritten. Zurzeit läuft die Referendumsfrist. Ruth Humbel geht es darum, Versicherungsmissbrauch zu bekämpfen, und sie nimmt dafür gewisse Eingriffe in die Privatsphäre von Beschatteten in Kauf.
Was ist die Aufgabe einer Journalistin im Interview? Das Gegenüber zu Aussagen zu bewegen, und zwar durch kritisches Fragen und Nachfragen. Die Journalistin oder der Journalist nimmt a priori eine Gegenposition zur Position der befragten Person ein, und wenn das Interview ertragreich sein soll, muss die Gesprächspartnerin oder der Gesprächspartner auch immer wieder unterbrochen und immer wieder mit neuen kritischen Einwänden konfrontiert werden. Genau diese Aufgabe erfüllt Nicole Frank. Sie beherrscht vielleicht den Feinschliff noch zu wenig, immer gerade bei einem Satzende zu unterbrechen, also vor dem nächsten Satz und nicht mitten im Satz. Aber dass sie unterbricht, dass sie das Gegenüber fordert, ist absolut in Ordnung. Es stimmt auch nicht, dass sie auf kein Argument von Nationalrätin Humbel eingeht, im Gegenteil: Sie nimmt deren Punkte auf und leitet daraus die jeweils nächste Frage ab. Sie verdreht ihr auch keineswegs die Worte im Mund, sondern nagelt sie auf Positionen fest. Nationalrätin Ruth Humbel konnte durchaus klarmachen, was ihre Sicht der Dinge ist. Ich weiß, dass für das Publikum bei Moderatoren und Moderatorinnen nicht nur die Kompetenz eine Rolle spielt, sondern auch ihr Auftreten, ihr Aussehen, ihre Mimik, ihr Gehabe, ihre Kleidung. Da mag dem einen Zuschauer Nicole Frank weniger passen als Sandro Brotz, dem andern Sandro Brotz weniger als Susanne Wille, dem dritten Susanne Wille weniger als Arthur Honegger, dem vierten Arthur Honegger weniger als Nicole Frank. Auf Sie scheint Nicole Frank negativ zu wirken. Das kann aber nicht das entscheidende Kriterium sein. Entscheidend ist: Guter Journalismus muss stören. Und eine gute Interviewerin muss das Gegenüber löchern. Das tut Nicole Frank. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/sozialdetektive-ruth-humbel-politik-tv-moerder-kult
[2] http://ruthhumbel.ch/ ; https://www.parlament.ch/de/biografie/ruth-humbel/1071
[3] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=42764
[4] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=42947
[5] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=42952
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