«Rendez-vous»-Beitrag «Werden ältere Bauarbeiter systematisch ausgenutzt?» beanstandet
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Mit Ihrem von Vizedirektor Y mitunterzeichneten Brief vom 2. Juli 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Rendez-vous» (Radio SRF) vom 14. Juni 2018 und dort den Beitrag «Werden ältere Bauarbeiter systematisch ausgenutzt?»).[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Hiermit reicht der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) Beschwerde gegen SRF, respektive gegen die Sendung ‚Rendez-vous‘ vom Donnerstag, 14. Juni 2018, 12.30 Uhr, ein.
Antrag:
• Der Schweizerische Baumeisterverband beantragt die Feststellung durch die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz (SRG.D), dass die vorliegende Berichterstattung in der Sendung ‘Rendez-vous’ nicht nur einseitig und damit unausgewogen war, sondern dass sie auch eine Verletzung der Konzession des SRF darstellt.
Sachverhalt:
• Für die Sendung ‚Rendez-Vous‘ wurden von Radio SRF 1 zum Thema der Entlassung älterer Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe verschiedene Recherchen und Interviews einerseits mit Arbeitnehmern des Bauhauptgewerbes und Mitgliedern der Gewerkschaften geführt, andererseits wurde auch ein ausführliches Interview mit dem Mediensprecher des Schweizerischen Baumeisterverbandes, Herrn Matthias Engel, durchgeführt.
• Zu unserem grossen Befremden wurden dabei die Aussagen von Matthias Engel und damit die Stellungnahme des SBV in falschem Zusammenhang wiedergegeben und so die Wahrnehmung durch die Zuschauer massgeblich beeinflusst.
• Einleitend zur Stellungnahme von Matthias Engel moderiert der Journalist mit den Worten: <Warum der Bestand an Temporär-Mitarbeitenden bei den Ü-50 überdurchschnittlich stark wachse, weiss auch der Schweizerische Baumeisterverband nicht... >. Damit wurde jedoch von Matthias Engel darauf hingewiesen, dass die Temporärarbeit über alle Branchen und Alterskategorien gleichmässig zunimmt, weshalb nicht von einem überdurchschnittlichen Anstieg bei den Ü-50 Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe gesprochen werden kann.
• Auch die weitere Moderation des Journalisten mit den Worten <Von einer systematischen
Diskriminierung der Ü-50 will er allerdings nicht reden> unterstellt, dass es eine systematische Diskriminierung sämtlicher Arbeitnehmer über 50 Jahren im Bauhauptgewerbe gäbe, der SBV aber nichts davon wissen möchte.
• Zudem zeigen die Zahlen zur Temporärarbeit eindeutig, dass diese überall und generell ansteigt. Mit anderen Worten, es sich bei der Zunahme der Temporärarbeit nicht um ein branchenspezifisches Thema handelt. Des Weiteren steigt die Beschäftigung von Temporärarbeit über alle Alterskategorien gesehen, gleichmässig an. Die entsprechenden Zahlen, Unterlagen und Informationen wurden den Verantwortlichen der Sendung im Vorfeld abgegeben.
• Aus einem Einzelbeispiel und mit sehr selektiver Auswahl von statistischen Zahlen wird damit ein nicht vorhandener Trend kreiert und verbreitet.
• Laut Art. 4 Abs. 2 RTVG müssen redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen
und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.
• Das Ganze wiegt umso schwerer, als aus einem Einzelschicksal ein Problem für die gesamte Baubranche herbeigeredet wird. Damit wird das gesamte Bauhauptgewerbe in Verruf gebracht.
• Gerade die Darstellung dieser Elemente ist aber für eine objektive Information von zentraler Bedeutung. Die nur einseitig erfolgte Darstellung über eine angebliche Diskriminierung von Ü-50-jährigen verunmöglichte den Zuhörern eine objektive Wahrnehmung.
Für die wohlwollende Prüfung des eingangs gestellten Antrages bedanken wir uns.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Rendez-vous» antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:
«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Die beiden Vertreter des Baumeisterverbandes, Herr X als Direktor, Herr Y als Vizedirektor, kritisieren konkret, wir hätten eine Aussage des Sprechers des Baumeisterverbandes in einem falschen Zusammenhang wiedergegeben und zudem bei einer anderen Aussage unterstellt, es werde etwas verheimlicht. Ausserdem sei behauptet worden, bei der Problematik der zunehmenden Temporärarbeit handle es sich um ein branchenspezifisches Thema und schliesslich, unsere Berichterstattung diene dazu, die Baubranche in Verruf zu bringen.
Über zahlreiche Argumente haben sich der Vizedirektor des Baumeisterverbandes, Z, und der Autor des Beitrags, Andreas Lüscher, bereits per E-Mail ausgetauscht. Da Herr Lüscher in seiner schriftlichen Antwort auf konkrete Fragen und Kritikpunkte ausführlich geantwortet hat, füge ich diesen Briefwechsel der Vollständigkeit halber als Anlage bei.
Die Geschichte in unserer mittäglichen Informationssendung ‘Rendezvous’ vom
14. Juni bestand aus zwei Teilen: Einem Fallbeispiel aus der Romandie und einer Recherche, welche diesen Einzelfall in einen gesamtschweizerischen Zusammenhang rückte. In diesem Zusammenhang kamen sowohl die Gewerkschaftsseite als auch die Arbeitgeberseite zu Wort.
Anknüpfend an die Schilderung des Einzelfalls in der Westschweiz formulierte Wirtschaftsredaktor Andreas Lüscher zurückhaltend, <das Beispiel in Genf dürfte kein Einzelfall sein>. Er stützt sich dabei zum einen auf einen Gewerkschaftsvertreter, zum anderen auf ein Gutachten, das vom Baumeisterverband selber angefordert worden war und aus dem hervorgeht, dass der Anteil der Temporärarbeiter unter den älteren Arbeitnehmern deutlich stärker angestiegen ist als unter jüngeren. Die Aussage des Verbandssprechers, wonach man die Gründe nicht kenne, ist somit keineswegs aus dem Zusammenhang gerissen, sondern bezieht sich genau auf die angesprochene Thematik. Zumindest eine indirekte Erklärung lieferte der Sprecher in einer weiteren Aussage aber doch, als er nämlich auf die wachsenden Erfordernisse hoher Flexibilität im Baugewerbe hinwies. Das deutet darauf hin, dass die Temporärarbeit dazu dient, besser auf diese Herausforderung zu reagieren – und möglicherweise auch, dass ältere festangestellte Mitarbeiter diese Flexibilität nicht immer mitbringen. Bei letzterem Punkt handelt es sich allerdings um eine naheliegende Interpretation beim Zuhören; in dem Beitrag wurde er nicht explizit aufgegriffen.
Die Beanstander erwähnen uns zur Verfügung gestellte ‘Zahlen, Unterlagen und Informationen’, die belegen würden, dass die Temporärarbeit bei über Fünfzigjährigen nicht überdurchschnittlich zugenommen habe. Uns tatsächlich zugestellt wurde eine Grafik, die aber genau das nicht belegt.
Beim in der Beanstandung erwähnten O-Ton-Zitat des Verbandssprechers <... von einer systematischen Diskriminierung der über Fünfzigjährigen will er allerdings nicht reden>, soll Herrn Matthias Engel keine Verheimlichung unterstellt werden. Vielmehr ging es uns darum, einen Gegensatz kenntlich zu machen. Im Unterschied zum im vorangehenden Beitrag interviewten Arbeiter, im Unterschied ebenfalls zum zitierten Gewerkschafter und zum zitierten Gutachten, die sehr wohl von einem stärkeren Wachstum der temporären Beschäftigung bei älteren Arbeitnehmern sprechen, redet Herr Engel selber nämlich nicht davon, weil aus seiner Sicht eine Diskriminierung nicht festzustellen sei.
Die Beanstander betonen im Weiteren, bei der Temporärarbeit und deren wachsender Bedeutung handle es sich nicht um eine branchenspezifische Thematik oder Problematik. Wir haben sie in den beiden Beiträgen auch nicht als solche hingestellt. Ein Vergleich mit anderen Branchen wird nicht gezogen. Es schien uns aufgrund der Faktenlage legitim, in diesem Fall auf die Baubranche zu fokussieren, zumal es sich bei dieser um einen der beschäftigungsstärksten Wirtschaftssektoren der Schweiz handelt.
Und schliesslich ging es uns in dem Beitrag auch nicht darum, eine einzelne Branche in Verruf zu bringen, vielmehr die Probleme von älteren Arbeitnehmern an einem konkreten Beispiel aufzuzeigen – ein aktuell im Zusammenhang mit der Diskussion über die Rentenreform ganz zentrales Thema. Es ist ein legitimes und aus Publikumssicht sinnvolles journalistisches Prinzip, Probleme möglichst auf eine konkrete Situation herunterzubrechen und an Fallbeispielen zu exemplifizieren. Dass wir es in diesem Fall am Beispiel der Baubranche taten, hängt auch damit zusammen, dass wir hier über das entsprechende Material verfügten. Wir haben aber die Schwierigkeiten von über Fünfzigjährigen im Erwerbsleben und ebenso Fragen rund um die Temporärarbeit schon vielfach am Beispiel anderer Branchen thematisiert und werden das auch in Zukunft tun.
Unsere Darstellung sollte es dem Publikum erlaubt haben, seine eigenen Schlüsse zu ziehen. Die einen mögen das Interesse älterer Arbeitnehmer an einer festen Anstellung höher gewichten, andere wiederum das Recht von Unternehmen, sich in einem äusserst harten Konkurrenzkampf mehr Flexibilität zu verschaffen. Die persönliche Sichtweise einer Hörerin und eines Hörers dürfte letztlich das Urteil über die geschilderte Entwicklung prägen. Insofern kann von ‘in Verruf bringen’ keine Rede sein. Zumal man die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen auch als notwendige und richtige Reaktion auf die Wettbewerbssituation sehen kann.
Wir denken, dass wir in dem beanstandeten Schwerpunkt in der Sendung ‘Rendez-vous’ weder Aussagen falsch oder in falschem Zusammenhang widergegeben, noch tatsachenwidrige Aussagen gemacht haben.
Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Zunächst zum Formellen:
Man kann bei einer Ombudsstelle im Rundfunkbereich keine Beschwerde einreichen, sondern nur eine Beanstandung. Eine Beschwerde hingegen ist nur bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) möglich.[2] Eine Beanstandung ist eine eher informelle Reklamation, die eine Vermittlung, einen Kommentar oder eine Empfehlung an die Redaktion auslöst, während die Beschwerde ein rechtliches Verfahren auslöst, das auch zu einem rechtsgültigen Entscheid durch die UBI führt. Die Beanstandung bei der Ombudsstelle ist die Voraussetzung für die Beschwerde bei der UBI.
Weil die Ombudsstelle im eher informellen Bereich aktiv wird, kann man bei ihr auch keinen förmlichen Antrag stellen.
Es gibt keine Konzession für SRF, sondern nur eine für die SRG. Die Ombudsstelle prüft nicht, ob die Konzession verletzt ist, sondern, ob ein Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz vorliegt.
In der Sache hat der «Rendez-vous»-Beitrag ein echtes Problem aufgeworfen. Es handelt sich um ein Problem sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. In verschiedenen Branchen fällt die Arbeit nicht kontinuierlich an. So sind Bauunternehmer, Landwirte, Winzer, Handwerker, Architekten immer wieder darauf angewiesen, für größere Aufträge Leute einzustellen, die sie nach Abschluss des Projektes nicht mehr brauchen. Umgekehrt ist es für Arbeitnehmer, gerade wenn sie schon etwas älter sind, hart, wenn sie freigestellt und dann allenfalls als temporär-Angestellte zu schlechteren Bedingungen wieder beschäftigt werden. Das «Rendez-vous» hat das Problem auf anschauliche und verständliche Art aufgegriffen. Dabei kam sowohl die Seite der Gewerkschaft (mit Nico Lutz) als auch die Seite des Baumeisterverbandes (mit Matthias Engel) zu Wort.
Sie unterstellen dem Beitrag letztlich Thesenjournalismus. Was ist Thesenjournalismus? Es ist die Methode, bei der Recherche nur nach Belegen für die eigene, auf Vorurteilen fussende These zu suchen und alle Gegenargumente unter den Tisch zu wischen. Thesenjournalismus ist bei SRF verboten. Denn er widerspricht jeglicher journalistischen Ethik. Die journalistische Ethik verlangt, dass jede Seite mit ihren besten Argumenten zum Zuge kommt und dass sich Angegriffene zu den Vorwürfen äußern können. Die journalistische Ethik verlangt auch, dass die Suche nach der Wahrheit das oberste Prinzip journalistischer Arbeit ist.
Im Beitrag war vielleicht der Satz: «Von einer systematischen Diskriminierung der ü-50-Angestellten will er (gemeint ist Matthias Engel) aber nicht reden» etwas unglücklich formuliert. Der Satz meinte nicht, dass Pressesprecher Engel das Gespräch darüber verweigerte. Er meinte auch nicht, dass dem Baumeisterverband unterstellt würde, er stecke den Kopf in den Sand und sei ignorant. Er meinte nur, dass Herr Engel das Argument nicht gelten lassen will. Sonst aber war der Beitrag klar und auch fair. Im Gegensatz zu Ihrer Darstellung stimmt eben auch, dass der Anteil an temporär-Beschäftigten je nach Altersgruppe nicht gleichmäßig ansteigt, auch wenn die Unterschiede nicht eklatant sind. Und es war sicher nicht falsch zu sagen, dass «Hire and Fire» ein neuer Trend in der Arbeitswelt sei. Damit wurde ein Phänomen beschrieben, das auch der Pressesprecher des Baumeisterverbandes als unumgänglich bezeichnete, vor allem auch wegen Zwängen der Rechtslage. Ich kann daher Ihrer Argumentation, dass der Beitrag einseitig und unausgewogen war, nicht folgen, und deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/sendungen/rendez-vous/werden-aeltere-bauarbeiter-systematisch-ausgenutzt
[2] https://www.srf.ch/sendungen/rendez-vous/werden-aeltere-bauarbeiter-systematisch-ausgenutzt , Artikel 83 sowie 91-98 des Radio- und Fernsehgesetzes.
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