«DOK»-Beitrag «50+ und arbeitslos – Wege aus der Altersfalle» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 13. Juni beanstandeten Sie grundsätzlich den Umgang des Schweizer Fernsehens SRF mit Behinderten und konkret die Sendung DOK vom 7. Juni 2018 («50 + und arbeitslos – Wege aus der Altersfalle»).[1] Ihre Eingabe entspricht den formellen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Allerdings betrifft nur der erste Punkt journalistische Inhalte und damit die Ombudsstelle. Die drei weiteren Punkte, die Sie anfügten und in denen Sie den Umgang der SRG mit Gehörlosen kritisierten, betreffen andere Stellen der SRG. Wir haben diese Punkte zur Beantwortung an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet. Diese Antworten füge ich unten an.

Da das Verfahren etwas kompliziert war, habe ich vorübergehend selber den Überblick über das gewählte Vorgehen verloren, so dass Ihre Beanstandung eine Zeit lang liegenblieb, wofür ich mich entschuldigen möchte.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Zuerst machen wir Sie auf die Bundesverfassung, das Behinderten-Gesetz (BehiG) und die UNO-Behindertenkonvention aufmerksam. In diesen gesetzlichen Texten ist der Umgang mit Behinderten geregelt. Zusammengefasst: ‚Der Staat darf Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren. Gesetze und Sitten, die diese Menschen benachteiligen, müssen geändert werden.‘ Noch klarer: Alle Menschen mit Behinderungen haben durch diese UNO-Behindertenrechtskonvention alle Menschenrechte bekommen. Sie verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

1.) Hiermit beschwere ich mich über die Haltung des Schweizer Fernsehens in seinen Programmen: Donnerstag, 7. Juni 2018, 20.05 Uhr. Auf SRF 1 wird die Doku ‚50+ und arbeitslos - Wege aus der Altersfalle‘ gezeigt. Meine Frau und ich haben rund eine Stunde zugeschaut. Mit grosser Betroffenheit stellten wir fest, dass diesem Film die Vielfalt fehlte. Vielfalt bedeutet, dass Menschen mit diversen Lebensarten gezeigt werden müssen, z. B. Personen mit angeborenen Behinderungen, Menschen aus der RegenbogenGemeinschaft, Migranten, Secondos etc. In der erwähnten Sendung wurden nur ‚gewöhnliche‘ arbeitslose Menschen über 50 gezeigt, sozusagen ‚unschuldige StandardMenschen‘. In der Schweiz gibt es eine hohe Dunkelziffer von Menschen mit Behinderung wie z.B. Gehörlose (manchmal mehrfach behindert). Viele sind bereits bei der Sozialhilfe gelandet. SRF hat vergessen, dass der Inklusion (Teilhabe) in die Gesellschaft in allen Sendeformaten Platz haben muss. Auch in der Sendung ‚Kassensturz‘, die über Probleme beim Konsum, mit Geld und bei der Arbeit berichtet, sind Behinderte kein Thema. Soweit ich weiss, sind bei SRF bzw. SRG SSR keine Gehörlose fest angestellt. Bei der anfangs erwähnten Sendung gab es keine nützlichen Tipps, wie Arbeitslose wieder eine Stelle finden könnten. Hätten wir das im voraus gewusst, hätten wir auf eine andere Sendung umgeschaltet.

2.) Für die erwähnte Sendung standen die veralteten Teletext-Untertitel auf Seite 777 zu Verfügung. Wegen meiner Gehörlosigkeit bin ich auf Untertitel angewiesen. Aber auf Teletext Seite 777 haben die Untertitel eine zu kurze Lesezeit und werden, sobald ein Satz fertig gesprochen ist, ausgeblendet. Da ein Gehörloser Bild und Test gleichzeitig betrachtet, bekommt er von diesen Untertiteln nur die Hälfte mit. Auch andere Menschen sind auf Untertitel angewiesen: Immigranten mit bescheidenem Wortschatz, Personen, die auf eine einfache Sprache angewiesen sind etc. Das Problem mit den Untertiteln betrifft alle aufgezeichneten Sendungen. Schlimm finde ich die Wiederholungen bei den Beteiligungssendern 3sat und TV5 Monde Europe, bei denen keine Sendebeiträge von SRF bzw. SRG SSR untertitelt sind. Die Schweiz ist mit den veralteten TeletextUntertiteln im Rückstand im Vergleich zu z.B. ARD/ZDF, France Television, BBC, CT24, und TVE lnt., die digitale Untertitel in grafischer Schriftart - DVB subtitle in bitmap - bereits längst als Standard benutzen. All das fehlt - sowie eine gehörlose Fachperson für die Endkontrolle der Untertitel-Qualität.

3.) In der Sendung ‘Signes’ des Westschweizer Fernsehens wird französisch gebärdet, zusammen mit den deutschen Untertiteln wirkt das verwirrend. Diese Sendung ist für Gehörlose in der deutschen Schweiz nur als Übergangslösung zu akzeptieren. Vor 20 Jahren gab es in der Deutschschweiz das eigenständige Gebärdenprogramm ‘Sehen statt Hören’, das ersatzlos gestrichen und damit zerstört wurde! Bis heute sehe ich lieber die Sendung ‘Sehen statt hören’ des Bayerischen Rundfunks, die seit Jahren gepflegt wird. Ich erwarte im Sinn von Inklusion in eine offene, moderne Gesellschaft eine eigenständige, gebärdensprachige Sendung. Auch die Rätoromanen haben eine tägliche sprachkulturelle Sendung. Eine gebärdensprachige Sendung muss unbedingt von einem Gehörlosen produziert und moderiert werden. Es darf nicht sein, dass die Sendung nur verdolmetscht wird. In Schweden und Dänemark sind bereits viel weiter: Nachrichten in Gebärdensprache, von Gehörlosen präsentiert. Das gilt auch für Kinder- und Jugendprogramme.

4.) Das SRF bzw. die SRG SSR ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die durch gesetzliche Regelung Konzessionsgelder erhält. Auf Anfragen erhält man immer - wie auch beim Bund -Antworten wie ‘nicht möglich’, ‘unmöglich’, ‘kann nicht’, ‘schwierig’ oder ähnliche Ausreden. Das ist für Menschen mit Behinderungen, auch Gehörlose, sehr störend. Bereits am Anfang dieses Schreibens habe ich Sie auf die gesetzlichen Grundlagen aufmerksam gemacht. Aufgrund dieser Grundlagen ist die Haltung von SRF bzw. SRG SSR den Behinderten gegenüber unverständlich. Dies betrifft vor allem die Dienstleitung für Sinnesbehinderte sowie Koordinationsstellen, die stiefmütterlich behandelt werden. Was viele nicht wissen: Gehörlose und Hörbehinderte müssen die vollen Fernsehgebühren bezahlen. Ein ganz kleiner Teil dieses Kreises ist von diesen Gebühren befreit, bei Mehrfachbehinderung oder bei Bezug von IV-Geldern mit Ergänzungsleistungen. Arbeitslose Gehörlose und Hörbehinderte, die Sozialgelder beziehen, sind davon ausgenommen. Das ist ungerecht!

Der Auftrag von SRF bzw. SRG SSR ist im gesetzlichen Rahmen (Konzession) klar geregelt und schliesst Programme für sprachliche und kulturelle Minderheiten ein. Das verpflichtet auch zu Programmen in Gebärdensprache. Ich erwarte von dieser Fernsehanstalt einen respektvollen Umgang mit Behinderten und Gehörlosen - ohne Ausreden. Hier kann man von ‘defizitärer Orientierung’ sprechen. Es gilt, diese Haltung jetzt zu ändern, nicht erst in ein paar Jahren. Minderheiten müssen auf gleicher Augenhöhe mit Respekt behandelt werden. Anstellungen von Behinderten muss die Tür geöffnet werden, unabhängig von Qualifikationen wie Diplomen oder Abschlüssen, hier gemeint als Chancengleichheit und Inklusion.

Diese Beschwerde ist so lange gültig, bis diese Missstände behoben sind. Dieses Schreiben ist für mich sehr aufwändig, da meine erste Sprache die Gebärdensprache ist. Den Text zu verfassen ist mit Zeit und Kosten verbunden (Schreibservice und Unterstützung von Dritten). Daher werden Sie verstehen, dass ich auf weitere Korrespondenzen verzichte.

B. Ich nehme zunächst selber Stellung zu Punkt 1 Ihrer Beanstandung. Zunächst möchte ich Ihnen meine Bewunderung aussprechen, mit welchem Engagement Sie sich für Ihre Anliegen einsetzen, und dass Sie keine Mühe scheuten, eine ausführliche Beanstandung zu verfassen, obwohl Ihre erste Sprache die Gebärdensprache ist. Ich ziehe den Hut vor allen, die als Behinderte nicht resignieren.

Die konzessionierten Radio- und Fernsehsender, und zu Ihnen gehört die SRG, unterliegen nicht nur dem Diskriminierungsverbot, sondern sie müssen auch das Vielfaltsgebot einhalten.[2] Wann tritt Diskriminierung ein? Dann, wenn ein einzelner Mensch, eine Gruppe, eine Region, eine Nation, eine Ethnie, eine Religion, ein Geschlecht usw. in den Augen des Publikums als aktiv herabgewürdigt, heruntergemacht erscheint, wenn also im Programm bestimmte Menschen verspottet, vorgeführt, erniedrigt werden. Es ist aber keine Diskriminierung, wenn in einer Sendung bestimmte Menschen nicht erwähnt werden. Wenn ein Problem am Beispiel des Kantons Zürich exemplifiziert wird, sind dadurch nicht alle anderen Kantone automatisch diskriminiert. Wenn die Rodung von Wäldern am Beispiel asiatischer Länder gezeigt wird, sind Afrika und Lateinamerika nicht diskriminiert. Wenn es eine Reportage über orthodoxe Juden gibt, sind dadurch Christen oder Muslime nicht diskriminiert. Die Diskriminierung setzt eine aktive, direkte Herabwürdigung voraus.

Das Vielfaltsgebot wiederum gilt für das gesamte Programm, nicht für die einzelne Sendung. Die Ausnahme sind Diskussionssendungen vor Wahlen. Dort müssen jeweils alle Parteien, die gewisse Kriterien erfüllen, vertreten sein, entweder in einer Sendung oder in einer Serie von Sendungen. Es wird also erwartet, dass SRF außerhalb von Wahlen im Programm-Längsschnitt nicht nur von Christen, sondern auch von Muslimen, Buddhisten und Juden berichtet, nicht nur von heterosexuellen Männern und Frauen, sondern auch von Homosexuellen, Bisexuellen, Transsexuellen, nicht nur von körperlich «Normalen», sondern auch von Gehörlosen, Blinden, Stummen usw., nicht nur von Leuten zwischen 30 und 60, sondern auch von Alten und von Jungen, nicht nur von Gesunden, sondern auch von Kranken und Gebrechlichen usw. Daraus ergibt sich, dass nicht jede einzelne Sendung die gesamte gesellschaftliche Vielfalt abbilden muss. Und auch meist nicht abbilden kann.

Nehmen wir die von Ihnen kritisierte DOK über Menschen, die über 50, aber noch nicht 65 Jahre alt und für längere Zeit ohne Arbeit sind, ja zum Teil von der Sozialhilfe leben: Es war sinnvoll, eine kleinere Anzahl Personen genauer vorzustellen, damit das einzelne Schicksal deutlich wird, im konkreten Fall vier Personen. Würde das Vielfaltsgebot für die einzelne Sendung gelten, dann müssten unter den vier Personen Männer und Frauen; Akademiker, Handwerker, Kaufleute und Bauern; Gut-Ausgebildete und Angelernte; Verheiratete, Geschiedene und Ledige; Behinderte und Nicht-Behinderte vertreten sein – ein Ding der Unmöglichkeit. Man würde jede Senderedaktion überfordern, und die Geschichte, die erzählt werden soll, würde durch die Berücksichtigung von allem und jedem, durch übersteigertes Proporzdenken, kaputtgemacht. Im konkreten Fall wurden drei Männer und eine Frau vorgestellt. Zwei hatten eine Hochschul-Ausbildung, einer hatte gar keine Ausbildung. Die Frau war bereits über 60, einer der Männer noch nicht 50. Das war schon relativ viel Vielfalt. Natürlich hätte auch eine behinderte Person einbezogen werden können, aber es war zur Erläuterung des Problems nicht zwingend. Zu viele Ansprüche an eine Sendung strapazieren die Botschaft. Es ist daher sinnvoll, dass das Vielfaltsgebot für das Programm im Gesamten und nicht für die einzelne Sendung gilt. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Sie soll aber die Redaktionen von Radio und Fernsehen SRF mahnen, immer daran zu denken, dass es auch Behinderte gibt und dass sie angemessen im Programm vorkommen sollen.

C. Jetzt gebe ich Ihnen die Stellungnahme von anderen Stellen zu den Punkten 2-4 Ihrer Beanstandung weiter. Frau Natacha Rickenbacher, Project Office TMS + Barrierefreie Medien von der Programmleitung Fernsehen, schrieb:

«Ich nehme Stellung zur Beanstandung Nr. 5494 von X zu Untertitelung und barrierefreie Sendungen und erlaube mir die Statements der unterschiedlichen Fachexperten unten in Abschnitten abzubilden. Herr X hat sich bereits am 8. März 2016 zum ersten Mal gemeldet und zahlreiche Unterschriften für ein eigenständiges SRF-Programm in Gebärdensprache gesammelt. Am 17. März 2018 meldet er sich wieder mit einer Nachforderung – Programme in Gebärdensprache sollen von Gehörlosen übersetzt werden und nicht von Dolmetschern.

Am 13. Juni beschwert er sich zu folgenden Punkten und macht auf die UNO-Behindertenrechtskonvention aufmerksam:

1) DOK ’50+ und arbeitslos – Wege aus der Altersfalle’: Fehlende Vielfalt in der Berichterstattung, z.B. werden Menschen mit Behinderung nicht erwähnt.

2) Die einschaltbaren Untertitel auf der Seite 777 seien wegen der zu kurzen Lesezeit zu bemängeln und es seien keine gehörlosen Personen für die Qualitätskontrolle eingestellt.

3) Die Sendung ‘Signes’ [3] ist französisch gebärdet und mit deutschen Untertiteln versehen. Das sei verwirrend und ausserdem soll sie durch eine gehörlose Person produziert und moderiert werden.

4) Ungerechtigkeit und unverständliche Haltung der SRG gegenüber den behinderten Menschen. Das Programm der SRG muss sprachliche und kulturelle Minderheiten einschliessen. Das verpflichtet auch zu Programmen in Gebärdensprache.»

Punkt 2

Hierzu äußert sich Herr Gion Linder, Bereichsleiter Access Services SwissTXT:

  • «Die SRG strahlt die Untertitel immer noch im Teletext-Format aus. Es stimmt zwar, dass andere TV-Veranstalter die DVB-Untertitel nutzen. Da aber in der Schweiz 90% der Zuschauer Swisscom- oder UPC-Kunden sind und diese beiden Distributoren die Teletext-Untertitel digital konvertieren, hat dieses Argument keine Schlagkraft. Die SRG ist beim bisherigen Übertragungsverfahren geblieben, weil sie sparsam mit ihren Mittel umgeht und weil dies keinen Einfluss auf die Qualität der Untertitel hat.
  • Die vom Beanstander angesprochene Geschwindigkeit der Untertitel ist für Leute mit eingeschränkter Lesekompetenz in der Tat ein Problem. Wir halten es so, dass wir bei komplexeren Sendeinhalten eine höhere Lesekompetenz voraussetzen. Allerdings fordern die Hörbehinderten immer wieder explizit eine zensurfreie 1:1 Untertitelung. Wir halten uns bei der Erstellung der Untertitel an das betreffende Stylebook, welches für deutschsprachige Länder gilt.
  • Die teilweise nicht vorhandene Untertitelung bei 3sat und TV5 Monde fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich.
  • Anstellung einer gehörlosen Fachperson. Dies ist bei den Verhandlungen mit den Verbänden der Sinnesbehinderten nie ein Thema. Zudem müssten wir bei 30'000 Stunden Untertiteln pro Jahr ein ganzes Heer an Fachpersonen engagieren, um diese Menge stemmen zu können.»

Punkt 3

Hier nimmt wieder Frau Natacha Rickenbacher, Koordination Leistungen Sinnesbehinderte SRF, Stellung:

«Im Januar 2018 wurde zum ersten Mal eine nationale Gebärdensprachsendung nach dem Vorbild von Signes (RTS) ausgestrahlt. Die Sendung wird von gehörlosen Menschen präsentiert. Die 30-minütigen Berichte behandeln Themen der Hörbehinderten, im Geiste der Solidarität, der Integration und der Achtung der Unterschiede. Das Programm richtet sich an Gehörlose, Hörgeschädigte und alle, die sich für diese Realität interessieren.
Neunmal im Jahr, jeweils am letzten Samstag des Monats, läuft die Sendung um 08.30 Uhr auf SRF 1 und jeweils am Sonntag um 10.15 Uhr auf SRF info und ist im Player als Video on Demand abrufbar.

RTS produziert diese Sendungen und arbeitet eng mit gehörlosen Personen im Team zusammen. Regelmässig werden die zu behandelnden Themen im engen Austausch mit den gehörlosen Moderatoren besprochen. Von den insgesamt neun Sendungen pro Jahr werden sechs in der französischen Schweiz in der ‘langue des signes française’ [4] gedreht. In der Deutschschweiz werden zwei Folgen in der ‘deutschschweizerischen Gebärdensprache’ [5], im Tessin eine weitere Folge in der ‘lingua die segni italiana’ [6] gedreht.

SRF adaptiert die jeweiligen Sendungen in den anderen Landessprachen mit offenen Untertiteln, deutschschweizerischer Gebärdensprache für mündliche Aussagen und mit einer deutschen Synchronisation. Alle Unternehmenseinheiten haben bereits positive Feedbacks zur Umsetzung erhalten.

RSI hat in der ersten Sendung den Versuch gestartet, alles in der italienischen Gebärdensprache zu übersetzen. Zahlreiche Feedbacks der Betroffenen haben gezeigt, dass sie die Art der Umsetzung gut finden, hielten aber die durchgehende Übersetzung in der italienischen Gebärdensprache für nicht nötig.

Für die Aufnahmen im Studio wird SRF, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte, einen Versuch bei ‘Signes’ mit muttersprachlichen gehörlosen Personen starten, wie dies bereits im 2016 bei den Kindersendungen umgesetzt wurde. Wir sind sehr offen und gewillt mit gehörlosen Personen zu arbeiten und es bei einzelnen Sendungen umzusetzen. Je nach Produktionsbedingungen, Vorlaufzeit und verfügbaren Mitteln ist es leider nicht überall umsetzbar.

Die SRG und die Unternehmenseinheiten pflegen eine gute Beziehung zu den Sinnesbehindertenverbänden und sind im regelmässigen Austausch. Einmal im Jahr trifft sich die SRG mit den Sinnesbehindertenverbänden. Dort präsentieren die Unternehmenseinheiten die Leistungen für sinnesbehinderte Menschen. Und zu Beginn des Jahres treffen sich die regionalen Verbände mit den einzelnen Unternehmenseinheiten. Dort wird die zukünftige Planung vorgestellt. Am Schluss gibt es eine Feedbackrunde über Optimierungsmöglichkeiten. Die Sinnesbehindertenverbände sind stets offen für die Anliegen ihrer Mitglieder.

Punkt 4

Dazu antwortet Frau Severine Schori-Vogt vom Rechtsdienst der SRG:

«Die Antworten beschränken sich auf die Frage, ob aus den gesetzlichen Vorgaben der Anspruch abgeleitet werden kann, dass die SRG eigenständige Sendungen für hörbehinderte Menschen anbietet. Die Antwort lautet, kurzgefasst: Nein.

Die Pflichten der SRG im Bereich der Leistungen für sinnesbehinderte Menschen ergeben sich aus dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Bundesverfassung lassen sich keine direkten Ansprüche gegenüber der SRG ableiten. Damit besteht der Anspruch auf eine konkrete Sendung ebenso wenig, wie der in den Verhandlungen geltend gemachte Anspruch, die SRG müsse 100% ihrer Angebote untertiteln.

Art. 7 Abs. 3 RTVG [7] verpflichtet u.a. die SRG, einen angemessenen Anteil der Sendungen in einer für hör- und sehbehinderte Menschen geeigneten Weise aufzubereiten. Diese Aufbereitung geschieht unter anderem mit Untertiteln. Art. 7 RTVV [8]präzisiert dies, im Moment ist die SRG verpflichtet, einen Drittel der Fernsehsendungen je Sprachregion zu untertiteln. Im Bereich der Gebärdensprache besteht gemäss Art.7 Abs. 3 RTVG die Pflicht, täglich mindestens eine Informationssendung auszustrahlen, die in Gebärdensprache aufbereitet ist. Weiter verpflichtet Art. 7 RTVV die SRG, eine Leistungsvereinbarung mit den Verbänden der Sinnesbehinderten abzuschliessen, die den Bereich der zu untertitelnden Inhalte und den Umfang der weiteren von der SRG zu erbringenden Leistungen regelt. Wichtig ist auch zu betonen, dass <in Gebärdensprache aufbereitet> eben verdolmetschen heisst und keinen Anspruch auf eine eigenständige Sendung für hörbehinderte Menschen, also eine Sendung von Hörbehinderten für Hörbehinderte, begründet.

Diesem Anspruch stünde auch ein anderes, für die SRG und andere Medien zentrales Element entgegen, die Programmautonomie, die ihre Grundlage bereits in Artikel 93 AAbsatz 3 der Bundesverfassung[9] findet, und die in Art.6 RTVG konkretisiert wird. Art. 6 Abs. 3 RTVG hält explizit fest, dass niemand von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen kann. Die Programmautonomie bedeutet hier vor allem, dass der Entscheid, ob eine bestimmte Sendung in einer bestimmten Form in das Programm der SRG aufgenommen wird, alleine der SRG obliegt.»

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/50-und-arbeitslos---wege-aus-der-altersfalle?id=9cd04f71-8592-4954-b412-1bb6ccd5d144&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] Radio- und Fernsehgesetz Artikel 4, Absätze 1 und 4, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[3] https://www.srf.ch/play/tv/sendung/signes-in-gebaerdensprache?id=5832074e-3266-4c7d-8879-db5b5e485566&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[4] https://www.rts.ch/play/tv/emission/signes?id=389084&station=a9e7621504c6959e35c3ecbe7f6bed0446cdf8da

[5] https://www.srf.ch/play/tv/sendung/signes-in-gebaerdensprache?id=5832074e-3266-4c7d-8879-db5b5e485566

[6] https://www.rsi.ch/play/tv/programma/segni?id=10110515&station=rete-uno

[7] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#a7

[8] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063007/index.html#a7

[9] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a93

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