Sendung «Timo und Paps» zur Vollgeld-Initiative beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 28. Mai 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Timo und Paps» (Radio SRF 1) vom gleichen Tag zur Vollgeldinitiative.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Meine Beschwerde richtet sich gegen die Sendung ‹Timo und Paps› von heute Morgen.

Die Sendung Timo und Paps von heute Morgen war ein politisches Statement. Versteckter Abstimmungskampf gehört nicht in ins öffentliche Radio. Die politischen Ansichten des Autors sollten keine solche Plattform bekommen. Solche Sendung dürfen gerne nach dem Urnengang ausgestrahlt werden, oder erklärt werden, dass die Münze zwei Seiten hat. Dann ist das volle Sparschwein auch eine Pointe.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Dr. Anina Barandun, Redaktionsleiterin Hörspiel und Satire von SRF Kultur, schrieb:

«Herr X beanstandet die Folge 179 der humoristischen Morgenserie ‹Timo und Paps›. Sie trägt den Titel ‹Vollgeld-Initiative› und wurde vom Autor Simon Chen verfasst.

Herr X versteht den Beitrag als ‹ein politisches Statement› und kritisiert ihn als unzulässigen ‹versteckten Abstimmungskampf›. Als verantwortliche Redaktionsleiterin möchte ich aufzeigen, dass eine genaue Textanalyse zu einer anderen Beurteilung führt.

Timo fragt seinen Paps am Frühstückstisch: «Du, um was geit's eigetlech bi dere Vougäud-Initiative?» Der Vater antwortet seinem Sohn mit Erklärungen, die fast wörtlich übereinstimmen mit denjenigen im offiziellen Abstimmungsbüchlein (AB).[2] Folgende Passagen belegen dies:

Paps: unter Geld verstehen wir ja Noten und Münzen.

AB: Bargeld besteht aus Münzen und Banknoten. (Vgl. AB, Die Vorlage im Detail, S. 6)

Paps: dieses Bargeld, also das Vollgeld, macht nur etwas 10% der gesamten Geldmenge aus, die in Umlauf ist.

AB: heute zirkuliert zu 90% virtuelles Buchgeld. (Vgl. AB, Die Argumente des Initiativkomitees, S. 13)

Paps: der allergrösste Teil unseres Geldes ist nur sogenanntes Buchgeld. Das existiert nur virtuell, als Zahl, im Computer (...) nicht für jeden Franken (...) gibt's tatsächlich auch einen Einfränkler.

AB: Buchgeld dagegen ist Geld in elektronischer Form auf einem Bank- oder Postkonto.

(Vgl. AB, Die Vorlage im Detail, S. 6)

Timo: (fragt nach:) Aber am Bankomat chunnt doch gäng sövu Stutz use, wie d hesch wöue, oder nid?

Paps: (erklärt, was passieren würde, wenn alle Kontoinhaber am gleichen Tag ihr ganzes Geld abheben möchten:) Dann gäb's einen Finanzcrash. Die Bank ginge bankrott. Und viele Bankkunden würden ihr Erspartes verlieren. Und um das zu verhindern, gibt es die Vollgeld-Initiative.

AB: Die Vollgeld-Initiative entstand vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise von 2008. (...) Mit diesem sogenannten Vollgeldsystem will die Initiative das Geld der Bankkundinnen und -kunden sicherer machen und Finanzkrisen verhindern.

(Vgl. AB, Das Wichtigste in Kürze, S. 6)

Damit ist das Thema ‹Vollgeld-Initiative› für Timo und Paps vom Tisch. Die entscheidende Frage, die im Abstimmungskampf kontrovers diskutiert wird, greifen Vater und Sohn nicht auf – die Frage nämlich, welche Konsequenzen eine Annahme der Vollgeld-Initiative für die SNB und das ganze Schweizer Bankensystem hätte. Timo fragt seinen Paps auch nicht, wie er abstimmen würde, wenn er abstimmen dürfte. (Timos Vater kann als deutscher Staatsbürger am Urnengang nicht teilnehmen.)

Der Bundesrat schreibt im Abstimmungsbüchlein, die Initiative wolle das Geld der Bankkundinnen und -kunden schützen. <Diese Absicht ist gut, doch der vorgeschlagene Weg ist falsch.> (Vgl. AB, Die Argumente des Bundesrates, S. 14) Dem ersten Teil des Satzes stimmen alle zu: Initiativkomitee, Bundesrat, Timo, Paps, der Autor und die Redaktion. Aber welches ist der richtige Weg, diesen Schutz zu garantieren? Die Initianten (Pro) und der Bundesrat (Contra) haben ihre Argumente wiederholt dargelegt. Was Timo und Paps denken, bleibt unausgesprochen und völlig offen. Was Paps am Frühstückstisch tatsächlich macht, ist nichts anderes, als dass er seinem Sohn den Inhalt der Initiative sachgetreu und kindgerecht zu erklären versucht. Das ist kein Abstimmungskampf, sondern Bildungsarbeit. Sie hat den Zweck, die Menschen dazu zu befähigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden, damit sie ihre demokratischen Aufgaben wahrnehmen können.

Dass diese Folge von Timo und Paps publizistisch unbedenklich ist, wird dadurch unterstrichen, dass Timo – bei aller Mühe, die sich sein Paps gegeben hat – letztlich doch nicht versteht, worum es bei der Initiative geht. Unter ‹Vollgeld› kann sich der Junge weiterhin nichts anderes vorstellen als sein volles Sparschwein, und das findet er natürlich ‹voll easy›. Denn schliesslich spart er, wie wir aus früheren Folgen wissen, für ein neues Schlagzeug.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Zuerst ein Wort zum Zeitpunkt der Ausstrahlung: Der 28. Mai 2018 lag 13 Tage vor der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 über die Vollgeldinitiative, also innerhalb jener Frist, in der für Radio und Fernsehen eine besondere Sorgfaltspflicht gilt und das Vielfaltsgebot zum Spielen kommt. Diese Frist beginnt in der Regel sechs Wochen vor einer Abstimmung. Das Vielfaltsgebot ist aber nur dann auf die einzelne Sendung anwendbar, wenn Pro- oder Contra-Argumente vorgetragen werden. Hintergründe zu einem Abstimmungsthema - beispielsweise die Entstehungsgeschichte einer Initiative, die Regelung des gleichen Problems in anderen Ländern oder die bisherige Politik in diesem Themenfeld – müssen nicht kontradiktorisch behandelt werden. Man kann die Sendung «Timo und Paps» vom 28. Mai 2018 in ihrer Tonalität als Sendung zu Gunsten der Initiative interpretieren. Vor allem die letzten Sätze in den Erläuterungen des Vaters: «Die Bank ginge bankrott. Und viele Bankkunden würden ihr Erspartes verlieren. Und um das zu verhindern, gibt es die Vollgeld-Initiative», können als Werbung für die Initiative verstanden werden. Dabei sind sie, wie Frau Dr. Barandun nachweist, strikt neutral, denn sie sind inspiriert vom «Bundesbüchlein und dort von den Formulierungen des Bundesrates, der die Initiative bekanntlich ablehnt.

Es handelt sich also in der Tat nicht um versteckten Abstimmungskampf, sondern um politische Bildung und Aufklärung, um «l’explication politique». Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/timoundpaps/vollgeldinitiative

[2] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20180610/VollgeldInitiative.html

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