Kommentare während Direktübertragung des WM-Spiels Serbien-Schweiz beanstandet (I)

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Mit Ihrer E-Mail vom 22. Juni 2018 beanstandeten Sie Kommentare während der Direktübertragung des WM-Spiels Serbien-Schweiz vom 22. Juni 2018. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Bei der SRF-Übertragung zum Weltmeisterschaftsspiel zwischen Schweiz und Serbien wurde nach den Toren und den nachfolgenden Jubel der Spieler Xhaka und Shaqiri einerseits vom Moderator Sascha Ruefer und nach dem Spiel von Herrn Salzgeber deren Torjubel stark kritisiert und übertrieben thematisiert. Beide Spieler wurden weiter nach dem Spiel interviewt. Shaqiri gab zu Protokoll, dass seine Jubel keine politische Ausssage war und auch Xhaka dementierte seine Jubelpose, dass diese nicht den Serbinnen und Serben gewidmet war.

Ich sehe hier eine Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebots. Programmbeschwerden (Artikel 4 und 5 des Radio- und Fernsehgesetzes [1]) sind möglich bei Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.

Nachfolgend wurden noch nach Serbien geschaltet und es wurde explizit darauf hingewiesen, dass serbische Fans während des Matches Shiptare gerufen haben, was eine despektierliche Aussage gegenüber den Albanern und Kosovaren ist. Nicht genug musste danach Frau Fetscherin bei dem Rückblick auf das Spiel in Bezug auf die Onlinekanäle noch einen Tweet zu den Jubel vorbringen und eine Aussage machen, dass auch ein Schweizerkreuz mit der Hand möglich wäre als Jubelpose.

1. Einerseits wurden die Aussagen der Spieler in die nachfolgenden Dialoge nicht beachtet, bzw. anders intepretiert.

2. Andererseits wurde die ganze Gestaltung der Sendung ein Thema aufgebauscht und falsche Schlüsse aus den Aussagen gezogen, wobei auch die besagten Aussagen der serbischen Seite im Vorfeld während der Sendung nie erklärt oder ausgeführt worden sind.

Hier wurde klar die Ereignisse eines Torjubels nicht sachgerecht dargestellt. Sogar als Shaqiri nach dem Match auf das Schweizerkreuz hinwies, was auch als Geste für Zugehörigkeit zur Schweiz gewertet werden darf, wurde diese einfach übergangen. Ich erachte es als sehr bedenklich, wenn ein Staatsfernsehen, für mich schon beinahe gezielt, Emotionen durch Aussagen und Berichterstattungen während des Sendeablaufes so aufbraust und ein Thema aufwirft, was gar keinen Bezug zum Fussball hat und so falsche Emotionen schnürrt. Auch die Aussage von Herrn Salzgeber nach dem Spiel, dass Xhaka auch dank dem Schweizer Staat hier und heute auf dem Platz stehen könnte, ist völlig verwerflich. Wie wenn Spieler mit Migrationshintergrund in der Schuld der Schweiz stünden. Ich hoffe in Zukunft werden die gemachten Aussagen (in diesem Fall von Xhaka und Shaqiri) wahrheitsgetreu wiedergegeben und nicht verzerrt, um einen mediale Aufschrei zu provozieren, damit die Medien später tagelang über dieses Thema schreiben können.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF Sport äußerte sich Herr Nök Ledergerber, Stabchef SRF Sport:

«Zum Live-Kommentar von Sascha Ruefer, Studioteil mit Moderator Rainer Maria Salzgeber und Online-Schaltung zu Annette Fetscherin rund um das Spiel Serbien–Schweiz vom 22. Juni nehme ich nach Rücksprache mit Chefredaktor Peter Staub wie folgt Stellung:

Sowohl Live-Kommentator, Moderator, Studiogäste, Sendungsproduzent und Online-Moderatorin vertraten die Meinung, dass die Doppeladler-Gesten ungeschickt waren, dies mit mehr oder weniger starken Worten. Über die Wortwahl lässt sich streiten, aber gerade im Live-Kommentar gilt es spontan und schnell einzuordnen, was angesichts der überraschenden Gesten nicht einfach ist. Sascha Ruefer tat dies, wenngleich mit starken Worten. Über die Wortwahl lässt sich streiten, aber es waren seine Worte.

Ob politisch oder nicht – die Spieler konnten sich dazu bei uns äussern. Und am Ende soll sich jeder Zuschauer selbst ein Bild über die Geschehnisse machen können. Das später eingeleitete Disziplinarverfahren der Fifa gegen die Spieler zeigt die Bedeutung der Aktion, die über einen normalen emotionalen Torjubel geht.

Auch Online wurde das Thema später in der Sendung aufgenommen, da es aus nachvollziehbaren Gründen hohe Wellen schlug.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Direktübertragung des Spiels Serbien-Schweiz wurde von einem fussballerisch kompetenten Team begleitet und kommentiert: Rainer M. Salzgeber, Benjamin Huggel und Sascha Ruefer. Alle drei waren begeistert von der Leistung der Schweizer Nationalmannschaft in der zweiten Halbzeit, von den spektakulären Toren und vom Sieg mit 2:1. Alle waren aber auch konsterniert über die Siegesgesten von Granit Xhaka und Xherdan Shaqiri.

Die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft ist multikulturell zusammengesetzt. Darauf darf man stolz sein, denn es ist ein Qualitätsmerkmal und zeigt, dass die Schweiz Einwanderer und ihre Nachkommen integriert und dass diese ihren Weg machen können und dabei zu Höchstleistungen imstande sind. Man muss sich zugleich bewusst sein, dass sich viele Schweizerinnen und Schweizer mit Migrationshintergrund zweierlei Kulturen verpflichtet fühlen: Der schweizerischen Kultur und der Herkunftskultur. So auch im Fall von Shaqiri und Xhaka. Der 27jährige Xherdan Shakiri wurde in Kosovo geboren und kam als kleines Kind nach Augst (Baselland). Früh wurde sein fussballerisches Talent entdeckt, und er spielte dann in Augst, Basel, München, Stoke-on-Trent (UK) und Liverpool. Der 26jährige Granit Xhaka kam in Basel zur Welt, aber seine Eltern waren aus der Hauptstadt des Kosovo, Priština, hergezogen. Seine Fussballstationen waren Basel, Mönchengladbach und London. Beide sind vom albanischstämmigen Elternhaus geprägt; beide sind durch ihre Verwandtschaft stark mit dem Kosovo verbunden.

Hier muss eine Bemerkung zur Politik eingeflochten werden: In der sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien war Kosovo keine eigene Republik, sondern eine autonome Provinz der Republik Serbien, genau gleich wie die Vojvodina an der Grenze zu Ungarn. Die Republiken hatten das Recht, aus dem Gesamtstaat Jugoslawien auszutreten, die autonomen Provinzen nicht. In Kosovo leben zu 88 Prozent Albaner, die mehrheitlich Muslime sind. Serbien hingegen ist mehrheitlich serbisch-orthodox. Der jugoslawische Bürgerkrieg der neunziger Jahre mündete schliesslich in den Kosovo-Krieg, als dessen Ergebnis sich Kosovo von Serbien löste. Seit 2008 ist Kosovo von vielen Staaten als unabhängige Republik anerkannt, nicht aber von Serbien und einer ganzen Anzahl Länder, die eher die serbische Position stützen. Albaner leben auch in Mazedonien (25 %) und vor allem im eigentlichen Albanien (95 %), das mit Jugoslawien nie etwas zu tun hatte und das heute die EU-Mitgliedschaft anstrebt. Albanien führt den Doppeladler im Wappen, Kosovo hingegen nicht, doch der Doppeladler ist zum Symbol für die albanische Verbundenheit geworden. Einige träumen gar von einem «Groß-Albanien», das aber explizit nicht das Ziel der Republik Albanien ist.

Wer aber öffentlich den Doppeladler zeigt, drückt eine politische Botschaft aus, auch wenn er es selber nicht so meint. Xherdan Shaqiri hat im Interview erklärt, er habe mit dem Symbol seiner Familie danken wollen; die Geste sei überhaupt nicht gegen die Serben gerichtet gewesen. Wie dem auch sei:
Das Spiel in Kaliningrad war begleitet von den politischen Spannungen zwischen Serbien und Kosovo. Schon im Vorfeld gab es erheblichen Druck auf die Spieler. Der Serbe Ivan Ergič, der beim FC Basel gespielt hatte und jetzt in Belgrad kulturell aktiv ist, drückte es vor Spielbeginn geradezu prophetisch aus: Es gebe Auswüchse des Patriotismus im Fussball; die einen Spieler seien überemotionalisiert, die andern seien in der Lage, damit umzugehen. Benjamin Huggel sagte vor dem Anpfiff, es werde sicher Provokationen geben, aber er sei überzeugt, «dass sich unsere Spieler nicht provozieren lassen».

Es kam ein wenig anders. Sowohl Xhaka als auch Shaqiri drückten ihren Torjubel aus, indem sie ihre Hände zum Doppeladler formten. Sie vergassen in diesem Moment, dass sie sich zwar unbändig freuen dürfen, aber dass sie sich auch in einer Rolle befinden: als Spieler der Schweizer Nationalmannschaft – und nicht der Nationalmannschaft ihrer Herkunftskultur. Es war die Schweiz, die das Spiel gewonnen hat, und nicht Kosovo, nicht Kroatien, nicht Bosnien, nicht Mazedonien, nicht Kamerun, nicht Nigeria, nicht die Elfenbeinküste, nicht die Kapverden, nicht Chile, auch wenn es die Verbundenheit einzelner Spieler zu diesen Ländern gibt. Die Geste mit dem Doppeladler war definitiv daneben.

Und deshalb muss ich Sascha Ruefer in Schutz nehmen, der einerseits die fussballerische Leistung lobte, aber die Art des Torjubels durch Xhaka und Shaqiri als «bescheuert», «dämlich», «dumm» und «unüberlegt» bezeichnete und sagte, eine solche Geste habe nichts zu suchen auf dem Spielfeld. Er hatte einfach Recht! Man kann einen solchen Torjubel nicht anders qualifizieren, als er es getan hat, auch wenn man emotional ein gewisses Verständnis dafür haben kann. Die beiden Spieler sind schlicht aus ihrer Rolle gefallen.

Sascha Ruefer hingegen fiel nicht aus der Rolle: Als Journalist, der das Spiel live «kommentiert», ist er eben nicht nur Berichterstatter, der die Spielzüge registriert und Hintergründe zu den Spielern liefert, sondern auch Kommentator, der die Leistungen der Mannschaften und einzelner Spieler, die Taktik der Trainer, die Entscheide des Schiedsrichters usw. beurteilt und seine Meinung dazu sagt. Er hätte seine Aufgabe verfehlt, wenn er diese spezielle Art des Torjubels nicht deutlich kommentiert hätte. Aus all diesen Gründen kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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