«Wort zum Sonntag» zum Thema Prostitution beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Juni 2018 beanstandeten Sie das «Wort zum Sonntag» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Sendung ‹Wort zum Sonntag› auf SRF 1 von heute Samstag, 2. Juni 2018, machte Frau Catherine McMillan wörtlich folgende Aussage:

<Gekaufter Sex ist Missbrauch und eine Verletzung der Menschenwürde.>

Diese Behauptung steht im Widerspruch zu geltendem Landesrecht und verstösst insbesondere gegen Art. 4.1 des Radio- und Fernsehgesetzes (SR 784.40). Ungeachtet der vorangegangen und nachfolgenden Sätze (in der Folge erkennt Frau McMillan die Legalität von Prostitution durchaus an) unterstellt der von mir zitierte Satz Verbrechen oder gar Gewaltverbrechen. Die stilistischen Pausen vor und nach diesem Satz heben ihn als eindringliche Botschaft noch besonders hervor.

Ich erwarte, dass die verantwortlichen Produzenten dieser Sendung und Frau McMillan gerügt und Massnahmen getroffen werden, um derartige verleumderische Kriminalisierungen von legitimen Geschäften im Schweizer Staatsfernsehen zu bester Sendezeit in Zukunft zu verhindern.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Wort zum Sonntag» antwortete Frau Dr. Judith Hardegger, Redaktionsleiterin Sternstunden:

«Uns liegt die Beanstandung von Herrn X vor betreffend der Sendung ‹Wort zum Sonntag› vom 2. Juni 2018 (Prostitution). Gerne teile ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme mit:

Die als Kommentatoren eingesetzten Theologinnen und Theologen sprechen in dem Sendeformat ihre theologisch informierte und christlich grundierte Meinung aus und tragen damit zur Meinungsbildung und Diskussion gesellschaftlicher Fragen bei.

Beim ‹Wort zum Sonntag› von Catherine McMillan am 2. Juni 2018 gelten diese Grundsätze des Kommentars. Sie äussert sich vor dem Hintergrund einer Debatte innerhalb der reformierten Kirche zum Thema Prostitution, macht ihre eigene ablehnende Haltung deutlich und fordert am Ende dazu auf, das Thema neu zu diskutieren.

Ihr Kommentar ist folgendermassen aufgebaut: Zunächst wendet sich die Sprecherin direkt an ihr Publikum und befragt dieses zu seinen subjektiven Haltungen gegenüber Prostitution. Sodann benennt sie die Legalität von Prostitution in der Schweiz sowie Argumente der befürwortenden Seite. In der Folge bringt sie ihrerseits Argumente, die in Frage stellen sollen, dass Prostitution ein Beruf wie jeder anderer ist. Sie verstärkt dies mit dem Bericht einer ehemaligen Prostituierten. Catherine McMillan positioniert sich hiernach deutlich gegen Prostitution. Die Legalität von Prostitution benennt sie explizit, nach ihrer Einschätzung jedoch wird die Würde der in Prostitution Involvierten erheblich angetastet. Dies betrifft ihrer Meinung nach sowohl Frauen als auch Männer. Am Ende rekurriert sie auf die biblische Geschichte von Jesus und einer des Ehebruchs angeklagten Frau (Joh 8,1-11) und folgert aus dieser, dass in christlicher Sicht ein anderes Geschlechterverhältnis gelten sollte. Sie beschliesst ihren Kommentar mit der Aufforderung zur Diskussion.

Der beanstandete Satz ist Bestandteil des Kommentars und eindeutig als Meinungsäusserung der Sprecherin zu verstehen. Als Conclusio beschliesst er die Argumentationskette gegen Prostitution. Diese bestreitet nicht die Legalität der Geschäfte, sondern bezweifelt stark die freie Wahl dieser Tätigkeit. Indem die Sprecherin davon ausgeht, dass bei Prostitution häufig Notlagen ausgenutzt werden, spricht sie von Missbrauch und Verletzung der Menschenwürde. Im unmittelbar anschliessenden Satz benennt sie die Legalität explizit, kritisiert diese aber im Sinne ihrer Meinung ebenfalls deutlich. (<Gekaufter Sex ist Missbrauch und eine Verletzung der Menschenwürde. Gerade die Legalität des käuflichen Sexes vermittelt Männern, dass alles erlaubt ist, wenn sie nur dafür zahlen.>) Die sprecherische Gestaltung der Passage, durch Pausen und Betonungen, unterstreicht, dass es sich um eine kommentierende Meinungsäusserung der Sprecherin handelt.

Das ‹Wort zum Sonntag› vom 6. Juni entspricht daher dem Sendekonzept eines christlichen Kommentars zum Zeitgeschehen.

Da aktuell weder Abstimmungen noch Unterschriftensammlungen zum Thema Prostitution lanciert sind, widerspricht dieser Meinungskommentar auch an keiner Stelle den publizistischen Leitlinien von SRF.

Somit halte ich fest, dass aus Sicht der Redaktion die Sendung das ihr zugesprochene Mandat erfüllt hat und bitte Sie, die Beanstandung von Herrn X zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Frau Dr. Hardegger hat es angesprochen: Die «Wort zum Sonntag»-Rednerin Catherine McMillan äußerte sich vor dem Hintergrund einer aktuellen Debatte in der Evangelisch-Reformierten Kirche der Schweiz zum Thema Prostitution. Was ist dieser Hintergrund? Der Präsident des Evangelisch-Reformierten Kirchenbundes, Dr. Gottfried Wilhelm Locher[2], promovierter Theologe und Pfarrer, stand vor der Wiederwahl. Er wurde durch Pfarrerin Rita Famos als Gegenkandidatin herausgefordert. Im «Wahlkampf» spielte das Buch[3] eine Rolle, in dem Locher sich vor vier Jahren unter anderem zur Prostitution geäußert hatte, etwa mit den Sätzen: «Befriedigte Männer sind friedliche Männer» (...) «Darum sage ich, wir sollten den Prostituierten dankbar sein. Sie tragen auf ihre Art etwas zum Frieden bei.»[4] Diese Aussagen waren innerhalb der Kirche umstritten. Gottfried Locher wurde indes am 17. Juni 2018 von der Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes mit 43 von 70 Stimmen wiedergewählt. Rita Famos erhielt 24 Stimmen.[5]

Der Umgang der christlichen Kirchen mit der Prostitution ist ambivalent. Einerseits gab es im Mittelalter im Gebiet der heutigen Eidgenossenschaft wohl nie so große Ansammlungen von Huren wie während der Konzile von Konstanz (1414-1418)[6] und von Basel (1431-1449)[7]. Anderseits steht die Bibel der Prostitution kritisch gegenüber, zumindest, wenn verheiratete Männer zu Huren gingen, sagt doch das Alte Testament im 2. Buch Mose 20,14: «Du sollst nicht ehebrechen».[8] Umgekehrt findet sich unter den Vorfahren von Jesus auch eine Prostituierte, Rahab - so ist es jedenfalls im Stammbaum in Matthäus1,5 aufgelistet[9] -, und Jesus lobt sie auch[10], denn sie hatte wegen ihres Glaubens an den jüdischen Gott zwei israelitische Kundschafter Josuas, die sie besuchten, vor den einheimischen Schergen in Jericho versteckt.[11]

Jesus lobt Rahab wegen ihrer Glaubensstärke, aber er hat kein Problem damit, dass sie eine Prostituierte war, und auch keines, dass sie zu seinen Vorfahren gehört, denn für ihn sind alle Menschen gleich – ob Mann oder Frau, ob reich oder arm, ob Schneiderin oder Prostituierte. An dieses Gleichheitspostulat schließt das «Wort zum Sonntag» von Catherine McMillan logisch an, denn die meisten Prostituierten sind eben den sie besuchenden Männern nicht gleichgestellt, verlangen diese doch von ihnen für ihr Geld alles Mögliche, auch Unwürdiges. Erst recht den Männern nicht gleichgestellt sind jene Prostituierten, die von Zuhältern abhängen. Hier setzt auch der Staat an, der in der Schweiz Prostitution nicht ausdrücklich erlaubt, sie jedoch nicht verbietet.[12] Das Strafrecht zielt darauf ab, die Prostituierten vor Ausbeutung, Zwang und Ausnützung zu schützen (so die Artikel 182 und 195 des Strafgesetzbuches).[13] Die Kantone können lediglich den Ort, die Zeit und die Art der Prostitution regeln (Artikel 199). Eine Verordnung des Bundes von 2015 sieht Präventionsmassnahmen vor, um Prostituierte vor Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes zu schützen.[14] Auch der Staat hatte im Laufe der Geschichte ein ambivalentes Verhältnis zur Prostitution, was der Zürcher Geschichtsprofessor Philipp Sarasin im «Historischen Lexikon der Schweiz» kenntnisreich und plastisch darstellt.[15]

Frau McMillan befand sich jedenfalls auf sicherem biblischen Boden und im Einklang mit Jesus, wenn sie die Prostitution (in ihrer überwiegenden Praxis) als «Sklaverei» bezeichnete und wenn sie fand: «Frauen werden zu Waren reduziert». Mit Ihrer Beanstandung regten Sie sich vor allem über den Satz auf: «Gekaufter Sex ist Missbrauch und eine Verletzung der Menschenwürde», und Sie fanden, mit diesem Satz verletze Fernsehen SRF Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes, in dem im Absatz 1 steht:

«Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten (...)»[16]

Was meint diese Bestimmung? Sie meint, dass Radio- oder Fernsehsendungen oder Online-Publikationen der SRG die Würde von Menschen nicht angreifen oder nicht herabmindern dürfen. Mögliche Täter wären also die jeweiligen Redaktionen der Sendungen. Die Bestimmung meint aber nicht, dass es Radio und Fernsehen verboten sei, andere mögliche Täter – in diesem Fall Zuhälter und Freier – zu bezichtigen, sie würden die Menschenwürde – in diesem Fall der Frauen, die sich prostituieren – verletzen. Frau McMillan setzte sich explizit für die Menschenwürde von Frauen ein. Sie verletzte also nicht die Menschenwürde von wem auch immer, sondern sie plädierte für die Achtung der Menschenwürde. Sie irren sich daher, wenn Sie denken, dass Artikel 4 des Gesetzes verletzt sei.

Kommt hinzu, dass das «Wort zum Sonntag» ein Kommentar ist und dass zur Medienfreiheit auch die Kommentarfreiheit gehört. Ich kann aus all diesen Gründen Ihre Beanstandung folglich nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/wort-zum-sonntag/prostitution

[2] https://www.kirchenbund.ch/de/praesidium/biografie

[3] Hochstrasser, Josef (2014): Gottfried Locher, der «reformierte Bischof“ auf dem Prüfstand. Bern: Zytglogge, https://www.amazon.de/Gottfried-Locher-‹reformierte-Bischof›-Prüfstand/dp/372960855X

[4] https://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/gottfried-locher-lobt-dienste-der-prostituierten-1.18421473

[5] https://www.nzz.ch/schweiz/dem-praesidenten-des-kirchenbunds-gelingt-die-wiederwahl-ld.1395628

[6] https://www.welt.de/geschichte/article133964786/Sex-war-das-Boom-Gewerbe-auf-dem-Kirchenkongress.html

[7] http://altbasel.ch/downloads/altbasel_prostitution.pdf

[8] https://www.die-bibel.de/bibeln/online-bibeln/lutherbibel-1984/bibeltext/bibelstelle/exodus%2020/

[9] https://www.bibleserver.com/text/LUT/Matthäus1

[10] https://www.bibleserver.com/text/LUT/Jakobus2

[11] https://www.bibleserver.com/text/LUT/Josua2 ;https://www.bibleserver.com/text/LUT/Hebräer11

[12] https://www.unige.ch/sciences-societe/socio/files/6714/2245/9805/sociograph_6b_final.pdf

[13] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html

[14] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20151128/index.html

[15] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16559.php

[16] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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