Beitrag «Wer in der Schweiz am wenigsten verdient» von «10vor10» beanstandet
5471
Mit Ihrer E-Mail vom 15. Mai 2018 haben Sie den Beitrag «Leicht höhere Frauenlöhne» in der «Tagesschau» vom 15. Mai 2018 beanstandet. In dieser Sendung wird das Thema nicht behandelt, wohl aber in der «Tagesschau» vom 14. Mai 2018[1]. Hier werden aber keine Coiffeur-Löhne erwähnt.
Es ist davon auszugehen, dass Sie den Beitrag «Wer in der Schweiz am wenigsten verdient»[2] in der Sendung «10vor10» vom 14. Mai 2018 meinen und beanstanden. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
« Leicht höhere Frauenlöhne «
Wir möchten uns äussern über oben erwähnten Beitrag vom Montag 15.05. 2018 in der Tagesschau.
Wir betreiben seit über 30 Jahren einen Coiffeursalon und sind dem Verband Coiffure Suisse angehörig.
Wir ärgern uns über eine falsche Berichterstattung bez. Basislohn im Coiffeurgewerbe.
Im gezeigten Beitrag wurde dargestellt, dass der Basislohn 3800.-Fr. beträgt.
Das ist falsch.
Bei richtiger Recherche müssten sie informiert sein, dass laut neuem GAV, in Kraft seit März 2018 der Basislohn 4000.- Fr. beträgt bei gelerntem Personal (3 jährige Lehre mit eidg. Fähigkeitsausweis).
Ausserdem steigt der Lohn mit entsprechender Weiterbildung.
Beim gezeigten Salon, hat man mal wieder Werbung gemacht für einen Betrieb der scheinbar Personal beschäftigt mit Anlehre (nur 2 Jahre) dort beträgt der Basislohn Fr. 3800.-
Da sind die Löhne natürlich tiefer.
Es ist schade, dass das Schweizer Fernsehen nicht dem Verband angehörige repräsentative Salons besucht, mit entsprechend ausgebildetem Personal.
So ensteht ein falscher Eindruck.
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10» und Corinne Stöckli, Redaktion «10vor10», schrieben:
In ihrer Beanstandung schreiben Frau X und Herr X vom Beitrag «Leicht höhere Frauenlöhne» in der Tagesschau vom 15. Mai 2018. Ein Beitrag mit diesem Namen wurde in der Tagesschau nicht am 15. Mai, aber am 14. Mai ausgestrahlt. Hingegen wurden dort keine Coiffeur-Löhne genannt. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Beanstander den Beitrag «Wer in der Schweiz am wenigsten verdient»[3] in der Sendung 10vor10 vom 14. Mai 2018 meinen.
Die Beanstander sind der Meinung, dass wir im Beitrag den falschen Grund- resp. Basislohn für Coiffeure genannt hätten. Die Textpassage im Beitrag dazu lautet wörtlich:
Am meisten tiefe Löhne gibt es in der Coiffeurbranche. Najib Zolfagkar vom Zürcher Coiffeur K5 bezahlt seiner Angestellten 3900 Franken, das sind 100 Franken mehr als der Grundlohn für einen gelernten Coiffeur.
Die Beanstander schreiben: «Bei richtiger Recherche müssten Sie informiert sein, dass laut neuem GAV, in Kraft seit März 2018, der Basislohn 4000.-Fr. beträgt bei gelerntem Personal (3jährige Lehre mit eidg. Fähigkeitsausweis).» Sie folgern daraus, dass der gezeigte Betrieb «scheinbar Personal beschäftigt mit Anlehre (nur 2 Jahre) dort beträgt der Basislohn Fr. 3800.-.»
Die Beanstander irren sich: Der Basislohn «für einen gelernten Coiffeur» beträgt grundsätzlich wie im Beitrag erwähnt 3800 CHF und steigt ab dem 3. Berufsjahr an. Erst ab dem 5. Berufsjahr beträgt er schliesslich 4000 CHF. Der Basislohn für einen angelernten Coiffeur ist in den ersten Berufsjahren deutlich tiefer. Siehe dazu die Basislohntabelle aus dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Coiffeurgewerbe[4] (in Kraft seit 1. März 2018; zu finden auf der Webseite des Seco unter GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe):
Wir oben dargelegt haben wir korrekt berichtet und bitten Sie darum, die Beanstandung zurückzuweisen.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe 2010 für allgemeinverbindlich erklärt. Sämtliche Coiffeurbetriebe in der Schweiz, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, unterstehen deshalb von Gesetzes wegen den GAV-Bestimmungen, unabhängig davon, ob sie Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sind.[5]
Auf der Homepage «GAV – Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe»[6] lässt sich unter «Wichtige Neuerungen im GAV Coiffure» die «Paritätische Kommission für das schweizerische Coiffeurgewerbe» vernehmen, und zwar mit «Wichtige Neuerungen im allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe ab dem 1. März 2018»[7].
Dort steht unter 2. Löhne (Art. 40 und Anhang l GAV): «Basismonatslohn Gelernte (= EFZ oder gleichwertiger Abschluss): Dieser richtet sich nach den Berufserfahrungsjahren nach Abschluss der Ausbildung und beträgt bei einem Pensum von 43h pro Woche (wöchentliche Normalarbeitszeit) zwischen CHF 3'800.00 (1./2. Berufsjahr) bis CHF 4'000.00 (ab 5. Berufsjahr) pro Monat.»
Wie bereits in der Stellungnahme seitens Schweizer Radio und Fernsehen mit der Basislohntabelle aus dem «Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Coiffeurgewerbe» belegt, beträgt der Basismonatslohn tatsächlich CHF 3'800.-- und nicht, wie Sie glauben, CHF 4'000.--.
«10vor10» hat bei der Angabe des Basislohns keinen Fehler gemacht und sachgerecht berichtet. Ich kann Ihre Beanstandung daher nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=c7eefde0-6dac-431a-bc67-5a5fd7759573&startTime=4.543
[2] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=e08355b1-fce9-4ac8-b3f6-973cdf4cdfa8&startTime=4.16
[3] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/wer-in-der-schweiz-am-wenigsten-verdient?id=e08355b1-fce9-4ac8-b3f6-973cdf4cdfa8
[4] https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Personenfreizuegigkeit/Gesamtarbeitsvertr%C3%A4ge%20und%20Normalarbeitsvertr%C3%A4ge/Gesamtarbeitsvertr%C3%A4ge%20Bund/Allgemeinverbindlich%20erkl%C3%A4rte%20Gesamtarbeitsvertr%C3%A4ge/Coiffeurgewerbe/Coiffeurgewerbe_Ver_Aend_15_02_2018_de.pdf.download.pdf/Coiffeurgewerbe_Ver_Aend_15_02_2018_de.pdf
[5] https://www.pk-coiffure.ch/de/gav.html
[6] https://www.pk-coiffure.ch/de/home.html
[7] https://www.pk-coiffure.ch/media/files/Wichtige%20Neuerungen%20im%20GAV%20Coiffure.pdf
Kommentar