Beitrag «Tag der Arbeit in Zürich» von «Tagesschau» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Mai 2018 haben Sie die Berichterstattung der Tagesschau zur Kundgebung zum 1. Mai in Zürich[1] beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Bean­standung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Ich beziehe mich auf die Tagesschau Hauptausgabe vom 1. Mai, 19.30 Uhr betr. 1. Mai Demonstratio­nen in Zürich. Dabei wurde u.a. erwähnt, dass allein in Zürich 13'000 Menschen durch die Strassen gezogen sind. Diese Angabe der Anzahl Teilnehmer/innen entspricht absolut nicht der Tatsache, d.h. ist viel zu hoch. Das SRF hat diese Angaben (welche wie erwähnt leider absolut nicht der Wahrheit entspricht) von den Organisatoren, den Gewerkschaften, übernommen. Die SRF-Tagesschau hat es jedoch unterlassen zu erwähnen, dass die erwähnte Teilnehmerzahl in Zürich von 13'000 Personen von den Gewerkschaften stammt (andere Medien wie beispielsweise Tele Züri haben bei der Bericht­erstattung über den 1. Mai immer erwähnt, dass die Gewerkschaften die Angabe von 13'000 Teilneh­mern gemacht haben).

Ich beanstande den Tagesschaubericht vom 1. Mai, 19.30 Uhr, weil das SRF leider unterlassen hat zu sagen, dass die Gewerkschaften die Angaben der 13'000 Teilnehmer gemacht haben. Weil diese An­gabe der Gewerkschaften betr. Anzahl Teilnehmer absolut nicht der Wahrheit entspricht (Teilnehmer­zahl von den Gewerkschaften viel zu hoch geschätzt) wäre eine Präzisierung (mindestens Angabe, wer die Teilnehmeranzahl ermittelt hat) von SRF unbedingt notwendig gewesen.

Zusätzliche Bemerkung, welche nicht Bestandteil meiner Beanstandung ist:

In der gestrigen Tageschau, 1. Mai, 19.30 Uhr wurde bei den «Schlagzeilen» am Anfang der Sendung bekanntgegeben, dass 13'000 Menschen in Zürich an der 1. Mai Demo teilgenommen haben. Heute Montag Morgen habe ich die gestrige Tagesschau auf der Webseite von SRF nochmals angeschaut. Da war ich sehr überrascht, dass der Text der Tagesschau-Schlagzeile der 1. Mai Demo in Zürich nach­träglich abgeändert wurde, d.h. gestern 1. Mai, 19.30 Uhr, wurde bei den Schlagzeilen verkündet, es hätten 13'000 Menschen in Zürich an dieser Demo teilgenommen haben und heute Montag-Morgen beim Aufschalten auf der SRF-Webseite des Tagesschau-Berichtes von gestern Abend, 1. Mai, 19.30 Uhr, wurde bei den Schlagzeilen nur noch erwähnt, dass mehrere tausend Personen an der 1. Mai. Demo in Zürich teilgenommen. Ich gehe davon aus, dass ein SRF-Verantwortlicher bei der Tages­schau-Redaktion nach Verbreitung der Falsch-Aussage bei den Tagesschau-Schlagzeilen, 19.30 Uhr gestern Abend, es hätten 13'000 Personen an der 1. Mai Demo teilgenommen, interveniert hat und dann der Tagesschau-Bericht betr. der Teilnehmerzahl bei den Schlagzeilen auf der Webseite, korri­giert wurde!

Hingegen wurde beim SRF-Tagesschau-Detailbericht der 1. Mai Demo betr. Teilnehmerzahl keine nachträgliche Präzisierung vorgenommen.

Gerne hoffe ich, dass meine begründete Beanstandung von Ihnen akzeptiert wird.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Franz Lustenberger, Redaktion «Tagesschau», schrieb:

Mit Mail vom 2. Mai hat Herr X eine Beanstandung gegen die Berichterstattung der Tagesschau zur Kundgebung zum 1. Mai in Zürich[2] eingereicht. Er kritisiert zwei Punkte: Die Zahl von 13'000 Teilnehmenden sei erstens viel zu hoch. Zweitens hätte die Tagesschau die Quelle der Zahlenangaben sagen sollen.

Die Tagesschau nimmt zu beiden Punkten Stellung.

Zahl der Kundgebungsteilnehmenden

Die Kundgebungen zum 1. Mai in Zürich (und anderswo in der Schweiz) sind offene Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Sie finden als Umzug auf einer Route durch die Stadt Zürich statt, vom Hel­vetiaplatz bis zum Sechseläutenplatz. Der Umzug dauert rund eineinhalb Stunden. Wer ist Teilnehmer? Wer ist Zaungast, auch wenn er einen Teil der Strecke mitläuft? Zählen nur die Personen bei der Schlusskundgebung? Es werden keine Tickets verkauft, es findet keine offizielle Zählung statt.

Die Stadtpolizei Zürich als quasi «neutrale Instanz» liefert keine expliziten Zahlenangaben. Sie spricht von mehreren tausend Personen, die sich auf dem Helvetiaplatz versammelt hätten; daraus lässt sich aber keine Angaben über die gesamte Zahl der Teilnehmenden während des Umzugs und an der Schlusskundgebung ziehen.[3]

Die Tagesschau hat sich in der Berichterstattung auf die Schweizerische Depeschenagentur SDA ver­lassen:

ZUSAMMENFASSUNG

Zürich (sda) 13'000 Personen sind Transparente schwenkend und Parolen wiederholend für Lohn­gleichheit und Freiheit durch Zürich gezogen. Der gemeinsame Kampf für Gleichheit könne «zu einem besseren Leben für alle» führen, rief Unia-Präsidentin Vania Alleva den Demo-Teilnehmern auf dem Sechseläutenplatz zu.

In der Schlagzeile zu Beginn der Sendung (Sommaire) wird gesagt, dass in der Schweiz Tausende hö­here Löhne für Frauen gefordert hätten. Die Bezeichnung Tausende bezieht sich auf die ganze Schweiz, und nicht nur auf Zürich. In der Anmoderation zum Zürcher Beitrag wird dann die Zahl 13'000 genannt.

Die exakte Zahl der Kundgebungsteilnehmenden ist nicht zu eruieren, da es an einer «neutralen» Stelle fehlt, welche eine offizielle Zählung vornimmt. Zudem ist es praktisch unmöglich, bei einem 90minütigen Umzug genau zu zählen.

Quellentransparenz

Wie erwähnt macht die Stadtpolizei Zürich, welche die Kundgebung am 1. Mai eng begleitet, keine Zahlenangaben. Zahlenangaben bei Kundgebungen oder auch Zuschauerangaben bei öffentlichen Um­zügen (Fasnacht, Festumzüge als Beispiele) sind immer Schätzungen der Organisatoren.

Man hätte im Bericht – und da ist dem Beanstander zuzustimmen – einmal die Quelle «nach Gewerk­schaftsangaben» oder «nach Angaben der Organisatoren» erwähnen sollen. Gerade weil es keine an­dere Quelle für die Zahlenangaben als die Organisatoren selber gibt, hätte man die Quelle der Schät­zung in den Beitrag aufnehmen sollen.

Veränderung im Internet

Auch wenn Herr X explizit schreibt, dass seine Beobachtungen zur Internet-Seite nicht Teil der Beanstandung seien, möchte ich kurz darauf eingehen:

Die Tagesschau-Sendung von 19.30 Uhr (TV) wurde nicht verändert. Eine Korrektur wird nur bei gros­sen sachlichen Fehlern gemacht. Der Text auf srf.ch, also der Begleittext zur Sendung, respektive die Berichterstattung im Online über den 1. Mai, wird immer wieder verändert und angepasst. Die «ge­naue» Zahl hat im Laufe der Berichterstattung an Gewicht verloren. Während der Fokus zu Beginn der Berichterstattung auf der Zahl der Teilnehmenden liegt, geht es im weiteren Tages- und Abendverlauf mehr um die inhaltlichen Themen.

Fazit

Die Tagesschau hätte die Quelle für die genaue Zahlenangabe «13'000 Teilnehmende» nennen sollen. Die Tagesschau-Redaktion wird dies intern so kommunizieren.

Die Berichterstattung über die Demonstrationen zum 1. Mai war inhaltlich aber sachgerecht; das Publi­kum konnte sich – trotz der fehlenden Quellenangabe zur Teilnehmerzahl an der Manifestation in Zü­rich – eine eigene Meinung zum Aufmarsch und zu den Forderungen der Gewerkschaften am 1. Mai machen.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrages. Sie kritisieren zwei Punkte in der Berichterstattung der «Tagesschau» vom 1. Mai 2018 zum «Tag der Arbeit in Zürich»[4], nämlich, dass die Zahl von 13'000 Teilnehmenden zu hoch sei und dass keine Quelle zur Höhe der Zahl der Teilnehmenden angegeben wurde. Wie bereits Herr Franz Lustenberger, Redaktion «Tagesschau», festgehalten hat, berief sich SRF auf die Schweizerische Depeschenagentur SDA. Diese berichtete von 13'000 Teilnehmenden. Die Stadtpolizei Zürich berichtete von mehreren tausend Personen beim Helvetiaplatz. Es wird in dieser Medienmitteilung nicht angegeben, wie gross die gesamte Anzahl Teil­nehmender während des Umzugs und an der Schlusskundgebung war. SRF hat sich auf die Zahl der SDA berufen – dies ist nachvollziehbar und in Ordnung.

Anders sieht es mit der nicht genannten Quelle zur Höhe der Zahl der Teilnehmenden aus: Hier hätte – wie Herr Franz Lustenberger schreibt – «einmal die Quelle ‹nach Gewerkschaftsangaben› oder ‹nach Angaben der Organisatoren›» erwähnt werden sollen.

Aus dem Gesagten folgt, dass ich Ihre Beanstandung bezüglich der Nennung der Quelle zur Höhe der Zahl der Teilnehmenden unterstütze, bezüglich der Höhe der Zahl aber nicht.

Auf Ihre zusätzliche Bemerkung, welche nicht Bestandteil Ihrer Beanstandung ist, hat Ihnen Herr Franz Lustenberger ausführlich geantwortet. Ich gehe daher nicht mehr darauf ein.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­gesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner, stellvertretender Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tag-der-arbeit-in-zuerich?id=45837706-66ef-4b4b-a44e-11ad7cf386b7&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-01-05-2018-1930?id=32d31d79-a235-435a-8620-ddb4c1369934

[3] https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/stadtpolizei_zuerich/medien/medienmitteilungen/2018/mai/medienmitteilung-von-stadtpolizei-zuerich--bilanz-nach-offiziell.html

[4] https://tp.srgssr.ch/p/portal?urn=urn:srf:video:45837706-66ef-4b4b-a44e-11ad7cf386b7&autoplay=true&legacy=true&width=640&height=360&playerType=

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