Beitrag «Des Bauern neue Knechte» «Echo der Zeit» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Juni 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» vom 1. Juni 2018 und dort den Beitrag «Des Bauern neue Knechte».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich möchte eine fehlerhafte Berichterstattung in der Echo der Zeit Sendung vom 01.06.2018 beanstanden. Bei Minute 37:55-38:00 sagt die Sprecherin, dass Anfang des Jahres zwei Volksinitiativen eingereicht wurden, welche Pestizide verbieten möchten. Bei den genannten Volksinitiativen kann es sich lediglich um die ‹Initiative für Sauberes Trinkwasser› und die ‹Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide› handeln. Jedoch befasst sich nur die zweite dieser Initiativen mit einem Verbot von Pestiziden. Die Trinkwasser Initiative fordert, dass Landwirtschaftsbetriebe welche (unter anderem) Pestizide anwenden, keine Subventionen mehr erhalten. Sie fordert kein Verbot. Die Aussage in der Echo der Zeit Sendung ist daher eine gravierende Fehlinformation, welche korrigiert werden muss um eine sachgemässe und faire Debatte zu gewährleisten.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Beat Soltermann, Redaktionsleiter des «Echos der Zeit», schrieb:
«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert einen Beitrag über die Digitalisierung in der Schweizer Landwirtschaft im ‹Echo der Zeit› vom 1. Juni als fehlerhaft. Darin werde fälschlicherweise berichtet, die ‹Initiative für sauberes Trinkwasser› verbiete den Einsatz von Pestiziden. Es handle sich um <eine gravierende Fehlinformation, welche korrigiert werden muss, um eine sachgemässe und faire Debatte zu gewährleisten.»>
Die Autorin des Beitrags, Wissenschaftsredaktorin Cathrin Caprez, berichtet über die fortschreitende Digitalisierung und Roboterisierung in der Landwirtschaft. Aufhänger für die Reportage aus einem Salatfeld im Kanton Freiburg war ein neuer Jät-Spritz-Roboter, der der Verband der Schweizer Gemüseproduzenten vorgestellt hat. In der Reportage wird die Funktionsweise des Roboters vorgestellt, und es werden nebenbei auch noch die Vorzüge der Maschine dargestellt – unter anderem beim Einsatz von Pestiziden.
Wörtlich heisst es im Beitrag:
<[...] Auf seinem Salatfeld macht der Roboter-Anhänger seit einem Monat seine ersten Testfahrten. Thomas Wyssa hat gemeinsam mit der holländischen Herstellerfirma Steketee den Jät-Roboter weiterentwickelt. Neu sitzen neben den scharfen Unkrautmessern auch kleine Düsen an der Unterseite des Anhängers. Gesteuert über die Software der Kamera sollen diese Düsen sich nur dann öffnen, wenn sie sich genau über einem Salatkopf befinden und so die Pestizide präzise auf die Nutzpflanze dosieren. Thomas Wyssa ist positiv überrascht, wie gut das bereits funktioniert. [...] Das zeigt aber auch, wie gross das Potential ist, im Gemüseanbau weniger Pestizide zu verspritzen. Anfang dieses Jahres wurden grad zwei Volks-Initiativen eingereicht, die Pestizide in der Schweizer Landwirtschaft verbieten wollen. Die konventionellen Bäuerinnen und Bauern stehen deswegen unter Druck. Thomas Wyssa und seine Berufskollegen bemühen sich bei der Vorführung des neuen Jät-Spritz-Roboters darum auch um ein gutes Image ihrer Branche. [...] >
Der Beanstander stört sich an einem Satz: <Anfang dieses Jahres wurden grad zwei Volks-Initiativen eingereicht, die Pestizide in der Schweizer Landwirtschaft verbieten wollen.> Wie er richtig schreibt, werden die beiden Vorlagen nicht namentlich erwähnt, und wie er richtig vermutet, meint die Autorin die ‹ Initiative für sauberes Trinkwasser› und die ‹Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide›.
In der Tat will die Trinkwasser-Initiative den Einsatz von Pestiziden nicht explizit und direkt verbieten. Die Folgen, die die Initiative aber auf die Bauernbetriebe hätten, würden den Einsatz von Pestiziden jedoch implizit und indirekt ‹verbieten›. Die Initiative ‹Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz› will gemäss Initiativ-Text das bäuerliche Einkommen nur dann mit Direktzahlungen ergänzen, wenn sie pestizidfrei produzieren. Das ist im Wortlaut noch nicht gleichbedeutend mit einem Verbot von Pestiziden. Bei einer rein grammatikalischen Auslegung des Textes hat der Beschwerdeführer also Recht. Geht man aber einen Schritt weiter und schaut den Text auch teleologisch an, angereichert mit journalistischer Recherche, dann sieht es anders aus.
Gemäss verschiedenen Landwirtschaftsexperten ist es unter den aktuellen Rahmenbedingungen für mehr als 95 Prozent der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe nicht möglich, in der Schweiz gewinnbringend Ackerbau zu betreiben ohne Direktzahlungen vom Bund (im Ackerbau werden Pestizide hauptsächlich eingesetzt).
Hier ein paar Aussagen von Leuten, mit denen Caprez im Vorfeld ihrer Reportage gesprochen hat.
- Jürg Jordi, Sprecher vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), sagt im Wortlaut: <Wir vom BLW interpretieren den Initiativ-Text als genau das: ein Verbot von Pestiziden>.
- Hansruedi Schoch, landwirtschaftlicher Berater bei der Agridea (landwirtschaftliche Beratungszentrale): In der Schweiz sind es lediglich ein paar wenige Prozent aller Bauern, die nicht mit Direktzahlungen unterstützt werden (z.B. Verwalter von Betrieben im öffentlichen Besitz wie Gefängnis- oder Schulungsbetriebe), das heisst: die grosse Mehrheit der Bauern, die vom Einkommen ihres Hofes lebt, wird durch Direktzahlungen unterstützt.
- Schweizer Bauernverband: Ohne Direktzahlungen können in der Schweiz lediglich ein paar wenige Grossbetriebe mit sehr viel Fläche rentabel Ackerbau betreiben. Die grosse Mehrheit der Bauern kann unter heutigen Bedingungen (Lebensmittelpreise, Auflagen für die Bauern) nicht rentabel produzieren ohne die Direktzahlungen des Bundes.
Das heisst, fast alle konventionell wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern würden bei einer wortgetreuen Umsetzung der sogenannten Trinkwasser-Initiative vor die Entscheidung gestellt, entweder ihren Betrieb aufzugeben oder auf Pestizide zu verzichten. Das kann als indirektes Verbot von Pestiziden verstanden werden.
Dieses Ergebnis führt uns zur nächsten Frage: Darf man in einem Bericht über einen Jät-Spritz-Roboter verkürzt von einem ‹Verbot› reden? Wir sind der Ansicht: ja, und zwar aus den folgenden Überlegungen.
Im Beitrag von insgesamt 4:21-Länge ging es nicht um die Initiativen, sondern um die Möglichkeiten einer technischen Neuerung im Gemüsebau (Pflanzenschutzroboter). Die Initiativen kommen in einem einzigen Satz vor, standen also nicht im Fokus. Die Autorin hat sich deshalb aus Gründen der Verständlichkeit auf eine verkürzte, aber sinngemäss sachgerechte Wiedergabe der beiden Vorlagen entschieden. Es ist eine Verkürzung, die im journalistischen Alltag immer wieder vorkommt. Sie ist zulässig. Es ging nie um einer Irreführung der Hörerschaft. Es ist deshalb auch keine ‹gravierende Fehlinformation›. Um dennoch allfällige Missverständnisse auszuräumen, haben wir in der Zwischenzeit eine Klarstellung auf der SRF-Website[2] publiziert.
Wir sind überzeugt, mit dem ‹Echo›-Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt zu haben. Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie haben Recht: Der von Ihnen beanstandete Satz war falsch: Die «Trinkwasser-Initiative» verbietet Pestizide nicht. Wer im Falle der Annahme der Initiative weiter Pestizide einsetzen will, darf es, muss aber Abstriche an den Direktzahlungen in Kauf nehmen.
Die damit angesprochene Eidgenössische Volksinitiative 'Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz' lautet:[3]
<Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104 Abs. 1 Bst. a, 3 Bst. a, e und g sowie 4
1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser;
3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a. Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises, der die Erhaltung der Biodiversität, eine pestizidfreie Produktion und einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann, umfasst.
e. Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern und Investitionshilfen leisten, sofern damit die Landwirtschaft im Hinblick auf die Buchstaben a und g sowie auf Absatz 1 unterstützt wird.
g. Er schliesst Landwirtschaftsbetriebe von Direktzahlungen aus, die Antibiotika in der Tierhaltung prophylaktisch einsetzen oder deren Produktionssystem einen regelmässigen Einsatz von Antibiotika nötig macht.
4 Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein, überwacht den Vollzug der Vorschriften sowie die erzielten Wirkungen und informiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse dieser Überwachung.
Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 104 Abs. 1 Bst. a, 3 Bst. a, e und g sowie 4
Nach Annahme von Artikel 104 Absätze 1 Buchstabe a, 3 Buchstaben a, e und g sowie 4 durch Volk und Stände gilt eine Übergangsfrist von acht Jahren.>
Es handelt sich also nicht um eine Verbotsinitiative, aber faktisch werden die Bauern vor die Alternative gestellt, auf Pestizide zu verzichten oder den Betrieb einzustellen. Dies weist Herr Soltermann in seiner Stellungnahme überzeugend nach. Ich kann seine Argumentation unterstützen, außer in jenem Punkt, wo er schreibt, dass es in dem Beitrag gar nicht um Pestizide gegangen sei. Es geht sehr wohl auch um Pestizide, so dass die Erwähnung der beiden Initiativen nicht einen unbedeutenden Nebenpunkt ausmacht. Auch war der Redaktion bewusst, dass die Formulierung des von Ihnen kritisierten Satzes nicht genau genug war, sonst hätte sie online keine Korrektur geschaltet. Dies wiederum ist zu würdigen und zeigt, dass man bei SRF Fehler nicht vertuscht, sondern sie verbessert. Alles in allem komme ich zum Schluss, dass die freie Meinungsbildung des Publikums leicht gestört war und dass ich deshalb Ihre Beanstandung in formaler Hinsicht unterstützte. Materiell, wenn man weiterdenkt, hat die Redaktion Recht, dass die Initiative faktisch auf ein Verbot hinausläuft, auch wenn sie es nicht explizit fordert.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/rajoy-geht-sanchez-kommt
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