«10 vor 10»-Beitrag «Welcome to Sodom» beanstandet
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Mit Ihrem Brief vom 9. August 2018 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 25. Juli 2018 und dort den Beitrag «Welcome to Sodom».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
1. Legitimation und Betroffenheit
«Swico ist der Verband der ICT-Anbieter der Schweiz. Swico vertritt die Interessen von 500 ICT-Anbieterfirmen, welche 56'000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von jährlich CHF 40 Milliarden erwirtschaften.
Swico betreibt Swico Recycling, das nationale Rücknahmesystem für ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte aus den Bereichen Informatik, Unterhaltungselektronik, Büro, Kommunikation, grafische Industrie sowie Mess- und Medizinaltechnik.[2] Mit dem im Kaufpreis inbegriffenen vorgezogenen Recylingbeitrag (VRB) werden das Sammeln, der Transport sowie die fachgerechte Demontage der Geräte und die Entsorgung der Schadstoffe finanziert.
Der beanstandete Beitrag berichtet über einen <Ort in Ghana, an dem sich giftiger Elektroschrott gespenstisch türmt. Der Ort zeugt von der absurden Hässlichkeit der Konsum-Wegwerfgesellschaft.> Damit ist Swico als Betreiber des nationalen Rücknahmesystems zur Beschwerde an die SRG Ombudsstelle legitimiert.
2. Sachverhalt
Der von uns beanstandete Beitrag ‚Welcome to Sodom‘ wird von der Moderatorin Andrea Vetsch u.a. eingeleitet mit <...Laptops, Handys...Im besten Fall werden sie in den entsprechenden Sammelstellen entsorgt. Nicht alle machen das aber so vorbildlich, viel Elektromüll landet im Ausland, etwa in Ghana. Dort gibt es einen Ort, an dem sich der toxische Elektromüll gespenstisch türmt und die hässliche Seite unserer Wegwerfmentalität sichtbar wird.>
Der Beitrag wird präsentiert mit Bildern von ausrangierten Computern, Smartphones, dazu Bezeichnungen oder Äusserungen, wie:
- ‚Endzeitlandschaft‘, ‚apokalyptische Landschaft‘
- ‚Sodom – Ein Sinnbild für den Sünenfall‘
- ‚Kloake unserer Konsumgesellschaft‘
- ‚Der Ort gehört zu den giftigsten Plätzen des Erdballes‘
- ‚Kupfer, das vermutlich wieder in Europa landen wird, für die nächste Generation von Smartphones‘.
Zum Schluss das Fazit der Moderatorin Andrea Vetsch: <Ein Film, der zu denken gibt>.
Nachfolgend zeigen wir auf, weshalb die Darstellungen und Äusserungen im beanstandeten Beitrag aus unserer Sicht das Sachgerechtigkeitsgebot verletzen.
3. Sachgerechtigkeitsgebot
Gemäss Sendungsporträt soll sich 10 vor 10 mit gut recherchierten Hintergrundgeschichten, überraschenden Ansätzen und starken Reportagen profilieren. Markenzeichen der Sendung sind Schwerpunkte und Serien, die ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten.[3] Der Beitrag ‚Welcome to Sodom‘ war jedoch inhaltlich mangelhaft und zeigte ein nicht differenziertes, mangelhaftes Bild.
Die Berichterstattung lässt nicht erkennen, woher dieser Elektroschrott in den Giftmüllhalden von Sodom stammt. Indem das Schweizer Fernsehen solch einen Beitrag ohne weitere Differenzierung in dieser Kombination und Abfolge ausstrahlt, wird hingegen der Eindruck erweckt, dass Elektroschrott wie die gezeigten Computer, Bildschirme und Handys auch aus der Schweiz dort in diesen Giftmüllhalden von Sodom landen. Jedoch wird der für die Zuschauer des Schweizer Fernsehens wesentliche und naheliegende Blickwinkel und Facts bezogen auf das Recyclingsystem in der Schweiz überhaupt nicht gezeigt. Dazu gehören insbesondere:
Generell:
- Wer Elektroschrott exportieren will, benötigt eine Notifizierung vom BAFU. Selbst mit Notifizierung ist ein Export nur in OECD-Länder erlaubt. Für einen Export nach Afrika gibt es also keine Exportbewilligung.
- Vorteil der Schweiz im Gegensatz zu EU: Klare Aussengrenze, keine Häfen.
- Der Zoll kontrolliert und meldet illegale Exporte an das BAFU, dieses verweigert Ausfuhr und erstattet Strafanzeige bei Verstössen (illegaler Export von Elektroschrott).
- Der Zoll meldet auch Verdacht, wenn es sich bei Ausfuhr nicht um gebrauchte Geräte sondern um Abfall/Schrott handelt.
Direkt bezogen auf das Recyclingsystem in der Schweiz
- Von Experten der Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA wird das Elektroschrott-Recycling in der Schweiz als ‚wasserdichtes System‘ bezeichnet mit sehr strengen Kontrollmechanismen: alles, was in das System reinkommt, wird sehr rigide kontrolliert. Sammelstellen, Recyclingbetriebe, Zerlegebetriebe sowie die nachfolgenden Verarbeiter kritischer Fraktionen
- Die Schweiz resp. Die EMPA engagiert sich seit Jahren sehr stark bei der internationalen Zusammenarbeit beim Elektroschrottrecycling. Es gibt kein Land auf der ganzen Welt, das sich mit so grossem Engagement einsetzt und eigenes Wissen weitergibt.[4]
Die Auflistung der Punkte zeigt, dass entscheidende Fakten im Beitrag ‚Welcome to Sodom‘ nicht oder nur unvollständig dargestellt worden sind. Der Beitrag war inhaltlich mangelhaft. Das Publikum war somit nicht genügend in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde dadurch verletzt.
4. Reaktion der Redaktionsleitung
Aufgrund unserer mündlich im Telefongespräch an die Redaktionsleitung von 10vor10 vorgebrachten Beanstandung wurde durch die Redaktionsleitung am 6. August 2018 auf der SRF Website unter Korrekturen das Folgende publiziert:
06.08.2018
<In der Sendung vom 25. Juli 2018 hat «10vor10» über einen Film berichtet, der die fragwürdige Entsorgung von Elektromüll in Ghana zum Thema macht. In der Moderation sagten wir: «Viel Elektromüll landet im Ausland. (...) Deshalb geht uns der folgende Dokumentarfilm über einen der giftigsten Orte der Welt, alle etwas an». Swico, der Verband für die digitale Schweiz, legt Wert auf die Feststellung, dass Elektroschrott aus der Schweiz fachgerecht in der Schweiz entsorgt wird und der Export in afrikanische Länder wie Ghana illegal ist.
Christian Dütschler, Redaktionsleiter 10vor10>[5]
Aus unserer Sicht ist die Erwähnung unserer Kritik unter der Rubrik Korrekturen völlig unzureichend und vermag keinesfalls den Inhalt aufzuwiegen, der in der Sendung selber ausgestrahlt worden ist. Zum einen ist die Korrektur nicht direkt beim 10vor10 Beitrag auffindbar. Für den normalen Zuschauer ist diese Korrektur also nicht einsehbar. Zum andern schaut wohl kein Zuschauer zuerst unter den Korrekturen nach, bevor er sich diese Sendung ansieht oder im Nachhinein. Vielmehr bestätigt diese Korrektur, dass dieser Beitrag nicht sachgerecht ist. Darüber hinaus ist dies auch als Eingeständnis der Verantwortlichen des Beitrags zu werten.
5. Fazit
Wie vorstehend dargelegt, wurden aus unserer Sicht die Anforderungen an eine sachliche Berichterstattung im 10vor10 Beitrag ‚Welcome to Sodom‘ vom 25. Juli 2018 nicht eingehalten und damit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Wir danken Ihnen für eine wohlwollende Prüfung unseres Begehrens.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «10 vor 10» antworteten Her Christian Dütschler, Redaktionsleiter, und Frau Corinne Stöckli, Redaktorin:
«Swico, der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz, beanstandet den Beitrag ‘Welcome to Sodom’, den wir am 25. Juli 2018 ausgestrahlt haben. Der Beitrag thematisiert einen Dokumentarfilm über einen riesigen Elektroschrottplatz in Ghana und die Menschen, die dort leben und arbeiten. Die Beanstanderin ist nun der Meinung, der Beitrag sei ‘inhaltlich mangelhaft’ und zeige ‘insgesamt ein nicht differenziertes, mangelhaftes Bild’. Die Beanstanderin wirft uns dabei an keiner Stelle eine Falschaussage vor, hingegen ist sie der Ansicht, dass <entscheidende Fakten im Beitrag ‘Welcome to Sodom’ nicht oder nur unvollständig dargestellt worden seien>. Sie schreibt: <Die Berichterstattung lässt nicht erkennen, woher dieser Elektroschrott in den Giftmüllhalden von Sodom stammt. Indem das Schweizer Fernsehen solch einen Beitrag ohne weitere Differenzierung in dieser Kombination und Abfolge ausstrahlt, wird hingegen der Eindruck erweckt, dass Elektroschrott (...) auch aus der Schweiz dort in diesen Giftmüllhalden von Sodom landen. Jedoch wird der für die Zuschauer des Schweizer Fernsehens wesentliche und naheliegende Blickwinkel und Facts bezogen auf das Recyclingsystem in der Schweiz überhaupt nicht gezeigt>.
Mit dem Vorwurf einer ‘mangelhaften’ Berichterstattung sind wir nicht einverstanden. Gerne legen wir unsere Gründe dar.
1. Thema des Beitrags
Gemäss der rechtlich garantierten Programmautonomie sind wir frei in der Wahl der Themen und deren Ausgestaltung. Gerade bei zeitlich eng begrenzten Fernsehbeiträgen ist es nie möglich, ein Thema umfassend abzuhandeln. Es ist journalistisch zwingend, dass wir uns auf einzelne Aspekte konzentrieren müssen. Die Stossrichtung eines Beitrages wird regelmässig in der Anmoderation aufgezeigt, damit unser Publikum weiss, worum es im darauffolgenden Beitrag geht und eben auch nicht geht. Das war auch beim beanstandeten Beitrag der Fall. So lautete die Anmoderation zum beanstandeten Beitrag wörtlich:
<Jetzt mal ehrlich. Wie viele Handies oder Laptops hatten Sie schon? Wahrscheinlich, wie viele von uns, schon einige. Häufig liegen die irgendwo zuhause rum, im besten Fall werden sie in den entsprechenden Sammelstellen entsorgt. Nicht alle machen das aber so vorbildlich. Viel Elektromüll landet im Ausland. Etwa in Ghana. Dort gibt es einen Ort, an dem sich der toxische Elektroschrott gespenstisch türmt und die hässliche Seite unserer Wegwerf-Mentalität sichtbar wird. Deshalb geht uns der folgende Dokumentarfilm über einen der giftigsten Orte der Welt, alle an.>
Die Moderatorin unterscheidet also in der Anmoderation zwischen zwei Wegen der Entsorgung:
a) <im besten Fall werden sie in einer entsprechenden Sammelstelle entsorgt>
Hier wird der ‘vorbildliche’, korrekte Weg erwähnt, wobei die Elektroware an den ‘entsprechenden Sammelstellen’ abgegeben wird. Die Wortwahl ‘im besten Fall’ macht dabei klar, dass derart korrekt entsorgter Müll sicher nicht auf irgendeiner Giftmüllhalde in Ghana landet. Das Publikum weiss nun, dass es im folgenden Beitrag gerade NICHT um solchen korrekt entsorgten Elektroschrott geht.
b) <Nicht alle machen das aber so vorbildlich>.
Hier wird der zweite, problematische Weg erwähnt: Wenn die Elektroware eben NICHT an offiziellen Sammelstellen abgegeben werde, sondern auf anderen Wegen illegal ‘im Ausland, etwa in Ghana’, lande. Und um den Ort, an dem eben diese illegal entsorgte Elektroware lande, so wird dem Publikum klar gemacht, gehe es im folgenden Beitrag.
Dem Publikum war also von Beginn weg klar: Es geht hier nicht etwa um das Recyclingsystem in der Schweiz oder darum, was mit unserem korrekt entsorgten Elektromüll passiert. Es geht auch nicht etwa um die Frage, wie genau unrechtmässig entsorgter Elektromüll von der Schweiz nach Ghana kommen könnte. Es geht einzig um einen Dokumentarfilm ‘über einen der giftigsten Orte der Welt’.
2. Fehlende Fakten?
Die Beanstanderin ist der Meinung, folgende Fakten hätten erwähnt werden müssen (siehe S. 2 und 3 der Beanstandung):
- Wer Elektroschrott exportieren wolle, benötige eine Notifizierung vom BAFU. Selbst mit Notifizierung sei ein Export nur in OECD-Länder erlaubt. Für einen Export nach Afrika gebe es also keine Exportbewilligung.
- Der Vorteil der Schweiz im Gegensatz zur EU sei: Klare Aussengrenze, keine Häfen.
- Der Zoll kontrolliere und melde illegale Exporte an das BAFU, dieses verweigere Ausfuhr erstatte Strafanzeige bei Verstössen (illegaler Export von Elektroschrott)
- Der Zoll melde auch Verdacht, wenn es sich bei der Ausfuhr nicht um gebrauchte Geräte, sondern um Abfall/Schrott handle.
- Vom Experten der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA werde das Elektroschrott-Recycling in der Schweiz als ‘wasserdichtes System’ bezeichnet mit sehr strengen Kontrollmechanismen: alles, was in das System reinkomme, werde sehr rigide kontrolliert. Sammelstellen, Recyclingbetriebe, Zerlegbetriebe sowie die nachfolgenden Verarbeiter kritischer Fraktionen
- Die Schweiz resp. die EMPA engagiere sich seit Jahren sehr stark bei der internationalen Zusammenarbeit beim Elektroschrottrecycling. Es gebe kein Land auf der ganzen Welt, das sich mit so grossem Engagement einsetze und eigenes Wissen weitergebe.
Die Beanstanderin schreibt weiter: <Die Auflistung der Punkte zeigt, dass entscheidende Fakten im Beitrag ‘Welcome to Sodom’ nicht oder nur unvollständig dargestellt worden sind.> Damit sind wir nicht einverstanden.
Würde es im Beitrag um das Thema ‘Elektroschrott-Recycling in der Schweiz’ gehen, dann wären das in der Tat erwähnenswerte Fakten. Im beanstandeten Beitrag geht es aber um einen Film über eine der grössten Elektroschrott-Halden der Welt und die Menschen, die dort leben. Die Fakten unter Punkt 1, 2 und 5 beziehen sich auf Schweizer Elektroschrott, der regulär entsorgt wird und nicht in Ghana landet – also gerade nicht das Thema unseres Beitrages. Die Fakten 3 und 4 beziehen sich auf gescheiterte Versuche, das strenge Elektroschrott-Recycling-Regime in der Schweiz zu hintergehen – auch dieser Elektroschrott wird letztlich rechtmässig entsorgt werden und somit nicht in Ghana landen. Punkt 6 schliesslich ist eine interessante Information, die aber nicht zwingend in den beanstandeten Beitrag gehört.
Die von der Beanstanderin aufgelisteten Fakten haben wir letztlich aus zwei Gründen nicht erwähnt: Erstens ging es beim beanstandeten Beitrag thematisch wie erwähnt schlicht nicht um das Recycling-System in der Schweiz. Die von der Beanstanderin erwähnten Fakten dazu wären Stoff genug für einen eigenen Beitrag, den Rahmen einer Moderation hätte sie bei weitem gesprengt. Zweitens hätte eine Erwähnung solcher Fakten bei unserem Publikum vermutlich gar einen falschen Eindruck erweckt: Nämlich, dass überhaupt KEIN Elektroschrott aus der Schweiz auf diesen Müllhalden zu finden sei. Dass es trotzdem wiederholt vorgekommen ist, führen wir unten aus. Wir haben uns deshalb entschieden, die Schweiz in der Moderation und im Beitrag weder explizit zu erwähnen, noch explizit auszunehmen. Stattdessen haben wir im Beitrag zurückhaltend nur von ‘Elektroschrott aus Europa und Amerika’ gesprochen.
3. Elektromüll aus der Schweiz in Ghana
Die Beanstanderin wirft uns vor, es werde <der Eindruck erweckt, dass Elektroschrott wie die gezeigten Computer, Bildschirme und Handys auch aus der Schweiz dort in den Giftmüllhalden von Sodom landen.>
Wie wir oben ausführlich dargelegt haben, hat die Anmoderation klar gemacht, dass es nicht um den korrekt entsorgten, sondern eben um den unrechtmässig entsorgten Elektroschrott geht, der ‘im Ausland, etwa in Ghana’ landet. Dass teilweise auch Elektroschrott aus der Schweiz in Ghana zu finden ist, wird von verschiedenen, voneinander unabhängigen Seiten bestätigt:
- Am 2. September 2015 hat SRF den Dokumentarfilm ‘Giftige Geschäfte – der Elektromüll-Skandal’ [6] gezeigt. In einem Interview anlässlich der Ausstrahlung des Films [7] fragte SRF die Filmemacherin Cosima Dannoritzer:
<Sie zeigen eindrücklich in Ihrem Film, wie Computer aus Europa auf Müllhalden in Ghana landen. Die Schweiz hat ja eine hohe Recyclingkultur und versucht bestimmt alles, damit kein Elektroschrott aus dem Land geht – ist die Schweiz aus dem Schneider?>
Cosima Dannoritzer, bestätigt in ihrer Antwort klar, dass in Ghana auch Elektroschrott aus der Schweiz landet:
<Nun, dazu kann ich nur sagen, dass auf dem Schrottplatz in Accra, Ghana, auch Elektrogeräte mit Schweizer Etiketten lagen. Ich kenne die Schweizer Situation nicht im Detail, aber grundsätzlich ist es so, dass gigantische Mengen Elektroschrott in die Dritte Welt gelangen und praktisch alle Länder sagen: Das waren die anderen!>
- Die österreichischen Dokfilmer aus unserem Beitrag sprechen in ihrem Film von Elektromüll aus ‘Europa und Amerika’. Gemäss Rücksprache mit dem Produzenten des Films, Roland Schrotthofer, der die Müllhalde in Ghana ebenfalls mehrfach besucht hat, lagert dort Elektromüll ‘aus praktisch allen Ländern Europas und Amerika’. Er hat jahrelang mit Umweltaktivisten vor Ort zusammengearbeitet und Fotos gesehen, wonach Geräte eindeutig aus fast allen Ländern Europas stammen. Dahin gelangten sie auf illegalen Wegen, d.h. sie werden vom offiziellen Weg irgendwo abgezweigt. Roland Schrotthofer bestätigte uns, dass er <keinen Grund sehe, warum die Schweiz davon nicht betroffen sein sollte>.
- Auch der Infosperber beschreibt 2015 im Artikel ‘Giftiger Elektromüll als Milliardengeschäft’ [8] ausführlich das Problem von illegal entsorgtem Elektromüll. Wörtlich:
<Diese Missstände sind schon seit vielen Jahren bekannt, doch nun hat das UN-Umweltprogramm (Unep) erschreckende Zahlen zum Ausmass der illegalen Entsorgung von Elektroschrott vorgelegt: ‘Bis zu 90 Prozent des weltweit anfallenden Elektromülls werden illegal gehandelt oder entsorgt’, heisst es im kürzlich veröffentlichten Unep-Bericht ‘ ‘Waste Crimes, Waste Risks’ [9](‘Müll-Verbrechen, Müll-Gefahren’).>
Im Artikel wird bestätigt, dass auch Elektromüll aus der Schweiz in Ghana landet. Wörtlich:
<Auf der giftigsten Müllhalde Afrikas arbeiten Tausende Ghanaer, darunter viele Kinder, welche die alten Geräte ausschlachten, darunter auch solche aus der Schweiz.>
- Dass auch Ware aus der Schweiz in Ghana landet, hält Greenpeace in seinem Report ‘Poisining the Poor – Electronic waste in Ghana’ [10] von 2008 explizit fest:
<The team saw containers of e-waste from Germany, Korea, Switzerland and the Netherlands being opened at Tema harbour; the biggest port in Ghana.> (S.4)
- Auch das Bundesamt für Umwelt BAFU bestätigte im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Ghana-Report von Greenpeace, dass auch Elektroschrott aus der Schweiz in Drittweltländern landet. Marco Buletti vom Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu) gegenüber dem PCTipp: <Es ist zwar selten, dass Elektroschrott aus der Schweiz in Drittweltländern landet. Dennoch kommt es vor.> [11] André Hauser vom BAFU, Sektion Industrieabfälle, erklärte zudem auf Nachfrage im Zusammenhang mit vorliegender Beanstandung schriftlich: <Es ist nicht auszuschliessen, dass auf illegalem Weg auch Geräte aus der Schweiz dort landen. Auch wenn die ganzen Rücknahme-Systeme und Kontrollen in der Schweiz relativ gut sind.>[12]
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass aufgrund der übereinstimmenden Aussagen verschiedener vertrauenswürdiger und voneinander unabhängiger Akteure, die vor Ort waren, belegt ist, dass auch Elektroschrott aus der Schweiz in Sodom resp. Ghana zu finden ist. Anzumerken ist auch, dass wir den in Ghana gefundenen Elektroschrott aus der Schweiz bewusst nicht explizit erwähnt haben, um nicht etwa einen falschen Eindruck über das Ausmass zu erwecken. Deshalb haben wir im Beitrag zurückhalten von ‘Elektroschrott aus Europa und Amerika’ gesprochen. Umgekehrt wäre es journalistisch nicht korrekt gewesen, in der Moderation oder im Beitrag die Schweiz auszunehmen und so den Eindruck zu erwecken, dass überhaupt kein Schweizer Elektroschrott nach Ghana gelange.
4. Reaktion der Redaktionsleitung
Nach der Ausstrahlung des Beitrages hat sich ein Vertreter der Swico beim Redaktionsleiter von 10vor10 gemeldet. Aufgrund des Gesprächs hat sich der Redaktionsleiter entschlossen, auf der SRF-Webseite unter der Rubrik ‘Korrekturen’ folgenden Hinweis zu publizieren.
06.08.2018
In der Sendung vom 25. Juli 2018 hat «10vor10» über einen Film berichtet, der die fragwürdige Entsorgung von Elektromüll in Ghana zum Thema macht. In der Moderation sagten wir: «Viel Elektromüll landet im Ausland. (...) Deshalb geht uns der folgende Dokumentarfilm über einen der giftigsten Orte der Welt, alle etwas an». Swico, der Verband für die digitale Schweiz, legt Wert auf die Feststellung, dass Elektroschrott aus der Schweiz fachgerecht in der Schweiz entsorgt wird und der Export in afrikanische Länder wie Ghana illegal ist.
Christian Dütschler, Redaktionsleiter 10vor10 [13]
Swico machte daraufhin in der Beanstandung geltend, dass der Hinweis nur in der Rubrik ‘Korrekturen’ ‘völlig unzureichend’ sei und <keinesfalls den Inhalt aufwiege, der in der Sendung selber ausgestrahlt worden sei>. Als Grund nennt die Beanstanderin, <dass die Korrektur nicht direkt beim 10vor10-Beitrag auffindbar> sei und <wohl kein Zuschauer zuerst unter den Korrekturen> nachschaue. Wir haben die Anregung der Beanstanderin aufgegriffen und in der Zwischenzeit eine Präzisierung auch direkt beim Beitrag vorgenommen: Wie die Screenshots unten belegen, ist die ergänzende Bemerkung nun auch direkt beim Beitrag ersichtlich (auf der Sendungsseite und im SRF-Player).
So haben wir den Hinweis auf unserer Sendungsseite [14] direkt beim Beitrag vermerkt:
Auch unter der Kurzbeschreibung des Beitrages auf dem SRF-Player haben wir den Hinweis publiziert:
Zudem meint die Beanstanderin, dass <diese Korrektur bestätigt, dass dieser Beitrag nicht sachgerecht ist. Darüber hinaus ist dies auch als Eingeständnis der Verantwortlichen des Beitrages zu werten.>
Damit sind wir nicht einverstanden. Es ist das gängige Vorgehen, dass wir substantiierte Hinweise aus dem Publikum auf unserer Webseite unter der Rubrik ‘Korrekturen’ publizieren. Dabei handelt es sich keineswegs immer um Fehler. Teilweise handelt es sich um inhaltliche Ergänzungen oder Präzisierungen. Das war auch im vorliegenden Fall so: Wir haben ergänzt, dass <Elektroschrott aus der Schweiz fachgerecht in der Schweiz entsorgt wird und der Export in afrikanische Länder wie Ghana illegal ist>. Ganz bewusst haben wir nicht geschrieben, dass KEIN Elektromüll aus der Schweiz nach Ghana gelange, weil das journalistisch schlicht nicht vertretbar gewesen wäre. Wir haben uns auch nicht etwa für einen Fehler entschuldigt, weil wir unserer Ansicht nach korrekt berichtet haben. In Fällen, wo wir einen Fehler machen, entschuldigen wir uns explizit (vgl. z.B. den Eintrag vom 9. 5. 2018, wo wir uns für einen falsch gemeldeten Umwandlungssatz der Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank explizit entschuldigen.[15])
Wir würden es sehr bedauern, wenn der oben erwähnte Hinweis im Sinne eines Schuldeingeständnisses gewertet werden würde. Das Instrument dieser Rubrik ist für uns eine wertvolle Möglichkeit, Hinweise aus dem Publikum aufzugreifen und ergänzend im Sinne einer Präzisierung zu publizieren oder uns – im Falle eines Fehlers – zu entschuldigen. Im vorliegenden Fall haben wir uns bewusst nicht für einen Fehler entschuldigt.
5. Fazit
Festzuhalten ist, dass wir die Bestrebungen von Swico, illegale Elektroschrott-Entsorgung zu verhindern, durchaus anerkennen. Wir haben Swico oder das Recycling-System in der Schweiz im Rahmen des beanstandeten Beitrages in keiner Weise kritisiert. Sie waren schlicht nicht Thema des Beitrages. Thema war nämlich einzig der Film über die gewaltige Elektroschrott-Müllhalde in Ghana – auf der eben teilweise auch Elektrogeräte aus der Schweiz zu finden sind, wie die Aussagen von verschiedenen Akteuren oben belegen. Um den Fokus nicht auf Elektroschrott aus der Schweiz zu legen, diesen aber auch nicht auszunehmen, haben wir im Beitrag zurückhaltend von ‘Elektroschrott aus Europa und Amerika’ gesprochen. Anders als die Beanstanderin, sind wir der Meinung, dass unsere Berichterstattung korrekt und nicht etwa ‘mangelhaft’ war, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte.
Aus dies en Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich äußere mich zuerst zum Formalen. Sie begründen in Ihrem ersten Punkt Ihre Legitimation und Betroffenheit und schreiben am Ende dieses Abschnitts: «Damit ist Swico als Betreiber des nationalen Rücknahmesystems zur Beschwerde an die SRG-Ombudsstelle legitimiert». Dieser Satz enthält gleich drei Falschaussagen: Es gibt erstens keine SRG-Ombudsstelle, sondern deren fünf (je eine für SRF, RTS, RSI, RTR und Swissinfo). Da der Beitrag in einem Sendegefäss von Radio und Fernsehen SRF lief, mussten Sie sich folgerichtig an die «Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz» wenden. Es gibt zweitens vor der Ombudsstelle keine Beschwerde, sondern nur eine Beanstandung. Während die Beanstandung informellen Charakter aufweist und keinen Entscheid zur Folge hat, ist die Beschwerde Teil eines Rechtsverfahrens vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und läuft auf einen rechtsgültigen Entscheid hinaus.[16] Und drittens braucht die Beanstandung vor der Ombudsstelle keine Aktivlegitimation. Jede Person, ob Schweizer oder Ausländer, ob in der Schweiz wohnhaft oder anderswo, kann eine Beanstandung einreichen.[17] Anders sieht es im Beschwerdeverfahren vor der UBI aus: Sollten Sie sich nach Erhalt dieses Schlussberichtes innert 30 Tagen entschließen, an die UBI zu gelangen, dann müssen Sie genauer prüfen, ob Sie zur Individual- oder Betroffenenbeschwerde befugt sind oder bloß zur Popularbeschwerde, die zusätzlich 20 Unterschriften mündiger Schweizer Bürger oder in der Schweiz ansässiger Ausländer benötigt.[18] Da die Swico im Beitrag weder vorkommt noch erwähnt wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass Ihnen die UBI die Berechtigung zur Betroffenenbeschwerde zubilligt.
Und nun zum Materiellen: Die Programmautonomie[19] gibt einer Redaktion das Recht, selber zu bestimmen, welche Themen sie aufgreift und wie sie sie anpackt. Sie muss es allerdings sachgerecht tun. Die Redaktion von «10 vor 10» war frei, einzig und allein von dieser Elektroschrotthalde in Aboglóschie in Ghana, diesem «Sodom» zu berichten. Die Schweizer Entsorgung von Elektromüll, das Recyclingsystem unter der Aegide der Swico war nicht Gegenstand der Sendung und es musste es auch nicht sein. Sie verlangen daher zu Unrecht, dass all die Punkte, die Sie im Abschnitt 3 Ihrer Beanstandung auflisten, im Beitrag hätten behandelt werden sollen. Da stimme ich mit Herrn Dütschler vollkommen überein. Es war ein Entgegenkommen – und kein Fehler- oder Schuldeingeständnis -, dass die Redaktion von «10 vor 10» auf der Korrekturseite von SRF und später auch auf der Sendungsseite von «10 vor 10» eine Notiz anbrachte, die präzisiert, wie Sie die Elektroschrott-Entsorgung in der Schweiz umschreiben.
In Ihrer Beanstandung kritisieren Sie, dass der Film den Eindruck erwecke, «dass Elektroschrott wie die gezeigten Computer, Bildschirme und Handys auch aus der Schweiz dort in diesen Giftmüllhalden von Sodom landen». Sie sind der Ansicht, dass mit der Darstellung des Schweizer Recycling-Systems deutlich geworden wäre, dass aus der Schweiz gar kein Elektroschrott nach Ghana gelangen könne.
Dem ist aber nicht so. Wie die verschiedenen Quellen, die Herr Dütschler auflistet, deutlich machen, gibt es starke Vermutungen und auch Beweise, dass sich unter dem Giftmüll im ghanaischen Sodom auch solcher aus der Schweiz befindet. Und da stellt sich die Frage, ob dies im Beitrag nicht hätte gesagt werden müssen.
Zur Sachgerechtigkeit gehört auch eine angemessene Vollständigkeit. Wenn von einer derart riesigen Schrotthalde in Afrika die Rede ist, dann will das Publikum wissen, wer die Verursacher, die Sünder sind, zumindest: Woher dieser Elektromüll stammt. Im Beitrag wird sehr pauschal gesagt, er stamme aus Europa und Amerika. Da der Film in der Schweiz gezeigt wurde, möchte man wissen, ob die Schweiz außen vor ist oder mit drin hängt.
Die UBI hatte 2012 einen «Puls»-Film über Botox zu beurteilen. Im Beitrag kamen die qualvollen Tierversuche, die für die Herstellung von Botox notwendig sind, nicht vor. Die UBI hielt diese Herstellung für ein zentrales Element und hieß die Beschwerde mit 5:3 Stimmen gut.[20] Das Bundesgericht schützte den UBI-Entscheid. Werde ein für die Meinungsbildung des Publikums wichtiges Unterthema ausgelassen, sei das journalistische Vollständigkeitsgebot verletzt, und dann müsse die Programmautonomie zurücktreten, argumentierte das oberste Gericht.[21] Ich erachte die Frage, woher der Elektromüll von Sodom stammt, ebenfalls für ein zentrales Element, und die Aussage «aus Europa und Amerika» für ein Schweizer Publikum für zu unpräzise. Zumindest im Abspann hätte ergänzt werden müssen, dass sich dort mit höchster Wahrscheinlichkeit auch Elektromüll aus der Schweiz befinde, der illegal am Schweizer Recyclingsystem vorbeigeschmuggelt wurde.
Ihre Beanstandung hingegen, die eine ganz andere Stossrichtung hat, kann ich nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/welcome-to-sodom?id=d4be7ff3-9fdc-409b-8a2b-b7a959e09d16&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7
[2] http://www.swicorecycling.ch
[3] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/sendungsportraet
[4] http://www.swicorecycling.ch/downloads/dokumente/fachbericht-swico-sens-slrs-2018.pdf/5525 , S. 28 f.
[5] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen
[6] https://www.srf.ch/sendungen/dok/giftige-geschaefte-der-elektromuellskandal
[7] https://www.srf.ch/sendungen/dok/elektroschrott-aus-der-schweiz-landet-in-ghana
[8] https://www.infosperber.ch/Umwelt/Elektroschrott-illegale-Mullexporte-E-Waste
[9] https://issuu.com/unpublications/docs/waste_crime
[10] https://www.greenpeace.org/denmark/Global/denmark/p2/other/report/2008/poisoning-the-poor-electroni.pdf
[11] http://www.pctipp.ch/news/hardware/artikel/wo-landet-unser-elektroschrott-47350/
[12] Siehe Mail vom 29. August 2018 im Anhang
[13] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen
[14] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/fokus-treffen-juncker-trump-sergio-marchionne-crispr
[15] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen
[16] Vgl. Art. 91, Abs. 3 sowie Art. 83, Abs. 1, lit.a und Art. 94 des Radio- und Fernsehgesetzes: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[17] Art. 92, Abs. 1 des Radio- und Fernsehgesetzes: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[18] Art. 94, Abs. 1 des Radio- und Fernsehgesetzes: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html, vgl. auch die beiliegende Rechtsbelehrung.
[19] Art. 6 des Radio- und Fernsehgesetzes.
[20] www.ubi.admin.ch/x/b_654.pdf
[21] 2C_1246/2012, http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm
Kommentar