Sendung «DOK» «Die schweigende Mehrheit. Eine Schweizer Nabelschau» beanstandet III
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Nachdem Sie mit Datum vom 8. Juni 2018 einen Zwischenbericht zu den Beanstandungen gegen den DOK-Film «Die schweigende Mehrheit. Eine Schweizer Nabelschau» erhalten haben, kann ich Ihnen jetzt meinen Schlussbericht zustellen.
A. Der Zwischenbericht enthielt den Wortlaut aller sechs Beanstandungen sowie die Stellungnahme der Redaktion. Außerdem waren ihm zahlreiche Dokumente (Presseartikel, Leserbriefe, Statistiken, Ratings usw.) beigefügt. Da die – negativen - Reaktionen auf den Film in Grenchen und Umgebung sehr heftig waren, zog ich bloß ein Zwischenfazit und äußerte mich noch nicht zum Film, sondern lud zu einer Aussprache zwischen den Parteien ein.
B. Diese Aussprache hat am 20. Juni 2018 in Grenchen stattgefunden. Beide Parteien konnten nochmals ihre Sicht der Dinge darlegen und Fehlinterpretationen klären. Beide zogen aber auch Lehren aus dem Vorgefallenen. So will Fernsehen SRF Motiv und Ziel einer größeren Dokumentation früher und breiter kommunizieren und die Fakten auch im Detail noch gründlicher prüfen. Die Stadt Grenchen will kommunikativ aktiver werden und ihre Aktivitäten medial besser vermarkten.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des DOK-Films. Zuerst muss vorausgeschickt werden, dass in der Schweiz Medienfreiheit herrscht. Die Medienfreiheit dient der Kritik und Kontrolle aller Mächtigen in Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Militär, Sport, Medien und Gesellschaft, und zwar auf internationaler, nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene. Thomas Jefferson, der zweite amerikanische Präsident, hat 1787 in einem Brief geschrieben, wenn er wählen müsste zwischen einer Regierung ohne Presse und einer Presse ohne Regierung, er würde sich ohne zu zögern für das Zweite entscheiden.[1] Will sagen: Es darf keine unkontrollierte Regierung geben, die Medien sind da, um zu stören. Dort, wo Medien nicht stören, sind sie entweder handzahm oder werden gegängelt, und damit werden sie ihrer Rolle nicht gerecht.
Die Medienfreiheit gilt für alle Medien, auch für jene, die gebührenfinanziert sind. Radio und Fernsehen werden in der Schweiz in den Grundsätzen durch den Staat reguliert und bis zu einem gewissen Grad durch staatliche Anordnung finanziert, aber inhaltlich sind sie genau so staatsunabhängig wie die Presse. Dies hält die Bundesverfassung in Artikel 93, Absatz 3 fest («Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet»)[2], ebenso das Radio- und Fernsehgesetz in Artikel 3a («Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig»).[3]
Die durch die Bundesverfassung garantierte Programmautonomie gibt den Redaktionen das Recht, selber zu bestimmen, welche Themen sie aufgreifen und wie sie es tun. Dabei müssen sie die Vorschriften des Radio- und Fernsehgesetzes einhalten, vor allem das Sachgerechtigkeitsgebot, das Transparenzgebot, das Diskriminierungsverbot, den Jugendschutz und – bezogen auf das gesamte Programm im zeitlichen Längsschnitt – das Vielfaltsgebot. Es war also das Recht der Redaktion DOK, der Frage nach der schweigenden Mehrheit in der Schweiz aufzugreifen, und sie war frei zu entscheiden, an welchen Beispielen sie das festmacht.
Worum handelt es sich eigentlich bei der «schweigenden Mehrheit»? Es geht um jene Menschen, die ihre Meinung nicht öffentlich kundtun und die oft die Mehrheit in einem Land bilden. Der Begriff wurde populär durch den amerikanischen Präsidenten Richard Nixon, der in einer Rede am 3. November 1969 zum Krieg in Vietnam die «grosse schweigende Mehrheit der Amerikaner» («the great silent majority of my fellow Americans») um Unterstützung bat.[4] Damit meinte er jene Landsleute, die nicht gegen den Vietnamkrieg auf die Straße gingen, die nicht zur 68er Bewegung gehörten und die nicht am öffentlichen Diskurs teilnahmen. Der Begriff ist allerdings älter: Präsidentschaftskandidat Warren G. Harding verwendete ihn 1919, ja er wurde mehrfach schon im 19. Jahrhundert gebraucht.
Im deutschen Sprachraum war vor allem die Mainzer Publizistikwissenschaftlerin und Meinungsforscherin Elisabeth Noelle-Neumann stilbildend, die in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts ihren sozialwissenschaftlichen Ansatz der Schweigespirale erprobte, der dann später als Buch erschien.[5] In dem Buch entwickelte sie die Theorie, dass immer dann, wenn Menschen spüren, dass ihre Meinung in der Öffentlichkeit kaum mehr Resonanz findet, öffentlich zu schweigen beginnen und dadurch der Gegenmeinung so viel Raum geben, dass sie in einer Spirale zur Mehrheit wird. Die Mainzer Professorin irrte allerdings: Die Leute, die ihre Meinung öffentlich nicht repräsentiert sehen, reden durchaus, aber sie reden in ihren Kreisen und schweigen dort, wo sie sich in Minderheit wähnen. Noelle-Neumann entwickelte die Theorie im Rahmen der Bundestagswahlen von 1972 (breiter Wahlsieg von Willy Brandt, SPD, gegen Rainer Barzel, CDU) und 1976 (knapper Wahlsieg von Helmut Schmidt, SPD, gegen Helmut Kohl, CDU). Sie wollte den in Meinungsumfragen beobachteten «last minute swing» erklären können.
Letztlich geht es immer wieder darum, die politisch Passiven, die Politikverdrossenen begrifflich zu erfassen, jene, die sich inkompetent fühlen, sich nicht argumentativ einzubringen getrauen oder grundsätzlich desinteressiert sind. Sie halten sich von den Parteien fern, stellen sich für Milizämter nicht zur Verfügung, nehmen kaum an Wahlen und Abstimmungen teil und erleben Politik allenfalls am Fernsehen. Man hat auch von «Zuschauerdemokratie» gesprochen. Der deutsche Jurist und Richter Rudolf Wassermann veröffentlichte 1986 ein Buch unter dem Titel «Die Zuschauerdemokratie», in dem er für mehr politische Teilnahme plädierte.[6] Damit nahm er – vermutlich ohne davon zu wissen – einen Gedanken auf, den der «Tages-Anzeiger»-Journalist Rudolf Schilling mit seinem Buch «Die Demokratie der Teilnahme»[7] schon 1973 entwickelt hatte. Den gleichen Titel wie Wassermann wollte der Schweizer Publizist Oskar Reck für sein Buch über die schwindende Verankerung der Parteien in der Schweizer Bevölkerung wählen: Die Zuschauerdemokratie. Als ihm aber Wassermann zuvorkam, wählte er den Titel «Schweigende Mehrheit».[8]
Es ist legitim, das Thema am Beispiel einzelner weniger Individuen zu exemplifizieren, und es ist legitim, diese Individuen am gleichen Ort ausfindig zu machen, weil dann ein Bezug zu gemeinsamen Ereignissen hergestellt werden kann. Gespräche mit Politikwissenschaftlern und statistische Daten (dauerhaft große Stimmenthaltung und damit politisches Desinteresse, starker Swing von den Bilateralen zur Masseneinwanderungsinitiative, hoher Ausländeranteil, hohe Sozialhilfequote, relativ hohe Arbeitslosenquote, unterdurchschnittliches steuerbares Einkommen) führten die Film-Autorin Karin Bauer nach Grenchen. Die solothurnische Stadt bot sich an als Kaleidoskop für die Analyse der «schweigenden Mehrheit» und der Globalisierungsängste.
Grenchen – mit 17'000 Einwohnern knapp größer als die Hauptstadt Solothurn – liegt am westlichen Rand des Kantons und markiert dreifach Grenzen: Erstens die geographische Grenze zwischen Mittelland und Jura (das Gemeindegebiet umfasst sowohl das Aaretal als auch die Jurakette), zweitens die Sprachgrenze zwischen Deutsch und Welsch (die Nachbargemeinden im Norden gehören zum französischsprachigen Berner Jura) und drittens die Konfessionsgrenze zwischen Katholisch und Reformiert (die Stadt selber gehört zum überwiegend katholischen Kanton Solothurn, die auf drei Seiten angrenzenden bernischen Gemeinden sind reformiert). Die Stadt nennt sich «Technologiestadt im Grünen»[9], und sie hat tatsächlich viel zu bieten: eine intakte Fluss- und Berglandschaft, die große Lebensqualität ermöglicht, aber auch Arbeitsplätze in der Uhrenindustrie sowie in der Präzisions-, Medizinal- und Kunststofftechnik. Dabei ist nicht zu verleugnen, dass die Uhrenindustrie die Stadt seinerzeit zur Blüte brachte, ihr aber durch die mehrfachen Krisen und durch Besitzerwechsel (bis in chinesische Hände) auch Probleme beschert hat. Den Uhrenfabriken wie Eterna, Certina, ETA, Estima, Breitling, Fortis oder Titoni geht es unterschiedlich gut. Die Stadt liegt verkehrstechnisch günstig: Die Autobahn verbindet sie mit Biel sowie Zürich und Basel, die Eisenbahn mit Zürich, Basel und Genf. Sie verfügt über einen Flughafen für den Privat- und Wirtschafts-Luftverkehr. Und sie kann auf eine stolze Geschichte zurückblicken: 1834-1836 versteckte sich hier, im Bachtelenbad, der aus Genua stammende italienische Revolutionär Giuseppe Mazzini, der im Prozess der Unabhängigkeits- und Einigungsbewegung Italiens eine große Rolle spielte und damals international polizeilich gesucht wurde. Die Grenchner aber foutierten sich um die Beschlüsse der Heiligen Allianz Metternichs, der eidgenössischen Tagsatzung und der Solothurner Regierung und bürgerten Mazzini ein. Seit dieser Zeit ist der Stadtpräsident Grenchens automatisch Ehrenbürger von Genua, der Sindaco von Genua automatisch Ehrenbürger von Grenchen. Jahr für Jahr führt der FC Grenchen 15, der lange in der Nationalliga A und in der Nationalliga B spielte und für den der «schwarze Panther» Erwin Ballabio[10] stand, den Uhrencup durch. Aus Grenchen stammte auch Bundesrat Hermann Obrecht (FDP),[11] der von 1935 bis 1940 Schweizer Wirtschaftsminister war und der in Bezug auf Hitler sagte: «Wir werden nicht wallfahren gehen.» Dessen Sohn Karl Obrecht gab 1965 als FDP-Ständerat den Anstoß zur Totalrevision der Bundesverfassung.[12] Nach wie vor verfügt die Stadt mit dem «Grenchner Tagblatt» über eine eigene Lokalzeitung.[13] 114 Jahre lang hatte Grenchen einen «roten» Stadtpräsidenten, seit 2013 stellen wieder – wie im 19. Jahrhundert – die Freisinnigen das Oberhaupt.
In dieser Stadt also suchte die Film-Autorin nach drei Ehepaaren, die für Ängste vor ökonomischem Abstieg und für politische Enthaltung stehen. Sie fand sie im bürgerlichen Paar Ursula und Renato Müller (als FDP-Mitglieder ein Beispiel für etablierte Schweizer), im Arbeiterpaar Beatrice und René von Burg (als Beispiel für nicht-etablierte Schweizer) und im aus Bosnien eingewanderten Paar Milica und Stevica Djokić (als Beispiel für nicht-etablierte Ausländer). Und hier begann schon die Krux: Wenn die «schweigende Mehrheit» an der politischen Nichtbeteiligung festgemacht werden soll, dann war die Auswahl verunglückt: Die Müllers beteiligen sich durchaus politisch, die Djokićs können sich mangels Stimmrecht gar nicht beteiligen, nur die von Burgs passen ins Schema, wohnen aber nicht einmal in Grenchen, sondern arbeiten bloß in der Stadt und haben den Schrebergarten auf Grenchner Boden. Zwar konnten an den drei Paaren Ängste vor ökonomischem Abstieg, Zukunftsängste und Misstrauen gegenüber den je Andern (Immigranten, Einheimischen) gezeigt werden, nicht aber die «schweigende Mehrheit».
Menschlich hingegen war die Auswahl außerordentlich geglückt. Die drei Paare sind authentisch und sympathisch, vor allem die Frauen kommen sehr gewinnend herüber. Hier gelingt das Kaleidoskop: Es zeigt sich, dass die Protagonisten nicht genau wissen, worauf man sich mit den Bilateralen eigentlich eingelassen hat. Sie fürchten, die Sozialwerke seien nicht gesichert und schreiben dies der Zuwanderung zu. Sie stimmen nicht ab oder im Zweifelsfall eher Nein. Das ausländische Paar wiederum fühlt sich etwas isoliert und ist am liebsten für sich. Der Mann hat es verpasst, die deutsche Sprache zu lernen, deshalb können sich nur die mittlerweile volljährigen Kinder einbürgern, aber auch diese sind in der serbisch-bosnischen Kultur ebenso verankert wie in der schweizerischen. Es entstand so eine anschauliche Studie dreier Milieus, in denen ähnliche Überlegungen und ähnliche Ängste eine Rolle spielen, obwohl sie sich kulturell unterscheiden: Renato Müller, Verwalter der Bürgergemeinde, und Ursula Müller, Betreuerin des stark von Ausländerkindern frequentierten Mittagstisches, gehören zu den politisch durchaus Versierten und können auch argumentieren. René und Beatrice von Burg, beides Uhrenarbeiter in verschiedenen Firmen, spüren zwar, was sie stört, können es aber nicht immer exakt artikulieren. Und Stevica Djokić, der Giesser, sowie Milica Djokić, die Serviceangestellte, äußern sich ohnehin aus einer Außenseiterposition heraus. Der Jungpolitiker Elias Meier möchte alle zum Dialog zusammenbringen, scheitert aber.
Gegen diesen DOK-Film wurden in den Beanstandungen im Wesentlichen folgende Vorwürfe erhoben:
1. Die Autorin habe journalistische Sorgfaltspflichten und damit die Sachgerechtigkeit verletzt,
a) indem sieinsinuiert habe, die Sozialdemokraten hätten im Gemeinderat von Grenchen die Mehrheit verloren;
b) verschwiegen habe, dass das Ehepaar von Burg und ein anderes Paar gar nicht in Grenchen wohnten, sondern in Bettlach und in Lengnau;
c) Renato Müller fälschlicherweise als Gemeinderat bezeichnet habe, obwohl er es seit Mitte 2017 gar nicht mehr ist, und als Gemeindeverwalter, obwohl er Verwalter der Bürgergemeinde ist;
d) eine Uhrenfabrik mit verwaisten Arbeitsplätzen gezeigt habe, derweil die Uhrenindustrie mehrheitlich gesund sei;
e) unterschlagen habe, dass die Zahl der Arbeitsplätze in zehn Jahren um 11,9 Prozent gewachsen sei.
f) den Ausländeranteil in Grenchen mit 38 Prozent falsch angegeben habe;
g) unterschlagen habe, dass am Mittagstisch für Schulkinder auch Menus ohne Schweinefleisch angeboten werden;
h) den Eindruck aufkommen liess, das bosnische Paar sei vom Schrebergartenfest ausgeschlossen, was überhaupt nicht der Fall gewesen sei.
i) Aussagen der Protagonisten, die problematisch seien, nicht nachrecherchiert habe.
2. Die Autorin habe manipuliert und Thesenjournalismus betrieben, indem sie
a) die Protagonisten nach einer vorgefassten Meinung ausgewählt habe;
b) die Protagonisten instrumentalisiert und durch suggestive Fangfragen verheizt habe.
3. Der Film habe Beteiligte diskriminiert und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt (Szenen beim Ausfüllen der Wahlzettel, Wortwechsel über nicht mehr allgemein bekannte Wörter, Szene vor dem Wahlstand, Szenen an der Bürgergemeindeversammlung und an der Gemeindeversammlung). Er habe die Grenchner insgesamt herabgesetzt und beleidigt.
4. Die positiven Seiten von Grenchen würden unterschlagen. Der Film sei einseitig und vermittle ein Zerrbild der Stadt, auch durch die Bilder, die Musik und den Schnitt. Das Publikum könne sich nicht frei eine eigene Meinung bilden.
Ich beginne hinten und verweise auch auf die ausführliche Stellungnahme der Redaktion, die viele Punkte erläutert oder klärt und auf die ich nicht zurückkommen möchte.
Es war erklärtermaßen nie die Absicht, mit diesem DOK-Film ein Porträt von Grenchen zu zeichnen (Punkt 4 der Vorwürfe). Es ging nicht um die Stadt an und für sich, sondern um den aus statistischen Daten und politikwissenschaftlichen Studien herausdestillierten Schauplatz eines Bevölkerungsteils, der Abstiegsängste hat und sich als Globalisierungsverlierer wähnt. Es war daher falsch, dass Grenchnerinnen und Grenchner ein abgewogenes Porträt ihrer Stadt erwartet hatten und dann entsprechend enttäuscht waren. Die Redaktion hat sich allerdings diese Erwartung ein Stück weit selber zuzuschreiben. Der Film hieß zwar: «Die schweigende Mehrheit. Eine Schweizer Nabelschau». Aber auf der SRF-Website wurde er eingeführt mit «Eine Schweizer Nabelschau in Grenchen», und der Filmanfang fokussierte sehr stark auf die Stadt als Ganzes: «Zum Beispiel in Grenchen. Eine Arbeiterstadt im Wandel. Grenchen – ein Seismograph für die Schattenseiten der Globalisierung.» der Online-Text auf SRF News bezog sich stark auf die Gesamtsituation Grenchens.[14]
Trotzdem wurde dann sehr rasch klar, dass es um die drei ausgewählten Ehepaare und ihre politische und soziale Befindlichkeit ging und nicht um das Schicksal der Stadt. Das Publikum konnte sich daher zur Problemstellung durchaus frei eine eigene Meinung bilden. Daran änderten auch Bilder, Töne und Schnitte nichts.
Beanstandet wird weiter die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Beteiligten und die Beleidigung der Grenchnerinnen und Grenchner überhaupt (Punkt 3 der Vorwürfe). Dafür ist die Ombudsstelle nicht zuständig. Da müsste der Weg zum Zivilrichter eingeschlagen werden. Klagen könnten Personen, die im Film vorkommen und die sich in ihrer Persönlichkeit herabgesetzt fühlen. Die Ombudsstelle hingegen muss die Sicht des (Gesamt-)Publikums einnehmen. Eine Diskriminierung nach Radio- und Fernsehgesetz liegt dann vor, wenn eine Person in den Augen des Publikums herabgewürdigt worden ist. Dafür gibt es indes keine Anhaltspunkte: Ursula Müller beispielsweise kommt engagiert, authentisch und sympathisch herüber. Sie äußert ehrlich ihre Meinung und gewinnt dadurch persönliches Profil. Milca Djokić äussert sich aus eigenem Antrieb zu ihrer Krankheit. Bürgerratspräsident Franz Schilt versteht eine Frage akustisch nicht und vergisst ein Traktandum, wird aber keineswegs der Lächerlichkeit preisgegeben, denn die Szene veranschaulicht vielmehr, wie die Milizdemokratie funktioniert. Dass ein Paar am Wahlstand gegen seinen Willen gezeigt wurde, wurde hinterher berichtigt.
Etwas ernster ist der Vorwurf des Thesenjournalismus zu nehmen (Punkt 2 der Vorwürfe). Dass die Autorin die drei Ehepaare nach einer ganz bestimmten Idee ausgewählt hat, ist ihr nicht vorzuwerfen. Sie wollte Beispiele, um die Statistik anschaulich zu machen. Sie hat auch keineswegs Fangfragen gestellt, sondern die Protagonisten ermuntert, ihre Befindlichkeit deutlich zu machen. Problematisch finde ich allerdings, dass sie die Protagonisten fast penetrant auf SVP-Positionen festzunageln versuchte. Auf der gleichen Position wie die SVP zu sein, ist ja nicht grundsätzlich verwerflich, und im Kanton Solothurn wird das viel pragmatischer gehandhabt als anderswo: Man schaut auf die Themen und auf die Personen, die Etiketten spielen nicht die entscheidende Rolle. Man muss immerhin daran erinnern, dass im Kanton Solothurn noch sehr lange Zeit viele Arbeiter freisinnig wählten und dass mit dem Schwarzbuben Josef Grolimund (1909-2006)[15] noch bis 1975 ein Arbeiter als Vertreter des Freisinns im Nationalrat sass. Das heißt: Die gegenseitigen Berührungsängste sind relativ gering, die Parteigrenzen sind nicht völlig festgezurrt, die Milieus durchmischten sich.
An dieser Stelle ist der Hinweis wichtig, dass es nicht verboten ist, anwaltschaftlichen Journalismus zu betreiben. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und das Bundesgericht haben Radio und Fernsehen dieses Journalismuskonzept in konstanter Praxis zugebilligt. Bedingung ist nur, dass bei Anschuldigungen die Gegenposition zum Ausdruck kommt. Im Film «Die schweigende Mehrheit» wird indes niemand angeschuldigt. Die Stadt Grenchen wird nicht verantwortlich gemacht für die prekäre ökonomische Situation und die Zukunftsängste mancher Einwohner. Dort, wo die strenge Einbürgerungspraxis zur Debatte steht, können sich der Bürgerratspräsident und der Verwalter der Bürgergemeinde dazu äußern.
Ich komme nun zu den Punkten, in denen die journalistische Sorgfaltspflicht und die Sachgerechtigkeit moniert wurden (Punkte 1a-i der Vorwürfe). In der Aussprache zwischen den Parteien war – anders als in den Beanstandungen – der Vorwurf ein Thema, im Film sei behauptet worden, die Sozialdemokraten hätten in den Gemeindewahlen von 2017 die Mehrheit verloren , dabei hätten sie nie die Mehrheit gehabt (Punkt 1a der Vorwürfe).
Was sind die Fakten?
Im Film hört man den Reporter von «Radio 32» sagen: «Die SP verliert einen Sitz an die SVP und ist nicht mehr die stärkste Partei in der Stadt». Diese Aussage war falsch, denn die SP blieb die stärkste Partei in der Stadt. Sie verlor zwar einen Sitz und rund drei Prozent der Wähler, aber sie hatte immer noch fünf Prozent mehr Wähleranteil als die SVP und über sechs Prozent mehr Wähleranteil als die FDP. Für die falsche Radiomeldung konnte die Redaktion DOK zwar nichts, aber sie hat die Falschmeldung durch den eigenen Kommentar eher gestützt, und sie hat in der Stellungnahme den Fehler noch verstärkt, indem sie schrieb: «Bemerkenswert an den gefilmten Gemeinderatswahlen vom Mai 2017 war, dass die SP in der Stadt die Mehrheit verlor.»
Die SP war in den Lokalwahlen in Grenchen seit langem immer die stärkste Partei. Sie hatte aber im 15köpfigen Gemeinderat nie die Mehrheit – das wären nämlich 8 Sitze – und hat sie folglich auch nicht verloren. Die Mehrheit war immer bürgerlich, auch unter den «roten» Stadtpräsidenten. SVP und FDP ziehen durch den Verlust der SP in der Sitzzahl jetzt mit der SP gleich. Die SVP legte im letzten Jahrzehnt einen rasanten Aufstieg hin. In den nationalen Wahlen ist sie in Grenchen schon seit langem stärkste Partei, und im Gemeinderat hat sie 2013 die CVP, 2017 die FDP überholt und ist jetzt hinter der SP zweitstärkste Partei.
Die genaue Entwicklung zeigt die nachfolgende Tabelle:
Wahlergebnisse für die wichtigsten Parteien in Grenchen[16]
Parteien | Gemeinderat 2009 | Gemeinderat 2013 | Gemeinderat 2017 | National-rat 2015 | |||
Wähler-anteil | Sitze | Wähler-anteil | Sitze | Wähler-anteil | Sitze | Wähler-anteil | |
Schweizerische Volkspartei (SVP) | 9,2 % | 3 | 19,8 % | 3 | 23,3 % | 4 | 32,9 % |
Sozialdemokratische Partei (SP) | 29,7 % | 6 | 31,0 % | 5 | 28,2 % | 4 | 22,6 % |
Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) | 24,0 % | 4 | 26,2 % | 4 | 21,8 % | 4 | 19,5 % |
Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) | 18,2 % | 2 | 13,1 % | 2 | 14,9 % | 2 | 9,1 % |
Grünliberale Partei (glp) | -- | -- | 5,3 % | 1 | 6,8 % | 1 | 4,8 % |
Ich komme nun zu den Punkten 1b-1i der Vorwürfe.
1b. Dass einzelne Personen, die im Film eine Rolle spielen, nicht in Grenchen wohnen (Vorwurf 1b), spielt für das Thema des Films überhaupt keine Rolle, im Gegenteil. Dieser Vorwurf könnte nur mit Überzeugung erhoben werden, wenn es sich beim Film um ein Porträt von Grenchen gehandelt hätte. So aber fällt er in sich zusammen, denn das Auftreten von Personen aus Bettlach und Lengnau zeigt ja gerade, dass Grenchen nicht als Gebietskörperschaft gemeint war, sondern nur als Schauplatz diente, auf dem sich auch Personen aus anderen solothurnischen und bernischen Gemeinden tummeln.
1c. Renato Müller wurde zweimal fälschlicherweise als Gemeindeverwalter etikettiert. Er ist aber Verwalter der Bürgergemeinde. Einmal wurde er als «Gemeinderat» untertitelt. Zu diesem Zeitpunkt, vor den Gemeinderatswahlen von 2017, für die er nicht mehr kandidierte, war er es noch, aber da der Film 2018 ausgestrahlt wurde, wäre die Ausschilderung als «Gemeinderat bis Mitte 2017» oder ähnlich korrekt gewesen.
1d. Die verwaisten Arbeitsplätze in der Uhrenfabrik, in der Beatrice von Burg arbeitet, entsprachen der Realität, denn in der Firma herrscht Kurzarbeit. Das Bild war also sachgerecht. Dem besseren Verständnis hätte es allerdings gedient, wenn angedeutet worden wäre, dass es sich um die Frühschicht morgens um 6 Uhr handelte.
1e. Die Mitteilung des Anstiegs der Zahl der Arbeitsplätze war nicht zwingend geboten, denn das Thema war nicht die wirtschaftliche Situation der Stadt, sondern die ökonomische und soziale Situation bestimmter Schichten der Bevölkerung.
1f. Der Ausländeranteil Grenchens war mit 38 Prozent nicht korrekt angegeben. Die Aussage machte allerdings ein Einwohner, nicht die Redaktion. Der exakte Ausländeranteil beträgt hingegen auch nicht 34 Prozent, wie ein Beanstander schrieb, sondern 35,9 Prozent. Dies war allerdings ein Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht geeignet ist, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen.
1g. Die Aussage von Ursula Müller, dass am Mittagstisch Schweinefleisch angeboten werde, obwohl es bestimmte Kinder immigrierter Eltern nicht essen mögen, mit dem Argument «Mir si schliesslig do i der Schwiz», führte das Publikum in die Irre. Denn tatsächlich werden auch Menus ohne Schweinefleisch angeboten. Diese zusätzliche Information hätte gegeben werden müssen.
1h. Das bosnische Ehepaar macht am Bocciaspiel im Schrebergarten nicht mit, weil der Mann, Stevica Djokić, dieses Spiel nicht kennt und nicht mag, und beide Seiten sagen, dass man lieber für sich sei. Aber in Wirklichkeit ist das Paar vom Anlass nicht ausgeschlossen: Stevica Djokić grillt sein Spanferkel für alle, und er holt sich an der Theke der Schweizer ein Bier. Wer den Film aufmerksam verfolgt hat, sieht diese Verknüpfungen, aber verbal wird eher die Isolierung betont. Hier wäre eine Differenzierung nötig gewesen.
1i. Verschiedene Aussagen der Protagonisten sind sachlich oder statistisch nicht haltbar, beispielsweise, dass Beatrice von Burg Angst hat, in Grenchen oder in Bettlach nachts überfallen zu werden. Ein Beanstander verlangte, dass die Redaktion dies hätte nachrecherchieren und richtigstellen müssen. Dem widerspreche ich: Wenn Frau von Burg diese Angst hat, dann gehört das zu ihrem Lebensgefühl und gehört in diesen Film. Wäre es ein Film über die Kriminalität in der Schweiz gewesen, dann hätte die Redaktion eine solche Aussage korrigieren müssen. Es war aber ein Film über Globalisierungsverlierer. Da sind solche Aussagen wichtig und symptomatisch. Die Redaktion muss nicht jede Aussage eines Dritten nachrecherchieren.
Die verantwortliche Redaktion hat sich vorgenommen, die Detailfakten in einem solchen Film künftig noch genauer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und früher und breiter über die mit einem solchen Film verfolgten Absichten zu informieren. Es soll vermieden werden, dass falsche Erwartungen entstehen. Grenchen wird durch Radio und Fernsehen SRF aber nicht vernachlässigt: Zwischen Anfang 2017 und Mitte 2018 war die Stadt in über 70 Beiträgen des Regionaljournals Aargau-Solothurn ein Thema. Drei Mal kam Grenchen im gleichen Zeitpunkt in der «Tagesschau» vor, vier Mal in «Schweiz aktuell», einmal in «ECO». Die Stadt kann sich über mangelnde mediale Aufmerksamkeit in Wirklichkeit nicht beklagen. Und vor allem: Sie muss selber etwas tun, damit sie besser – und positiver – wahrgenommen wird. So schrieb der Grenchner SP-Gemeinderat Dani Hafner auf der Website der SP Grenchen:[17]
«Junge Menschen aus vielen Nationen haben hier ein Daheim gefunden, legen in unseren Schulen den Grundstein für Ihre Entwicklung zum Detailhandelsangestellten, zum Pflegefachmann, zur Lehrerin oder Ingenieurin. 35% der BewohnerInnen haben einen ausländischen Pass. Grenchen leistet seit der Industrialisierung vor rund 100 Jahren im Kanton einen wichtigen Beitrag für die Integration von Migrantinnen und Migranten. Darauf bin ich stolz.
Vielleicht ist dieses Bewusstsein der Grund, warum bei mir der SRF-Dok ‚die schweigende Mehrheit‘ eine etwas andere Reaktion ausgelöst hat als bei vielen Grenchnerinnen und Grenchner. Natürlich habe ich mich fremdgeschämt für diverse Aussagen. Allerdings war offensichtlich, dass die Filmemacherin sogenannten ‹Thesenjournalismus› betrieb. Sie wollte die zunehmend grassierende politische Lethargie der Menschen in unserem Land zeigen, suchte und fand dazu die passenden Stimmen. Kontroverse Äusserungen liess sie nicht zu.
Aus meiner Sicht ist der Film – trotz spannender Thematik – höchstens grandios mit seinem Anliegen gescheitert. Die Behörde zeigte sich entsetzt, der Stadtpräsident hat reagiert. Mit Schreiben und Telefonaten an SRF, was wiederum Medienecho ausgelöst und dem Dok-Film eine Aufmerksamkeit beschieden hat, die er so nicht verdient. Ein gesundes Wertgefühl in der Bevölkerung über die Vorzüge unserer Stadt hätte kaum zu einer solchen Reaktion geführt. Nicht zum erstem Mal vermisse ich eine gewisse Souveränität im Umgang mit Kritik von aussen.»
Ich fasse zusammen:
1. Es war legitim, für eine anschauliche Reportage über politisch Verunsicherte und Globalisierungsverlierer in der Schweiz mit wissenschaftlichen Eckdaten einen konkreten Schauplatz ausfindig zu machen. Und es ist statistisch belegt, dass dieser Schauplatz Grenchen sein musste. Für Fragestellung und Ortswahl konnte die Redaktion die Programmautonomie in Anspruch nehmen.
2. Den Titel «Die schweigende Mehrheit» konnte der Film durch die getroffene Auswahl der drei Ehepaare nicht einlösen. Hingegen standen die Paare für Identitäts- und Zukunftsängste.
3. Die Fokussierung auf negative Aspekte Grenchens verlangt nicht, dass gleichwertig auch positive Aspekte gezeigt werden müssen. Das Radio- und Fernsehgesetz stipuliert keine Ausgewogenheit, nur Sachgerechtigkeit. Das Vielfaltsgebot gilt nicht für die einzelne Sendung, sondern lediglich für das Gesamtprogramm im Querschnitt und im zeitlichen Längsschnitt.
4. Der Autorin kann keine bewusste Manipulation des Publikums mit Hilfe von Thesenjournalismus nachgewiesen werden. Das Publikum konnte sich aufgrund der Aussagen der drei Ehepaare und anderer Protagonisten frei eine eigene Meinung bilden über die Situation von Menschen, die die demographische und ökonomische Entwicklung nicht positiv erleben. Soweit Verdächtigungen über tendenziöse Befragungen, Inszenierungen oder Weglassungen deutlich wurden, trete ich im Interesse der Medienfreiheit «in dubio pro reo» ein.
5. Aus der Sicht des Publikums wurden die im Film auftretenden Personen nicht diskriminiert.
6. In einzelnen Fällen war indes die Sachgerechtigkeit nicht erfüllt, so
- bei der Aussage, die SP habe die Mehrheit verloren;
- bei der wiederholten Bezeichnung von Renato Müller als Gemeindeverwalter (statt Verwalter der Bürgergemeinde) und seiner Etikettierung als Gemeinderat (ohne den Zusatz: bis Mitte 2017);
- beim Verzicht auf die Zusatzaussage, dass beim Schüler-Mittagstisch auch Menus ohne Schweinefleisch angeboten werden;
- bei der zu wenig deutlichen Erkenntnis, dass das Ehepaar Djokić durchaus Teil des Schrebergartenfestes war.
In diesen Punkten halte ich die Beanstandungen für gerechtfertigt.
Alles in allem kann ich daher Ihre Beanstandung teilweise (in 4 von 13 Punkten) unterstützen.
Sie haben in Ihrer Beanstandung folgendes Rechtsbegehren gestellt:
<1. Es sei festzustellen, dass der DOK-Film vom 12. April 2018 ‹Die schweigende Mehrheit -Schweizer Nabelschau in Grenchen› gegen das Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 1 RTVG verstossen hat.
2. Es sei festzustellen, dass der genannte DOK-Film gegen das Verbot der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes und der Diskriminierung der Beschwerdeführer verletzt hat.
3. Der Beschwerdegegnerin sei die Empfehlung abzugeben, den DOK-Film nicht mehr zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.>
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Ombudsstelle keine rechtsgültigen Entscheide fällt, sondern bloß berät, vermittelt, ihre Meinung sagt und Empfehlungen abgibt. Rechtsgültige Entscheide fällt erst die UBI. Sie können daher bei der Ombudsstelle keine Rechtsbegehren stellen. Was die Inhalte Ihrer Wünsche betrifft, so ergibt sich aus meiner Einschätzung des Films, dass ich Ihrem Punkt 1 teilweise, dem Punkt 2 nicht und dem Punkt 3 ebenso wenig zustimme. Die Empfehlung, einen Film aus der Mediathek zu nehmen, würde ich nur abgeben, wenn er von A-Z nicht sachgerecht oder völlig diskriminierend wäre.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] "The basis of our government being the opinion of the people, the very first object should be to keep that right; and were it left to me to decide whether we should have a government without newspapers, or newspapers without a government, I should not hesitate a moment to prefer the latter. But I should mean that every man should receive those papers and be capable of reading them." Brief an Colonel Edward Carrington (16. Januar 1787)
[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html
[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[4] http://watergate.info/1969/11/03/nixons-silent-majority-speech.html
[5] Noelle-Neumann, Elisabeth (1984): Die Schweigespirale. Öffentliche Meinung – unsere soziale Haut. München: Piper.
[6] Wassermann, Rudolf (1986): Die Zuschauerdemokratie Düsseldorf: Econ.
[7] Schilling, Rudolf (1973): Die Demokratie der Teilnahme. Ein politisches Kochbuch. Zürich: Schulthess.
[8] Reck, Oskar (1987): Schweigende Mehrheit. Zürich: NZZ-Verlag.
[9] http://www.grenchen.ch/de/
[10] https://fussball-schweiz.ch/nationalspieler-ehemalige/portraets-a-g/ballabio-erwin/index.html
[11] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D3075.php
[12] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D3045.php
[13] Sie gehört zum Verbund der AZ-Medien des Verlegers Peter Wanner, zu dem auch die „Solothurner Zeitung“, das „Oltner Tagblatt“, das „Zofinger Tagblatt“, die „Aargauer Zeitung“, das „Badener Tagblatt“, die „Limmattaler Zeitung“, die „Basellandschaftliche Zeitung“ und die „bz Basel“ zählen.
[14] https://www.srf.ch/sendungen/dok/grenchen-schattenseiten-der-globalisierung
[15] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D3068.php
[16] Gemeinderatswahlen 2013. https://www.grenchnertagblatt.ch/solothurn/grenchen/glp-neu-im-grenchner-gemeinderat-am-meisten-stimmen-fuer-scheidegger-126397591 ; Gemeinderatswahlen 2017: http://www.grenchen.ch/dl.php/de/592197b25c64c/Wichtigste_Wahlergebnisse_Grenchen_GR_2017.pdf
Nationalratswahlen 2015:https://www.so.ch/fileadmin/internet/staatskanzlei/stk-regierungsdienste/pdf/abstimmungen-wahlen/2015/Lebern.pdf
[17] https://www.sp-grenchen.ch/kolumne-von-dani-hafner-grenchen-ist-erwacht
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