Fussball-WM-Direktübertragung vom 30. Juni 2018 («Humorvoll zusammengestellter Rückblick» nach dem Spiel Argentinien-Frankreich) beanstandet (II)
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Mit Ihrer E-Mail vom 30. Juni 2018 beanstandeten Sie eine Stelle im «Humorvoll zusammengestellten Rückblick» nach dem Fussball-WM-Spiel Argentinien-Frankreich vom gleichen Tag. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich schaue das WM-Spiel Argentinien-Frankreich, danach kommt ein "humorvoller" Rückblick auf die Gruppenphase mit einem bodenlosen sexistischen Witz und ich denke nur: Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein. Bitte um Stellungnahme.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Notker Ledergerber, Stabschef SRF Sport, antwortete wie folgt:
«Zur Beanstandung betreffend ‘humorvoll zusammengestelltem Rückblick’ nach dem Spiel Argentinien – Frankreich vom 30. Juni nehme ich nach Rücksprache mit Bereichsleiter Mario Denzler wie folgt Stellung:
Die beanstandete Passage ist sehr polarisierend, dessen waren sich die Sendungsverantwortlichen bewusst. Gerade deshalb wurde vor der Ausstrahlung des Beitrags intensiv und mit verschiedenen Verantwortlichen darüber diskutiert, ob die besagte Aussage im Beitrag belassen oder ausgewechselt werden muss. An der Diskussion beteiligt waren Philipp Stöckli als WM-Projektleiter, Mario Denzler als Bereichsleiter Grossprojekte und Susan Schwaller als Bereichsleiterin sportlive und bewusst auch aus dem Blickwinkel einer Frau. Alle kamen wir zum Schluss, die Passage im Beitrag zu belassen – aufgrund folgender Einschätzung:
- Der Beitrag ist in der Grundanlage und von A-Z ein unterhaltender, humorvoller Rückblick, der einzelne Momente der Vorrunde in Pointen nacherzählt. Diese Erzählform war klar erkennbar.
- Die heikle Passage folgte erst gegen Schluss des Beitrags, als die unterhaltsame Erzählform für jeden Zuschauer gut erkennbar war.
- Wir veranlassten, dass der Beitrag explizit als humorvoller Rückblick anmoderiert wird. Moderator Lukas Studer löste dies mit den Worten <die folgenden 6 Minuten sind (...) nicht immer ganz ernst gemeint> ein.
- Aufgrund dieser Einschätzungen und Massnahmen waren wir der Meinung, dass für das Publikum klar erkennbar war, dass die beanstandete Passage keine sexistische Bemerkung ist.
- Wichtig scheint uns, dass der Autor die beanstandete Passage keineswegs als oberflächliche, flapsige Bemerkung in der Eile formulierte. Der ganze Beitrag war eine ausserordentlich aufwendige und sehr bewusste Bearbeitung, die Bild und Text gezielt mit Pointen aufeinander abstimmte.
- Dass sich der Beitrag auf heiklem Terrain von Unterhaltung, Humor und Pointen und damit des individuellen Geschmacks bewegte und polarisierend wirken kann, war uns bewusst. Doch wir erhofften uns, dem Publikum den unterhaltsamen und pointierten Kontext genügend klar zu deklarieren und damit die beanstandete Passage vom sexistischen Ausdruck zu befreien.
- Falls uns dies nicht gelungen ist und sich Zuschauerinnen und/oder Zuschauer trotzdem von einer sexistischen Wirkung verletzt fühlen, tut uns dies leid.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Die Zusammenfassung der Vorrunde mit Bildern, die von einem meist verfälschenden, amüsant interpretierenden Text begleitet wurden, war zunächst vor allem eines: unterhaltsam. Aber dann kam die Zusammenfassung der Zusammenfassung: «Tränen, Tore, Titelverteidigungs-Frust». Die Konsonanten-Alliteration war gelungen, doch der Hinweis auf falsche Fährten war einseitig auf den letzten der drei Begriffe beschränkt. Es hiess ja nicht: Trä – und dann kam das Bild eines wild gestikulierenden Trainers – nen, To – und dann kam das Bild eines Totenkopfs – re. Nur beim letzten Wort: Tit – kam das Bild einer Frau mit einem wohlgerundeten Busen, und das Wort wurde vervollständigt als «Titelverteidigungs-Frust». Die Anspielung auf das Wort «Titten» für weibliche Brüste ist sexistisch; der Duden bezeichnet das Wort als derb. Ich kann deshalb Ihre Beanstandung unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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