Berichterstattung über den Bieler Prozess wegen Menschenhandel und Prostitution beanstandet

5526
Mit Ihrer E-Mail vom 12. Juli 2018 beanstandeten Sie die Berichterstattung verschiedener Formate von SRF am 11. Juli 2018 über den Bieler Prozess wegen Menschenhandel und Prostitution.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der srf-Berichterstattung über den Prozess in Biel wegen Menschenhandels hat mich massiv irritiert, dass Inhalt und Bildsymbolik sich diametral widersprechen. Ich empfinde sie als voyeuristisch ‘stossend’, denn sie transportieren unterschwellig schlüpfrige und verharmlosende Informationen, die das Bieler Urteil scharf verurteilt.

Die Filmsequenzen wurden mehrheitlich aus der voyeuristisch verharmlosenden Perspektive eines Freiers ausgewählt. (Blick unter den Rock oder direkt in den Schritt, nackte Pole-Dancerin, nackte Beine in’„Rotlichtposition’, vulgäres Lippenstift benutzen, etc.) Dies ist weder erklärbar noch nachvollziehbar, verletzt diese Optik doch nicht nur die betroffenen Opfer, sondern jede Frau.

Meiner Meinung nach muss das Thema nicht aus der hoch irritierenden Täteroptik, sondern aus der Perspektive der misshandelten Frauen illustriert werden, die sich in einer bedrohlichen, auswegslosen, beschämenden, traumatisierenden und beängstigenden Situation befinden.

Ich möchte mit meiner Beurteilung aus Sicht einer Frau dem SRF wichtige Informationen über die Wirkung von Bildmedien vermitteln.»

B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Schweiz aktuell» und «10 vor 10» antworteten Dr. Basil Honegger, Redaktionsleiter von «Schweiz aktuell», Christian Dütschler, Redaktionsleiter von «10 vor 10» sowie Corinne Stöckli, Redaktorin von «10 vor 10»:

«Frau X beanstandet den Beitrag «Menschenhändlerin muss 10,5 Jahre in Haft» im Schweiz Aktuell vom 11. Juli 2018 und den Beitrag «Menschenhandel in der Schweiz – Thailänderin verurteilt» vom 10vor10 vom 11. Juli 2018. Der ebenfalls kritisierte Beitrag auf SRF News online basiert auf dem oben erwähnten Beitrag von Schweiz Aktuell und enthält dieselben Symbolbilder, weshalb wir dazu nicht separat argumentieren.

In den beiden Beiträgen von Schweiz Aktuell und 10vor10 geht es um einen der grössten Fälle von Menschenhandel in der Schweiz. Beide Berichte legen das Schwergewicht auf die Tragweite des Verbrechens und die Situation der Opfer. Die Kritik der Beanstanderin betrifft ausschliesslich die in den Beiträgen in kurzen Sequenzen verwendeten Symbolbilder. Dabei handelt es sich um verfremdete Bilder aus dem Rotlicht-Milieu. Die Beanstanderin ist nun der Meinung, dass die verwendete Bildsymbolik dem Inhalt <diametral widerspreche>. Sie empfindet die Bilder als <voyeuristisch ‘stossend’>, denn sie transportieren ihrer Meinung nach <unterschwellig schlüpfrige und verharmlosende Informationen>. Die Beanstanderin meint, das Thema sollte <nicht aus der hoch irritierenden Täteroptik, sondern aus der Perspektive der misshandelten Frauen illustriert werden>. Gerne nehmen wir zu den einzelnen Vorwürfen Stellung.

Vorab möchten wir anmerken, dass Symbolbilder grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn keine konkreten Bilder vorhanden sind. Im vorliegenden Fall war es uns natürlich nicht möglich, die Betroffenen in ihrem Alltag im Rotlichtmilieu zu filmen. Beide Redaktionen haben sich aber - unabhängig voneinander - intensiv bemüht, eines der Opfer des Menschenhandels zum Zeitpunkt des Prozesses zu interviewen oder mit der Kamera zu begleiten. Aus verständlichen Gründen wollte sich keines der Opfer zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund haben wir auf Symbolbilder zurückgegriffen, um das Umfeld, indem sich die Betroffenen damals bewegten, für das Publikum zu illustrieren.

Da wir im Folgenden die Beiträge von Schweiz Aktuell und 10vor10 separat abhandeln, ist eine gewisse Redundanz in der Argumentation unvermeidbar.

A) Beitrag <Menschenhändlerin muss 10,5 Jahre in Haft> von Schweiz Aktuell

1. Vorwurf: Inhalt und Bildsymbolik widersprechen sich diametral

Wir sind nicht der Meinung, dass sich Inhalt und Bildsymbolik diametral widersprechen. Wir können die Gedanken von Frau X bis zu einem bestimmten Punkt nachvollziehen. Es lag und liegt uns aber fern, die Situation dieser Frauen in irgendwelcher Weise zu verharmlosen – im Gegenteil, es war uns im konkreten Fall ein Anliegen, auf die Problematik im Bereich Menschenhandel aufmerksam zu machen. Deshalb haben wir nicht nur ausführlich über den Prozess berichtet, sondern zusätzlich auch noch Susanne Seytter von der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) im Beitrag interviewt. Susanne Seytter ordnet nicht nur das Urteil für die Zuschauer und Zuschauerinnen generell ein, sie nimmt explizit auch die Perspektive der Opfer ein, indem sie verdeutlicht, was es für diese bedeutet, wenn ein Täter eines Menschenhandel-Falls wieder aus dem Gefängnis entlassen wird, und auch wie problematisch die beschriebenen Netzwerke für die Betroffenen sind. Auch die Korrespondentin erläutert in der dritten Frage der Schaltung nochmals ganz konkret, welche Angst sogar die Aussage im Prozess bei den Opfern auslösen kann. Inhaltlich ist der Bericht deshalb alles andere als verharmlosend und würdigt die Perspektive der Opfer in mehrfacher Hinsicht.

2. Vorwurf: Bilder seien voyeuristisch ‘stossend’, denn sie transportieren unterschwellig schlüpfrige und verharmlosende Informationen

Zusammen mit 1). Neben Bildern der Gerichtszeichnungen und Aussenaufnahmen von Fassaden aus dem Rotlichtmilieu wurden auch Bilder von Frauen gezeigt, die im Milieu arbeiten. Diese Bilder wurden jedoch nicht als reale Bildsequenz gezeigt, sondern bewusst auf dem Schnittplatz verfremdet (abgedunkelt, unscharf gemacht, mehrere Bilder überlagert). Dies ist ein gestalterisches Mittel, durch das ein Zuschauer realisiert, dass ein Bild nicht 1:1 einem realen Vorgang entspricht, sondern auf einer symbolischen Ebene zu verstehen ist. Gleiches nutzt nicht nur das Fernsehen, sondern auch die Filmindustrie z.B. für einen Drogenrausch, eine vergangene Erinnerung, eine mögliche Variante der Vergangenheit, etc. Insgesamt haben wir diese Symbolbilder während rund 35 Sekunden gezeigt, wobei der Beitrag einschliesslich der Anmoderation über fünf Minuten lang ist.

Bei den Symbolbildern trifft es zu, dass wir auch Bilder von Frauen zeigen, so wie es der Realität entspricht. Die Bilder stellen den Alltag in solchen Etablissements dar. Und damit leider auch den Alltag und die Perspektive der Opfer. Wie im Prozess erläutert wurde, mussten diese Frauen sich fast ausschliesslich in diesen Etablissements aufhalten. Sie haben dort gearbeitet, gegessen und sogar geschlafen. Es ist dies drum leider durchaus eine Alltagssituation aus der Perspektive der Frauen. Im Beitrag ging es nicht darum, ob Prostitution generell gut oder schlecht ist, ob sie verwerflich, ‘vulgär’, ‘schlüpfrig’ oder ‘stossend’ ist, es ging um Menschenhandel und die Prostitution im Rahmen einer absoluten Zwangslage. Eine solche Zwangslage kann man nicht bebildern. Unterdrückung, Ausnutzung und Zwang sind praktisch nicht in einfachen Bildern auszudrücken, sondern werden besser in einer Situationsbeschreibung vermittelt. Die Redaktion hat sich deshalb bemüht, einige solcher Situationen zu beschreiben und damit die schwierige Situation aus der Perspektive der Opfer zu vermitteln.

Es wurden im Beitrag auch nicht übermässig viele Bilder aus dem Rotlichtmilieu gezeigt. In keiner Weise wurde die Lage der Opfer oder die Prostitution generell ‘verharmlost’. Der Beitrag und die Bildauswahl waren deshalb in unseren Augen durchaus sachgerecht.

3. Vorwurf: Beitrag hätte nicht aus Täteroptik, sondern aus derjenigen der misshandelten Frauen illustriert werden müssen

Den Vorwurf, dass wir den Beitrag aus der Optik der Täter illustriert hätten, weisen wir vehement von uns. Täterin war in diesem Prozess die erstinstanzlich verurteilte Menschenhändlerin. Wir haben deren Perspektive zu keinem Zeitpunkt des Beitrages aufgenommen. In ihrer Beanstandung scheint X jedoch auch alle Freier in die Täterschublade zu stecken. Sie wirft uns vor, aus der <verharmlosenden Perspektive eines Freiers> zu berichten und kritisiert diese <hoch irritierende Täteroptik>. Es gilt festzuhalten, dass Prostitution in der Schweiz, anders als in Schweden, legal ist. Es ist nicht die Aufgabe der Sendung Schweiz aktuell, diese Tatsache zu werten. Dies war auch nicht ein zentraler Teil des Beitrages und des Gerichtsprozesses. Es ging um Prostitution unter Zwang, um das Ausnützen einer Notlage, Förderung der Prostitution, Geldwäscherei, Widerhandlungen gegen das Ausländerrecht und eben Menschenhandel (nicht um Misshandlung, wie es die Beanstanderin suggeriert). Dass wir dabei den Alltag der betroffenen Frauen zeigen, erachten wir als sachgerecht. Die Optik der Täterin haben wir bildlich nie eingenommen.

Schliesslich möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir durchaus versucht haben, ein Opfer im Beitrag zu interviewen. Leider ist uns das trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen. Aus diesem Grund, kam auch die FIZ stellvertretend für die Opfer zur Sprache.

B) Beitrag <Menschenhandel in der Schweiz – Thailänderin verurteilt> von 10vor10

Bevor wir zu den einzelnen Vorwürfen Stellung nehmen, gehen wir gerne kurz auf den Inhalt des beanstandeten 10vor10-Beitrags ein. Gleich zu Beginn des rund fünfminütigen 10vor10-Beitrags zeigen wir während der Moderation das Bild einer verzweifelten Frau und setzen den darauffolgenden Beitrag so auch visuell von Beginn weg in den richtigen Kontext. Dazu heisst es wörtlich:

<Nun in die Schweiz - und zu einem Thema, das hier selten an die Öffentlichkeit kommt: Menschenhandel. Nun aber schockiert ein Fall unser Land, bei dem über siebzig Frauen aus Thailand wie eine Ware behandelt wurden – gezwungen, in Schweizer Bordellen für eine Frau anzuschaffen, die heute zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Lukas Messmer zeigt, wie schwierig es ist, Menschenhändler in der Schweiz zu überführen.>

Es folgen rund 15 Sekunden Symbolbilder (im Vergleich: Beitragslänge insgesamt inkl. Anmoderation = über fünf Minuten) aus einem Bordell, wobei zwei Bildebenen übereinander geschnitten und diese zusätzlich farblich verfremdet wurden. Dazu hörte man wörtliche Aussagen der Opfer, von einer Laien-Sprecherin nachgesprochen:

<Es war, als hätte ich meine Freiheit verloren. Ich war sehr betrübt.>

<Ich musste 24 Stunden für Kunden bereit sein. Das Schlaf- war das Arbeitszimmer.>

<Meine Gebärmutter macht das nicht mehr mit. Ich kann nicht mehr.>

Während die beanstandeten Symbolbilder dem Zuschauer aufzeigen, wo die Opfer gearbeitet haben, geben die nachgesprochenen Aussagen, untermalt von bedrohlicher Musik, dem Publikum einen Eindruck von der menschenunwürdigen Situation der Frauen. Im Zentrum stehen also klar die Opfer. Dieser Fokus zieht sich durch den ganzen Beitrag. So äussert sich auch die interviewte Staatsanwältin zu den Opfern: <Die Schwierigkeit an Menschenhandels-Fällen ist, Opfer zu identifizieren, und dass die Opfer dann auch bereit sind, auszusagen. Weil es ist sehr wichtig, dass man diese Stimmen und diese Gesichter auch hat in den Verfahren, dass sie auch gehört und gesehen werden.>

Dann zeigt der Beitrag die Situation der Opfer in Thailand auf, warum und auf welchen Wegen sie in die Schweiz kommen und wie sie dort auf verschiedene Bordelle verteilt werden. Wörtlich: <Rund um die Uhr müssen sie die Schulden abarbeiten. (...) Aus den Bordellen zu fliehen ist nicht möglich. Die Opfer haben kaum Sprach- und Ortskenntnisse. PP kontrolliert die Frauen regelmässig. (...) Heute sind viele der Opfer traumatisiert und krank.>

Darauf kommt in zwei Zitaten die Direktorin der Foundation for Women aus Bangkok zu Wort. Sie erklärt, warum und wie die Opfer ins Ausland kommen. Abschliessend äussert sich die Geschäftsführerin der Meldestelle für Verdacht auf Menschenhandel zur Schwierigkeit, Opfer zu finden: < (...) Man braucht auch Opfer, die Aussagen machen. Und wenn sie nicht wollen, weil sie Angst haben oder traumatisiert sind oder einfach die Nase voll haben und heim wollen und nichts mehr mit dem zu tun haben [wollen], dann ist es fast unmöglich, nachher ein Verfahren zu eröffnen.>

Am Ende des Beitrages kommt während rund 10 Sekunden (im Vergleich: Beitragslänge insgesamt inkl. Anmoderation = über fünf Minuten.) eine zweite Bildsequenz mit denselben Symbolbildern aus dem Rotlichtmilieu – dieses Mal überblendet mit den Zeichnungen aus dem Gerichtssaal. Dazu hiess es wörtlich:

Die Menschenhändlerin PP muss ins Gefängnis. Ein grosser Erfolg. Doch das Aufdecken von Menschen-handel bleibt schwierig.

Der Beitrag fokussierte also klar auf die Opfer der Menschenhändlerin. Die Kritik der Beanstanderin beschränkt sich denn auch ausschliesslich auf die gezeigten Symbolbilder.

1. Vorwurf: Inhalt und Bildsymbolik widersprechen sich diametral

Anders als die Beanstanderin sind wir nicht der Meinung, dass sich bei den von uns verwendeten Symbolbildern Text und Bild ‘diametral widersprechen’. Die Symbolbilder zeigen auf einfache, schnell erkennbare Weise den Alltag in einem Bordell auf (siehe Screenshots oben). Sie machen also für das Publikum den Ort erkennbar, wo die Opfer gearbeitet und gelebt haben. Auf der Textebene schildern die Opfer (nachgesprochen) gleichzeitig ihre menschenunwürdige Situation. Dass die Frauen in einem Bordell (Bild) unter menschenunwürdigen Zuständen gelebt haben (Text), ist kein Widerspruch, sondern eine Tatsache. Diametral widersprechen würden sich Text und Bild, wenn wir zum selben Text etwa eine lachende, glückliche Frau gezeigt hätten. Das war vorliegend nicht der Fall.

2. Vorwurf: Bilder seien voyeuristisch ‘stossend’, denn sie transportieren unterschwellig schlüpfrige und verharmlosende Informationen

Die Beanstanderin empfindet die von uns verwendeten Symbolbilder als <voyeuristisch ‘stossend’> und meint, dass sie <unterschwellig schlüpfrige und verharmlosende Informationen transportieren> würden. Damit sind wir nicht einverstanden. Wir zeigen in einer kurzen Sequenz die Realität in einem Bordell auf, ohne dabei ausufernd lang die entsprechenden Symbolbilder zu verwenden. Unabhängig davon, wie man die Prostitution ethisch bewertet, Tatsache ist, dass sie in der Schweiz grundsätzlich ein legales Geschäft ist. In höchstem Masse unethisch und gleichzeitig illegal war aber die Art und Weise, wie die betroffenen Frauen zur Prostitution gezwungen wurden und in einer Art Knechtschaft leben mussten. Die Opfer und die Hintergründe dieses schweren Verbrechens haben wir im Beitrag ausführlich thematisiert. Mit den nachgesprochenen Aussagen der Opfer haben wir gerade auch den beanstandeten Symbolbildern aus dem Bordell eine Dimension verliehen, bei der man nicht von <verharmlosenden Informationen> sprechen kann.

3. Vorwurf: Der Beitrag hätte nicht aus der Täteroptik, sondern aus derjenigen der misshandelten Frauen illustriert werden müssen

Die Beanstanderin wirf uns vor, wir hätten Symbolbildern aus der <voyeuristisch verharmlosenden Perspektive eines Freiers> ausgewählt. Dies sei weder erklärbar noch nachvollziehbar, und diese Optik verletze – gemäss der Beanstanderin – nicht nur die betroffenen Opfer, sondern jede Frau. Stattdessen hätten wir Bilder <nicht aus der hoch irritierenden Täteroptik, sondern aus der Perspektive der misshandelten Frauen> wählen sollen. Wie oben bereits erwähnt, gilt es hier klar zu unterscheiden: Im Beitrag geht es um Menschenhandel. Die verurteilte Täterin ist die im Beitrag erwähnte PP – und nicht etwa die Freier, mit denen die Opfer zu tun hatten. Wir haben also keineswegs die Täteroptik (also die Optik von PP) eingenommen. Haben wir umgekehrt in unsachgerechter Art und Weise die Optik der Freier eingenommen? Wir glauben nicht. Die von uns gewählten Symbolbilder machten auf einen Blick klar, dass es sich um ein Bordell handelte. Die Bilder erfüllten ihren Zweck, ohne dabei das Publikum auf irgendeine Art zu manipulieren.

C) Fazit

Grundsätzlich lässt sich zu Symbolbildern sagen, dass sie leicht erkennbar und darum nicht zu komplex sein dürfen. Damit einher geht die Gefahr, dass sie einen Sachverhalt klischieren oder gar Vorurteile transportieren (ein Rentner zeichnet sich heute beispielsweise weniger durch den Gang am Rollator aus, sondern steht zumeist noch mitten im Leben). Diese Gefahr ist sich SRF durchaus bewusst und die Chefredaktion hat deshalb vor kurzem zusammen mit der Bilddokumentation eine Initiative ins Leben gerufen, um gezielt möglichst vielfältige Symbolbilder zu drehen und einzusetzen. In diesem Sinne nehmen wir auch jede Kritik an Symbolbildern ernst und nehmen sie zum Anlass, unsere Bildsprache zu überdenken. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass wir in den beiden beanstandeten Beiträgen von Schweiz Aktuell und 10vor10 sachgerecht berichtet haben. Die beanstanden Symbolbilder haben wir in beiden Beiträgen zurückhaltend verwendet und nur in kurzen Sequenzen gezeigt. Keine der interviewten Personen – weder die Staatsanwältin, noch die Direktorin der Foundation for Women, die Geschäftsführerin der Meldestelle Act212, oder die Vertreterin der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration – hat sich bei uns nachträglich in irgendeiner Weise negativ über den entsprechenden Beitrag geäussert.

Wir sind überzeugt, dass das Publikum in keiner Art und Weise manipuliert wurde und sich eine eigene Meinung bilden konnte. Wir bitten Sie darum, die Beanstandung zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Beiträge. Ich verstehe, dass Sie Bilder aus Bordellen nicht sehen wollen. Ich verstehe aber nicht, dass Sie den Vorwurf erheben, Inhalt und Bildsymbolik der Beiträge hätten sich diametral widersprochen. Eine kognitive Dissonanz tritt dann auf, wenn in einem zoologischen Beitrag von Löwen die Rede ist, gezeigt werden aber Giraffen. Oder wenn in einem Zeitungsartikel primär vom syrischen Präsidenten Assad die Rede ist, im Bild wird aber der russische Präsident Putin gezeigt. Diese Gefahr einer kognitiven Dissonanz besteht hier aber überhaupt nicht, denn es geht immer um eine Beschäftigung von thailändischen Frauen unter Zwangsbedingungen im Rotlicht-Milieu, um deren Ausbeutung und um den Prozess in dieser Sache. Es geht darum, das Milieu anzudeuten, in dem diese strafbaren Handlungen stattgefunden haben. Und dies setzen die Redaktionen eigentlich ganz zurückhaltend und verhalten um. Man könnte ein, zwei Bilder am Anfang des Beitrags von «10 vor 10» als zu freizügig beanstanden. Wenn man aber die Beiträge im Gesamten betrachtet, so gelingt es den Redaktionen sehr gut, den Verlauf des Prozesses zu schildern, die Staatsanwältin und den Verteidiger zu Wort kommen zu lassen, einzelne Aussagen von Opfern zu zitieren, Fachpersonen zu befragen, eine Gesamteinordnung durch die Korrespondentin anzufügen und dabei immer das Milieu anzudeuten, in dem dies alles stattgefunden hat, entweder von außen mit Bildern aus Basel, Luzern oder Rheineck oder von innen mit teilweise verfremdeten Bildern aus Bordellen. Die Perspektive der Beiträge (einschließlich desjenigen vor Prozessbeginn von «Schweiz aktuell» vom 2. Juli 2018, der in den Text von SRF News integriert war) war immer eine rapportierende und erklärende, aber nie eine der Täterin. Täterin ist in diesem Fall die Angeklagte und erstinstanzlich Verurteilte. Es gab keinerlei Ansätze, ihr Verhalten zu rechtfertigen, nicht einmal durch ihren Verteidiger. Ich finde deshalb nicht, dass die Berichterstattung verharmlosend war. Wie anders hätte man die Taten der Angeklagten illustrieren können? Es gibt keine Filmdokumente davon, wie sie in Thailand ihre Opfer mit falschen Versprechungen in die Schweiz lockte, wie sie mit ihnen nach Europa flog, wie diese Opfer in den jeweiligen Häusern quasi gefangen waren. Davon gibt es nur mündliche Aussagen, die im Laufe des Verfahrens erfolgten. Die drei Redaktionen haben das ihnen Mögliche gemacht, und deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/prozess-in-biel-thailaenderin-wegen-menschenhandel-und-prostitution-verurteilt; https://www.srf.ch/sendungen/schweiz-aktuell/prozess-menschenhandel-schwarzfahrer-kontrolle-alpenreise; https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/nato-feindbild-deutschland-menschenhandel-wm

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten