«Kontroverse um Atomprogramm des Iran» im «Newsflash» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Mai 2018 beanstandeten Sie den Newsflash der «Tagesschau» (Fernsehen SRF zwei) vom späten Abend des 1. Mai 2018 und dort den Bericht über eine Medienkonferenz des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu zur angeblichen Atomproduktion des Iran.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Sendung Newsflash vom 1. Mai 2018, die auf SRF 2 um ca. 22.45, ausgestrahlt wurde, wurde von einer Pressekonferenz des israelischen Premiers Benjamin Netanyahu über das angebliche Atomwaffenprogramm des Iran berichtet. Über folgende Punkte möchte ich mich beschweren:

- Netanyahu verbreitet mit dieser Präsentation Informationen, die von der internationalen Atomenergie-Organisation, der EU und auch der US-Regierung widerlegt werden. Dieser Fakt wird in der Berichterstattung nicht mal im Ansatz erwähnt.

- Von Seite des Iran erfolgte bereits eine Stellungnahme, was die Berichterstattung ebenfalls nicht erwähnt.

- Im Anschluss an das Champions League Halbfinale einen solchen undifferenzierten Beitrag zu senden, erachte ich als hochproblematisch. Auf diese Weise wird dem Zuschauer eine einseitige Sicht auf das aktuelle Geschehen in dieser Region eröffnet, die durch und durch geprägt ist von einer manipulativen und wahrheitsverkennenden Kriegstreiberei.

In diesem Sinne sehe ich Art. 4 Ziffer 2 des RTVG nicht erfüllt.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger:

«Mit Mail vom 2. Mai hat Herr X eine Beanstandung gegen den Newsflash auf SRF zwei vom 1. Mai eingereicht. Der Kurzbeitrag sei nicht sachgerecht gewesen (Art.4, Ziff.2 RTVG).

Newsflash

Der Newsflash liefert in kompakter Art und Weise wichtige Informationen des Tages. Es sind News in Kurzform; die einzelnen Kurzbeiträge sind in der Regel zwischen 20 und 50 Sekunden lang. Der beanstandete Beitrag ‹Iran Latest› war 34 Sekunden lang.

Alle Newsbeiträge in den Informationssendungen richten sich nach den Vorgaben der Publizistischen Leitlinien.[2] Danach sind die Programme ‹sachgerecht, vielfältig und unabhängig›. Sachgerecht ist die Berichterstattung, wenn sie ‹alle verfügbaren Fakten in Betracht zieht...›

Beitrag ‹Iran Latest›

Der beanstandete Beitrag erfüllt diese Anforderungen.

Im Beitrag wird gesagt, dass die EU und die Internationale Atomenergieagentur IAEA skeptisch auf die israelischen Anschuldigungen reagiert hätten. Sie hätten keinerlei Hinweise, dass der Iran Atomwaffen entwickle. Auch die Position des Iran kommt im Beitrag vor: <Der Iran bestreitet die Vorwürfe.> Beide von Herr X beanstandeten Punkte waren Teil des Beitrages.

Zeitpunkt des Newsflash

Seit rund zwei Jahren produziert die Tagesschau für SRF zwei einen Newsflash nach der täglichen Sportsendung – entweder nach Sportaktuell oder nach einer live-Übertragung (meist Fussball oder Eishockey). Dies ist ein zusätzlicher Service für das an Sport interessierte Publikum, das auch an News aus Politik und Wirtschaft interessiert ist. Das Publikum erhält ein kompaktes Angebot; und muss um diese Zeit spät am Abend nicht auf die Wiederholung von 10v10 warten.

Fazit

Der Beitrag ‹Iran Latest› ist sachgerecht; er nimmt in Kurzform alle relevanten Positionen auf.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Artikel 4, Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes lautet:

«Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.»[3]

Sie behaupten, der von Ihnen beanstandete Beitrag habe diese Vorschriften nicht erfüllt. Ich sehe es aber gleich wie Herr Lustenberger: Der Auftritt des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu war eine Tatsache und auch ein Ereignis, weil er Beweismaterial präsentierte, das von den Israeli in Iran entwendet worden sei. Er wollte mit diesem Material zeigen, dass Iran sein Atomprogramm fortsetzt. Die Redaktion geht aber sogleich auf Distanz, indem sie sagt, Netanyahu «behauptet» und indem sie von «angeblichen Beweisen» spricht. Und sie ergänzt die Meldung aus Israel mit den Hinweisen, dass Iran die Vorwürfe bestreite und dass die Europäische Union (EU) und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) skeptisch reagierten. Es werden also alle erwähnt: Das beschuldigte Land, ein wichtiger Vertragspartner im Iran-Abkommen (die EU) sowie die Fachbehörde. Der Kurzbericht war daher absolut sachgerecht. Ich unterstütze dementsprechend Ihre Beanstandung nicht.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/newsflash/video/newsflash-vom-01-05-2018-2245?id=17ea40e8-fa73-437e-8ab9-61c890d6574c&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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